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190477-2 AA · Änderungsantrag

Beschluss über die grundsätzlichen Entwicklungsziele für das Gebiet "In den Schleiden" im Ortsteil Lannesdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg (Zielbeschluss) - Ergebnisse der Fachgutachten Antrag zur Vorlage 190477

Nummer
190477-2 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
11.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Anregung
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Anregung
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190477 Beschluss über die grundsätzlichen Entwicklungsziele für das Gebiet "In den Schleiden" im Ortsteil Lannesdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg (Zielbeschluss) - Ergebnisse der Fachgutachten

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Änderungsantrag
öffentlich
190477-2 AA
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Bernhard Wimmer
11.03.2020
Beschluss über die grundsätzlichen
Entwicklungsziele für das Gebiet "In den Schleiden"
im Ortsteil Lannesdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg
(Zielbeschluss) - Ergebnisse der Fachgutachten
Antrag zur Vorlage 190477
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
11.03.2020 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Anregung
Inhalt des Änderungsantrags
Angesichts der bedeutenden Kaltuftproduktions und -abflussmengen wird ein
digitales Modell zur Berechnung der Kaltluftprozesse in Auftrag gegeben (z.B.
KLAM, das auch vom DWD angewendet wird), und zwar auf der Basis von
hochauflösenden digitalen Gelände- und Vegetationsmodellen und einem sehr
viel größeren Untersuchungsgebiet.
Begründung
Aufgrund der nachfolgend aufgezeigten Defizite hält die BBB-Fraktion das
vorliegende Klimagutachten als Entscheidungshilfe zum geplanten
Bauvorhaben 'In den Schleiden' für nicht verwertbar:
1.)
Der Gutachter selbst klar formuliert, was das von ihm verwendete Modell ENVI-
met 4.2 leistet und was es nicht leisten kann. Der Gutachter selbst schränkt die
Aussagekraft der Ergebnisse des von ihm verwendeten Modell ENVI-met 4.2
ein oder relativiert sie (Gutachten S.6 vorletzter Abschnitt bis S.8, schwarz
umrahmter Hinweiskasten). Die abschließende Empfehlung im Hinweiskasten
(S.8) lautet gar: „Sollten Zweifel an den Simulationsergebnissen bestehen, sind
nach Eintreten des Planzustandes verifizierende in-Situ-Messungen zu
empfehlen." Nach Realisierung des Bauvorhabens macht eine derartige
Verifizierung aber keinen Sinn mehr.
2.)Seite 1 von 3

Seite 2
Das angewendete Modell ENVI-met 4.2, das insbesondere die
Wärmebelastung und Durchlüftung des Untersuchungsgebietes für den Ist- und
Planfall an einem idealtypischen heißen Sommertag für den wärmsten (15.00
Uhr) und kältesten (5.00 Uhr nachts) Tageszeitpunkt bei schwachwindiger
Hochdruckgroßwetterlage simulieren soll, ist dafür im vorliegenden Fall insofern
ungeeignet, als es die differenzierten Reliefbedingungen des
Untersuchungsgebietes gar nicht berücksichtigen kann. Stattdessen wird eine
völlig ebene Fläche für das gesamte Simulationsgebiet (=
Untersuchungsgebiet) angenommen (siehe Anmerkungen des Gutachters,
S.7).
Die Größe des Untersuchungsgebietes wird im Gutachtentext und
kartographisch in den Abbildungen 13 -27 mit 720 m x 720 m angegeben. Allein
auf einer Strecke von ca. 470 m, die ausgehend von der SW-Ecke des
Untersuchungsgebietsausschnitts der Abb. 13-27 quer durchs Plangebiet im
NO bis zur 'Ellesdorfer Straße' reicht, gibt es in der Realität einen
Höhenunterschied von über 30 Metern: Längs dieser Strecke fällt das Gelände
zunächst bis zum Obsthof Schugt verhältnismäßig steil ab. Daran schließt das
Plangebiet an, das auf 2/3 der Fläche fast eben und nur leicht nach NO geneigt
ist, um dort abrupt an einer steilen Geländekante von über 5 m Höhe zum
Gelände der Evangelischen Frauenhilfe abzufallen. Unterhalb dieser
Geländekante liegen 2 bis 3 stöckige Ein- und Mehrfamilienhäuser, deren
Dachgeschosse man vom Weg vor dem Obsthof Schugt am Rande des
Plangebietes vereinzelt noch sieht. Auch die daran anschließenden zwei
langen 4 bis 6 geschossigen Gebäudekomplexe der Ev. Frauenhilfe ragen nur
1 bis 3 geschossig über die Geländekante, da auch deren Grundstück weiter
nach NO zur Ellesdorfer Straße abfällt. In den Abbildungen 8 und 12 sollen die
Gebäudegeometrien und insbesondere die Gebäudehöhen im
Untersuchungsgebiet im Ist- und Planfall dargestellt werden. Da die
Reliefverhältnisse unberücksichtigt bleiben, ragen die Bestandsgebäude im
angrenzenden Siedlungsbereich als hohe Barrieren (auch im Planfall hinter den
Gebäuden des Plangebietes) auf.
Diese Darstellungsform ist ausgesprochen manipulativ, da sie eine sehr
viel stärkere Barrierefunktion des Gebäudebestands im angrenzenden
hangabwärts gelegenen Siedlungsbereich suggeriert als dies tatsächlich der
Fall ist. Die Eingabe dieser Gebäudegeometrien (auf angenommen ebener
Fläche) führt vor allem aber bei den Modellberechnungen sowohl im Ist- als
auch im Planfall zu stark von der Realität abweichenden Ergebnissen der
Durchlüftung und Wärmebelastung im angrenzenden Siedlungsbestand, aber
auch im Plangebiet, ohne und mit der geplanten Bebauung. Insbesondere für
den nächtlichen Kaltluftabfluss (von SW hangabwärts nach NO) dürfte die
geplante Bebauung eine deutlich massivere Barriere darstellen, als es durch
das Gutachten bislang suggeriert wurde.
3.)
Die meteorologischen Daten (Initialisierungsparameter S.16/17), mittels derer
die Simulation 'angefahren' wird, sind z.T. sehr theoretisch und entsprechen
nicht der realen lokalklimatischen Situation: Bei der angenommenen
Hochdruck-Großwetterlage wird am Simulationsstartzeitpunkt 5.00 Uhr
morgens, der kältesten Stunde des Tages, unter anderem ein konstanter
übergeordneter Schwachwind aus SO (mit 1,5 m/sec in 10 m Höhe über Grund)
eingegeben, dazu eine Lufttemperatur in 2m Höhe von 18,4°C. Des WeiterenSeite 2 von 3

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werden eine Bodentemperatur von 23,5°C, ein Bodenfeuchtegehalt von 80%
und ein Luftfeuchtegehalt von 83,4% eingegeben. Während der über 24
Stunden dauernden Simulation weht dieser Schwachwind in unveränderter
Stärke und Richtung in das Untersuchungsgebiet ein. In der Realität bilden sich
bei derartigen Hochdruck-Großwetterlagen – je nach Relief und Land-nutzung
(bebaute Siedlungsflächen oder Grünflächen) lokale Windsysteme im Wechsel
von täglicher Einstrahlung und nächtlicher Ausstrahlung aus, die als Berg- oder
Talwinde bzw. als Flurwinde die übergeordnete Windrichtung ablösen. Im
vorliegenden Untersuchungsraum sind aufgrund der großflächigen
Grünflächen, die in Hanglage oberhalb des Plangebietes in ausgeprägter
Hanglage südwestwärts bis zum Kottenforst auf der Hauptterrasse des
Rheintales hinaufreichen, insbesondere die nächtliche Kaltluftproduktion und
der hangabwärts gerichtete Kaltluftabfluss von vorrangigem Interesse für die
nächtliche Frischluftversorgung des Plangebietes und des angrenzenden
Siedlungsbestandes. Dieser nächtliche Kaltluftzufluss ins Untersuchungsgebiet
bleibt aber bei den Modellberechnungen nach ENVI-met 4.2 - mangels der
Kapazität das Relief zu berücksichtigen - völlig unberücksichtigt.
Dementsprechend fehlerhaft dürften die Ergebnisse der Simulation zur
nächtlichen Wärmebelastung sein. Dementsprechend fehlen ja auch die
Abbildungen zur nächtlichen Windfeldverteilung in 1,5m über Grund für den Ist-
und Planfall im Untersuchungsgebiet. Stattdessen nimmt der Gutachter anhand
von Berechnungsformeln nach WIESNER und BRIGGS (1979) sowie DEFANT
(1933) separat eine „erste Abschätzung“ zu Kaltluftproduktionsmengen sowie
der Mächtigkeit und Fließgeschwindigkeit der Kaltluft vor, die das Plangebiet
und die angrenzenden Siedlungsbereiche beeinflussen. Allerdings weist er
selbst darauf hin, dass das angewendete Verfahren lediglich eine „plausible
Ersteinschätzung von Kaltluftprozessen (Kaltluftproduktion,
Kaltluftschichtdicken und Fließgeschwindigkeiten von Kaltluftabflüssen)“
erlaube (s.18). Dementsprechend stark verharmlosend weichen die Ergebnisse
dieses Gutachtens gravierend von den Ergebnissen der ZURES-
Klimaanalysekarte (2018: Nachtsituation, Ist-Zustand, hier:
Kaltluftvolumenstromdichte und Kaltluftabflüsse) sowie der darauf fußenden
Planungshinweiskarte (2019) ab.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de