190496-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einsatz von Glyphosat in Bonn (alt: 1911912ST2, FF: Amt 56)
Kerndaten
- Nummer
- 190496-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190496-1 ST Einsatz von Glyphosat in Bonn (alt: 1911912ST2, FF: Amt 56) Beratungsfolge Rat 07.11.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1.Welche Informationen liegen der Verwaltung über den Einsatz von Glyphosat durch die Deutsche Bahn vor? Antwort: Die DB Netz AG betreibt im Bonner Stadtgebiet Gleisanlagen. Die DB Netz AG gibt an, dass zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit das Schotterbett pflanzenfrei gehalten werden muss. In erster Linie ist dabei eine Beeinträchtigung der Standsicherheit zu bedenken. Um die Pflanzenfreiheit zu erreichen, verwendet die DB Netz AG im Bonner Stadtgebiet Pflanzenvernichtungsmittel, so auch Glyphosat. Ein Einsatz von Pflanzenvernichtungsmitteln ist außerhalb von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen nicht erlaubt. Eine Ausnahme von diesem Verbot ist in Einzelfällen nach dem Pflanzenschutzgesetz möglich. Üblicherweise ist die Landwirtschaftskammer für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zuständig. Bei Gleisanlagen der DB Netz AG gilt aber eine allumfassende Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes. Bei diesem Amt beantragt die DB Netz AG in zweijährigem Abstand eine Verlängerung der bestehenden Ausnahmegenehmigung. Bislang ist diese Ausnahmegenehmigung regelmäßig erteilt worden. 2.Wie häufig und an welchen Bahnstrecken setzt die Deutsche Bahn Glyphosat auf Bonner Stadtgebiet ein? Antwort: Nach Kenntnis der Verwaltung der Bundesstadt Bonn erfolgt einmal im Jahr eine Bespritzung des Gleisbettes durch ein Spezialfahrzeug. Die vom Eisenbahnbundesamt erteilte Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf alle Gleisanlagen der DB Netz AG. 3.Wird die Stadtverwaltung im Vorfeld des Glyphosateinsatzes informiert? 4.Wenn ja, werden diese Informationen an betroffene Bürgerinnen und Bürger weitergegeben? Antwort: Eine Vorab-Information der Verwaltung der Bundesstadt Bonn ist nicht erfolgt. 5.Besteht durch den Einsatz von Glyphosat eine konkrete Gefahr für Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Bahnstrecken? Federführung: Ratsbüro Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 2 Seite 2 Antwort: Der Verwaltung der Bundesstadt Bonn liegen keine Erkenntnisse vor, dass bei einem ordnungsgemäßen Einsatz von Glyphosat zur Pflanzenvernichtung auf Gleisanlagen eine Gefährdung der Umgebung und der dort lebenden Menschen besteht. 6.Setzt die Bundesstadt Bonn selber Glyphosat ein? Antwort: Das Amt für Stadtgrün setzt kein Glyphosat ein. 7.Liegen der Verwaltung Informationen vor, ob weitere Institutionen auf Bonner Stadtgebiet Glyphosat einsetzen? Wenn ja, wer, wann und in welchem Umfang? Antwort: Nach Auskunft der Landwirtschaftskammer als zuständige Behörde sind in Bonn aktuell keine Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Glyphosat erteilt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de