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190465 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag : Verbot des Holzkohlegrillens im Naherholungsgebiet Rheinaue

Nummer
190465
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
22.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.10.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 19.11.2019

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 207,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190465-1 ST Bürgerantrag : Verbot des Holzkohlegrillens im Naherholungsgebiet Rheinaue

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190465
Bürgerantrag : Verbot des Holzkohlegrillens im
Naherholungsgebiet Rheinaue
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
19.11.2019 Empfehlung
Der Bürgerantrag hat folgenden Wortlaut:
"Hiermit möchte ich einen Bürgerantrag stellen auf Verbot des Holzkohlegrillens im
Naherholungsgebiet Rheinaue, insbesondere Beueler Ufer, und da zwischen
Kennedybrücke und Südbrücke,hilfsweise die Zuweisung gesonderter Orte für diesen
Zweck mit ausreichendem Abstand zu Wegen und Pfaden."
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag vom
20.09.2019.
Anlage/n
1 Bürgerantrag vom 20.September 2019 (öffentlich)
2 Bürgerantrag vom 20.September 2019 komplett (nichtöffentlich)
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 2

Von: .
Gesendet: Freitag, 20. September 2019 10:52
An: VL_OB‐1_buergerantrag
Betreff: Verbot Holzkohlegrillen in der Rheinaue
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hiermit möchte ich einen Bürgerantrag stellen auf Verbot des Holzkohlegrillens im
Naherholungsgebiet Rheinaue, insbesondere Beueler Ufer, und da zwischen
Kennedybrücke und Südbrücke,
hilfsweise die Zuweisung gesonderter Orte für diesen Zweck mit ausreichendem Abstand zu
Wegen und Pfaden.
Begründung:
Die bisherigen Holzkohle‐Grill‐Orte (vor allem Blockhütten) stehen zu nah an Wegen und
Pfaden und kommen daher in erheblichen Konflikt mit den erholungssuchenden Passanten
(Sportler, Spaziergänger, Radfahrer etc.).
Es gibt ein Fahrverbot für ältere KFZ in der Innenstadt, aber wenn Sie wirklich
nennenswerte Ruß‐, Feinstaub‐ und CO2‐Emissionen messen wollen, kommen Sie doch mal
an einem schönen freien Tag an die genannten Ort , vielleicht im Sommer, wenn die
Temperaturen oder der Wind das Ganze noch eskalieren lassen, sie wünschen sich den
Trabi in die Innenstadt zurück (leider kein Spaß!). Dass die Stadt hier noch nicht reagiert
hat, ist schon skandalträchtig, da sie ansonsten schon kleinste Umweltfehlverhalten
(Hundekot, falsche Entsorgung in der Mülltonne etc.) rigoros z.B. mit Nichtentsorgung
oder/und mit saftigen Bußgeldern ahndet. Bekannt ist, dass Holzkohlegrillen (auch für die
Betreiber) im höchsten Maße gesundheitsschädlich ist, nicht nur wegen dem, was unter
dem Grill (Kohle), sondern auch was darauf liegt. Warum sollten gesundheitsbewußte
Bürger von ihren ungesund lebenden Mitbürgern terrorisiert werden, schließlich ist
Rauchen auch ungesund und häufig selbst in der Öffentlichkeit verboten. Bitte verstehen
Sie mich nicht falsch, ich möchte den "Ungesunden" nicht ihre Freude am ungesunden
Essen verbieten, sondern ich strebe eine gute Lösung für alle Beteiligten an.
Mit besten GrüssenSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de