190443-01 · Mitteilungsvorlage
Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5)
Kerndaten
- Nummer
- 190443-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 28.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 190443-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Am 06.02.2020 hat der Rat der Bundesstadt Bonn u.a. beschlossen, dass die Verwaltung eine Straßenvorentwurfsplanung für den Engstellenbereich auf der Sankt Augustiner Straße zwischen der Combahnstraße und der Niederkasseler Straße erarbeiten soll (DS 190443). Mit dem Auftrag ging, durch Anregung der BV Beuel, ein Prüfauftrag für einen Alternativentwurf einher. Auszug Beschluss vom 06.02.2020: Im Vorlauf der Vorentwurfsplanung ist zudem zu prüfen, ob sich der geplante Straßenquerschnitt im an den Friedhof angrenzenden Abschnitt noch reduzieren lässt. Dazu soll der Vorschlag geprüft werden, ob der geplante, öffentliche Gehweg von 2,50 Meter Breite in das Friedhofsareal integriert werden kann. Eine entsprechende Planung soll in Abstimmung mit der Kirchengemeinde St. Josef und Paulus erfolgen. Plankonzept: Ziel des Plankonzeptes ist es, aufgrund der notwendigen Eingriffe in die Friedhofsfläche und die Privatgrundstücke, sicherzustellen, dass ein minimal erforderlicher Flächenbedarf für einen geordneten Stadtbahnbetrieb, d.h. ein besonderer Bahnkörper mit entsprechender Signalisierung, ermöglicht wird und dabei maximale Verbesserungen für Rad- und Fußverkehre erzielt werden. Zunächst wurden unter Abwägung verschiedener Varianten Regelschnitte entwickelt, die aus verkehrlicher Sicht machbare bzw. zu verwerfende Varianten ergaben. Anlage 1 zeigt dabei die bisherige Vorzugsvariante. Variante 1 (Anlage 1): Gegenüber der Bestandssituation verbreitert sich der Straßenquerschnitt auf Höhe des Friedhofs um rund 5,10 Meter. Analog zur Bestandssituation würde in dieser Variante noch ein weiterer Weg auf Friedhofsfläche entlang der Friedhofsmauer zur Erschließung der Gräber realisiert werden. Damit ergibt sich ein Eingriff von insgesamt 7,60 Meter. Variante 2 (Anlage 2): Diese Variante sieht die Kombination des öffentlichen Gehwegs mit dem Gehweg auf Friedhofsfläche vor. Dadurch ergibt sich gegenüber der Bestandssituation ein maximaler Eingriff von 5,85 Metern. Von den 5,85 Meter würden zudem noch 2,50 Meter der FriedhofsflächeSeite 1 von 4 Seite 2 zugeschrieben (gemäß Beschluss), sodass aus städtischer Sicht lediglich ein Eingriff von 3,35 Meter in die heutige Fläche des Friedhofs notwendig wäre. Empfehlung: Beide Varianten wurden verwaltungsintern sowie mit der Kirchengemeinde diskutiert und folgende Punkte festgehalten: Grundsätzlich ist eine geringere Flächeninanspruchnahme wie in Variante 2 im Hinblick auf notwenige Ausgleichsflächen zwar erstrebenswert, allerdings ergeben sich im Vergleich zu Variante 1 einige Nachteile die in der Gesamtbetrachtung überwiegen. Durch die Umplanung wird der heute vorhandene Gehweg zur Fahrbahn, so dass die hier befindlichen Versorgungsleitungen umgelegt werden müssen. Eine geradlinige Trassenführung ist in diesem Fall zu bevorzugen. Dies ist in Variante 1 gegeben, in Variante 2 konkurriert hingegen der Baumstandort mit dem potentiellen Verlauf der Versorgungsleitung. Sollte die Kabeltrasse geradlinig durchgezogen werden, ist eine Baumpflanzung nicht möglich. Die Variante 2 ist nur durch erheblichen Mehraufwand wie Umplanung, oder dem zusätzlichen Schutz des Wurzelbereichs zu realisieren. Daher wird in dieser Frage die bereits bestehende Planung der ersten Variante bevorzugt. In Variante 1 stellt die neu zu errichtende Mauer einen gleichwertigen Ersatz zum Bestand dar. In Variante 2 sind hingegen versetzte Mauern geplant. Auch bei Einhaltung des Lichtraumprofils stellen diese Bereiche eine Gefahrenquelle z.B. für den Radverkehr dar. Hinzu kommt, dass die soziale Kontrolle des Gehwegs in Variante 1 besser gewährleistet ist. Für die exakte Festsetzung der Unterhaltungsgrenzen ist eine vertragliche Regelung zwischen Kirchengemeinde und Stadt Bonn zu finden. Grundsätzlich soll der Gehweg auf Friedhofsfläche (Variante 2) für die Öffentlichkeit jederzeit nutzbar sein. Die Unterhaltung und Sicherungspflicht soll der Stadt Bonn obliegen. Variante 1 bietet in diesem Fall eine klarere Regelung und wird daher von Verwaltungsseite bevorzugt. Beide Entwürfe wurden im Zuge der Planung mit der Kirchengemeinde St. Josef und Paulus abgestimmt. Von Seiten der Kirchengemeinde wird die zweite Variante präferiert. Auf Grundlage der genannten Argumente empfiehlt die Verwaltung die bereits beschlossene Planung (gemäß Variante 1), womit keine neue Beschlussfassung notwendig ist. Anlage/n 1 Übersicht Variante 1 (öffentlich) 2 Übersicht Variante 2 (öffentlich)Seite 2 von 4 4,55 Gehweg / Parken Gleise Fahrbahn 4,20 6,00 Sankt Augustiner Straße Bestand Schutz- streifen Haus Nr. 49 17,50 Gehweg Mast 1,754,05 1,50 MastFriedhof Fahrbahn 3,25 1,857,40 Gehweg Rasengleise Fahrbahn Radfahr- streifen Fahrbahn 2,50 3,25 Sankt Augustiner Straße Querschnitt am Friedhof Variante 1 Planung Haus Nr. 49 17,50 1,85 2,50 GehwegRadfahr- streifen ~7,60 Mast Mast Friedhof 2,50 mögl. Gehweg Friedhof Bank F F F F F F F F F F F F Pfarrfriedhof der katholischen Kirchengemeinde St. Josef Beuel 53 76 55 57 79 45 81 78 47 5149 61 59 Flur 79 80 84 3787 78 76 87 86 79 7285 81 Flur 17 Gemarkung Beuel KD 54.65 KD 54.69 KD 54.62 KD 54.70 KD 54.64 der Altstandort-Verdachtsfläche 7822-132 KD 54.48 Die Grundstücke liegen im Bereich der Altstandort-Verdachtsfläche 7822-803 (ehemalige Maschinenfabrik) 19 6 5 22 21 20 8 23 14 15 17 18 16 37 39 40 Combahnstraße Bestand Kreuz versetzen Strommast versetzen Baum entfernen Baum entfernen 7,40 4,20 3,65 4,55 3,35 1,75 3,252,50 1,853,251,85 17,50 Planung Variante 1 Mauer versetzen 2,50 Gehweg Friedhof ~7,60 mögl. Gehweg Friedhof Kapelle / Gruft verlegen ggf. neuer Eingang 2,50 Umwelt und Verkehr GmbH N VEP BONN AUGUSTINERSTRASSE Variante 1 IDEENSKIZZEDatum: 08/04/20 Maßstab: 1 : 500 im A4 0 25m 3408 200804 PGT-Bonn_VorschlagVar1_Friedhof.dwg Bord (Bestand) Bord (Planung) Strommast Mauer (geplant) bestehende Mauer Fahrbahn Gehweg Nebenflächen Grünflächen Markierung (Bestand) Markierung (Planung)Seite 3 von 4 4,55 Gehweg / Parken Gleise Fahrbahn 4,20 6,00 Sankt Augustiner Straße Bestand Schutz- streifen Haus Nr. 49 17,50 Gehweg Mast 3,25 1,857,40 Gehweg Rasengleise Fahrbahn Radfahr- streifen Fahrbahn 2,50 3,25 Sankt Augustiner Straße Querschnitt am Friedhof (Gehweg auf Friedhof) Variante 2 Planung17,50 1,85 2,50 GehwegRadfahr- streifen Mast Mast 0,75 1,754,05 1,50 Friedhof MastFriedhof Fahrbahn ~5,85 Haus Nr. 49 Bank F F F F F F F F F F F Pfarrfriedhof der katholischen Kirchengemeinde St. Josef Beuel 53 76 55 57 79 74 45 81 78 47 5149 61 59 Flur 79 365 43787 78 3798 86 7285 Flur 17 Gemarkung Beuel de Sankt-Augustiner-Straße ch Oberleitungen für die Straßenbahn KD 54.65 KD 54.69 KD 54.62 KD 54.70 KD 54.64 KD 54.48 Die Grundstücke liegen im Bereich der Altstandort-Verdachtsfläche 7822-803 (ehemalige Maschinenfabrik) 19 6 5 22 21 20 7 8 9 24 23 14 15 17 18 16 37 39 40 Combahnstraße A A Planung Variante 2 Bestand Kreuz versetzen Strommast versetzen Kapelle / Gruft verlegen Baum entfernen Eingang Baum entfernen 4,20 3,65 4,55 3,35 1,75 0,75 3,751,85 3,25 2,50 2,50 3,2517,50 2,60 7,402,50 7,60 mögl. Gehweg Friedhof Planung Variante 1 7,60 ~1,60 1,80 2,50 3,251,85 N Bord (Bestand) Bord (Planung) Strommast Mauer (geplant) bestehende Mauer Zaun Parkbank Umwelt und Verkehr GmbH VEP BONN AUGUSTINERSTRASSE Variante 2 IDEENSKIZZEDatum: 01/19/21 Maßstab: 1 : 500 im A4 0 25m Fahrbahn Gehweg Nebenflächen Grünflächen Markierung (Bestand) Markierung (Planung) 3408 200804 PGT-Bonn_VorschlagVar2_Friedhof.dwgSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de