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190455 · Beschlussvorlage

40. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn

Nummer
190455
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190455-1 AA 40. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 190455
  2. 190455-3 AA 40. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 190455
  3. 190455-2 ST 40. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
190455
40. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung
über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 40. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über
die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn wird in
der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen. Die
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand
der Beratung.
Begründung
Nachdem die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung
in den Jahren 2015 bis 2018 stetig, teilweise
erheblich gesenkt und auf diesem Niveau auch für das
Gebührenjahr 2019 stabil gehalten werden konnten,
müssen diese zum 01.01.2020 um 5,88 % steigen.
In der Kostenaufstellung (Anlage 1a) spiegelt sich
für 2018 die erfolgte Spitzabrechnung der
Gebührenumlage der bonnorange AöR mit der Stadt Bonn
wider. Seit 2015 korrespondiert die Aufstellung der
Kosten mit dem Wirtschaftsplan der bonnorange AöR.
Die Fußnoten zu den Kosten und Erträgen sind der
Anlage 1b zu entnehmen.
Außerdem werden neben den gebührenrelevanten
Kosten/Erträgen der bonnorange AöR auch die
gebührenrelevanten Kosten/Erträge auf Seiten der
Bundesstadt Bonn dargestellt. Dies ergibt sich durch
den Verbleib der Gebührenhoheit auf der städtischen
Seite.
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt Dezernat:
Dez. IISeite 1 von 20

Seite 2
Der Gebührenbedarf für das zu kalkulierende Jahr 2020
steigt gegenüber der Kalkulation des Jahres 2019
lediglich um 374.731,29 EUR. Diese Steigerung ergibt
sich insbesondere aus Kostenerhöhungen im Bereich des
Zweckverbandes REK.
Allerdings stehen aus den Jahren 2017 und 2018 nur
noch Überdeckungen in Höhe von insgesamt 3.314.344,76
EUR zur Verfügung, nachdem noch im Vorjahr
Überdeckungen aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 in
Gesamthöhe von 5.816.944,90 EUR zur Senkung des
Gesamtgebührenbedarfes eingesetzt werden konnten.
Die Verwaltung schlägt vor, die derzeit noch
vorhandenen Überdeckungen in Höhe von 1.556.226,61
EUR aus 2017 und 1.758.118,15 EUR aus 2018 zur
Vermeidung einer noch deutlicheren Gebührenanhebung
in voller Höhe in die Gebührenkalkulation 2020
einzustellen. Für Folgejahre verbleiben dann aktuell
keine Überdeckungen mehr.
Für eine 4-köpfige Familie mit einer 120 l Restmüll
Tonne, 14-tägliche Leerung, steigt die Jahresgebühr
von bisher 168,70 EUR auf 178,62 EUR. Dies entspricht
einem Anstieg um 5,88 %.
Die Berechnung der neuen Gebührensätze ist der Anlage
2 zu entnehmen.
In der Mitteilungsvorlage zur Sitzung des Ausschusses
für Finanzen und Beteiligungen am 30.05.2012 (DS. Nr.
1211515) hat die Verwaltung über den Gebührenbedarf
mit und ohne Vollservice bei der Müllabfuhr
berichtet. Für die Abfallentsorgungsgebühren 2020
stellt sich dies wie folgt dar:
Kosten
Im Bereich der Restmüllabfuhr werden vorgehalten:
6 Restmüllreviere mit je 1 Fahrer und 5 Müllwerkern.
Für das Herausholen und Zurückstellen der
Restmüllgefäße werden je Revier 2 Mitarbeiter
eingesetzt. Bei einer Abschaffung des Vollservices
würden sich folgende personelle Einsparungen ergeben:
2 Mitarbeiter x 6 Reviere = 12,00
Mitarbeiter
Personalreserve 23,2 % = 2,78
Mitarbeiter
zusammen = 14,78
Mitarbeiter
Kosten je Arbeitsplatz Entgeltgruppe
04 = 63.025,31 EURSeite 2 von 20

Seite 3
Einsparung Personalkosten
gesamt: = 931.514,08 EUR
Gebührenbedarf mit
Vollservice = 31.543.316,55 EUR
Gebührenbedarf ohne
Vollservice = 30.611.802,47 EUR
Senkung
Gebührenbedarf = 2,95 %
(Die eingesparte Summe würde nicht in den allgemeinen
Haushalt einfließen, sondern wäre zwingend bei der
Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigen.)
Die Einsparung hätte folgende Auswirkungen bei der
jährlichen Gebühr für die Restmülltonne:
60 l-Gefäß bei 14-täglicher Leerung: 86,68 EUR
gegenüber 89,31 EUR
= Ersparnis von 2,63 EUR/Jahr/Haushalt
120 l-Gefäß bei 14-täglicher Leerung: 173,35 EUR
gegenüber 178,62 EUR
= Ersparnis von 5,27 EUR/Jahr/Haushalt
Die bonnorange AöR, der die Aufgaben der
Abfallwirtschaft zur Wahrnehmung im eigenen Namen und
in eigener Verantwortung übertragen wurden,
beabsichtigt den Vollservice beizubehalten.
Die Änderung der Gebührensätze ist in der als Anlage
4 beigefügten
Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung des
Gebührentarifs zur Gebührenordnung ersichtlich.
Aufgrund des Beschlusses des Ausschuss für Finanzen
und Beteiligungen vom 22.01.2015 (DS 1413271) ist
allen Beschlussvorlagen zur Festsetzung allgemein
geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher
Entgelte ein Vergleich der Tarife mit denen der
Städte Aachen, Bielefeld und Münster beizufügen.
Dieser interkommunale Tarifvergleich ist als Anlage 5
beigefügt.Seite 3 von 20

Seite 4
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Abfall 2020 Anlage 1 Gebührenbedarf (öffentlich)
2 Abfall 2020 Anlage 1a Kosten (öffentlich)
3 Abfall 2020 Anlage Fußnoten zu 1a (öffentlich)
4 Abfall 2020 Anlage 2 Gebührensätze (öffentlich)
5 Abfall 2020 Anlage 3 Satzung mit ganzem Tarif (öffentlich)
6 Abfall 2020 Anlage 4 Synopse (öffentlich)
7 Abfall 2020 Anlage 5 Tarifvergleich (öffentlich)Seite 4 von 20

Anlage 1
Seite 1 von 2
Gebührenbedarfsberechnung
Abfallentsorgung 2020
1. Rechtsgrundlagen
Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) sind für die Benutzung
der öffentlichen Einrichtung "Abfallentsorgung" kostendeckende Gebühren zu erheben. Die
Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr erfolgt zur Zeit auf der Grundlage der
Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom 2. September
1987 (Amtsblatt S. 295) zuletzt geändert durch die Satzung vom 14. Dezember 2018
(Amtsblatt S. 1539).
2. Berechnung der Gebühren
Bemessungsgrundlagen sind
 die Zahl, Art und Größe der aufgestellten Abfallbehälter und
 die Häufigkeit der regelmäßigen Abfuhren sowie die beantragten Sonderabfuhren.
3. Letzte Gebührenänderung für die Restmüllgefäße
Die letzte Gebührenänderung für die Restmüllgefäße beschloss der Rat der Bundesstadt
Bonn am 14. Dezember 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018. Für das Jahr 2019 konnten
die Gebührensätze stabil gehalten werden.
Die Gebühr beträgt demnach derzeit
bei wöchentlich einer Regelabfuhr und einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von
 1100 l jährlich 3.092,80 EUR
 Eigenkompostierer 1100 l jährlich 2.783,52 EUR
 660 l jährlich 1.855,68 EUR
 Eigenkompostierer 660 l jährlich 1.670,11 EUR
bei 14-täglicher Regelabfuhr und einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von
 240 l jährlich 337,40 EUR
 Eigenkompostierer 240 l jährlich 303,64 EUR
 120 l jährlich 168,70 EUR
 Eigenkompostierer 120 l jährlich 151,82 EUR
 110 l jährlich 154,64 EUR
 Eigenkompostierer 110 l jährlich 139,18 EUR
 100 l jährlich 140,58 EUR
 Eigenkompostierer 100 l jährlich 126,52 EUR
 90 l jährlich 126,52 EUR
 Eigenkompostierer 90 l jährlich 113,87 EUR
 80 l jährlich 112,46 EUR
 Eigenkompostierer 80 l jährlich 101,22 EUR
 70 l jährlich 98,41 EUR
 Eigenkompostierer 70 l jährlich 88,57 EUR
 60 l jährlich 84,35 EUR
 Eigenkompostierer 60 l jährlich 75,91 EUR
 40 l jährlich 56,23 EUR
 Eigenkompostierer 40 l jährlich 50,61 EURSeite 5 von 20

Anlage 1
Seite 2 von 2
bei 4-wöchentlicher Regelabfuhr und einem Unterflurcontainer mit einem Inhalt von
 5 m³ jährlich 3.514,55 EUR
 Eigenkompostierer 5 m³ jährlich 3.163,10 EUR
 4 m³ jährlich 2.811,64 EUR
 Eigenkompostierer 4 m³ jährlich 2.530,48 EUR
 3 m³ jährlich 2.108,73 EUR
 Eigenkompostierer 3 m³ jährlich 1.897,86 EUR
 2 m³ jährlich 1.405,82 EUR
 Eigenkompostierer 2 m³ jährlich 1.265,24 EUR
4. Kosten
Der Gebührenbedarf für 2020 wird nach der beigefügten Aufstellung voraussichtlich
31.543.316,55 EUR betragen.
5. Auswirkungen
Aufgrund der oben dargestellten Kostenentwicklung müssen die Abfallgebühren um 5,88 %
erhöht werden.
Bei einem 120 Liter Restmüllbehälter mit 14-täglicher Leerung beträgt die Gebühr für 2020:
178,62 EUR (2019: 168,70 EUR).Seite 6 von 20

Gebührenbedarf
Abfall 2020
Anlage 1a
Kostenart / Bezeichnung
2018
Kakulation
EUR
2018 1)
endg BAB
EUR
2019 2)
Kalkulation
EUR
2020 3)
Kalkulation
EUR
Personalaufwand 12.019.967,08 11.722.391,81 12.369.244,92 12.849.897,80 4)
Materialaufwand 715.892,32 653.720,98 943.976,00 1.151.833,16 5)
Betriebsaufwand 1.309.838,72 791.191,21 1.362.548,04 1.230.392,80
Verwaltungsaufwand 602.156,20 809.688,70 899.059,64 1.037.681,00
Vertriebsaufwand 103.032,68 63.816,32 133.178,08 112.510,36
Übriger Aufwand 394.295,08 277.933,38 514.573,12 434.148,40
Beistandsleistungen der Stadtverwaltung an die AöR 226.136,76 190.173,62 252.807,92 257.353,96
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.635.459,44 2.132.803,23 3.162.166,80 3.072.086,52 6)
Verrechnung Sparte Abfallwirtschaft -434.664,36 -462.092,62 -431.151,60 -433.196,28
Verrechnung Sparte Straßenreinigung 3.536.708,76 3.472.051,24 3.325.422,84 2.323.919,64 7)
Werkstattkosten inkl. Treibstoffe 1.178.834,52 1.518.616,10 1.325.877,72 1.410.501,48
Interne Leistungsverrechnungen (ILV) 4.280.878,92 4.528.574,72 4.220.148,96 3.301.224,84 8)
Kalkulatorische Abschreibungen 2.442.506,04 2.350.373,86 2.885.248,84 2.770.819,96 9)
Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals 1.066.778,74 771.646,97 900.882,08 981.549,28 9)
23.161.482,54 22.159.511,57 24.481.667,60 24.127.411,56
Erträge aus Mieten und Pachten 258.466,08 220.874,49 219.135,64 276.731,32
Erträge aus Verkauf 312.500,00 394.065,79 360.000,00 291.000,00
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0,00 49,81 55,20
Beistandsleistungen der AöR an die Stadtverwaltung 292.500,00 273.608,64 435.900,00 453.150,00
Erstattungen von privaten Unternehmen 0,00 6.059,52
Erstattungen von übrigen Bereichen 21.397,76 49.931,30
884.863,84 944.589,55 1.015.090,84 1.020.881,32
22.276.618,70 21.214.922,02 23.466.576,76 23.106.530,24
REK Geschäftsbesorgung 244.600,00 87.932,69 99.700,00 135.000,00
REK Aufwand 14.496.887,00 14.196.367,92 14.346.091,00 14.847.800,00
verbleibender Personal- und Sachaufwand bei der Stadt 111.241,79 94.504,70 109.691,86 94.123,08 11)
Verwaltungskostenerstattung Leistungen Amt 21 - Steueramt 216.000,27 203.641,16 209.822,16 217.905,23 12)
Beistandsleistungen der AöR an die Stadt f.d. Gebührenabwicklung 100.000,00 0,00 0,00 0,00
15.168.729,06 14.582.446,47 14.765.305,02 15.294.828,31
Abfallsäcke 19.720,48 34.715,80
Direktanlieferung MVA mit Kd-Nr., Sonderleistungen, gefährliche Abfälle, Transportzuschlag Altpapier1.145.141,82 971.680,60 1.067.645,82
Kofferraumladungen 869.068,00 858.405,00 839.340,00
Barzahler an MVA (Einnahmeart 4133….) 25.723,58 13.495,62
Benutzungsgebühren 2.059.653,88 1.830.085,60 1.976.355,76 1.955.197,24
Altpapiererlöse 2.115.000,00 1.872.690,02 1.772.596,00 1.588.500,00
0 0,00 0,00 0,00
4.174.653,88 3.702.775,62 3.748.951,76 3.543.697,24
10.994.075,18 10.879.670,85 11.016.353,26 11.751.131,07
33.270.693,88 32.094.592,87 34.482.930,02 34.857.661,31
-2.398.201,76 -2.398.201,76 0,00 0,00
-2.336.641,79 -2.336.641,79 -1.270.167,29 0,00
0,00 -3.078.777,61 0,00
0,00 -1.468.000,00 -1.556.226,61
0,00 -1.758.118,15
28.535.850,33 27.359.749,32 28.665.985,12 31.543.316,55
28.538.212,07 29.117.867,47 28.665.301,01 31.544.090,70
2.361,74 1.758.118,15 -684,11 774,15
10)
Über-/ Unterdeckung (-)
Abzusetzende Erträge (Stadt Bonn)
Summe
Gesamtergebnis (Stadt Bonn)
Gebührenbedarf laufendes Jahr
Überdeckung aus 2014
Überdeckung aus 2015
Überdeckung aus 2016
Überdeckung aus 2017
Überdeckung aus 2018
Gesamtgebührenbedarf
Gebührenaufkommen
Summe
Kosten (Stadt Bonn)
Kosten (bonnorange AöR)
Summe
Abzusetzende Erträge (bonnorange AöR)
Summe
Gesamtergebnis (bonnorange AöR)Seite 7 von 20

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Fußnoten zur Anlage 1a
1) Endgültiges Ergebnis auf der Grundlage der Spitzabrechnung der Gebührenumlage der
bonnorange AöR von Juni 2019 mit der Stadt Bonn und der bei der Stadt gebuchten
Aufwendungen und Erträge laut SAP.
2) Kalkulation gemäß der Gebührenbedarfsberechnung 2019.
3) Kalkulation gemäß der Gebührenbedarfsberechnung 2020 auf Grundlage des Wirt-
schaftsplans der bonnorange AöR, laut Beschlussvorlage für den Verwaltungsrat am
08. November 2019 und der bei der Stadt Bonn geplanten Aufwendungen und Erträge.
4) Zum Personalaufwand gehören die Löhne und Gehälter sowie die sozialen Abgaben
und Aufwendungen zur Altersversorgung und Unterstützung.
Der Personalaufwand erhöht sich um insgesamt 481 TEUR. Ursächlich hierfür sind
hauptsächlich die geplanten Tarifsteigerungen in Höhe von 2 % und die Veränderungen
im Stellenplan.
Zu den sozialen Abgaben gehören auch die Beiträge zur Gemeindeunfallversicherung
(GUV) und zur Berufsgenossenschaft. Die Produktivkräfte (Fahrer und Müllwerker) der
Abfallwirtschaft und die Mitarbeiter der Sammelstellen sind seit 2013 in der Berufsge-
nossenschaft Verkehr pflichtversichert. Die Mitarbeiter der Logistik sind weiterhin über
die GUV versichert.
5) Zum Materialaufwand gehören alle Aufwendungen für bezogene Leistungen z. B. die
Entsorgungs- und Verwertungskosten.
Die Fremdvergabe Reinigung Spielplätze und Grünanlagen inkl. der Papierkörbe endete
zum 31. Januar 2018 und wurde dann zum Teil von der Stadtreinigung für die Lose
Beuel und Bad Godesberg in Eigenregie erbracht und mit interner Verrechnung zur Ab-
fallwirtschaft dargestellt. Für die Lose Bonn und Hardtberg gibt es weiterhin eine Fremd-
vergabe, die zum 1. Februar 2019 neu ausgeschrieben wurde.
Entsorgungskosten: seit 2017 beträgt die Landesgebühr je Begleitschein 5 EUR Gebühr.
Verwertungskosten für gefährliche Abfälle, Bauschutt und Grünabfälle erhöhen sich um
153 TEUR. Ursächlich hierfür sind die Preissteigerungen für Inerte Abfälle (Bauschutt)
und Grünabfälle. Die Entsorgungs- bzw. Verwertungskosten über den REK werden im
städtischen Teil bei Fußnote 10 dargestellt.
6) Zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gehören die Beistandsleistungen, der
Betriebs-, Verwaltungs- und Vertriebsaufwand sowie der übrige Aufwand.
Dem um 132 TEUR reduzierten Betriebsaufwand werden Unterhaltungs- und Bewirt-
schaftungsaufwand, Miet- und Leasingaufwand, Verbrauchsmaterial und Instandhaltung
zugeordnet. Hierzu gehören auch die Unterhaltungskosten der Hausmülldeponie Hersel.
Da die Sanierung der Deponie Hersel in 2014 abgeschlossen wurde, werden seit 2015
nur laufende Unterhaltungsaufwendungen in Höhe von ca. 400 TEUR geplant. Da noch
keine Nachsorgeverfügung der Bezirksregierung vorliegt wurde dieser Betrag für 2020
um 100 TEUR reduziert.
Wie in den vorherigen Planverrechnungen: Die bonnorange AöR unterhält derzeit 2 Be-
triebsstätten (BS), zum einen am Lievelingsweg (BS 1), die der Sparte Abfallwirtschaft
zugeordnet wird und zum anderen an der Weststraße (BS 2), die der Stadtreinigung zu-
geordnet wird. Die jeweiligen Nutzer der Betriebsstätte 1 wie Stadtreinigung, Werkstatt,
Verwaltung und Externe leisten eine Interne Verrechnung bzw. Miete an die Abfallwirt-Seite 8 von 20

Seite 2 von 3
schaft (s. auch Erträge aus Mieten und Pachten). Des Weiteren wurden die Produkte der
jeweiligen Betriebsstätte zugeordnet. Zudem gibt es noch in der Planung die 3. BS in
Beuel, die ebenfalls in der Verantwortung der Abfallwirtschaft liegen wird. In der Über-
gangszeit, bis zur Fertigstellung der BS Beuel, ist geplant im Stadtbezirk Grundstücke
anzumieten z. B. für den Winterdienst. Die jeweiligen Nutzer zahlen den Mietzins.
Zum Verwaltungsaufwand gehören Versicherungsprämien, Beiträge/Gebühren und
Abgaben, Rechts- und Beratungskosten, Telekommunikation/ Porto und Versand sowie
die Ausgaben für Büromaterial. Konkret ergeben sich die größten Veränderungen bei
den Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (Bürgertelefon, Sicherheitsdienst,
Wirtschaftsprüfer, Personalentwicklungskonzept und Projekte).
Der Vertriebsaufwand sinkt um 21 TEUR. Hierzu zählen Reisekosten, Öffentliche Be-
kanntmachungen, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtungskosten und Geschenke für
Dienstjubiläen.
Zu dem Übriger Aufwand gehören u. a. Leiharbeitskräfte, Aus- und Fortbildung, Dienst-
und Schutzkleidung, sonstiger Personalaufwand und Übrige. Die Leiharbeiter werden als
Ersatz für die im Jahresurlaub befindlichen Mitarbeiter der Abfallwirtschaft während des
Sommers und bei Winterdiensteinsätzen von Mitarbeitern der Abfallwirtschaft eingesetzt.
Sie werden ebenfalls als Vertreter während der Weiterbildung für die Führerscheinaus-
bildung und für neue Projekte benötigt. Zusätzliche Kosten für die Dienst- und Schutz-
kleidung aufgrund mehr Zeitarbeitskräfte und besondere Anforderungen für die Mitarbei-
ter der Sammelstellen.
Die Beistandsleistungen erhöhen sich um 5 TEUR, bedingt durch die Anpassung auf
die aktuellen Gegebenheiten.
7) Es wurden nur noch konkrete Sachverhalte der internen Verrechnung in der Planung
2020 dargestellt. Hierbei handelt es sich um die Erstattung von Sonderleistungen für die
Straßenreinigung, z. B. Großveranstaltungen wie Pützchens Markt, Karneval.
Die bonnorange AöR unterhält derzeit 2 Betriebsstätten (BS) zum einen am Lievelings-
weg (BS 1), die der Sparte Abfallwirtschaft zugeordnet wird. Die jeweiligen Nutzer der BS
1 wie Stadtreinigung, Werkstatt, Verwaltung und Externe leisten eine Interne Verrechnung
bzw. Miete an die Abfallwirtschaft.
8) Leistungen der Straßenreinigung aus der Teil-Übernahme (Lose Beuel und Bad Godes-
berg) der Fremdvergabe (Reinigung von Spielplätze und Grünanlagen inkl. Papierkörbe
und des Straßenbegleitgrüns) in Eigenregie der Stadtreinigung und deren internen Ver-
rechnung zur Abfallwirtschaft.
9) Die Abschreibungen reduzieren sich aufgrund der Verschiebung von Fahrzeugbeschaf-
fungen (Lieferung erst in 2020) in der Sparte Abfallwirtschaft.
Info: Die regelmäßig nach den Vorgaben des OVG NRW durchzuführende verwaltungs-
interne Überprüfung der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagekapitals hat ergeben,
dass dieser Zinssatz ab dem Kalkulationsjahr 2020 auf 6,06 % zu senken ist (2016: 6,59
%, 2017: 6,45 %, 2018: 6,31 %, 2019: 6,18 %).
10) Die Kosten, die für den REK anfallen, werden hier dargestellt, weil die Stadt Mitglied im
Zweckverband REK ist. Diese Kosten werden direkt bei der Stadt gebucht. Die Ansätze
für 2020 ergeben sich auf Grund aktueller Angaben des REK. Gemäß Beschluss des Auf-
sichtsrates der MVA Bonn GmbH ändert sich der Müllverbrennungspreis für 2020 auf
119,96 EUR/Tonne netto (142,75 EUR/Tonne brutto).Seite 9 von 20

Seite 3 von 3
11) Die angegebenen Kosten beinhalten außer den Personal- und Sachkosten auch anteilige
Kosten beispielsweise der Kämmerei, des Rechnungsprüfungsamtes und der Finanz-
buchhaltung.
12) Die Leistungen des Steueramtes (für Gebührenveranlagung und Verwaltung der Debito-
renkonten Grundbesitzabgaben) sind keine Beistandsleistung, weil die Gebührenhoheit
bei der Stadt Bonn liegt.
13) Aufgrund der Rückerstattung an den REK in 2018 fallen die Altpapiererlöse in 2020 ge-
ringer aus. Dies hängt mit dem Einbruch des Altpapierpreises am Markt zusammen. Die
kommunale Papiermenge für 2020 wurde mit einem Anteil von 70 % kalkuliert, wie auch
in 2019 schon erfolgt.Seite 10 von 20

Anlage 2
Behälterzahl Stand:
September 2019
Abfuhren
im Jahr
Anzahl der
Abfuhren
im Jahr
Restmüll-
gefäßinhalt
Liter
Behälter-
volumen
im Jahr / Liter
Behältervolumen
im Jahr / Liter
(EK¹ 90 %)
2.454 x 52 = 127.608 1.100 140.368.800
6 x 52 = 312 1.100 308.880
697 x 104 = 72.488 1.100 79.736.800
53 x 156 = 8.268 1.100 9.094.800
6 x 208 = 1.248 1.100 1.372.800
2 x 260 = 520 1.100 572.000
2.119 x 52 = 110.188 660 72.724.080
9 x 52 = 468 660 277.992
184 x 104 = 19.136 660 12.629.760
16 x 156 = 2.496 660 1.647.360
1 x 208 = 208 660 137.280
5 x 260 = 1.300 660 858.000
5.552 319.141.680 586.872
Summe:
Behälterzahl Stand:
September 2019
Abfuhren
im Jahr
Anzahl der
Abfuhren
im Jahr
Restmüll-
gefäßinhalt
Liter
Behälter-
volumen
im Jahr / Liter
Behältervolumen
im Jahr / Liter
(EK¹ 90 %)
12.216 x 26 = 317.616 240 76.227.840
114 x 26 = 2.964 240 640.224
614 x 52 = 31.928 240 7.662.720
4 x 52 = 208 240 44.928
108 x 104 = 11.232 240 2.695.680
0 x 104 = 0 240 0
18.941 x 26 = 492.466 120 59.095.920
472 x 26 = 12.272 120 1.325.376
697 x 52 = 36.244 120 4.349.280
2 x 52 = 104 120 11.232
139 x 104 = 14.456 120 1.734.720
0 x 104 = 0 120 0
2.981 x 26 = 77.506 110 8.525.660
36 x 26 = 936 110 92.664
601 x 52 = 31.252 110 3.437.720
5 x 52 = 260 110 25.740
98 x 104 = 10.192 110 1.121.120
0 x 104 = 0 110 0
1.956 x 26 = 50.856 100 5.085.600
89 x 26 = 2.314 100 208.260
45 x 52 = 2.340 100 234.000
1 x 52 = 52 100 4.680
11 x 104 = 1.144 100 114.400
0 x 104 = 0 100 0
3.828 x 26 = 99.528 90 8.957.520
195 x 26 = 5.070 90 410.670
56 x 52 = 2.912 90 262.080
0 x 52 = 0 90 0
1 x 104 = 104 90 9.360
0 x 104 = 0 90 0
6.082 x 26 = 158.132 80 12.650.560
428 x 26 = 11.128 80 801.216
52 x 52 = 2.704 80 216.320
0 x 52 = 0 80 0
1 x 104 = 104 80 8.320
0 x 104 = 0 80 0
1.184 x 26 = 30.784 70 2.154.880
78 x 26 = 2.028 70 127.764
28 x 52 = 1.456 70 101.920
0 x 52 = 0 70 0
2 x 104 = 208 70 14.560
0 x 104 = 0 70 0
11.054 x 26 = 287.404 60 17.244.240
766 x 26 = 19.916 60 1.075.464
Ermittlung der Gebührensätze 2020
1.1 Großbehälter (Regelabfuhr wöchentlich)
1.2 Hofstandgefäße (Regelabfuhr 14-täglich)
1. Bemessungsgrundlagen
319.728.552
Seite 1 von 3Seite 11 von 20

Anlage 2
127 x 52 = 6.604 60 396.240
1 x 52 = 52 60 2.808
11 x 104 = 1.144 60 68.640
0 x 104 = 0 60 0
2.215 x 26 = 57.590 40 2.303.600
233 x 26 = 6.058 40 218.088
30 x 52 = 1.560 40 62.400
1 x 52 = 52 40 1.872
0 x 104 = 0 40 0
0 x 104 = 0 40 0
2 x 26 = 52 70 erm. 1.820
0 x 26 = 0 70 erm. 0
22 x 26 = 572 60 erm. 17.160
11 x 26 = 286 60 erm. 7.722
789 x 26 = 20.514 40 erm. 410.280
66 x 26 = 1.716 40 erm. 30.888
2 x 52 = 104 40 erm. 2.080
0 x 52 = 0 40 erm. 0
66.395 215.166.640 5.029.596
71.947 Summe:
Abfuhren
im Jahr
Anzahl der
Abfuhren
im Jahr
Restmüll-
gefäßinhalt
Liter
Behälter-
volumen
im Jahr / Liter
Behältervolumen
im Jahr / Liter
(EK¹ 90 %)
2 x 13 = 26 5.000 130.000
0 x 13 = 0 5.000 0
1 x 13 = 13 4.000 52.000
0 x 13 = 0 4.000 0
2 x 13 = 26 3.000 78.000
0 x 13 = 0 3.000 0
0 x 13 = 0 2.000 0
0 x 13 = 0 2.000 0
5 260.000 0
Summe:
550.988.484 Liter
31.543.316,55 EUR
550.988.484 Liter
0,05725 EUR
Restmüll-
gefäßinhalt
Jahres-
volumen²
Gebühren-
satz je l Gebühr
1.100 57.200 x 0,05725 3.274,70
Eigenkompostierer 1.100 57.200 x 0,05153 2.947,23
660 34.320 x 0,05725 1.964,82
Eigenkompostierer 660 34.320 x 0,05153 1.768,34
Restmüll-
gefäßinhalt
Jahres-
volumen²
Gebühren-
satz je l Gebühr
240 6.240 x 0,05725 357,24
Eigenkompostierer 240 6.240 x 0,05153 321,50
120 3.120 x 0,05725 178,62
Eigenkompostierer 120 3.120 x 0,05153 160,75
110 2.860 x 0,05725 163,74
Eigenkompostierer 110 2.860 x 0,05153 147,36
100 2.600 x 0,05725 148,85
Eigenkompostierer 100 2.600 x 0,05153 133,97
90 2.340 x 0,05725 133,97
Eigenkompostierer 90 2.340 x 0,05153 120,57
80 2.080 x 0,05725 119,07
Eigenkompostierer 80 2.080 x 0,05153 107,17
70 1.820 x 0,05725 104,20
540.184.788 Liter
1.4 Gebührenfähige gewichtete Gesamtbemessungsgrundlage:
220.196.236
Folglich ist für die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühr eine gewichtete
Gesamtbemessungsgrundlage (Summen 1.1, 1.2 und 1.3) in Höhe von
maßgeblich.
Der Gebührenbedarf beträgt
1.3 Unterflurcontainer (Regelabfuhr 4-wöchentlich)
260.000
2. Gebührensätze
2.1 Großbehälter (Regelabfuhr wöchentlich)
2.2 Hofstandgefäße (Regelabfuhr 14-täglich)
Auf den Bemessungsliter entfällt
Die Gesamtbemessungsgrundlage beträgt
zuzüglich 2 % voraussichtliche Steigerung
Seite 2 von 3Seite 12 von 20

Anlage 2
Eigenkompostierer 70 1.820 x 0,05153 93,78
60 1.560 x 0,05725 89,31
Eigenkompostierer 60 1.560 x 0,05153 80,38
40 1.040 x 0,05725 59,54
Eigenkompostierer 40 1.040 x 0,05153 53,59
Restmüll-
gefäßinhalt
Jahres-
volumen²
Gebühren-
satz je l Gebühr
5.000 65.000 x 0,05725 3.721,25
Eigenkompostierer 5.000 65.000 x 0,05153 3.349,13
4.000 52.000 x 0,05725 2.977,00
Eigenkompostierer 4.000 52.000 x 0,05153 2.679,30
3.000 39.000 x 0,05725 2.232,75
Eigenkompostierer 3.000 39.000 x 0,05153 2.009,48
2.000 26.000 x 0,05725 1.488,50
Eigenkompostierer 2.000 26.000 x 0,05153 1.339,65
550.988.484 Liter x 0,05725 EUR/Liter = 31.544.090,70 EUR
31.544.090,70 EUR
31.543.316,55 EUR
774,15 EUR
¹ Eigenkompostierer
² Gefäßinhalt x Anzahl der Abfuhren
Gebührenaufkommen 2020
Überdeckung
Gebührenbedarf
2.3 Unterflurcontainer (Regelabfuhr 4-wöchentlich)
3. Kontrollrechnung
Seite 3 von 3Seite 13 von 20

Anlage 3
Seite 3 von 3
40. Satzung
zur Änderung der Gebührenordnung
über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 5 des
Gesetzes vom 11. April 2019 (GV.NRW. S. 202) und der §§ 1, 4, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.
NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23.
Januar 2018 (GV.NRW. S. 90), in Verbindung mit der Satzung der bonnorange- Anstalt des
öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt
Bonn (Abfallsatzung) vom 18. Dezember 2012 (ABl. S. 1237), zuletzt geändert durch
Satzung vom 18. Dezember 2017 (ABl. S. 2084) sowie mit der Satzung für den
Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK) vom 24. November 2008
(Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln S. 427), zuletzt geändert durch Satzung vom 30.
August 2017 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln 2018 S. 33), folgende Satzung
beschlossen:
Artikel I
Die Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom 02.
September 1987 (Amtsblatt der Stadt Bonn S. 295), zuletzt geändert durch die Satzung vom
14. Dezember 2018 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1539), wird wie folgt geändert:
„Der Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt
Bonn erhält folgende Fassung:
Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage Gebühre/EUR
1 Abfallentsorgung von angeschlossenen
Grundstücken
1.1 Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder
mehrmalige Abfuhr
1.1.1 Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei
einem Gefäß mit einem Inhalt von
1.100 l jährlich
660 l jährlich
ohne Eigen-
kompostierung
3.274,70
1.964,82
mit Eigen-
kompostierung
2.947,23
1.768,34
1.1.2 Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter
Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfachtSeite 14 von 20

Anlage 3
Seite 3 von 3
1.2
1.2.1
Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr
der Restmülltonne
Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß
mit einem Inhalt von
240 l jährlich
120 l jährlich
110 l jährlich
100 l jährlich
90 l jährlich
80 l jährlich
70 l jährlich
60 l jährlich
40 l jährlich
ohne Eigen-
kompostierung
357,24
178,62
163,74
148,85
133,97
119,07
104,20
89,31
59,54
mit Eigen-
kompostierung
321,50
160,75
147,36
133,97
120,57
107,17
93,78
80,38
53,59
1.2.2 Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der
Restmülltonne werden die unter der Tarif-Nr. 1.2.1
genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der
Abfuhren vervielfacht.
1.3 Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern
(längstens bis zu 9 Monaten)
1.3.1 je Abfuhr 1/52 der unter Tarif Nr. 1.1.1 genannten
Gebühr bzw. 1/26 der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten
Gebühr
1.3.2 zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend
der Gefäßgröße
bis zu 240 l
über 240 l
3,96
15,08
1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von
70 l 3,50
1.5
1.5.1
1.5.2
1.6
1.6.1
1.6.2
Sonderausstattung
Abschließbare Gefäße
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung
abschließbarer Gefäße
je Gefäß
Zuggeschirr für Großbehälter
Abfallentsorgung von Unterflurcontainern
Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr
mit einem Inhalt von
5 m³ jährlich
4 m³ jährlich
3 m³ jährlich
2 m³ jährlich
Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer
werden die unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten
Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren
vervielfacht.
30,00
170,20
ohne Eigen-
kompostierung
3.721,25
2.977,00
2.232,75
1.488,50
mit Eigen-
kompostierung
3.349,13
2.679,30
2.009,48
1.339,65Seite 15 von 20

Anlage 3
Seite 3 von 3
Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage Gebühr/EUR
1.7
1.7.1
Sonderleistungen
Vollservice für Altpapiersammelgefäße
(12 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
1.100 l jährlich
660 l jährlich
240 l jährlich
20,90
20,90
10,43
1.7.2 Vollservice für Biosammelgefäße
(24 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
1.100 l jährlich
660 l jährlich
120 l jährlich
41,70
41,70
20,90
2 Abfallentsorgungsanlage
2.1 Je Anlieferung gemäß § 2 Abs. 2 der
Gebührenordnung abhängig vom Gewicht
2.1.1 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten
bis 200 kg pauschal 21,41
2.1.2 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten
über 200 kg
je t (t-Bruchteile werden berücksichtigt) 142,75
2.2
2.2.1
2.2.2
je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der
Gebührenordnung unabhängig vom Gewicht
PKW-Kofferraumladung
PKW-Kofferraumladung und Anhänger
15,00
30,00
3 Wert- und Schadstoffsammelstellen für die
Annahme von gefährlichen Abfällen aus
Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg
3.1 Altfarben und Altlacke, die gefährliche Stoffe
enthalten
0,36
3.2 Altfarben und Altlacke ohne gefährliche Stoffe 0,24
3.3 Spraydosen 1,31
3.4 Lösemittel 0,36
3.5 Pflanzenschutzmittel 1,07
3.6 Säuren 1,01
3.7 Laugen 1,01
3.8 Fotochemikalien 0,83
3.9 Öle und Fette 0,42
3.10 sonstige Chemikalien 1,07
3.11 Feuerlöscher 1,31
Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten.“
Artikel II
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.Seite 16 von 20

Anlage 4
Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage
1 1
1.1 1.1
1.1.1 ohne EK mit EK 1.1.1 ohne EK mit EK
1.100l jährlich 3.092,80 2.783,52 1.100l jährlich 3.274,70 2.947,23
660l jährlich 1.855,68 1.670,11 660l jährlich 1.964,82 1.768,34
1.1.2 1.1.2
1.2 1.2
1.2.1 ohneEK mit EK 1.2.1 ohneEK mit EK
240 l jährlich 337,40 303,64 240 l jährlich 357,24 321,50
120 l jährlich 168,70 151,82 120 l jährlich 178,62 160,75
110 l jährlich 154,64 139,18 110 l jährlich 163,74 147,36
100 l jährlich 140,58 126,52 100 l jährlich 148,85 133,97
90 l jährlich 126,52 113,87 90 l jährlich 133,97 120,57
80 l jährlich 112,46 101,22 80 l jährlich 119,07 107,17
70 l jährlich 98,41 88,57 70 l jährlich 104,20 93,78
60 l jährlich 84,35 75,91 60 l jährlich 89,31 80,38
40 l jährlich 56,23 50,61 40 l jährlich 59,54 53,59
1.2.2 1.2.2
1.3 1.3
1.3.1 1.3.1
1.3.2 1.3.2
bis zu 240 l 3,96 bis zu 240 l 3,96
über 240 l 15,08 über 240 l 15,08
1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von 1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von
70 l 3,50 70 l 3,50
1.5 1.5
1.5.1 Abschließbare Gefäße 1.5.1 Abschließbare Gefäße
je Gefäß 30,00 je Gefäß 30,00
1.5.2 Zuggeschirr für Großbehälter 170,20 1.5.2 Zuggeschirr für Großbehälter 170,20
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße
Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die
unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfacht.
Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis
zu 9 Monaten)
Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis
zu 9 Monaten)
Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt
von
Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt
von
Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die
unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfacht.
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße
Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit
einem Inhalt von
Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1
genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren
vervielfacht.
Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1
genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren
vervielfacht.
Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der
Restmülltonne
Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der
Restmülltonne
Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit
einem Inhalt von
Gebühr/EUR Gebühr/EUR
Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken
Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr
alte Fassung neue Fassung
in der Bundesstadt Bonnin der Bundesstadt Bonn
Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung
je Abfuhr 1/52 der unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26
der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr
je Abfuhr 1/52 der unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26
der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr
Sonderausstattung Sonderausstattung
zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße
Seite 1 von 3 Unterstreichungen in der neuen Fassung
kennzeichnen die ÄnderungenSeite 17 von 20

Anlage 4
alte Fassung neue Fassung
Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage
1.6 1.6
1.6.1 1.6.1
5 m³ jährlich 3.514,55 3.163,10 5 m³ jährlich 3.721,25 3.349,13
4 m³ jährlich 2.811,64 2.530,48 4 m³ jährlich 2.977,00 2.679,30
3 m³ jährlich 2.108,73 1.897,86 3 m³ jährlich 2.232,75 2.009,48
2 m³ jährlich 1.405,82 1.265,24 2 m³ jährlich 1.488,50 1.339,65
1.6.2 1.6.2
1.7 Sonderleistungen 1.7 Sonderleistungen
1.7.1 1.7.1
1.100 l jährlich 19,10 1.100 l jährlich 20,90
660 l jährlich 19,10 660 l jährlich 20,90
240 l jährlich 9,55 240 l jährlich 10,43
1.7.2 1.7.2
1.100 l jährlich 38,20 1.100 l jährlich 41,70
660 l jährlich 38,20 660 l jährlich 41,70
120 l jährlich 19,10 120 l jährlich 20,90
1.7.3 Pilotprojekt 14-tägl. Abfuhr Altpapier
(12 zusätzliche Leerungen im Jahr)
jährlich 180,96 1.7.3 Pilotprojekt 14-tägl. Abfuhr Altpapier
(12 zusätzliche Leerungen im Jahr)
jährlich 180,96
2 Abfallentsorgungsanlage 2 Abfallentsorgungsanlage
2.1 2.1
2.1.1 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten
bis 200 kg pauschal 20,94
2.1.1 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten
bis 200 kg pauschal 21,42
2.1.2
139,59
2.1.2
142,75
2.2 2.2
2.2.1 PKW-Kofferraumladung 15,00 2.2.1 PKW-Kofferraumladung 15,00
2.2.2 PKW-Kofferraumladung und Anhänger 30,00 2.2.2 PKW-Kofferraumladung und Anhänger 30,00
3 3
3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze,
die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27) 0,44 3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze,
die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27) 0,44
3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze
mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
(AVV 20 01 28)
0,30 3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze
mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
(AVV 20 01 28)
0,30
3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern,
einschließlich Halonen (AVV 16 05 04)
1,43 3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern,
einschließlich Halonen (AVV 16 05 04)
1,43
3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 0,52 3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 0,52
3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 1,43 3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 1,43
3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 1,43 3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 1,43
3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 1,43 3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 1,43
3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 1,07 3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 1,07
3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,44 3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,44
3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 08)
2,38 3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 08)
2,38
3.11 1,90 3.11 1,90Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe
enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (AVV 15 01
10)
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe
enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (AVV 15 01
10)
Je Anlieferung gemäß § 2 Abs. 2 der Gebührenordnung abhängig
vom Gewicht
Je Anlieferung gemäß § 2 Abs. 2 der Gebührenordnung abhängig
vom Gewicht
alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten über 200 kg
je t (t-Bruchteile werden berücksichtigt)
alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten über 200 kg
je t (t-Bruchteile werden berücksichtigt)
je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung unabhängig
vom Gewicht
je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung unabhängig
vom Gewicht
Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr
mit einem Inhalt von
Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr
mit einem Inhalt von
Abfallentsorgung von UnterflurcontainernAbfallentsorgung von Unterflurcontainern
Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die unter
der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der
Abfuhren vervielfacht.
Wert- und Schadstoffsammelstellen
für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus
Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg
Wert- und Schadstoffsammelstellen
für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus
Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg
Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die unter
der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der
Abfuhren vervielfacht.
Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Gebühr/EURGebühr/EUR
Seite 2 von 3 Unterstreichungen in der neuen Fassung
kennzeichnen die ÄnderungenSeite 18 von 20

Anlage 4
alte Fassung neue Fassung
3.12 Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 07)
3,09 3.12 Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 07)
3,09
3.13 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB
enthalten (AVV 16 02 09)
4,76 3.13 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB
enthalten (AVV 16 02 09)
4,76
Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten. Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten.
Seite 3 von 3 Unterstreichungen in der neuen Fassung
kennzeichnen die ÄnderungenSeite 19 von 20

Anlage 5
letzte geplante
01.01.2017 01.01.2018 01.01.2019 01.01.2020
-6,57 -11,51 0 5,88
Restmüll Biomüll Grund
-gebühr
Vollservice-
gebühr Summe
Bonn (derzeit) 01.01.2019 168,70 € - € - € - € 168,70 € 3,50 €
Bonn (geplant) 01.01.2020 178,62 € - € - € - € 178,62 € 3,50 €
Vergleichsstädte
Aachen (ohne Vollservice) 01.01.2017 207,00 € 92,60 € 85,42 € - € 385,02 €
Aachen (mit Vollservice) 01.01.2017 207,00 € 92,60 € 85,42 € 80,97 € 465,99 €
Bielefeld (ohne Vollservice) 01.01.2017 120,72 € 93,12 € - € - € 213,84 € 5,00 €
Münster (mit Vollservice) 01.01.2016 204,00 € 162,00 € 36,00 € - € 402,00 € 6,00 € (90 l)
Stadt
Aachen
Münster Biomüll wird 1 x wöchentlich geleert, Betrag wurde auf 14-tägige Leerung umgerechnet
Erläuterungen
Der Vollservice wird für 120 l nur in der Innenstadt angeboten und gilt dann für alle Abfallbehälter
Tarifvergleich zum Interkommunalen Vergleich
Gebührenerhebung in Bonn
Abfallwirtschaft
Beistellsack /
Abfallsack
(70 Liter)
120 Liter (14-täglich)
jährlicher Gebührensatz
7,00 €
Gebührenänderungen
am/zum
um (in %)
Stadt
Letzte
Änderung/
Satzung bzw.
gültig ab
Interkommunaler VergleichSeite 20 von 20

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Datenstand: 02.11.2026, 20:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de