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190439-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ersatzflächen für das Bonner Tierheim (alt: 1912249ST2, FF: Amt 56)

Nummer
190439-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 07.11.2019 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190439 Ersatzflächen für das Bonner Tierheim (alt: 1912249)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190439-1 ST
Ersatzflächen für das Bonner Tierheim (alt:
1912249ST2, FF: Amt 56)
Beratungsfolge
Rat 07.11.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Bereits mit Bekanntwerden der erforderlichen Arbeiten an der A 565 /
Tausendfüßler ist der Verwaltung bewusst, dass die Arbeiten einem Eingriff auf
das Gelände des Tierheims bedeuten bzw. bedeuten können.
So wurde aufgrund der besonderen Bedeutung des Tierheims auf Initiative der
Verwaltung das Kriterium „Betroffenheit Tierheim“ bereits in die
Variantenprüfung eingebracht und auch bei der ersten Informationsmesse zum
Variantenvergleich des Landesbetriebs Straßenbau NRW zum Bauvorhaben
„Tausendfüßler“ im Juni 2017 war die Betroffenheit des Tierheims dargestellt,
allerdings ohne Angaben zu Einzelheiten. Auch nach Zustimmung des Bundes
zur vorgeschlagenen Planungsvariante im Januar 2018 und der sich
anschließenden Vorentwurfsphase blieb die Betroffenheit noch ein abstrakter
Begriff, der sich erst in der weiteren Planungsphase im Jahr 2019 mehr und
mehr konkretisiert hat. Erst im Verlaufe dieses Jahres wurden die zu
erwartenden Eingriffe und ihre Auswirkungen sowohl während als auch nach
der Bauphase mehr und mehr transparent. Fest steht, dass sowohl bereits
während der zunächst erfolgenden Bauphase auf der dem Tierheim
abgewandten Seite, als auch nach Abschluss der Baumaßnahme das Tierheim
in einer Weise betroffen sein wird, die eine Aufrechterhaltung des Betriebes am
Standort nur unter Neuorganisation und Erweiterung des genutzten Areals nach
Westen gewährleisten wird. Diese Neuorganisation unter neuer
Flächeninanspruchnahme muss zu Beginn der Baumaßnahme, die nach
derzeitiger Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau NRW zum
Jahreswechsel 2021/2022 erfolgen wird, abgeschlossen sein. Konkret geht es
insbesondere um die Verlagerung eines Hundetraktes mit Ausläufen, einer
Quarantänestation sowie möglicherweise von Zufahrt und Stellplätzen, die
zwingend gegeben sein muss, um die Funktionsfähigkeit des Tierheims zu
gewährleisten.
Diese Funktionsfähigkeit muss nahtlos gegeben sein, um die für den Betrieb
des Tierheims erforderliche Erlaubnis nach § 11 Abs.1 Nr.3 Tierschutzgesetz
nicht zu verlieren, d.h. der Verlust dieser Erlaubnis gefährdet die Existenz des
Tierheims. Dies bedeutet auch, dass der Vertrag mit der Stadt Bonn über die
Aufnahme von Fundtieren und eingezogenen Tieren nicht mehr erfüllt werden
könnte.
Eine Verlagerung des Tierheims an einen anderen Standort in der Stadt Bonn
ist schwierig(Flächenbedarf, Erreichbarkeit, Immissionsschutz).
Insofern wird, wie bereits von den Antragstellern genannt, auch eine
Erweiterung des Geländes in Richtung Kleingärten geprüft.
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 3

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Kleingartenanlage
Die Kleingärtner des KGV Flora e.V. haben im Verein eine soziale „Heimat“
gefunden und das Vereinsleben ist für diese Menschen von größter Wichtigkeit.
Hier wurden in der Vergangenheit bereits zweimal Flächen zu Gunsten des
Tierheimes abgegeben, ohne dass hierfür Ersatzflächen durch den Verein
gefordert wurden. Einer nochmaligen Verkleinerung der Kleingartenanlage
kann von Seiten des Stadtverbandes nicht zugestimmt werden.
Die Verwaltung strebt die Findung einer einvernehmlichen Lösung an, die den
Interessen des Tierheim sowie des Kleingartenverein „Flora“ gerecht wird.
Dazu hat bereits ein Auftaktgespräch mit dem Vorsitzenden „Stadtverband
Bonn der Gartenfreunde e.V.“ und dem stellv. Vorsitzenden des betroffenen
Kleingartenvereins „Flora“ am 29. August stattgefunden. Als Ergebnis ist
festzuhalten, dass erste Lösungswege angesprochen worden sind.
Grundsätzlich geht es um die Frage, ob eine Teil- oder Gesamtverlagerung der
Anlage in Frage kommen könnte. Dazu wurden in einer ersten Sichtung
Anforderungen an mögliche alternative Standorte definiert, unter anderem eine
Nähe zum jetzigen Standort, eine gute verkehrliche Anbindung, Vorhandensein
von Versorgungsinfrastruktur für die Kleingartenanlage sowie eine für
Kleingartennutzung geeignete Bodenqualität. Die Realisierungsmöglichkeit
dieser Flächen wird derzeit verwaltungsintern mit hoher Priorität geprüft.
Eine enge weitere Abstimmung besteht seitens der Verwaltung auch mit dem
Landesbetrieb Straßenbau NRW. In der sogenannten Begleitgruppe zu den
Baumaßnahmen des Landesbetriebs im Raum Bonn – bestehend aus den
Spitzen von Verwaltung, Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie den
planungspolitischen Sprechern der Ratsfraktionen und optional den Bonner
Landtags- und Bundestagsabgeordneten – wurde gegenüber dem
Landesbetrieb angeregt, sowohl das Tierheim wie auch die benachbarte
Kleingartenanlage in den Geltungsbereich des Planfeststellungsverfahrens zum
Tausendfüßler einzubeziehen. Der Landesbetrieb sagte zudem einen engen
Austausch mit Verwaltung und Tierheim hinsichtlich der weiteren Planung und
den weiteren Überlegungen zu Betroffenheiten, Schutzmaßnahmen,
Verlagerungs- und Entschädigungsbedarfen zu.
Es hat bisher verschiedene Gespräche mit dem Vorstand des Trägervereins
des Tierheims auf verschiedenen Ebenen der Verwaltung gegeben, in denen
z.B. auch über planungsrechtliche Fragen bezüglich des infrage stehenden
Geländes erläutert wurden. Dieser Austausch soll kontinuierlich fortgesetzt
werden.
Die Einrichtung eines runden Tischs kann aus Sicht der Verwaltung nur unter
Einbeziehung und Federführung des Landesbetriebs Straßenbau als
Baulastträger und Herr des Verfahrens erfolgen. Die Verwaltung wird dies mit
dem Landesbetrieb erörtern.Seite 2 von 3

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Hinweise:
Die grundsätzliche Bedeutung eines Tierheims für eine Stadt in der Größe
Bonns und auf die Übernahme von Pflichtaufgaben für die Stadt Bonn wird an
dieser Stelle nicht erneut eingegangen, dies wurde den Gremien im Rahmen
des Vertragsabschlusses umfänglich dargelegt (DS 1712863 n-ö).
Diese Stellungnahme entspricht der Stellungnahme zu DS.-Nr. 1912336 für die
BV Bonn sowie den Bürgerausschuss.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de