190472 · Beschlussvorlage
Mietkonditionen für den Cyber-Security-Cluster Bonn e.V. im BonnProfits – Innovations- und Gründungszentrum (IGZ)
Kerndaten
- Nummer
- 190472
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190472 Mietkonditionen für den Cyber-Security-Cluster Bonn e.V. im BonnProfits – Innovations- und Gründungszentrum (IGZ) Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 20.11.2019 Empfehlung Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Um die Mietkonditionen noch vor dem Laufzeitbeginn des Mietvertrages (01.02.2020) festzusetzen, ist eine Beratung und Beschlussfassung noch in diesem Jahr erforderlich. Beschlussvorschlag Dem Cyber-Security-Cluster Bonn e.V. wird für den Zeitraum von Februar 2020 bis Februar 2021 ein Büro im BonnProfits – Innovations- und Gründungszentrum (IGZ) nur unter Berechnung der Nebenkosten kaltmietfei zur Verfügung gestellt. Begründung: Im Zusammenhang mit der Gründung des Cyber-Security-Cluster Bonn e.V. Im Oktober 2018 wurde unter anderem die Frage der Unterbringung der Geschäftsstelle des Netzwerks an die Verwaltung gestellt. Das Cyber Security Cluster Bonn e.V. bündelt alle in der Region Bonn ansässigen Security- Einrichtungen aus Wissenschaft, Forschung und Lehre, Wirtschaft, Behörden und öffentlichen Institutionen. Ziel der Initiative ist es, dazu beizutragen, die Region Bonn als Zentrum der Cyber Security in Europa zu positionieren. Mit dem BonnProfits – Innovations- und Gründungszentrum (IGZ) in der Godesberger Allee 139, 53175 Bonn, unterstützt die Wirtschaftsförderung der Bundesstadt Bonn Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren der unternehmerischen Selbstständigkeit mit dem Ziel, sie nach erfolgreicher Startphase langfristig an den Wirtschaftsstandort Bonn zu binden. Seit der Eröffnung im Jahre 2011 konnten so bereits über 70 Unternehmen gefördert und etabliert werden. Da im IGZ freie Büros verfügbar waren, wurde dem Verein, zunächst für ein Jahr (01.02.2019-31.01.2020), ein Büroraum zu folgenden Konditionen angeboten: Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 3 Seite 2 Vermietung eines Büros im Erdgeschoss (18 qm). Es fallen für die Dauer von einem Jahr nur die Nebenkosten von derzeit rund 100,00 EUR an. Ab dem zweiten Jahr wird die reguläre Nettokaltmiete erhoben. Diese beträgt gemäß der Preisstaffelung für Existenzgründerinnen und Gründer 218,03 EUR und steigt dann bis zum 5. Jahr auf 298,02 EUR. Es wird von einer maximalen Verweildauer von fünf Jahren im IGZ ausgegangen. Der Vorteil der kaltmietfreien Büroüberlassung in Bezug auf den regulären Mietpreis im ersten Jahr liegt für das Cluster bei 2.296,44 EUR. Das Büro wurde zum 01. Februar 2019 bezogen, daher würde nach der ursprünglich getroffenen Vereinbarung ab Februar 2020 die reguläre Kaltmiete von monatlich 218,03 EUR fällig. Aufgrund der Dynamik bei der Gründung des Clusters hat die Verwaltung aber versäumt, die Regelung für das erste Jahr durch den Finanzausschuss beschließen zu lassen. Da sich der Aufbau und die Finanzierung des Clusters zeitaufwändiger darstellen als ursprünglich angenommen, hat der Verein die Verwaltung kurzfristig um Prüfung gebeten, ob die Stadt bereit wäre, das Vereinsbüro für ein weiteres Jahr kaltmietfrei zu überlassen. Aus verschiedenen Aspekten heraus wird die weitere Subvention des Cyber- Security-Clusters als vorteilhaft angesehen: Durch den Verein, seine Mitglieder und Kontakte wird die Bekanntheit des Innovations- und Gründungszentrum gesteigert. Hierdurch ist zu erwarten, dass junge Start-Ups und in Gründung befindliche Unternehmen, die die Nähe zum Netzwerk für Cybersicherheit suchen, sich für ein Büro im IGZ entscheiden und damit die Nachfrage nach Büroräumen weiter belebt wird. Somit ergeben sich, sowohl für die ansässigen Jungunternehmen aus der IT-Branche, wie auch für das Cluster selbst wichtige und nützliche Synergieeffekte. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Verein das Büro ein weiteres Jahr nur unter Berechnung der Mietnebenkosten zu vermieten. Der geldwerte Vorteil im zweiten Jahr beträgt 2.616,36 EUR. Dieser Zuschuss kann aus dem Etat, aus dem auch der reguläre Vereinsbeitrag der Stadt Bonn bereitgestellt wird, finanziert werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.15.01 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 2 von 3 Seite 3 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.398,33 € 218,03 € 103001501 103001501 2020 2021 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de