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190463 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung der Vergabeverfahren zur Lieferung von Fahrzeugen und Anhängern für das Amt für Stadtgrün

Nummer
190463
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
30.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 10.12.2019 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses 21.11.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
190463
Einleitung der Vergabeverfahren zur Lieferung von
Fahrzeugen und Anhängern für das Amt für
Stadtgrün
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss 21.11.2019 Entscheidung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Beschlusskompetenz Bau- und Vergabeausschuss:
a) Die Verwaltung wird ermächtigt, die nachfolgend benannten Fahrzeug-
und Anhängerbeschaffungen durch entsprechende Ausschreibungen
durchzuführen:
1. Vorzeitige Ersatzbeschaffung des BN BN 6913 nach Unfalltotalschaden
2. Neubeschaffung eines Pkw-Kleinwagen für den Gartenmeister der
Baumpflege
3. Neubeschaffung eines Pkw-Kleinwagen für den Einsatz des
Baumkontrolleurs 1
4. Neubeschaffung eines Pkw-Kleinwagen für den Einsatz des
Baumkontrolleurs 2
5. Neubeschaffung eines Bauwagenanhängers für die Unterkunft der
Mitarbeiter Erdbaulager Vilich
6. Neubeschaffung eines Allrad-Pkw für einen schwerbehinderten
Mitarbeiter der Waldarbeiterkolonne Forst
Beschlusskompetenz Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:
b) Die noch erforderlichen Finanzmittel werden in erforderlicher Höhe
bereitgestellt.
Begründung
Im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für den Doppelhaushalt 2019/2020
wurden die Mittel für die Fahrzeugbeschaffungen aller Ämter eingebracht. Die
in dieser Liste enthaltenen Fahrzeuge und Geräte wurden im Rahmen des
Mobilitätsmanagements organisatorisch auf notwendige Ersatzbeschaffungen
hin geprüft. Zwischenzeitlich haben sich durch Personal – und
Arbeitsgebietserweiterungen im Amt für Stadtgrün weitere Bedarfe ergeben, die
mittels ÖPNV, Rückgriff auf Poolfahrzeuge oder Einsatz von Pedelec nicht
umsetzbar sind. Es sollen mit Ausnahme der Nr. 6 nur BEV* Fahrzeuge
beschafft werden.
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 4

Seite 2
Die Verwaltung erwartet durch Anmeldung der Beschaffungskosten beim NRW
Programm Progress, bei den Nr. 1-4 bis zu 40% (evtl. aus EFRE Programm
90%) auch Fördermittel je BEV*-Fahrzeug zu erhalten.
Im Einzelnen:
Zu Nr. 1)
Das Fahrzeug BN BN 6913, MB Citan(Caddyklasse) Bj. 08/2014, Dieselmotor
EU 4, geplante EB 2026, Km Stand 33.799 erlitt einen unfallbedingten
Totalschaden.
Die Reparaturkosten von 11.245€ übersteigen erheblich den aktuellen Zeitwert
in Höhe von 7.500 € vor Unfall (Audatex/Tüv/ADAC Bewertungsportale). Eine
Instandsetzung ist wirtschaftlich nicht vertretbar und techn. aufgrund des
sonstigen Allgemeinzustandes nicht ratsam. Eingesetzt wird das Fahrzeug im
Gartenmeisterbezirk Bonn/Wirtschaftshof. Es ist von einem Restwerterlös von
ca. 2.000 € auszugehen. Es soll, wie sich in anderen Gartenmeisterbezirken
bewährt hat, ein Klein-Lkw der N 1 Klasse mit BEV Antrieb (Typ Streetscooter)
angeschafft werden.
Zu Nr. 2)
Der Gartenmeister der Baumkolonne nutzt seit mehr als 6 Jahren fast täglich
Poolfahrzeuge und dies in der Regel(82%) ca.5 Std/Tag. Personal- und
einsatzbedingt werden bisher ausschliesslich Dieselfahrzeuge der
Caddyklasse(5Sitzer, große Kabine) genutzt. Bei einer Jahresleistung von
bisher 7.000 Km ist es aus organisatorischen Gründen vorteilhaft, dem
Fachbereich dauerhaft ein eigenes Fahrzeug zuzuteilen, zumal das jeweils
genutzte Poolfahrzeug zeitlich sowieso nur sehr begrenzt anderen zur
Verfügung steht. Es ist daher vorgesehen, ein Fahrzeug in entsprechender
Größe für den Fachbereich neu anzuschaffen. Mit Lieferung des
Neufahrzeuges wird die Anzahl der Poolfahrzeuge um ein älteres,
vorzugsweise mit Dieselmotor angetriebenes Fahrzeug reduziert. Somit erfolgt
im Gesamtfuhrpark durch diese Beschaffung keine Fahrzeugmehrung. Als
Neufahrzeug ist ein BEV* Fahrzeug vorgesehen.
Zu 3.) und 4.)
Für den Bereich der städt. Baumkontrolle wurden zwei neue Stellen geschaffen
und durch neues Personal besetzt. Das Einsatzgebiet umfasst den
gesamtstädtisch zu prüfenden Baumbestand. Bis zur Lieferung der
Neufahrzeuge werden die Fahrten für beide Arbeitsstellen über das neue
Poolfahrzeugbuchungssystem und entsprechende Poolfahrzeuge
sichergestellt. Aufgrund der bisherigen Fahrtprofile ist nach organisatorischer
Prüfung je Mitarbeitenden ein Fahrzeug erforderlich. Durch das neue
Buchungssystem lässt sich der Fahrzeugeinsatz dokumentieren.
Sollte sich bis zur Lieferung der Neufahrzeuge (ca. Sommer 2020) ergeben,
dass zwei Fahrzeuge für den Fachbereich nicht erforderlich sind, wird ein
Neufahrzeug in den Pool übernommen. Auch hier sichert die Verwaltung dann
zu, ein älteres vorzugsweise mit Dieselmotor angetriebenes Fahrzeug im Pool
zu reduzieren, sodass nur eine Fahrzeugmehrung im städt. Fuhrpark erfolgt.
Als Neufahrzeuge sind reine BEV* Klein-Pkw vorgesehen.
Zu 5.)
Die Containerunterkunft auf dem Erdlagerplatz Schwarz-Rheindorf ist marode,
der Fußboden ist teilweise durchgefault. Aus statischen,Seite 2 von 4

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arbeitssicherheitstechnischen, Gesundheits-, und Zulassungsgründen musste
daher die in die Jahre gekommene Containerunterkunft stillgelegt werden. Eine
Modernisierung inkl. Stromanschluss (hierzu müsste eine Stromleitung von der
Kläranlage Beuel ca. 300 m ober-/unterirdisch verlegt werden) ist wirtschaftlich
nicht zu vertreten. Es ist daher geplant, analog dem in 2017 angeschafften
Waldarbeiterschutzbauwagen, einen solchen anzuschaffen und mittels
Propangasheizung und Solarmodulen incl. Speicher für eine LED-Beleuchtung
auszurüsten. Durch eine StVo-Zulassung besteht weiter die Möglichkeit, bei
Bedarf diesen temporär auch an anderen Stellen einzusetzen.
Zu 6.)
Für einen schwerbehinderten Mitarbeiter der Waldarbeiterunterkunft, wurde im
Rahmen einer Arbeitsplatzsicherung ein Förderantrag zur Beschaffung eines
allradgetriebenen Fahrzeuges und weiterem diversem technischem
Arbeitsgerät für die Waldpflege positiv über die LVR Fürsorgestelle beschieden.
Das anzuschaffende Fahrzeug wird mit einer Förderquote von 80 %
bezuschusst. Es soll ein entsprechend mit dem technischen Beratungsdienst
des LVR abgestimmtes, ausgestattetes Fahrzeug angeschafft werden. Die
Nutzung durch andere Mitarbeitende ist möglich. Da die Förderung zeitlich
begrenzt ist, muss mit einer Beschaffung umgehend nach Beschluss begonnen
werden.
Es ist ein Allradfahrzeug der kleinstmöglichen, geländetauglichen Größe mit
einem Ottomotor geplant.
Für alle Fahrzeugbeschaffungen stehen entsprechende Finanzmittel nicht zur
Verfügung. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird eine Deckung aus dem städt.
Fahrzeugbudget, Teilbudget 68, vorab bereitgestellt. Sofern die Gesamtmittel
nach Abzug etwaiger Fördermittel des Teilbudgets Fahrzeuge 68 nicht
ausreichen, stellt Dez III/Amt68 in 2020 überplanmäßig die notwendigen Mittel
zur Verfügung.
*BEV: StvZo Abkürzung für ein rein elektrisch angetriebenes Fahrzeug
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
x beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
Noch nicht vergeben VOB x UVgO VgV 01.01.2020 - 31.08.2020 210.000 € ohne
Förderbeträge
Produktgruppennummer
Nr. 1-4,6 01.23
Produktgruppenbezeichnung
Fuhrparkmanagement
Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
5.10.0001.23.0300
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
783100
Nr. 5 01.23 Fuhrparkmanagement 5.10.0001.23.2000 783100
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten MittelSeite 3 von 4

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ja x nein x ja nein freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de