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190443-01 · Mitteilungsvorlage

Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5)

Nummer
190443-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
28.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 190443 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5)

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
190443-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße
(alt: 1810319NV5)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Am 06.02.2020 hat der Rat der Bundesstadt Bonn u.a. beschlossen, dass die
Verwaltung eine Straßenvorentwurfsplanung für den Engstellenbereich auf der
Sankt Augustiner Straße zwischen der Combahnstraße und der Niederkasseler
Straße erarbeiten soll (DS 190443). Mit dem Auftrag ging, durch Anregung der
BV Beuel, ein Prüfauftrag für einen Alternativentwurf einher.
Auszug Beschluss vom 06.02.2020: Im Vorlauf der Vorentwurfsplanung ist
zudem zu prüfen, ob sich der geplante Straßenquerschnitt im an den Friedhof
angrenzenden Abschnitt noch reduzieren lässt. Dazu soll der Vorschlag geprüft
werden, ob der geplante, öffentliche Gehweg von 2,50 Meter Breite in das
Friedhofsareal integriert werden kann. Eine entsprechende Planung soll in
Abstimmung mit der Kirchengemeinde St. Josef und Paulus erfolgen.
Plankonzept:
Ziel des Plankonzeptes ist es, aufgrund der notwendigen Eingriffe in die
Friedhofsfläche und die Privatgrundstücke, sicherzustellen, dass ein minimal
erforderlicher Flächenbedarf für einen geordneten Stadtbahnbetrieb, d.h. ein
besonderer Bahnkörper mit entsprechender Signalisierung, ermöglicht wird und
dabei maximale Verbesserungen für Rad- und Fußverkehre erzielt werden.
Zunächst wurden unter Abwägung verschiedener Varianten Regelschnitte
entwickelt, die aus verkehrlicher Sicht machbare bzw. zu verwerfende
Varianten ergaben. Anlage 1 zeigt dabei die bisherige Vorzugsvariante.
Variante 1 (Anlage 1): Gegenüber der Bestandssituation verbreitert sich der
Straßenquerschnitt auf Höhe des Friedhofs um rund 5,10 Meter. Analog zur
Bestandssituation würde in dieser Variante noch ein weiterer Weg auf
Friedhofsfläche entlang der Friedhofsmauer zur Erschließung der Gräber
realisiert werden. Damit ergibt sich ein Eingriff von insgesamt 7,60 Meter.
Variante 2 (Anlage 2): Diese Variante sieht die Kombination des öffentlichen
Gehwegs mit dem Gehweg auf Friedhofsfläche vor. Dadurch ergibt sich
gegenüber der Bestandssituation ein maximaler Eingriff von 5,85 Metern. Von
den 5,85 Meter würden zudem noch 2,50 Meter der FriedhofsflächeSeite 1 von 4

Seite 2
zugeschrieben (gemäß Beschluss), sodass aus städtischer Sicht lediglich ein
Eingriff von 3,35 Meter in die heutige Fläche des Friedhofs notwendig wäre.
Empfehlung:
Beide Varianten wurden verwaltungsintern sowie mit der Kirchengemeinde
diskutiert und folgende Punkte festgehalten:
Grundsätzlich ist eine geringere Flächeninanspruchnahme wie in Variante 2 im
Hinblick auf notwenige Ausgleichsflächen zwar erstrebenswert, allerdings
ergeben sich im Vergleich zu Variante 1 einige Nachteile die in der
Gesamtbetrachtung überwiegen.
Durch die Umplanung wird der heute vorhandene Gehweg zur Fahrbahn, so
dass die hier befindlichen Versorgungsleitungen umgelegt werden müssen.
Eine geradlinige Trassenführung ist in diesem Fall zu bevorzugen. Dies ist in
Variante 1 gegeben, in Variante 2 konkurriert hingegen der Baumstandort mit
dem potentiellen Verlauf der Versorgungsleitung. Sollte die Kabeltrasse
geradlinig durchgezogen werden, ist eine Baumpflanzung nicht möglich. Die
Variante 2 ist nur durch erheblichen Mehraufwand wie Umplanung, oder dem
zusätzlichen Schutz des Wurzelbereichs zu realisieren. Daher wird in dieser
Frage die bereits bestehende Planung der ersten Variante bevorzugt.
In Variante 1 stellt die neu zu errichtende Mauer einen gleichwertigen Ersatz
zum Bestand dar. In Variante 2 sind hingegen versetzte Mauern geplant. Auch
bei Einhaltung des Lichtraumprofils stellen diese Bereiche eine Gefahrenquelle
z.B. für den Radverkehr dar. Hinzu kommt, dass die soziale Kontrolle des
Gehwegs in Variante 1 besser gewährleistet ist.
Für die exakte Festsetzung der Unterhaltungsgrenzen ist eine vertragliche
Regelung zwischen Kirchengemeinde und Stadt Bonn zu finden. Grundsätzlich
soll der Gehweg auf Friedhofsfläche (Variante 2) für die Öffentlichkeit jederzeit
nutzbar sein. Die Unterhaltung und Sicherungspflicht soll der Stadt Bonn
obliegen. Variante 1 bietet in diesem Fall eine klarere Regelung und wird daher
von Verwaltungsseite bevorzugt.
Beide Entwürfe wurden im Zuge der Planung mit der Kirchengemeinde St.
Josef und Paulus abgestimmt. Von Seiten der Kirchengemeinde wird die zweite
Variante präferiert.
Auf Grundlage der genannten Argumente empfiehlt die Verwaltung die bereits
beschlossene Planung (gemäß Variante 1), womit keine neue
Beschlussfassung notwendig ist.
Anlage/n
1 Übersicht Variante 1 (öffentlich)
2 Übersicht Variante 2 (öffentlich)Seite 2 von 4

4,55
Gehweg / Parken
Gleise
Fahrbahn
4,20 6,00
Sankt Augustiner Straße
Bestand
Schutz-
streifen
Haus
Nr.
49
17,50
Gehweg
Mast
1,754,05 1,50
MastFriedhof
Fahrbahn
3,25 1,857,40
Gehweg Rasengleise Fahrbahn Radfahr-
streifen
Fahrbahn
2,50 3,25
Sankt Augustiner Straße
Querschnitt am Friedhof
Variante 1 Planung
Haus
Nr.
49
17,50
1,85 2,50
GehwegRadfahr-
streifen
~7,60
Mast
Mast
Friedhof
2,50
mögl. Gehweg
Friedhof
Bank
F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
Pfarrfriedhof der katholischen
Kirchengemeinde St. Josef Beuel
53
76
55
57
79
45
81
78
47 5149
61
59
Flur 79
80
84
3787
78
76
87
86
79
7285
81
Flur 17
Gemarkung Beuel
KD 54.65
KD 54.69
KD 54.62
KD 54.70
KD 54.64
der Altstandort-Verdachtsfläche 7822-132
KD 54.48
Die Grundstücke liegen im Bereich
der Altstandort-Verdachtsfläche 7822-803
(ehemalige Maschinenfabrik)
19
6
5
22
21
20
8
23
14
15
17
18
16
37
39
40
Combahnstraße
Bestand
Kreuz
versetzen
Strommast
versetzen
Baum
entfernen
Baum
entfernen
7,40
4,20 3,65
4,55 3,35
1,75
3,252,50 1,853,251,85
17,50
Planung
Variante 1
Mauer
versetzen
2,50
Gehweg Friedhof
~7,60
mögl.
Gehweg
Friedhof
Kapelle /
Gruft
verlegen
ggf.
neuer
Eingang
2,50
Umwelt und
Verkehr GmbH
N
VEP
BONN
AUGUSTINERSTRASSE
Variante 1
IDEENSKIZZEDatum: 08/04/20
Maßstab: 1 : 500 im A4
0 25m 3408 200804 PGT-Bonn_VorschlagVar1_Friedhof.dwg
Bord (Bestand)
Bord (Planung)
Strommast
Mauer (geplant)
bestehende Mauer
Fahrbahn
Gehweg
Nebenflächen
Grünflächen
Markierung
(Bestand)
Markierung
(Planung)Seite 3 von 4

4,55
Gehweg / Parken
Gleise
Fahrbahn
4,20 6,00
Sankt Augustiner Straße
Bestand
Schutz-
streifen
Haus
Nr.
49
17,50
Gehweg
Mast
3,25 1,857,40
Gehweg Rasengleise Fahrbahn Radfahr-
streifen
Fahrbahn
2,50 3,25
Sankt Augustiner Straße
Querschnitt am Friedhof
(Gehweg auf Friedhof)
Variante 2 Planung17,50
1,85 2,50
GehwegRadfahr-
streifen
Mast
Mast
0,75
1,754,05 1,50
Friedhof
MastFriedhof
Fahrbahn
~5,85
Haus
Nr.
49
Bank
F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
Pfarrfriedhof der katholischen
Kirchengemeinde St. Josef Beuel
53
76
55
57
79
74
45
81
78
47 5149
61
59
Flur 79
365
43787
78
3798
86
7285
Flur 17
Gemarkung Beuel
de Sankt-Augustiner-Straße
ch Oberleitungen für die Straßenbahn
KD 54.65
KD 54.69
KD 54.62
KD 54.70
KD 54.64
KD 54.48
Die Grundstücke liegen im Bereich
der Altstandort-Verdachtsfläche 7822-803
(ehemalige Maschinenfabrik)
19
6
5
22
21
20
7
8
9
24
23
14
15
17
18
16
37
39
40
Combahnstraße
A A
Planung
Variante 2
Bestand
Kreuz
versetzen
Strommast
versetzen
Kapelle /
Gruft
verlegen
Baum
entfernen
Eingang
Baum
entfernen
4,20 3,65
4,55 3,35
1,75
0,75 3,751,85
3,25
2,50
2,50
3,2517,50 2,60
7,402,50
7,60
mögl.
Gehweg
Friedhof
Planung
Variante 1
7,60
~1,60
1,80
2,50
3,251,85
N
Bord (Bestand)
Bord (Planung)
Strommast
Mauer (geplant)
bestehende Mauer
Zaun
Parkbank
Umwelt und
Verkehr GmbH
VEP
BONN
AUGUSTINERSTRASSE
Variante 2
IDEENSKIZZEDatum: 01/19/21
Maßstab: 1 : 500 im A4
0 25m
Fahrbahn
Gehweg
Nebenflächen
Grünflächen
Markierung
(Bestand)
Markierung
(Planung)
3408 200804 PGT-Bonn_VorschlagVar2_Friedhof.dwgSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 08:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de