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190447-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Neuer Hubschrauberlandeplatz am Universitätsklinikum Bonn (UKB) / Fluglärm durch Hubschrauberflüge (alt: 1912885)

Nummer
190447-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2019 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.01.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190447 Neuer Hubschrauberlandeplatz am Universitätsklinikum Bonn (UKB) / Fluglärm durch Hubschrauberflüge (alt: 1912885)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190447-2 ST
Neuer Hubschrauberlandeplatz am
Universitätsklinikum Bonn (UKB) / Fluglärm durch
Hubschrauberflüge (alt: 1912885)
Beratungsfolge
Rat 12.12.2019 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.01.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Nachdem die angeforderten Informationen der Genehmigungsbehörde bei der
Bezirksregierung Düsseldorf, die zugleich die für die Flugaufsicht zuständige
Luftfahrtbehörde ist, sowie des Universitätsklinikums Bonn (UKB) eingegangen
sind (sh. DS.Nr. 190447-1 ST), berichtet die Verwaltung wie folgt
zusammenfassend:
Zu 1.)
a) Wie viele An- und Abflüge hat es seit der Eröffnung des neuen
Hubschrauberlandeplatzes auf dem Notfallzentrum des UKB gegeben?
(Bitte um Auflistung nach Wochentagen, inklusive Uhrzeit.)
Gemäß den Daten, welche das UKB der Verwaltung zur Verfügung gestellt hat,
wurden seit der Eröffnung des Dachlandeplatzes 238 Flugbewegungen (Starts
und Landungen) auf diesem dokumentiert. Davon entfallen 6 Flugbewegungen
auf die Nachtzeit (zw. 22.00 und 6.00 Uhr) sowie 60 Bewegungen auf
Wochenendtage. (Stand: 07. Oktober 2019). Eine entsprechende Auflistung ist
als Anlage beigefügt.
b) Aus welchen Himmelsrichtungen erfolgte jeweils der Anflug und in
welche der Abflug? (Bitte um Differenzierung nach
Hubschrauberbetreiber)
Die Bezirksregierung Düsseldorf führt hierzu wie folgt aus: "Da es sich um
unkontrollierten Sichtflugbetrieb im unkontrollierten Luftraum handelt, muss
eine entsprechende Dokumentation nicht erfolgen, weshalb über die erfolgten
An- bzw. Abflugrouten keine Daten zur Verfügung stehen."
Zu 2.)
Inwiefern haben sich die zuvor eingeschränkten Flugkorridore verändert?
und zu 3.)
Ist es richtig, dass vor dem Bau des DZNE ein fixierter Flugsektor von
137° / 317°galt?
Der Hubschrauber-Dachlandeplatz des UKB wurde in einem Verfahren gemäß
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) durch die Bezirksregierung Düsseldorf als
zuständige Flugaufsichtsbehörde genehmigt. Im Rahmen dieses
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 7

Seite 2
Genehmigungsverfahrens wurden für den neuen Dachlandeplatz vier An- und
Abflugsektoren festgelegt:
Hauptanflugrichtung: 135° rwN
weitere Anflugrichtungen: 260°, 315°, 045° rwN
Abflugrichtungen: 135°, 225°, 315°, 080° rwN
In der ursprünglichen Genehmigung aus dem Jahr 1995 wurden für den
Bodenlandeplatz An- und Abflugsektoren von 137° / 317 ° rwN und 170° / 350°
rwN festgelegt. Der südsüdöstliche An- und Abflugsektor von 137° / 317 ° rwN
wurde bereits im Rahmen einer Änderungsgenehmigung aus dem Jahr 2013
auf 121° / 301° rwN geändert.
Als Anlage ist ein Übersichtsplan mit den alten (rot gekennzeichnet) und neuen
Flugkorridoren (blau gekennzeichnet) beigefügt.
Zu 4.)
Warum wurde von Seiten der Stadtverwaltung im
Genehmigungsverfahren nicht darauf geachtet, dass erneut Flugkorridore
- die das Wohngebiet möglichst wenig belasten - definiert werden?
Die Bezirksregierung Düsseldorf verweist in diesem Zusammenhang auf das
der Genehmigung zugrunde liegende Lärmgutachten: "Gemäß dem der
Genehmigung für den Dachlandeplatz zugrunde liegenden Lärmgutachten des
TÜV Nord, „[…] werden die angenommenen schalltechnischen Richtwerte an
den maßgeblichen Immissionspunkten im Wohnumfeld des Landeplatzes
überall sicher eingehalten. Tagsüber werden hier erhebliche Belästigungen und
nachts erhebliche Belästigungen und Störungen des Schlafs vermieden. Ein
Erreichen der Präventiven Richtwerte und Kritischen Toleranzwerte für
Maximalpegel der Höhe und der Häufigkeit nach ist sicher nicht zu erwarten.
Im Fazit kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass nach den
vorliegenden Erkenntnissen auf Grund der Höhe und der Häufigkeit von
Lärmereignissen durch Start- und Landevorgänge von Hubschraubern sowohl
hinsichtlich der Dauerschalldruckpegel als auch der Maximalpegel keine
Gefahren für die Gesundheit der Nachbarn ausgehen.“
Da laut dem Lärmgutachten die schalltechnischen Richtwerte an den
maßgeblichen Immissionspunkten im Wohnumfeld des Dachlandeplatzes
sicher eingehalten werden, gab es für die Stadtverwaltung keine Veranlassung
auf andere Flugkorridore hinzuwirken.
5.)
Welche Möglichkeiten sieht der Oberbürgermeister, um über die
Flugkorridore zu verhandeln?
Da die aktuellen Flugkorridore Gegenstand eines Genehmigungsverfahrens
waren, in dem insbesondere auch die durch den Dachlandeplatz ausgelösten
Lärmbeeinträchtigungen der umgebenden Wohnbebauung fachgutachterlich
untersucht wurden, werden Verhandlungen über die Flugkorridore als nicht
erfolgsversprechend angesehen.
6.)
a. Wie bewertet der Oberbürgermeister die Lärmbeeinträchtigung, die sich
durch den neuen Hubschrauberlandeplatz für das Venusberger
Wohngebiets ergibt?
siehe Antwort zu 4.)
b. In welchen Teilen des Venusberger Wohngebiets ergibt sich im
Einzelnen welche Lärmbeeinträchtigung durch die HubschrauberflügeSeite 2 von 7

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und wie beurteilt der Oberbürgermeister die jeweilige Beeinträchtigung
der gesunden Lebensverhältnisse für die Bewohner dort?
siehe Antwort zu 4.)
7.)
Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass bereits durch den Landeanflug
Fenster gerissen sind? (Sofern dies der Stadtverwaltung nicht bekannt
ist, sollten hierzu entsprechende Informationen eingeholt werden.)
Dies ist der Stadtverwaltung nicht bekannt. Laut Aussage des UKB konnten auf
dem Klinikgelände selbst keine Fensterbrüche in den Zusammenhang mit dem
Dachhubschrauberlandeplatz gebracht werden. Sofern es in der Nachbarschaft
des UKB zu Fensterbrüchen im Zusammenhang mit dem
Dachhubschrauberlandeplatz gekommen ist bzw. zukünftig kommt, bittet die
Verwaltung um entsprechende Mitteilung durch die Betroffenen. Die Verwaltung
wird diese an die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige
Luftaufsichtsbehörde weiterleiten.
8.)
Gibt es für den alten Bodenlandeplatz bereits konkrete Planungen von
Seiten des UKB?
Das UKB teilt hierzu mit, dass "für den Bereich (…) eine Umnutzung"
stattfindet". Mit Datum vom 10.10.2019 ist bei der Stadt ein Bauantrag zur
Errichtung von 284 Pkw-Stellplätzen auf dem ehemaligen Boden-
Hubschrauberlandeplatz eingegangen. Diese Stellplatzanlage soll den durch
den Neubau des Herzzentrums bedingten Entfall von ebenfalls 284 Pkw-
Stellplätzen kompensieren.
Zu 9.)
Gibt es ein Lärmschutzkonzept für den Start und die Landung der
Hubschrauber? (Gerade im Leerlauf vor dem Start und beim Stehen
unmittelbar nach der Landung entsteht ein ohrenbetäubender Lärm. Der
Landeplatz selbst ist nach Sichtung von unten durch keinerlei bauliche
Maßnahmen geschützt und der Motorenlärm kann sich ungehindert
ausbreiten.)
siehe Antwort zu 4.)
Gestützt auf die dort zitierte gutachterliche Untersuchung kommt die
Flugaufsichtsbehörde zu der Aussage, dass ein weitergehender Schutz durch
bauliche Maßnahmen demnach nicht erforderlich ist.
Anlage/n
1 Hubschrauberlandeplatz Anlage_1_ (öffentlich)
2 Hubschrauberlandeplatz Anlage_2_ (öffentlich)Seite 3 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 22:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de