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190496-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einsatz von Glyphosat in Bonn (alt: 1911912ST2, FF: Amt 56)

Nummer
190496-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 07.11.2019 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190496 Einsatz von Glyphosat in Bonn (alt: 1911912)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190496-1 ST
Einsatz von Glyphosat in Bonn (alt: 1911912ST2,
FF: Amt 56)
Beratungsfolge
Rat 07.11.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1.Welche Informationen liegen der Verwaltung über den Einsatz von Glyphosat
durch die Deutsche Bahn vor?
Antwort: Die DB Netz AG betreibt im Bonner Stadtgebiet Gleisanlagen. Die DB
Netz AG gibt an, dass zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit das
Schotterbett pflanzenfrei gehalten werden muss. In erster Linie ist dabei eine
Beeinträchtigung der Standsicherheit zu bedenken. Um die Pflanzenfreiheit zu
erreichen, verwendet die DB Netz AG im Bonner Stadtgebiet
Pflanzenvernichtungsmittel, so auch Glyphosat. Ein Einsatz von
Pflanzenvernichtungsmitteln ist außerhalb von landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen nicht erlaubt. Eine
Ausnahme von diesem Verbot ist in Einzelfällen nach dem
Pflanzenschutzgesetz möglich. Üblicherweise ist die Landwirtschaftskammer
für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zuständig. Bei Gleisanlagen der
DB Netz AG gilt aber eine allumfassende Zuständigkeit des
Eisenbahnbundesamtes. Bei diesem Amt beantragt die DB Netz AG in
zweijährigem Abstand eine Verlängerung der bestehenden
Ausnahmegenehmigung. Bislang ist diese Ausnahmegenehmigung regelmäßig
erteilt worden.
2.Wie häufig und an welchen Bahnstrecken setzt die Deutsche Bahn Glyphosat
auf Bonner Stadtgebiet ein?
Antwort: Nach Kenntnis der Verwaltung der Bundesstadt Bonn erfolgt einmal im
Jahr eine Bespritzung des Gleisbettes durch ein Spezialfahrzeug. Die vom
Eisenbahnbundesamt erteilte Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf alle
Gleisanlagen der DB Netz AG.
3.Wird die Stadtverwaltung im Vorfeld des Glyphosateinsatzes informiert?
4.Wenn ja, werden diese Informationen an betroffene Bürgerinnen und Bürger
weitergegeben?
Antwort: Eine Vorab-Information der Verwaltung der Bundesstadt Bonn ist nicht
erfolgt.
5.Besteht durch den Einsatz von Glyphosat eine konkrete Gefahr für
Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Bahnstrecken?
Federführung:
Ratsbüro Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 2

Seite 2
Antwort: Der Verwaltung der Bundesstadt Bonn liegen keine Erkenntnisse vor,
dass bei einem ordnungsgemäßen Einsatz von Glyphosat zur
Pflanzenvernichtung auf Gleisanlagen eine Gefährdung der Umgebung und der
dort lebenden Menschen besteht.
6.Setzt die Bundesstadt Bonn selber Glyphosat ein?
Antwort: Das Amt für Stadtgrün setzt kein Glyphosat ein.
7.Liegen der Verwaltung Informationen vor, ob weitere Institutionen auf Bonner
Stadtgebiet Glyphosat einsetzen? Wenn ja, wer, wann und in welchem
Umfang?
Antwort: Nach Auskunft der Landwirtschaftskammer als zuständige Behörde
sind in Bonn aktuell keine Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von
Glyphosat erteilt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de