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190482-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg

Nummer
190482-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Entscheidung federführend
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  1. 190482 Bürgerantrag : Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190482-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Bürgerantrag :
Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den
Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in
Bad Godesberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
29.04.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Ergänzend insbesondere zu den Punkten 1 und 3 der Stellungnahme der
Verwaltung vom 20.11.2019 sei auf die aktuelle Mitteilungsvorlage
„Entscheidung des Landes NRW über die Förderung der Pilotphase des
Projektes „Cyber-Campus Nordrhein-Westfalen“ mit der Drucksachen-Nr.
200498 verwiesen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes
Nordrhein-Westfalen hat mit seiner Presseerklärung vom 7.2.2020 mitgeteilt,
dass es die Einrichtung von Studiengängen zur Cybersicherheit des
sogenannten Cyber-Campus Nordrhein-Westfalen mit sechs Millionen Euro für
die nächsten drei Jahre fördern wird. Die neuen Studienangebote werden an
den Hochschulen Bonn-Rhein-Sieg und Niederrhein eingerichtet. Das
zuständige Ministerium wird die Pilotphase des Projektes „Cyber-Campus
Nordrhein-Westfalen“ eng begleiten und das Projekt im Jahr 2022 evaluieren.
Die zugesagte Finanzierung der Pilotphase bis Ende 2023 dient ausschließlich
der Einrichtung der o.a. Studiengänge. Finanzmittel für den infrastrukturellen
Auf- oder Ausbau von Liegenschaften für die Hochschulen sind von Seiten des
Ministeriums derzeit nicht vorgesehen. Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg wird
die Pilotphase des neuen Studienangebots am Campus Sankt Augustin
realisieren.
Im Hinblick auf einen Beginn des Probebetriebes ab Wintersemester 2020/2021
hatte die Verwaltung in Bad Godesberg verfügbare Objekte auf dem
Büroimmobilienmarkt für die Hochschule ermittelt, da ein Bezug der
Kurfürstlichen Zeile bekanntlich erst nach einer Sanierung möglich wäre.
Darüber finden derzeit Gespräche mit dem Land und der Hochschule statt.
Inwieweit städtische Gebäude in der Kurfürstenallee (s. DS-Nr. 1910052) in
Zukunft von der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg genutzt werden können, ist somit
derzeit offen. Die Stadt und die Hochschule werden gemeinsam die
Möglichkeiten einer Finanzierung des Vorhabens im Hinblick auf mögliche
Fördermittelgeber eruieren.Seite 1 von 2

Seite 2
Da die zukünftige Nutzung städtischer Gebäude in der Kurfürstenallee durch
die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg somit derzeit nicht sicher ist, können in
diesem Zusammenhang die Fragen, die ergänzend zu dem Bürgerantrag von
den Antragstellern am 7.2.2020 gestellt wurden, zum jetzigen Zeitpunkt nicht
beantwortet werden.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss :
Die Beratung im Bürgerausschuss schließt das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren ab, der Antrag
ist mit den Stellungnahmen der Verwaltung erledigt .
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de