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190482-1 · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg

Nummer
190482-1
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190482 Bürgerantrag : Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190482-1
Bürgerantrag :
Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den
Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in
Bad Godesberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
19.11.2019 Entscheidung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Anhörung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Punkt 1
- Aussagen zu konkrete Planungen hinsichtlich einer möglichen,
künftigen gemeinsamen Nutzung durch Verwaltung, Hochschule
Bonn-Rhein-Sieg und Politik, können erst dann gemacht werden,
wenn tatsächlich feststeht, in welchem Umfang eine Nutzung durch
die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg beabsichtigt ist.
Zu Punkt 2
- Im Dezember 2018 hat die Verwaltung informiert, dass der
Oberbürgermeister dem Rat der Stadt vorschlagen würde, ihr bisher
selbst genutztes Areal Kurfürstenallee 2-3 (Kurfürstliche Zeile
Rathaus Godesberg) und ggf. weitere Gebäude der Hochschule
Bonn-Rhein-Sieg für einen Cyber Sicherheitscampus dauerhaft zu
übertragen, sofern das Land NRW die beantragte Förderung des
Vorhabens bewilligt. (Ds.-Nr. 1910052)
- Die Musikschule, das Haus an der Redoute, das Kurfürstenbad und
der Redoutenpark sind nicht Gegenstand der Gespräche mit der
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Punkt 3
- Stadt und Hochschule Bonn-Rhein-Sieg halten an ihrem Ziel fest,
dass eine Dependence der Hochschule an der Kurfürstlichen Zeile
angesiedelt werden soll. Jedoch sind die Gespräche zwischen Land
und Hochschule noch nicht abgeschlossen. Bis diese Ergebnisse
vorliegen und eine konkrete Planung der räumlichen Erfordernisse
vorliegt, hält die Verwaltung eine Festlegung darüber, welche
unterschiedlichen Nutzungen parallel möglich sind, nicht für sinnvoll.
Punkt 4
- Wie die Verwaltung im Dezember 2018 ausgeführt hat (Ds.-Nr.
1910052), soll Basis eines etwaigen Vertrags zwischen Stadt und
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 2

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Hochschule Bonn-Rhein-Sieg ein Erbbaurecht sein. Auch eine
Veräußerung kann in Erwägung gezogen werden. Da die
Gespräche zwischen Land und Hochschule Bonn-Rhein-Sieg noch
nicht abgeschlossen sind, kann derzeit noch keine konkretere
Aussage seitens der Verwaltung getroffen werden. Nach erfolgter
Verhandlung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird die
Verwaltung den zuständigen politischen Gremien eine
Beschlussfassung vorlegen.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung
über das vorgesehene weitere Procedere informiert. Eine
Beschlussfassung entsprechend den Antragsinhalten ist zum
jetzigen
Zeitpunkt nicht möglich. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de