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190476-2 AA · Änderungsantrag

Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 190476

Nummer
190476-2 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
10.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Sportausschusses 10.12.2019 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 190476 Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
190476-2 AA
Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt
Bonn
Antrag zur Vorlage 190476
Beratungsfolge
Sportausschuss 10.12.2019 Empfehlung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt das von dem Team um Prof. Dr. Robin
Kähler erarbeitete Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn zur
Kenntnis und beschließt Folgendes:
1. Die mit dem Gutachten vorgelegten Erkenntnisse und Empfehlungen sind
bei zukünftigen politischen Beratungen und Beschlüssen grundsätzlich zu
berücksichtigen sowie die im Gutachten formulierten Leitziele für den Sport
in Bonn zu verfolgen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
- für die im Gutachten unter 7.4.1 (Neubauprojekte) und 7.4.2
(Sanierungsprojekte) aufgeführten dringend erforderlichen Maßnahmen
bis zur letzten Sitzung des Rates vor der Sommerpause 2020 die
Sanierungskosten der Einzelmaßnahmen für den aktuellen
Nutzungsumfang und deren voraussichtliche Kassenwirksamkeit bei
einer unterstellten Umsetzung bis 2025 zu ermitteln,
- einen Vorschlag für die Reihenfolge der vorstehend genannten dringend
erforderlichen Maßnahmen zu unterbreiten. Priorität genießt dabei
grundsätzlich der Umfang der schulischen Nutzung. Bei den
Sanierungsmaßnahmen ist zusätzlich aufgrund einer
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu unterscheiden zwischen Sanierung
und Neubau, wobei ein wirtschaftlicher Substanzerhalt Vorrang genießt.
Begründung
Antragsteller/in:
Bürger Bund Bonn, Johannes Schott, Jürgen LüßenSeite 1 von 2

Seite 2
Die BBB-Fraktion hält es angesichts des Umfangs und der Kosten des
erstellten Gutachtens für selbstverständlich, dass dieses dem Grunde nach bei
zukünftigen politischen Beratungen und Beschlüssen berücksichtigt und dessen
Zielsetzung künftig verfolgt wird.
Die BBB-Fraktion warnt ausdrücklich davor, sich bereits bei den
grundsätzlichen Vorüberlegungen hinsichtlich Umfang und Kosten der
gutachterlich als dringend erforderlich identifizierten Maßnahmen von
zusätzlichen Nutzerwünschen leiten zu lassen. Diese können noch im Rahmen
der Planung und der zur Verfügung stehenden oder zu stellenden
Haushaltsmittel berücksichtigt werden, würden aber zum jetzigen Zeitpunkt zu
einer zeitlichen Verzögerung führen, die eine Mittelveranschlagung im Rahmen
der Haushaltsplanung 2021/2022 und damit eine zügige Umsetzung
unwahrscheinlich macht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de