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190472 · Beschlussvorlage

Mietkonditionen für den Cyber-Security-Cluster Bonn e.V. im BonnProfits – Innovations- und Gründungszentrum (IGZ)

Nummer
190472
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung 20.11.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 10.12.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190472
Mietkonditionen für den Cyber-Security-Cluster
Bonn e.V. im BonnProfits – Innovations- und
Gründungszentrum (IGZ)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 20.11.2019 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Um die Mietkonditionen noch vor dem Laufzeitbeginn des Mietvertrages
(01.02.2020) festzusetzen, ist eine Beratung und Beschlussfassung noch in
diesem Jahr erforderlich.
Beschlussvorschlag
Dem Cyber-Security-Cluster Bonn e.V. wird für den Zeitraum von Februar 2020 bis Februar
2021 ein Büro im BonnProfits – Innovations- und Gründungszentrum (IGZ) nur unter
Berechnung der Nebenkosten kaltmietfei zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Gründung des Cyber-Security-Cluster Bonn e.V. Im
Oktober 2018 wurde unter anderem die Frage der Unterbringung der
Geschäftsstelle des Netzwerks an die Verwaltung gestellt. Das Cyber Security
Cluster Bonn e.V. bündelt alle in der Region Bonn ansässigen Security-
Einrichtungen aus Wissenschaft, Forschung und Lehre, Wirtschaft, Behörden
und öffentlichen Institutionen. Ziel der Initiative ist es, dazu beizutragen, die
Region Bonn als Zentrum der Cyber Security in Europa zu positionieren.
Mit dem BonnProfits – Innovations- und Gründungszentrum (IGZ) in der
Godesberger Allee 139, 53175 Bonn, unterstützt die Wirtschaftsförderung der
Bundesstadt Bonn Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge
Unternehmen in den ersten fünf Jahren der unternehmerischen
Selbstständigkeit mit dem Ziel, sie nach erfolgreicher Startphase langfristig an
den Wirtschaftsstandort Bonn zu binden. Seit der Eröffnung im Jahre 2011
konnten so bereits über 70 Unternehmen gefördert und etabliert werden.
Da im IGZ freie Büros verfügbar waren, wurde dem Verein, zunächst für ein
Jahr (01.02.2019-31.01.2020), ein Büroraum zu folgenden Konditionen
angeboten:
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 3

Seite 2
 Vermietung eines Büros im Erdgeschoss (18 qm). Es fallen für die
Dauer von einem Jahr nur die Nebenkosten von derzeit rund 100,00
EUR an.
 Ab dem zweiten Jahr wird die reguläre Nettokaltmiete erhoben. Diese
beträgt gemäß der Preisstaffelung für Existenzgründerinnen und
Gründer 218,03 EUR und steigt dann bis zum 5. Jahr auf 298,02 EUR.
 Es wird von einer maximalen Verweildauer von fünf Jahren im IGZ
ausgegangen.
Der Vorteil der kaltmietfreien Büroüberlassung in Bezug auf den regulären
Mietpreis im ersten Jahr liegt für das Cluster bei 2.296,44 EUR. Das Büro
wurde zum 01. Februar 2019 bezogen, daher würde nach der ursprünglich
getroffenen Vereinbarung ab Februar 2020 die reguläre Kaltmiete von
monatlich 218,03 EUR fällig. Aufgrund der Dynamik bei der Gründung des
Clusters hat die Verwaltung aber versäumt, die Regelung für das erste Jahr
durch den Finanzausschuss beschließen zu lassen.
Da sich der Aufbau und die Finanzierung des Clusters zeitaufwändiger
darstellen als ursprünglich angenommen, hat der Verein die Verwaltung
kurzfristig um Prüfung gebeten, ob die Stadt bereit wäre, das Vereinsbüro für
ein weiteres Jahr kaltmietfrei zu überlassen.
Aus verschiedenen Aspekten heraus wird die weitere Subvention des Cyber-
Security-Clusters als vorteilhaft angesehen:
Durch den Verein, seine Mitglieder und Kontakte wird die Bekanntheit des
Innovations- und Gründungszentrum gesteigert.
Hierdurch ist zu erwarten, dass junge Start-Ups und in Gründung befindliche
Unternehmen, die die Nähe zum Netzwerk für Cybersicherheit suchen, sich für
ein Büro im IGZ entscheiden und damit die Nachfrage nach Büroräumen weiter
belebt wird. Somit ergeben sich, sowohl für die ansässigen Jungunternehmen
aus der IT-Branche, wie auch für das Cluster selbst wichtige und nützliche
Synergieeffekte.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Verein das Büro ein weiteres Jahr nur
unter Berechnung der Mietnebenkosten zu vermieten. Der geldwerte Vorteil im
zweiten Jahr beträgt 2.616,36 EUR. Dieser Zuschuss kann aus dem Etat, aus
dem auch der reguläre Vereinsbeitrag der Stadt Bonn bereitgestellt wird,
finanziert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.15.01 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 2 von 3

Seite 3
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.398,33 €
218,03 €
103001501
103001501
2020
2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de