190455 · Beschlussvorlage
40. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 190455
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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- 40. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
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Beschlussvorlage öffentlich 190455 40. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Empfehlung Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung Rat 12.12.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Die 40. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der Beratung. Begründung Nachdem die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung in den Jahren 2015 bis 2018 stetig, teilweise erheblich gesenkt und auf diesem Niveau auch für das Gebührenjahr 2019 stabil gehalten werden konnten, müssen diese zum 01.01.2020 um 5,88 % steigen. In der Kostenaufstellung (Anlage 1a) spiegelt sich für 2018 die erfolgte Spitzabrechnung der Gebührenumlage der bonnorange AöR mit der Stadt Bonn wider. Seit 2015 korrespondiert die Aufstellung der Kosten mit dem Wirtschaftsplan der bonnorange AöR. Die Fußnoten zu den Kosten und Erträgen sind der Anlage 1b zu entnehmen. Außerdem werden neben den gebührenrelevanten Kosten/Erträgen der bonnorange AöR auch die gebührenrelevanten Kosten/Erträge auf Seiten der Bundesstadt Bonn dargestellt. Dies ergibt sich durch den Verbleib der Gebührenhoheit auf der städtischen Seite. Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. IISeite 1 von 20 Seite 2 Der Gebührenbedarf für das zu kalkulierende Jahr 2020 steigt gegenüber der Kalkulation des Jahres 2019 lediglich um 374.731,29 EUR. Diese Steigerung ergibt sich insbesondere aus Kostenerhöhungen im Bereich des Zweckverbandes REK. Allerdings stehen aus den Jahren 2017 und 2018 nur noch Überdeckungen in Höhe von insgesamt 3.314.344,76 EUR zur Verfügung, nachdem noch im Vorjahr Überdeckungen aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Gesamthöhe von 5.816.944,90 EUR zur Senkung des Gesamtgebührenbedarfes eingesetzt werden konnten. Die Verwaltung schlägt vor, die derzeit noch vorhandenen Überdeckungen in Höhe von 1.556.226,61 EUR aus 2017 und 1.758.118,15 EUR aus 2018 zur Vermeidung einer noch deutlicheren Gebührenanhebung in voller Höhe in die Gebührenkalkulation 2020 einzustellen. Für Folgejahre verbleiben dann aktuell keine Überdeckungen mehr. Für eine 4-köpfige Familie mit einer 120 l Restmüll Tonne, 14-tägliche Leerung, steigt die Jahresgebühr von bisher 168,70 EUR auf 178,62 EUR. Dies entspricht einem Anstieg um 5,88 %. Die Berechnung der neuen Gebührensätze ist der Anlage 2 zu entnehmen. In der Mitteilungsvorlage zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 30.05.2012 (DS. Nr. 1211515) hat die Verwaltung über den Gebührenbedarf mit und ohne Vollservice bei der Müllabfuhr berichtet. Für die Abfallentsorgungsgebühren 2020 stellt sich dies wie folgt dar: Kosten Im Bereich der Restmüllabfuhr werden vorgehalten: 6 Restmüllreviere mit je 1 Fahrer und 5 Müllwerkern. Für das Herausholen und Zurückstellen der Restmüllgefäße werden je Revier 2 Mitarbeiter eingesetzt. Bei einer Abschaffung des Vollservices würden sich folgende personelle Einsparungen ergeben: 2 Mitarbeiter x 6 Reviere = 12,00 Mitarbeiter Personalreserve 23,2 % = 2,78 Mitarbeiter zusammen = 14,78 Mitarbeiter Kosten je Arbeitsplatz Entgeltgruppe 04 = 63.025,31 EURSeite 2 von 20 Seite 3 Einsparung Personalkosten gesamt: = 931.514,08 EUR Gebührenbedarf mit Vollservice = 31.543.316,55 EUR Gebührenbedarf ohne Vollservice = 30.611.802,47 EUR Senkung Gebührenbedarf = 2,95 % (Die eingesparte Summe würde nicht in den allgemeinen Haushalt einfließen, sondern wäre zwingend bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigen.) Die Einsparung hätte folgende Auswirkungen bei der jährlichen Gebühr für die Restmülltonne: 60 l-Gefäß bei 14-täglicher Leerung: 86,68 EUR gegenüber 89,31 EUR = Ersparnis von 2,63 EUR/Jahr/Haushalt 120 l-Gefäß bei 14-täglicher Leerung: 173,35 EUR gegenüber 178,62 EUR = Ersparnis von 5,27 EUR/Jahr/Haushalt Die bonnorange AöR, der die Aufgaben der Abfallwirtschaft zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung übertragen wurden, beabsichtigt den Vollservice beizubehalten. Die Änderung der Gebührensätze ist in der als Anlage 4 beigefügten Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung des Gebührentarifs zur Gebührenordnung ersichtlich. Aufgrund des Beschlusses des Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vom 22.01.2015 (DS 1413271) ist allen Beschlussvorlagen zur Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte ein Vergleich der Tarife mit denen der Städte Aachen, Bielefeld und Münster beizufügen. Dieser interkommunale Tarifvergleich ist als Anlage 5 beigefügt.Seite 3 von 20 Seite 4 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Abfall 2020 Anlage 1 Gebührenbedarf (öffentlich) 2 Abfall 2020 Anlage 1a Kosten (öffentlich) 3 Abfall 2020 Anlage Fußnoten zu 1a (öffentlich) 4 Abfall 2020 Anlage 2 Gebührensätze (öffentlich) 5 Abfall 2020 Anlage 3 Satzung mit ganzem Tarif (öffentlich) 6 Abfall 2020 Anlage 4 Synopse (öffentlich) 7 Abfall 2020 Anlage 5 Tarifvergleich (öffentlich)Seite 4 von 20 Anlage 1 Seite 1 von 2 Gebührenbedarfsberechnung Abfallentsorgung 2020 1. Rechtsgrundlagen Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) sind für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung "Abfallentsorgung" kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr erfolgt zur Zeit auf der Grundlage der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom 2. September 1987 (Amtsblatt S. 295) zuletzt geändert durch die Satzung vom 14. Dezember 2018 (Amtsblatt S. 1539). 2. Berechnung der Gebühren Bemessungsgrundlagen sind die Zahl, Art und Größe der aufgestellten Abfallbehälter und die Häufigkeit der regelmäßigen Abfuhren sowie die beantragten Sonderabfuhren. 3. Letzte Gebührenänderung für die Restmüllgefäße Die letzte Gebührenänderung für die Restmüllgefäße beschloss der Rat der Bundesstadt Bonn am 14. Dezember 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018. Für das Jahr 2019 konnten die Gebührensätze stabil gehalten werden. Die Gebühr beträgt demnach derzeit bei wöchentlich einer Regelabfuhr und einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von 1100 l jährlich 3.092,80 EUR Eigenkompostierer 1100 l jährlich 2.783,52 EUR 660 l jährlich 1.855,68 EUR Eigenkompostierer 660 l jährlich 1.670,11 EUR bei 14-täglicher Regelabfuhr und einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von 240 l jährlich 337,40 EUR Eigenkompostierer 240 l jährlich 303,64 EUR 120 l jährlich 168,70 EUR Eigenkompostierer 120 l jährlich 151,82 EUR 110 l jährlich 154,64 EUR Eigenkompostierer 110 l jährlich 139,18 EUR 100 l jährlich 140,58 EUR Eigenkompostierer 100 l jährlich 126,52 EUR 90 l jährlich 126,52 EUR Eigenkompostierer 90 l jährlich 113,87 EUR 80 l jährlich 112,46 EUR Eigenkompostierer 80 l jährlich 101,22 EUR 70 l jährlich 98,41 EUR Eigenkompostierer 70 l jährlich 88,57 EUR 60 l jährlich 84,35 EUR Eigenkompostierer 60 l jährlich 75,91 EUR 40 l jährlich 56,23 EUR Eigenkompostierer 40 l jährlich 50,61 EURSeite 5 von 20 Anlage 1 Seite 2 von 2 bei 4-wöchentlicher Regelabfuhr und einem Unterflurcontainer mit einem Inhalt von 5 m³ jährlich 3.514,55 EUR Eigenkompostierer 5 m³ jährlich 3.163,10 EUR 4 m³ jährlich 2.811,64 EUR Eigenkompostierer 4 m³ jährlich 2.530,48 EUR 3 m³ jährlich 2.108,73 EUR Eigenkompostierer 3 m³ jährlich 1.897,86 EUR 2 m³ jährlich 1.405,82 EUR Eigenkompostierer 2 m³ jährlich 1.265,24 EUR 4. Kosten Der Gebührenbedarf für 2020 wird nach der beigefügten Aufstellung voraussichtlich 31.543.316,55 EUR betragen. 5. Auswirkungen Aufgrund der oben dargestellten Kostenentwicklung müssen die Abfallgebühren um 5,88 % erhöht werden. Bei einem 120 Liter Restmüllbehälter mit 14-täglicher Leerung beträgt die Gebühr für 2020: 178,62 EUR (2019: 168,70 EUR).Seite 6 von 20 Gebührenbedarf Abfall 2020 Anlage 1a Kostenart / Bezeichnung 2018 Kakulation EUR 2018 1) endg BAB EUR 2019 2) Kalkulation EUR 2020 3) Kalkulation EUR Personalaufwand 12.019.967,08 11.722.391,81 12.369.244,92 12.849.897,80 4) Materialaufwand 715.892,32 653.720,98 943.976,00 1.151.833,16 5) Betriebsaufwand 1.309.838,72 791.191,21 1.362.548,04 1.230.392,80 Verwaltungsaufwand 602.156,20 809.688,70 899.059,64 1.037.681,00 Vertriebsaufwand 103.032,68 63.816,32 133.178,08 112.510,36 Übriger Aufwand 394.295,08 277.933,38 514.573,12 434.148,40 Beistandsleistungen der Stadtverwaltung an die AöR 226.136,76 190.173,62 252.807,92 257.353,96 Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.635.459,44 2.132.803,23 3.162.166,80 3.072.086,52 6) Verrechnung Sparte Abfallwirtschaft -434.664,36 -462.092,62 -431.151,60 -433.196,28 Verrechnung Sparte Straßenreinigung 3.536.708,76 3.472.051,24 3.325.422,84 2.323.919,64 7) Werkstattkosten inkl. Treibstoffe 1.178.834,52 1.518.616,10 1.325.877,72 1.410.501,48 Interne Leistungsverrechnungen (ILV) 4.280.878,92 4.528.574,72 4.220.148,96 3.301.224,84 8) Kalkulatorische Abschreibungen 2.442.506,04 2.350.373,86 2.885.248,84 2.770.819,96 9) Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals 1.066.778,74 771.646,97 900.882,08 981.549,28 9) 23.161.482,54 22.159.511,57 24.481.667,60 24.127.411,56 Erträge aus Mieten und Pachten 258.466,08 220.874,49 219.135,64 276.731,32 Erträge aus Verkauf 312.500,00 394.065,79 360.000,00 291.000,00 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0,00 49,81 55,20 Beistandsleistungen der AöR an die Stadtverwaltung 292.500,00 273.608,64 435.900,00 453.150,00 Erstattungen von privaten Unternehmen 0,00 6.059,52 Erstattungen von übrigen Bereichen 21.397,76 49.931,30 884.863,84 944.589,55 1.015.090,84 1.020.881,32 22.276.618,70 21.214.922,02 23.466.576,76 23.106.530,24 REK Geschäftsbesorgung 244.600,00 87.932,69 99.700,00 135.000,00 REK Aufwand 14.496.887,00 14.196.367,92 14.346.091,00 14.847.800,00 verbleibender Personal- und Sachaufwand bei der Stadt 111.241,79 94.504,70 109.691,86 94.123,08 11) Verwaltungskostenerstattung Leistungen Amt 21 - Steueramt 216.000,27 203.641,16 209.822,16 217.905,23 12) Beistandsleistungen der AöR an die Stadt f.d. Gebührenabwicklung 100.000,00 0,00 0,00 0,00 15.168.729,06 14.582.446,47 14.765.305,02 15.294.828,31 Abfallsäcke 19.720,48 34.715,80 Direktanlieferung MVA mit Kd-Nr., Sonderleistungen, gefährliche Abfälle, Transportzuschlag Altpapier1.145.141,82 971.680,60 1.067.645,82 Kofferraumladungen 869.068,00 858.405,00 839.340,00 Barzahler an MVA (Einnahmeart 4133….) 25.723,58 13.495,62 Benutzungsgebühren 2.059.653,88 1.830.085,60 1.976.355,76 1.955.197,24 Altpapiererlöse 2.115.000,00 1.872.690,02 1.772.596,00 1.588.500,00 0 0,00 0,00 0,00 4.174.653,88 3.702.775,62 3.748.951,76 3.543.697,24 10.994.075,18 10.879.670,85 11.016.353,26 11.751.131,07 33.270.693,88 32.094.592,87 34.482.930,02 34.857.661,31 -2.398.201,76 -2.398.201,76 0,00 0,00 -2.336.641,79 -2.336.641,79 -1.270.167,29 0,00 0,00 -3.078.777,61 0,00 0,00 -1.468.000,00 -1.556.226,61 0,00 -1.758.118,15 28.535.850,33 27.359.749,32 28.665.985,12 31.543.316,55 28.538.212,07 29.117.867,47 28.665.301,01 31.544.090,70 2.361,74 1.758.118,15 -684,11 774,15 10) Über-/ Unterdeckung (-) Abzusetzende Erträge (Stadt Bonn) Summe Gesamtergebnis (Stadt Bonn) Gebührenbedarf laufendes Jahr Überdeckung aus 2014 Überdeckung aus 2015 Überdeckung aus 2016 Überdeckung aus 2017 Überdeckung aus 2018 Gesamtgebührenbedarf Gebührenaufkommen Summe Kosten (Stadt Bonn) Kosten (bonnorange AöR) Summe Abzusetzende Erträge (bonnorange AöR) Summe Gesamtergebnis (bonnorange AöR)Seite 7 von 20 Seite 1 von 3 Fußnoten zur Anlage 1a 1) Endgültiges Ergebnis auf der Grundlage der Spitzabrechnung der Gebührenumlage der bonnorange AöR von Juni 2019 mit der Stadt Bonn und der bei der Stadt gebuchten Aufwendungen und Erträge laut SAP. 2) Kalkulation gemäß der Gebührenbedarfsberechnung 2019. 3) Kalkulation gemäß der Gebührenbedarfsberechnung 2020 auf Grundlage des Wirt- schaftsplans der bonnorange AöR, laut Beschlussvorlage für den Verwaltungsrat am 08. November 2019 und der bei der Stadt Bonn geplanten Aufwendungen und Erträge. 4) Zum Personalaufwand gehören die Löhne und Gehälter sowie die sozialen Abgaben und Aufwendungen zur Altersversorgung und Unterstützung. Der Personalaufwand erhöht sich um insgesamt 481 TEUR. Ursächlich hierfür sind hauptsächlich die geplanten Tarifsteigerungen in Höhe von 2 % und die Veränderungen im Stellenplan. Zu den sozialen Abgaben gehören auch die Beiträge zur Gemeindeunfallversicherung (GUV) und zur Berufsgenossenschaft. Die Produktivkräfte (Fahrer und Müllwerker) der Abfallwirtschaft und die Mitarbeiter der Sammelstellen sind seit 2013 in der Berufsge- nossenschaft Verkehr pflichtversichert. Die Mitarbeiter der Logistik sind weiterhin über die GUV versichert. 5) Zum Materialaufwand gehören alle Aufwendungen für bezogene Leistungen z. B. die Entsorgungs- und Verwertungskosten. Die Fremdvergabe Reinigung Spielplätze und Grünanlagen inkl. der Papierkörbe endete zum 31. Januar 2018 und wurde dann zum Teil von der Stadtreinigung für die Lose Beuel und Bad Godesberg in Eigenregie erbracht und mit interner Verrechnung zur Ab- fallwirtschaft dargestellt. Für die Lose Bonn und Hardtberg gibt es weiterhin eine Fremd- vergabe, die zum 1. Februar 2019 neu ausgeschrieben wurde. Entsorgungskosten: seit 2017 beträgt die Landesgebühr je Begleitschein 5 EUR Gebühr. Verwertungskosten für gefährliche Abfälle, Bauschutt und Grünabfälle erhöhen sich um 153 TEUR. Ursächlich hierfür sind die Preissteigerungen für Inerte Abfälle (Bauschutt) und Grünabfälle. Die Entsorgungs- bzw. Verwertungskosten über den REK werden im städtischen Teil bei Fußnote 10 dargestellt. 6) Zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gehören die Beistandsleistungen, der Betriebs-, Verwaltungs- und Vertriebsaufwand sowie der übrige Aufwand. Dem um 132 TEUR reduzierten Betriebsaufwand werden Unterhaltungs- und Bewirt- schaftungsaufwand, Miet- und Leasingaufwand, Verbrauchsmaterial und Instandhaltung zugeordnet. Hierzu gehören auch die Unterhaltungskosten der Hausmülldeponie Hersel. Da die Sanierung der Deponie Hersel in 2014 abgeschlossen wurde, werden seit 2015 nur laufende Unterhaltungsaufwendungen in Höhe von ca. 400 TEUR geplant. Da noch keine Nachsorgeverfügung der Bezirksregierung vorliegt wurde dieser Betrag für 2020 um 100 TEUR reduziert. Wie in den vorherigen Planverrechnungen: Die bonnorange AöR unterhält derzeit 2 Be- triebsstätten (BS), zum einen am Lievelingsweg (BS 1), die der Sparte Abfallwirtschaft zugeordnet wird und zum anderen an der Weststraße (BS 2), die der Stadtreinigung zu- geordnet wird. Die jeweiligen Nutzer der Betriebsstätte 1 wie Stadtreinigung, Werkstatt, Verwaltung und Externe leisten eine Interne Verrechnung bzw. Miete an die Abfallwirt-Seite 8 von 20 Seite 2 von 3 schaft (s. auch Erträge aus Mieten und Pachten). Des Weiteren wurden die Produkte der jeweiligen Betriebsstätte zugeordnet. Zudem gibt es noch in der Planung die 3. BS in Beuel, die ebenfalls in der Verantwortung der Abfallwirtschaft liegen wird. In der Über- gangszeit, bis zur Fertigstellung der BS Beuel, ist geplant im Stadtbezirk Grundstücke anzumieten z. B. für den Winterdienst. Die jeweiligen Nutzer zahlen den Mietzins. Zum Verwaltungsaufwand gehören Versicherungsprämien, Beiträge/Gebühren und Abgaben, Rechts- und Beratungskosten, Telekommunikation/ Porto und Versand sowie die Ausgaben für Büromaterial. Konkret ergeben sich die größten Veränderungen bei den Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (Bürgertelefon, Sicherheitsdienst, Wirtschaftsprüfer, Personalentwicklungskonzept und Projekte). Der Vertriebsaufwand sinkt um 21 TEUR. Hierzu zählen Reisekosten, Öffentliche Be- kanntmachungen, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtungskosten und Geschenke für Dienstjubiläen. Zu dem Übriger Aufwand gehören u. a. Leiharbeitskräfte, Aus- und Fortbildung, Dienst- und Schutzkleidung, sonstiger Personalaufwand und Übrige. Die Leiharbeiter werden als Ersatz für die im Jahresurlaub befindlichen Mitarbeiter der Abfallwirtschaft während des Sommers und bei Winterdiensteinsätzen von Mitarbeitern der Abfallwirtschaft eingesetzt. Sie werden ebenfalls als Vertreter während der Weiterbildung für die Führerscheinaus- bildung und für neue Projekte benötigt. Zusätzliche Kosten für die Dienst- und Schutz- kleidung aufgrund mehr Zeitarbeitskräfte und besondere Anforderungen für die Mitarbei- ter der Sammelstellen. Die Beistandsleistungen erhöhen sich um 5 TEUR, bedingt durch die Anpassung auf die aktuellen Gegebenheiten. 7) Es wurden nur noch konkrete Sachverhalte der internen Verrechnung in der Planung 2020 dargestellt. Hierbei handelt es sich um die Erstattung von Sonderleistungen für die Straßenreinigung, z. B. Großveranstaltungen wie Pützchens Markt, Karneval. Die bonnorange AöR unterhält derzeit 2 Betriebsstätten (BS) zum einen am Lievelings- weg (BS 1), die der Sparte Abfallwirtschaft zugeordnet wird. Die jeweiligen Nutzer der BS 1 wie Stadtreinigung, Werkstatt, Verwaltung und Externe leisten eine Interne Verrechnung bzw. Miete an die Abfallwirtschaft. 8) Leistungen der Straßenreinigung aus der Teil-Übernahme (Lose Beuel und Bad Godes- berg) der Fremdvergabe (Reinigung von Spielplätze und Grünanlagen inkl. Papierkörbe und des Straßenbegleitgrüns) in Eigenregie der Stadtreinigung und deren internen Ver- rechnung zur Abfallwirtschaft. 9) Die Abschreibungen reduzieren sich aufgrund der Verschiebung von Fahrzeugbeschaf- fungen (Lieferung erst in 2020) in der Sparte Abfallwirtschaft. Info: Die regelmäßig nach den Vorgaben des OVG NRW durchzuführende verwaltungs- interne Überprüfung der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagekapitals hat ergeben, dass dieser Zinssatz ab dem Kalkulationsjahr 2020 auf 6,06 % zu senken ist (2016: 6,59 %, 2017: 6,45 %, 2018: 6,31 %, 2019: 6,18 %). 10) Die Kosten, die für den REK anfallen, werden hier dargestellt, weil die Stadt Mitglied im Zweckverband REK ist. Diese Kosten werden direkt bei der Stadt gebucht. Die Ansätze für 2020 ergeben sich auf Grund aktueller Angaben des REK. Gemäß Beschluss des Auf- sichtsrates der MVA Bonn GmbH ändert sich der Müllverbrennungspreis für 2020 auf 119,96 EUR/Tonne netto (142,75 EUR/Tonne brutto).Seite 9 von 20 Seite 3 von 3 11) Die angegebenen Kosten beinhalten außer den Personal- und Sachkosten auch anteilige Kosten beispielsweise der Kämmerei, des Rechnungsprüfungsamtes und der Finanz- buchhaltung. 12) Die Leistungen des Steueramtes (für Gebührenveranlagung und Verwaltung der Debito- renkonten Grundbesitzabgaben) sind keine Beistandsleistung, weil die Gebührenhoheit bei der Stadt Bonn liegt. 13) Aufgrund der Rückerstattung an den REK in 2018 fallen die Altpapiererlöse in 2020 ge- ringer aus. Dies hängt mit dem Einbruch des Altpapierpreises am Markt zusammen. Die kommunale Papiermenge für 2020 wurde mit einem Anteil von 70 % kalkuliert, wie auch in 2019 schon erfolgt.Seite 10 von 20 Anlage 2 Behälterzahl Stand: September 2019 Abfuhren im Jahr Anzahl der Abfuhren im Jahr Restmüll- gefäßinhalt Liter Behälter- volumen im Jahr / Liter Behältervolumen im Jahr / Liter (EK¹ 90 %) 2.454 x 52 = 127.608 1.100 140.368.800 6 x 52 = 312 1.100 308.880 697 x 104 = 72.488 1.100 79.736.800 53 x 156 = 8.268 1.100 9.094.800 6 x 208 = 1.248 1.100 1.372.800 2 x 260 = 520 1.100 572.000 2.119 x 52 = 110.188 660 72.724.080 9 x 52 = 468 660 277.992 184 x 104 = 19.136 660 12.629.760 16 x 156 = 2.496 660 1.647.360 1 x 208 = 208 660 137.280 5 x 260 = 1.300 660 858.000 5.552 319.141.680 586.872 Summe: Behälterzahl Stand: September 2019 Abfuhren im Jahr Anzahl der Abfuhren im Jahr Restmüll- gefäßinhalt Liter Behälter- volumen im Jahr / Liter Behältervolumen im Jahr / Liter (EK¹ 90 %) 12.216 x 26 = 317.616 240 76.227.840 114 x 26 = 2.964 240 640.224 614 x 52 = 31.928 240 7.662.720 4 x 52 = 208 240 44.928 108 x 104 = 11.232 240 2.695.680 0 x 104 = 0 240 0 18.941 x 26 = 492.466 120 59.095.920 472 x 26 = 12.272 120 1.325.376 697 x 52 = 36.244 120 4.349.280 2 x 52 = 104 120 11.232 139 x 104 = 14.456 120 1.734.720 0 x 104 = 0 120 0 2.981 x 26 = 77.506 110 8.525.660 36 x 26 = 936 110 92.664 601 x 52 = 31.252 110 3.437.720 5 x 52 = 260 110 25.740 98 x 104 = 10.192 110 1.121.120 0 x 104 = 0 110 0 1.956 x 26 = 50.856 100 5.085.600 89 x 26 = 2.314 100 208.260 45 x 52 = 2.340 100 234.000 1 x 52 = 52 100 4.680 11 x 104 = 1.144 100 114.400 0 x 104 = 0 100 0 3.828 x 26 = 99.528 90 8.957.520 195 x 26 = 5.070 90 410.670 56 x 52 = 2.912 90 262.080 0 x 52 = 0 90 0 1 x 104 = 104 90 9.360 0 x 104 = 0 90 0 6.082 x 26 = 158.132 80 12.650.560 428 x 26 = 11.128 80 801.216 52 x 52 = 2.704 80 216.320 0 x 52 = 0 80 0 1 x 104 = 104 80 8.320 0 x 104 = 0 80 0 1.184 x 26 = 30.784 70 2.154.880 78 x 26 = 2.028 70 127.764 28 x 52 = 1.456 70 101.920 0 x 52 = 0 70 0 2 x 104 = 208 70 14.560 0 x 104 = 0 70 0 11.054 x 26 = 287.404 60 17.244.240 766 x 26 = 19.916 60 1.075.464 Ermittlung der Gebührensätze 2020 1.1 Großbehälter (Regelabfuhr wöchentlich) 1.2 Hofstandgefäße (Regelabfuhr 14-täglich) 1. Bemessungsgrundlagen 319.728.552 Seite 1 von 3Seite 11 von 20 Anlage 2 127 x 52 = 6.604 60 396.240 1 x 52 = 52 60 2.808 11 x 104 = 1.144 60 68.640 0 x 104 = 0 60 0 2.215 x 26 = 57.590 40 2.303.600 233 x 26 = 6.058 40 218.088 30 x 52 = 1.560 40 62.400 1 x 52 = 52 40 1.872 0 x 104 = 0 40 0 0 x 104 = 0 40 0 2 x 26 = 52 70 erm. 1.820 0 x 26 = 0 70 erm. 0 22 x 26 = 572 60 erm. 17.160 11 x 26 = 286 60 erm. 7.722 789 x 26 = 20.514 40 erm. 410.280 66 x 26 = 1.716 40 erm. 30.888 2 x 52 = 104 40 erm. 2.080 0 x 52 = 0 40 erm. 0 66.395 215.166.640 5.029.596 71.947 Summe: Abfuhren im Jahr Anzahl der Abfuhren im Jahr Restmüll- gefäßinhalt Liter Behälter- volumen im Jahr / Liter Behältervolumen im Jahr / Liter (EK¹ 90 %) 2 x 13 = 26 5.000 130.000 0 x 13 = 0 5.000 0 1 x 13 = 13 4.000 52.000 0 x 13 = 0 4.000 0 2 x 13 = 26 3.000 78.000 0 x 13 = 0 3.000 0 0 x 13 = 0 2.000 0 0 x 13 = 0 2.000 0 5 260.000 0 Summe: 550.988.484 Liter 31.543.316,55 EUR 550.988.484 Liter 0,05725 EUR Restmüll- gefäßinhalt Jahres- volumen² Gebühren- satz je l Gebühr 1.100 57.200 x 0,05725 3.274,70 Eigenkompostierer 1.100 57.200 x 0,05153 2.947,23 660 34.320 x 0,05725 1.964,82 Eigenkompostierer 660 34.320 x 0,05153 1.768,34 Restmüll- gefäßinhalt Jahres- volumen² Gebühren- satz je l Gebühr 240 6.240 x 0,05725 357,24 Eigenkompostierer 240 6.240 x 0,05153 321,50 120 3.120 x 0,05725 178,62 Eigenkompostierer 120 3.120 x 0,05153 160,75 110 2.860 x 0,05725 163,74 Eigenkompostierer 110 2.860 x 0,05153 147,36 100 2.600 x 0,05725 148,85 Eigenkompostierer 100 2.600 x 0,05153 133,97 90 2.340 x 0,05725 133,97 Eigenkompostierer 90 2.340 x 0,05153 120,57 80 2.080 x 0,05725 119,07 Eigenkompostierer 80 2.080 x 0,05153 107,17 70 1.820 x 0,05725 104,20 540.184.788 Liter 1.4 Gebührenfähige gewichtete Gesamtbemessungsgrundlage: 220.196.236 Folglich ist für die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühr eine gewichtete Gesamtbemessungsgrundlage (Summen 1.1, 1.2 und 1.3) in Höhe von maßgeblich. Der Gebührenbedarf beträgt 1.3 Unterflurcontainer (Regelabfuhr 4-wöchentlich) 260.000 2. Gebührensätze 2.1 Großbehälter (Regelabfuhr wöchentlich) 2.2 Hofstandgefäße (Regelabfuhr 14-täglich) Auf den Bemessungsliter entfällt Die Gesamtbemessungsgrundlage beträgt zuzüglich 2 % voraussichtliche Steigerung Seite 2 von 3Seite 12 von 20 Anlage 2 Eigenkompostierer 70 1.820 x 0,05153 93,78 60 1.560 x 0,05725 89,31 Eigenkompostierer 60 1.560 x 0,05153 80,38 40 1.040 x 0,05725 59,54 Eigenkompostierer 40 1.040 x 0,05153 53,59 Restmüll- gefäßinhalt Jahres- volumen² Gebühren- satz je l Gebühr 5.000 65.000 x 0,05725 3.721,25 Eigenkompostierer 5.000 65.000 x 0,05153 3.349,13 4.000 52.000 x 0,05725 2.977,00 Eigenkompostierer 4.000 52.000 x 0,05153 2.679,30 3.000 39.000 x 0,05725 2.232,75 Eigenkompostierer 3.000 39.000 x 0,05153 2.009,48 2.000 26.000 x 0,05725 1.488,50 Eigenkompostierer 2.000 26.000 x 0,05153 1.339,65 550.988.484 Liter x 0,05725 EUR/Liter = 31.544.090,70 EUR 31.544.090,70 EUR 31.543.316,55 EUR 774,15 EUR ¹ Eigenkompostierer ² Gefäßinhalt x Anzahl der Abfuhren Gebührenaufkommen 2020 Überdeckung Gebührenbedarf 2.3 Unterflurcontainer (Regelabfuhr 4-wöchentlich) 3. Kontrollrechnung Seite 3 von 3Seite 13 von 20 Anlage 3 Seite 3 von 3 40. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV.NRW. S. 202) und der §§ 1, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV.NRW. S. 90), in Verbindung mit der Satzung der bonnorange- Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn (Abfallsatzung) vom 18. Dezember 2012 (ABl. S. 1237), zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2017 (ABl. S. 2084) sowie mit der Satzung für den Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK) vom 24. November 2008 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln S. 427), zuletzt geändert durch Satzung vom 30. August 2017 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln 2018 S. 33), folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom 02. September 1987 (Amtsblatt der Stadt Bonn S. 295), zuletzt geändert durch die Satzung vom 14. Dezember 2018 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1539), wird wie folgt geändert: „Der Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn erhält folgende Fassung: Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Gebühre/EUR 1 Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken 1.1 Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr 1.1.1 Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit einem Inhalt von 1.100 l jährlich 660 l jährlich ohne Eigen- kompostierung 3.274,70 1.964,82 mit Eigen- kompostierung 2.947,23 1.768,34 1.1.2 Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfachtSeite 14 von 20 Anlage 3 Seite 3 von 3 1.2 1.2.1 Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der Restmülltonne Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von 240 l jährlich 120 l jährlich 110 l jährlich 100 l jährlich 90 l jährlich 80 l jährlich 70 l jährlich 60 l jährlich 40 l jährlich ohne Eigen- kompostierung 357,24 178,62 163,74 148,85 133,97 119,07 104,20 89,31 59,54 mit Eigen- kompostierung 321,50 160,75 147,36 133,97 120,57 107,17 93,78 80,38 53,59 1.2.2 Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. 1.3 Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis zu 9 Monaten) 1.3.1 je Abfuhr 1/52 der unter Tarif Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26 der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr 1.3.2 zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße bis zu 240 l über 240 l 3,96 15,08 1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von 70 l 3,50 1.5 1.5.1 1.5.2 1.6 1.6.1 1.6.2 Sonderausstattung Abschließbare Gefäße Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße je Gefäß Zuggeschirr für Großbehälter Abfallentsorgung von Unterflurcontainern Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr mit einem Inhalt von 5 m³ jährlich 4 m³ jährlich 3 m³ jährlich 2 m³ jährlich Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. 30,00 170,20 ohne Eigen- kompostierung 3.721,25 2.977,00 2.232,75 1.488,50 mit Eigen- kompostierung 3.349,13 2.679,30 2.009,48 1.339,65Seite 15 von 20 Anlage 3 Seite 3 von 3 Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Gebühr/EUR 1.7 1.7.1 Sonderleistungen Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von 1.100 l jährlich 660 l jährlich 240 l jährlich 20,90 20,90 10,43 1.7.2 Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von 1.100 l jährlich 660 l jährlich 120 l jährlich 41,70 41,70 20,90 2 Abfallentsorgungsanlage 2.1 Je Anlieferung gemäß § 2 Abs. 2 der Gebührenordnung abhängig vom Gewicht 2.1.1 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten bis 200 kg pauschal 21,41 2.1.2 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten über 200 kg je t (t-Bruchteile werden berücksichtigt) 142,75 2.2 2.2.1 2.2.2 je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung unabhängig vom Gewicht PKW-Kofferraumladung PKW-Kofferraumladung und Anhänger 15,00 30,00 3 Wert- und Schadstoffsammelstellen für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg 3.1 Altfarben und Altlacke, die gefährliche Stoffe enthalten 0,36 3.2 Altfarben und Altlacke ohne gefährliche Stoffe 0,24 3.3 Spraydosen 1,31 3.4 Lösemittel 0,36 3.5 Pflanzenschutzmittel 1,07 3.6 Säuren 1,01 3.7 Laugen 1,01 3.8 Fotochemikalien 0,83 3.9 Öle und Fette 0,42 3.10 sonstige Chemikalien 1,07 3.11 Feuerlöscher 1,31 Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten.“ Artikel II Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.Seite 16 von 20 Anlage 4 Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage 1 1 1.1 1.1 1.1.1 ohne EK mit EK 1.1.1 ohne EK mit EK 1.100l jährlich 3.092,80 2.783,52 1.100l jährlich 3.274,70 2.947,23 660l jährlich 1.855,68 1.670,11 660l jährlich 1.964,82 1.768,34 1.1.2 1.1.2 1.2 1.2 1.2.1 ohneEK mit EK 1.2.1 ohneEK mit EK 240 l jährlich 337,40 303,64 240 l jährlich 357,24 321,50 120 l jährlich 168,70 151,82 120 l jährlich 178,62 160,75 110 l jährlich 154,64 139,18 110 l jährlich 163,74 147,36 100 l jährlich 140,58 126,52 100 l jährlich 148,85 133,97 90 l jährlich 126,52 113,87 90 l jährlich 133,97 120,57 80 l jährlich 112,46 101,22 80 l jährlich 119,07 107,17 70 l jährlich 98,41 88,57 70 l jährlich 104,20 93,78 60 l jährlich 84,35 75,91 60 l jährlich 89,31 80,38 40 l jährlich 56,23 50,61 40 l jährlich 59,54 53,59 1.2.2 1.2.2 1.3 1.3 1.3.1 1.3.1 1.3.2 1.3.2 bis zu 240 l 3,96 bis zu 240 l 3,96 über 240 l 15,08 über 240 l 15,08 1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von 1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von 70 l 3,50 70 l 3,50 1.5 1.5 1.5.1 Abschließbare Gefäße 1.5.1 Abschließbare Gefäße je Gefäß 30,00 je Gefäß 30,00 1.5.2 Zuggeschirr für Großbehälter 170,20 1.5.2 Zuggeschirr für Großbehälter 170,20 Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis zu 9 Monaten) Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis zu 9 Monaten) Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit einem Inhalt von Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der Restmülltonne Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der Restmülltonne Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit einem Inhalt von Gebühr/EUR Gebühr/EUR Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr alte Fassung neue Fassung in der Bundesstadt Bonnin der Bundesstadt Bonn Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung je Abfuhr 1/52 der unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26 der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr je Abfuhr 1/52 der unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26 der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr Sonderausstattung Sonderausstattung zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße Seite 1 von 3 Unterstreichungen in der neuen Fassung kennzeichnen die ÄnderungenSeite 17 von 20 Anlage 4 alte Fassung neue Fassung Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage 1.6 1.6 1.6.1 1.6.1 5 m³ jährlich 3.514,55 3.163,10 5 m³ jährlich 3.721,25 3.349,13 4 m³ jährlich 2.811,64 2.530,48 4 m³ jährlich 2.977,00 2.679,30 3 m³ jährlich 2.108,73 1.897,86 3 m³ jährlich 2.232,75 2.009,48 2 m³ jährlich 1.405,82 1.265,24 2 m³ jährlich 1.488,50 1.339,65 1.6.2 1.6.2 1.7 Sonderleistungen 1.7 Sonderleistungen 1.7.1 1.7.1 1.100 l jährlich 19,10 1.100 l jährlich 20,90 660 l jährlich 19,10 660 l jährlich 20,90 240 l jährlich 9,55 240 l jährlich 10,43 1.7.2 1.7.2 1.100 l jährlich 38,20 1.100 l jährlich 41,70 660 l jährlich 38,20 660 l jährlich 41,70 120 l jährlich 19,10 120 l jährlich 20,90 1.7.3 Pilotprojekt 14-tägl. Abfuhr Altpapier (12 zusätzliche Leerungen im Jahr) jährlich 180,96 1.7.3 Pilotprojekt 14-tägl. Abfuhr Altpapier (12 zusätzliche Leerungen im Jahr) jährlich 180,96 2 Abfallentsorgungsanlage 2 Abfallentsorgungsanlage 2.1 2.1 2.1.1 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten bis 200 kg pauschal 20,94 2.1.1 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten bis 200 kg pauschal 21,42 2.1.2 139,59 2.1.2 142,75 2.2 2.2 2.2.1 PKW-Kofferraumladung 15,00 2.2.1 PKW-Kofferraumladung 15,00 2.2.2 PKW-Kofferraumladung und Anhänger 30,00 2.2.2 PKW-Kofferraumladung und Anhänger 30,00 3 3 3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27) 0,44 3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27) 0,44 3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen (AVV 20 01 28) 0,30 3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen (AVV 20 01 28) 0,30 3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern, einschließlich Halonen (AVV 16 05 04) 1,43 3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern, einschließlich Halonen (AVV 16 05 04) 1,43 3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 0,52 3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 0,52 3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 1,43 3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 1,43 3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 1,43 3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 1,43 3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 1,43 3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 1,43 3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 1,07 3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 1,07 3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,44 3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,44 3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 08) 2,38 3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 08) 2,38 3.11 1,90 3.11 1,90Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (AVV 15 01 10) Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (AVV 15 01 10) Je Anlieferung gemäß § 2 Abs. 2 der Gebührenordnung abhängig vom Gewicht Je Anlieferung gemäß § 2 Abs. 2 der Gebührenordnung abhängig vom Gewicht alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten über 200 kg je t (t-Bruchteile werden berücksichtigt) alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten über 200 kg je t (t-Bruchteile werden berücksichtigt) je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung unabhängig vom Gewicht je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung unabhängig vom Gewicht Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr mit einem Inhalt von Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr mit einem Inhalt von Abfallentsorgung von UnterflurcontainernAbfallentsorgung von Unterflurcontainern Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Wert- und Schadstoffsammelstellen für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg Wert- und Schadstoffsammelstellen für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von Gebühr/EURGebühr/EUR Seite 2 von 3 Unterstreichungen in der neuen Fassung kennzeichnen die ÄnderungenSeite 18 von 20 Anlage 4 alte Fassung neue Fassung 3.12 Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 07) 3,09 3.12 Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 07) 3,09 3.13 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten (AVV 16 02 09) 4,76 3.13 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten (AVV 16 02 09) 4,76 Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten. Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten. Seite 3 von 3 Unterstreichungen in der neuen Fassung kennzeichnen die ÄnderungenSeite 19 von 20 Anlage 5 letzte geplante 01.01.2017 01.01.2018 01.01.2019 01.01.2020 -6,57 -11,51 0 5,88 Restmüll Biomüll Grund -gebühr Vollservice- gebühr Summe Bonn (derzeit) 01.01.2019 168,70 € - € - € - € 168,70 € 3,50 € Bonn (geplant) 01.01.2020 178,62 € - € - € - € 178,62 € 3,50 € Vergleichsstädte Aachen (ohne Vollservice) 01.01.2017 207,00 € 92,60 € 85,42 € - € 385,02 € Aachen (mit Vollservice) 01.01.2017 207,00 € 92,60 € 85,42 € 80,97 € 465,99 € Bielefeld (ohne Vollservice) 01.01.2017 120,72 € 93,12 € - € - € 213,84 € 5,00 € Münster (mit Vollservice) 01.01.2016 204,00 € 162,00 € 36,00 € - € 402,00 € 6,00 € (90 l) Stadt Aachen Münster Biomüll wird 1 x wöchentlich geleert, Betrag wurde auf 14-tägige Leerung umgerechnet Erläuterungen Der Vollservice wird für 120 l nur in der Innenstadt angeboten und gilt dann für alle Abfallbehälter Tarifvergleich zum Interkommunalen Vergleich Gebührenerhebung in Bonn Abfallwirtschaft Beistellsack / Abfallsack (70 Liter) 120 Liter (14-täglich) jährlicher Gebührensatz 7,00 € Gebührenänderungen am/zum um (in %) Stadt Letzte Änderung/ Satzung bzw. gültig ab Interkommunaler VergleichSeite 20 von 20
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de