190447-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Neuer Hubschrauberlandeplatz am Universitätsklinikum Bonn (UKB) / Fluglärm durch Hubschrauberflüge (alt: 1912885)
Kerndaten
- Nummer
- 190447-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190447-2 ST Neuer Hubschrauberlandeplatz am Universitätsklinikum Bonn (UKB) / Fluglärm durch Hubschrauberflüge (alt: 1912885) Beratungsfolge Rat 12.12.2019 Kenntnisnahme Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.01.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Nachdem die angeforderten Informationen der Genehmigungsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf, die zugleich die für die Flugaufsicht zuständige Luftfahrtbehörde ist, sowie des Universitätsklinikums Bonn (UKB) eingegangen sind (sh. DS.Nr. 190447-1 ST), berichtet die Verwaltung wie folgt zusammenfassend: Zu 1.) a) Wie viele An- und Abflüge hat es seit der Eröffnung des neuen Hubschrauberlandeplatzes auf dem Notfallzentrum des UKB gegeben? (Bitte um Auflistung nach Wochentagen, inklusive Uhrzeit.) Gemäß den Daten, welche das UKB der Verwaltung zur Verfügung gestellt hat, wurden seit der Eröffnung des Dachlandeplatzes 238 Flugbewegungen (Starts und Landungen) auf diesem dokumentiert. Davon entfallen 6 Flugbewegungen auf die Nachtzeit (zw. 22.00 und 6.00 Uhr) sowie 60 Bewegungen auf Wochenendtage. (Stand: 07. Oktober 2019). Eine entsprechende Auflistung ist als Anlage beigefügt. b) Aus welchen Himmelsrichtungen erfolgte jeweils der Anflug und in welche der Abflug? (Bitte um Differenzierung nach Hubschrauberbetreiber) Die Bezirksregierung Düsseldorf führt hierzu wie folgt aus: "Da es sich um unkontrollierten Sichtflugbetrieb im unkontrollierten Luftraum handelt, muss eine entsprechende Dokumentation nicht erfolgen, weshalb über die erfolgten An- bzw. Abflugrouten keine Daten zur Verfügung stehen." Zu 2.) Inwiefern haben sich die zuvor eingeschränkten Flugkorridore verändert? und zu 3.) Ist es richtig, dass vor dem Bau des DZNE ein fixierter Flugsektor von 137° / 317°galt? Der Hubschrauber-Dachlandeplatz des UKB wurde in einem Verfahren gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG) durch die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Flugaufsichtsbehörde genehmigt. Im Rahmen dieses Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 7 Seite 2 Genehmigungsverfahrens wurden für den neuen Dachlandeplatz vier An- und Abflugsektoren festgelegt: Hauptanflugrichtung: 135° rwN weitere Anflugrichtungen: 260°, 315°, 045° rwN Abflugrichtungen: 135°, 225°, 315°, 080° rwN In der ursprünglichen Genehmigung aus dem Jahr 1995 wurden für den Bodenlandeplatz An- und Abflugsektoren von 137° / 317 ° rwN und 170° / 350° rwN festgelegt. Der südsüdöstliche An- und Abflugsektor von 137° / 317 ° rwN wurde bereits im Rahmen einer Änderungsgenehmigung aus dem Jahr 2013 auf 121° / 301° rwN geändert. Als Anlage ist ein Übersichtsplan mit den alten (rot gekennzeichnet) und neuen Flugkorridoren (blau gekennzeichnet) beigefügt. Zu 4.) Warum wurde von Seiten der Stadtverwaltung im Genehmigungsverfahren nicht darauf geachtet, dass erneut Flugkorridore - die das Wohngebiet möglichst wenig belasten - definiert werden? Die Bezirksregierung Düsseldorf verweist in diesem Zusammenhang auf das der Genehmigung zugrunde liegende Lärmgutachten: "Gemäß dem der Genehmigung für den Dachlandeplatz zugrunde liegenden Lärmgutachten des TÜV Nord, „[…] werden die angenommenen schalltechnischen Richtwerte an den maßgeblichen Immissionspunkten im Wohnumfeld des Landeplatzes überall sicher eingehalten. Tagsüber werden hier erhebliche Belästigungen und nachts erhebliche Belästigungen und Störungen des Schlafs vermieden. Ein Erreichen der Präventiven Richtwerte und Kritischen Toleranzwerte für Maximalpegel der Höhe und der Häufigkeit nach ist sicher nicht zu erwarten. Im Fazit kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass nach den vorliegenden Erkenntnissen auf Grund der Höhe und der Häufigkeit von Lärmereignissen durch Start- und Landevorgänge von Hubschraubern sowohl hinsichtlich der Dauerschalldruckpegel als auch der Maximalpegel keine Gefahren für die Gesundheit der Nachbarn ausgehen.“ Da laut dem Lärmgutachten die schalltechnischen Richtwerte an den maßgeblichen Immissionspunkten im Wohnumfeld des Dachlandeplatzes sicher eingehalten werden, gab es für die Stadtverwaltung keine Veranlassung auf andere Flugkorridore hinzuwirken. 5.) Welche Möglichkeiten sieht der Oberbürgermeister, um über die Flugkorridore zu verhandeln? Da die aktuellen Flugkorridore Gegenstand eines Genehmigungsverfahrens waren, in dem insbesondere auch die durch den Dachlandeplatz ausgelösten Lärmbeeinträchtigungen der umgebenden Wohnbebauung fachgutachterlich untersucht wurden, werden Verhandlungen über die Flugkorridore als nicht erfolgsversprechend angesehen. 6.) a. Wie bewertet der Oberbürgermeister die Lärmbeeinträchtigung, die sich durch den neuen Hubschrauberlandeplatz für das Venusberger Wohngebiets ergibt? siehe Antwort zu 4.) b. In welchen Teilen des Venusberger Wohngebiets ergibt sich im Einzelnen welche Lärmbeeinträchtigung durch die HubschrauberflügeSeite 2 von 7 Seite 3 und wie beurteilt der Oberbürgermeister die jeweilige Beeinträchtigung der gesunden Lebensverhältnisse für die Bewohner dort? siehe Antwort zu 4.) 7.) Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass bereits durch den Landeanflug Fenster gerissen sind? (Sofern dies der Stadtverwaltung nicht bekannt ist, sollten hierzu entsprechende Informationen eingeholt werden.) Dies ist der Stadtverwaltung nicht bekannt. Laut Aussage des UKB konnten auf dem Klinikgelände selbst keine Fensterbrüche in den Zusammenhang mit dem Dachhubschrauberlandeplatz gebracht werden. Sofern es in der Nachbarschaft des UKB zu Fensterbrüchen im Zusammenhang mit dem Dachhubschrauberlandeplatz gekommen ist bzw. zukünftig kommt, bittet die Verwaltung um entsprechende Mitteilung durch die Betroffenen. Die Verwaltung wird diese an die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Luftaufsichtsbehörde weiterleiten. 8.) Gibt es für den alten Bodenlandeplatz bereits konkrete Planungen von Seiten des UKB? Das UKB teilt hierzu mit, dass "für den Bereich (…) eine Umnutzung" stattfindet". Mit Datum vom 10.10.2019 ist bei der Stadt ein Bauantrag zur Errichtung von 284 Pkw-Stellplätzen auf dem ehemaligen Boden- Hubschrauberlandeplatz eingegangen. Diese Stellplatzanlage soll den durch den Neubau des Herzzentrums bedingten Entfall von ebenfalls 284 Pkw- Stellplätzen kompensieren. Zu 9.) Gibt es ein Lärmschutzkonzept für den Start und die Landung der Hubschrauber? (Gerade im Leerlauf vor dem Start und beim Stehen unmittelbar nach der Landung entsteht ein ohrenbetäubender Lärm. Der Landeplatz selbst ist nach Sichtung von unten durch keinerlei bauliche Maßnahmen geschützt und der Motorenlärm kann sich ungehindert ausbreiten.) siehe Antwort zu 4.) Gestützt auf die dort zitierte gutachterliche Untersuchung kommt die Flugaufsichtsbehörde zu der Aussage, dass ein weitergehender Schutz durch bauliche Maßnahmen demnach nicht erforderlich ist. Anlage/n 1 Hubschrauberlandeplatz Anlage_1_ (öffentlich) 2 Hubschrauberlandeplatz Anlage_2_ (öffentlich)Seite 3 von 7 Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de