190482-1 · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag : Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 190482-1
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190482-1 Bürgerantrag : Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Entscheidung Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Anhörung Inhalt der Stellungnahme: Zu Punkt 1 - Aussagen zu konkrete Planungen hinsichtlich einer möglichen, künftigen gemeinsamen Nutzung durch Verwaltung, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und Politik, können erst dann gemacht werden, wenn tatsächlich feststeht, in welchem Umfang eine Nutzung durch die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg beabsichtigt ist. Zu Punkt 2 - Im Dezember 2018 hat die Verwaltung informiert, dass der Oberbürgermeister dem Rat der Stadt vorschlagen würde, ihr bisher selbst genutztes Areal Kurfürstenallee 2-3 (Kurfürstliche Zeile Rathaus Godesberg) und ggf. weitere Gebäude der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg für einen Cyber Sicherheitscampus dauerhaft zu übertragen, sofern das Land NRW die beantragte Förderung des Vorhabens bewilligt. (Ds.-Nr. 1910052) - Die Musikschule, das Haus an der Redoute, das Kurfürstenbad und der Redoutenpark sind nicht Gegenstand der Gespräche mit der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Punkt 3 - Stadt und Hochschule Bonn-Rhein-Sieg halten an ihrem Ziel fest, dass eine Dependence der Hochschule an der Kurfürstlichen Zeile angesiedelt werden soll. Jedoch sind die Gespräche zwischen Land und Hochschule noch nicht abgeschlossen. Bis diese Ergebnisse vorliegen und eine konkrete Planung der räumlichen Erfordernisse vorliegt, hält die Verwaltung eine Festlegung darüber, welche unterschiedlichen Nutzungen parallel möglich sind, nicht für sinnvoll. Punkt 4 - Wie die Verwaltung im Dezember 2018 ausgeführt hat (Ds.-Nr. 1910052), soll Basis eines etwaigen Vertrags zwischen Stadt und Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 2 Seite 2 Hochschule Bonn-Rhein-Sieg ein Erbbaurecht sein. Auch eine Veräußerung kann in Erwägung gezogen werden. Da die Gespräche zwischen Land und Hochschule Bonn-Rhein-Sieg noch nicht abgeschlossen sind, kann derzeit noch keine konkretere Aussage seitens der Verwaltung getroffen werden. Nach erfolgter Verhandlung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien eine Beschlussfassung vorlegen. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über das vorgesehene weitere Procedere informiert. Eine Beschlussfassung entsprechend den Antragsinhalten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de