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190455-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

40. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn

Nummer
190455-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190455 40. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190455-2 ST
40. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung
über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Fragen im Finanzausschuss vom 10.12.2019 nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
1. Wie hoch steigt die Kfz-Haftpflicht im nächsten Jahr?
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um ein
Umlageverfahren der KSA (kommunaler Schadensausgleich
westdeutscher Städte). Z. Z. ist die Tendenz zu mehr und teureren
Schäden. Daher hat die bonnorange die Planansätze von rd. 120 T€ in
den Vorjahren auf 148 T€ im WiPlan 2020 gehoben. Die letzte Rechnung
aus 2019 lag bei 192 T€. Da wir an der Reduzierung der Unfälle
arbeiten, wurde die Rechnungshöhe nicht in voller Höhe eingestellt.
2. Wie hoch sind die Kosten der Reinigung (Drittvergabe) unter Abzug
der reduzierten Personalkosten?
Die Reinigungskosten der Betriebsstätten Lievelingsweg, Weststraße
und der neue Standort in Beuel liegen unabhängig vom Leistungsträger
in vergleichbarer Höhe. Im Falle der Eigenleistung sind für 450-EUR-
Kräfte insgesamt 51.000 EUR erforderlich. Außerdem ist für die
Rekrutierung und Einarbeitung von Ersatzkräften ein hoher Aufwand von
Führungskräften und Personalabteilung erforderlich, der über die
Versuchsphase hinaus nicht gerechtfertigt ist. Der externe Dienstleister
kostet 61.000 EUR.
3. Warum werden in der Anlage 1a bei den Positionen Abfallsäcke und
Barzahler an MVA keine Ist-Beträge ausgewiesen, obwohl in der
Kalkulation Ansätze vorhanden sind?
In der Anlage 1a sind die Ist-Werte für die Abfallsäcke und die Barzahler
an der MVA unmittelbar in das Gebührenaufkommen eingerechnet.
Entsprechendes galt für die Kalkulation 2019.
In 2018 haben sich folgende IST-Werte ergeben:
39.313,52 EUR Abfallsäcke
11.314,69 EUR Bareinzahler MVA
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt Dezernat:
Dez. IISeite 1 von 2

Seite 2
In den nächsten Jahren werden die Ergebnisse jeweils im Detail
angegeben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de