190465 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag : Verbot des Holzkohlegrillens im Naherholungsgebiet Rheinaue
Kerndaten
- Nummer
- 190465
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 22.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.786 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190465 Bürgerantrag : Verbot des Holzkohlegrillens im Naherholungsgebiet Rheinaue Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Empfehlung Der Bürgerantrag hat folgenden Wortlaut: "Hiermit möchte ich einen Bürgerantrag stellen auf Verbot des Holzkohlegrillens im Naherholungsgebiet Rheinaue, insbesondere Beueler Ufer, und da zwischen Kennedybrücke und Südbrücke,hilfsweise die Zuweisung gesonderter Orte für diesen Zweck mit ausreichendem Abstand zu Wegen und Pfaden." Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag vom 20.09.2019. Anlage/n 1 Bürgerantrag vom 20.September 2019 (öffentlich) 2 Bürgerantrag vom 20.September 2019 komplett (nichtöffentlich) Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 2 Von: . Gesendet: Freitag, 20. September 2019 10:52 An: VL_OB‐1_buergerantrag Betreff: Verbot Holzkohlegrillen in der Rheinaue Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit möchte ich einen Bürgerantrag stellen auf Verbot des Holzkohlegrillens im Naherholungsgebiet Rheinaue, insbesondere Beueler Ufer, und da zwischen Kennedybrücke und Südbrücke, hilfsweise die Zuweisung gesonderter Orte für diesen Zweck mit ausreichendem Abstand zu Wegen und Pfaden. Begründung: Die bisherigen Holzkohle‐Grill‐Orte (vor allem Blockhütten) stehen zu nah an Wegen und Pfaden und kommen daher in erheblichen Konflikt mit den erholungssuchenden Passanten (Sportler, Spaziergänger, Radfahrer etc.). Es gibt ein Fahrverbot für ältere KFZ in der Innenstadt, aber wenn Sie wirklich nennenswerte Ruß‐, Feinstaub‐ und CO2‐Emissionen messen wollen, kommen Sie doch mal an einem schönen freien Tag an die genannten Ort , vielleicht im Sommer, wenn die Temperaturen oder der Wind das Ganze noch eskalieren lassen, sie wünschen sich den Trabi in die Innenstadt zurück (leider kein Spaß!). Dass die Stadt hier noch nicht reagiert hat, ist schon skandalträchtig, da sie ansonsten schon kleinste Umweltfehlverhalten (Hundekot, falsche Entsorgung in der Mülltonne etc.) rigoros z.B. mit Nichtentsorgung oder/und mit saftigen Bußgeldern ahndet. Bekannt ist, dass Holzkohlegrillen (auch für die Betreiber) im höchsten Maße gesundheitsschädlich ist, nicht nur wegen dem, was unter dem Grill (Kohle), sondern auch was darauf liegt. Warum sollten gesundheitsbewußte Bürger von ihren ungesund lebenden Mitbürgern terrorisiert werden, schließlich ist Rauchen auch ungesund und häufig selbst in der Öffentlichkeit verboten. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte den "Ungesunden" nicht ihre Freude am ungesunden Essen verbieten, sondern ich strebe eine gute Lösung für alle Beteiligten an. Mit besten GrüssenSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de