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190483-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Anpassung von Linienführungen und Fahrplänen im Bereich des ÖPNV in Bonn (Linien 631 und 630)

Nummer
190483-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 23.01.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190483 Bürgerantrag : Anpassung von Linienführungen und Fahrplänen im Bereich des ÖPNV in Bonn (Linien 631 und 630)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190483-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag :
Anpassung von Linienführungen und Fahrplänen
im Bereich des ÖPNV in Bonn (Linien 631 und 630)
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
23.01.2020 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
12.02.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu dem Bürgerantrag DS-NR. 190483 nimmt die Verwaltung in Abstimmung mit
der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) wie folgt Stellung:
zu 1.)
Die Linie 631 verkehrt heute zwischen dem Robert-Schuman-Platz und der
Agnetendorfer Straße im 30-Minuten Takt. Je nach Tageszeit hält die Linie aus
Richtung Poppelsdorf/Tannenbusch an der Haltestelle Loeschkestraße in der
Regel ca. zur vollen und halben Stunde. Die Züge an der Haltestelle UN
Campus fahren ungefähr zur selben Zeitlage ab, sodass, unter
Berücksichtigung des Fußweges, mit Wartezeiten zwischen ca. 15-20 Minuten
gerechnet werden muss. Leider ist eine zeitliche Verschiebung der
Fahrplanlage nicht ohne weiteres möglich, da die Linie aufgrund ihres langen
Linienweges zu zahlreichen Bus- und Bahnlinien Verknüpfungen hält und
zudem sich gemeinsam mit der Linie 632 in Endenich zu einem 15-Minuten-
Takt ergänzt. Dennoch wird die Verwaltung im Rahmen der Fortschreibung des
Nahverkehrsplans prüfen, ob eine Anpassung der Fahrplanlage der Linie 631
möglich ist. Eine Taktverdichtung ist aufgrund der geringen Fahrgastnachfrage
- abseits der Schulanfangs- und -endzeiten - derzeit verkehrlich und
wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen.
zu 2.)
Die Linie 630 verkehrt heute in der Hauptverkehrszeit am Morgen und am
Nachmittag/Abend mit insgesamt zwölf Fahrten zwischen der Haltestelle Fritz-
Erler-Straße und Uniklinikum Süd. Hierbei muss der Bahnübergang auf der
Ollenhauerstraße überquert werden. Lange Wartezeiten der Linie 630 am
Bahnübergang Ollenhauerstraße sind nicht die Regel, kommen aber vor. Diese
treten insbesondere dann auf, wenn die Linie selbst oder der Bahnverkehr
verspätet ist, sodass die geplanten "Zeitkorridore" nicht eingehalten werden
können. Die Verwaltung hatte hierzu zuletzt im Jahr 2018 die Schließzeiten desSeite 1 von 2

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Bahnübergangs untersucht. Der Bahnübergang war zum damaligen Zeitpunkt
rund 30 Minuten pro Stunde geschlossen. Die maximale Wartezeit lag bei 11
Minuten; die durchschnittliche Wartezeit am Bahnübergang jedoch bei 4,5
Minuten.
Die vorgeschlagene Verlängerung der Linie 630 würde zu einem ca. 3,5 km
längeren Linienweg und einer längeren Fahrzeit von ca. 10 Minuten führen.
Selbst unter Zugrundelegung der maximal festgestellten Schrankenschließzeit
von 11 Minuten würden sich somit kaum Fahrzeitvorteile für die heutigen
Nutzer der Linie ergeben. Zudem kommt es auf der Hochkreuzallee und Martin-
Luther-Allee in der Hauptverkehrszeit regelmäßig zum Rückstau des
Individualverkehrs, sodass sich ein eventueller Zeitgewinn hier wieder
ausgleichen würde. Eine Verlängerung würde zudem zu einer sprunghaften
Erhöhung der Betriebskosten führen, da aufgrund der heute begrenzten
Wendezeit mindestens ein Kurs mehr benötigt wird. Die meisten Ziele können
zudem ersatzweise mit anderen Linien per einmaligen Umstieg erreicht werden.
Die Verwaltung sieht daher und angesichts der derzeitigen und zu erwartenden
geringen Nachfrage eine Verlängerung der Linie 630 aus verkehrlicher und
wirtschaftlicher Sicht nicht für vertretbar an.
Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert, eine
Verweisung in den Planungsausschuss wird nicht vorgeschlagen.
Mit diesem Votum ist das in §24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de