190455-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
40. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 190455-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190455-2 ST 40. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 12.12.2019 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zu den Fragen im Finanzausschuss vom 10.12.2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Wie hoch steigt die Kfz-Haftpflicht im nächsten Jahr? Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um ein Umlageverfahren der KSA (kommunaler Schadensausgleich westdeutscher Städte). Z. Z. ist die Tendenz zu mehr und teureren Schäden. Daher hat die bonnorange die Planansätze von rd. 120 T€ in den Vorjahren auf 148 T€ im WiPlan 2020 gehoben. Die letzte Rechnung aus 2019 lag bei 192 T€. Da wir an der Reduzierung der Unfälle arbeiten, wurde die Rechnungshöhe nicht in voller Höhe eingestellt. 2. Wie hoch sind die Kosten der Reinigung (Drittvergabe) unter Abzug der reduzierten Personalkosten? Die Reinigungskosten der Betriebsstätten Lievelingsweg, Weststraße und der neue Standort in Beuel liegen unabhängig vom Leistungsträger in vergleichbarer Höhe. Im Falle der Eigenleistung sind für 450-EUR- Kräfte insgesamt 51.000 EUR erforderlich. Außerdem ist für die Rekrutierung und Einarbeitung von Ersatzkräften ein hoher Aufwand von Führungskräften und Personalabteilung erforderlich, der über die Versuchsphase hinaus nicht gerechtfertigt ist. Der externe Dienstleister kostet 61.000 EUR. 3. Warum werden in der Anlage 1a bei den Positionen Abfallsäcke und Barzahler an MVA keine Ist-Beträge ausgewiesen, obwohl in der Kalkulation Ansätze vorhanden sind? In der Anlage 1a sind die Ist-Werte für die Abfallsäcke und die Barzahler an der MVA unmittelbar in das Gebührenaufkommen eingerechnet. Entsprechendes galt für die Kalkulation 2019. In 2018 haben sich folgende IST-Werte ergeben: 39.313,52 EUR Abfallsäcke 11.314,69 EUR Bareinzahler MVA Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. IISeite 1 von 2 Seite 2 In den nächsten Jahren werden die Ergebnisse jeweils im Detail angegeben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de