190476-2 AA · Änderungsantrag
Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 190476
Kerndaten
- Nummer
- 190476-2 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 10.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 190476-2 AA Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 190476 Beratungsfolge Sportausschuss 10.12.2019 Empfehlung Rat 12.12.2019 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt das von dem Team um Prof. Dr. Robin Kähler erarbeitete Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn zur Kenntnis und beschließt Folgendes: 1. Die mit dem Gutachten vorgelegten Erkenntnisse und Empfehlungen sind bei zukünftigen politischen Beratungen und Beschlüssen grundsätzlich zu berücksichtigen sowie die im Gutachten formulierten Leitziele für den Sport in Bonn zu verfolgen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, - für die im Gutachten unter 7.4.1 (Neubauprojekte) und 7.4.2 (Sanierungsprojekte) aufgeführten dringend erforderlichen Maßnahmen bis zur letzten Sitzung des Rates vor der Sommerpause 2020 die Sanierungskosten der Einzelmaßnahmen für den aktuellen Nutzungsumfang und deren voraussichtliche Kassenwirksamkeit bei einer unterstellten Umsetzung bis 2025 zu ermitteln, - einen Vorschlag für die Reihenfolge der vorstehend genannten dringend erforderlichen Maßnahmen zu unterbreiten. Priorität genießt dabei grundsätzlich der Umfang der schulischen Nutzung. Bei den Sanierungsmaßnahmen ist zusätzlich aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu unterscheiden zwischen Sanierung und Neubau, wobei ein wirtschaftlicher Substanzerhalt Vorrang genießt. Begründung Antragsteller/in: Bürger Bund Bonn, Johannes Schott, Jürgen LüßenSeite 1 von 2 Seite 2 Die BBB-Fraktion hält es angesichts des Umfangs und der Kosten des erstellten Gutachtens für selbstverständlich, dass dieses dem Grunde nach bei zukünftigen politischen Beratungen und Beschlüssen berücksichtigt und dessen Zielsetzung künftig verfolgt wird. Die BBB-Fraktion warnt ausdrücklich davor, sich bereits bei den grundsätzlichen Vorüberlegungen hinsichtlich Umfang und Kosten der gutachterlich als dringend erforderlich identifizierten Maßnahmen von zusätzlichen Nutzerwünschen leiten zu lassen. Diese können noch im Rahmen der Planung und der zur Verfügung stehenden oder zu stellenden Haushaltsmittel berücksichtigt werden, würden aber zum jetzigen Zeitpunkt zu einer zeitlichen Verzögerung führen, die eine Mittelveranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 und damit eine zügige Umsetzung unwahrscheinlich macht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de