190439-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ersatzflächen für das Bonner Tierheim (alt: 1912249ST2, FF: Amt 56)
Kerndaten
- Nummer
- 190439-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190439-1 ST Ersatzflächen für das Bonner Tierheim (alt: 1912249ST2, FF: Amt 56) Beratungsfolge Rat 07.11.2019 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Bereits mit Bekanntwerden der erforderlichen Arbeiten an der A 565 / Tausendfüßler ist der Verwaltung bewusst, dass die Arbeiten einem Eingriff auf das Gelände des Tierheims bedeuten bzw. bedeuten können. So wurde aufgrund der besonderen Bedeutung des Tierheims auf Initiative der Verwaltung das Kriterium „Betroffenheit Tierheim“ bereits in die Variantenprüfung eingebracht und auch bei der ersten Informationsmesse zum Variantenvergleich des Landesbetriebs Straßenbau NRW zum Bauvorhaben „Tausendfüßler“ im Juni 2017 war die Betroffenheit des Tierheims dargestellt, allerdings ohne Angaben zu Einzelheiten. Auch nach Zustimmung des Bundes zur vorgeschlagenen Planungsvariante im Januar 2018 und der sich anschließenden Vorentwurfsphase blieb die Betroffenheit noch ein abstrakter Begriff, der sich erst in der weiteren Planungsphase im Jahr 2019 mehr und mehr konkretisiert hat. Erst im Verlaufe dieses Jahres wurden die zu erwartenden Eingriffe und ihre Auswirkungen sowohl während als auch nach der Bauphase mehr und mehr transparent. Fest steht, dass sowohl bereits während der zunächst erfolgenden Bauphase auf der dem Tierheim abgewandten Seite, als auch nach Abschluss der Baumaßnahme das Tierheim in einer Weise betroffen sein wird, die eine Aufrechterhaltung des Betriebes am Standort nur unter Neuorganisation und Erweiterung des genutzten Areals nach Westen gewährleisten wird. Diese Neuorganisation unter neuer Flächeninanspruchnahme muss zu Beginn der Baumaßnahme, die nach derzeitiger Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau NRW zum Jahreswechsel 2021/2022 erfolgen wird, abgeschlossen sein. Konkret geht es insbesondere um die Verlagerung eines Hundetraktes mit Ausläufen, einer Quarantänestation sowie möglicherweise von Zufahrt und Stellplätzen, die zwingend gegeben sein muss, um die Funktionsfähigkeit des Tierheims zu gewährleisten. Diese Funktionsfähigkeit muss nahtlos gegeben sein, um die für den Betrieb des Tierheims erforderliche Erlaubnis nach § 11 Abs.1 Nr.3 Tierschutzgesetz nicht zu verlieren, d.h. der Verlust dieser Erlaubnis gefährdet die Existenz des Tierheims. Dies bedeutet auch, dass der Vertrag mit der Stadt Bonn über die Aufnahme von Fundtieren und eingezogenen Tieren nicht mehr erfüllt werden könnte. Eine Verlagerung des Tierheims an einen anderen Standort in der Stadt Bonn ist schwierig(Flächenbedarf, Erreichbarkeit, Immissionsschutz). Insofern wird, wie bereits von den Antragstellern genannt, auch eine Erweiterung des Geländes in Richtung Kleingärten geprüft. Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 3 Seite 2 Kleingartenanlage Die Kleingärtner des KGV Flora e.V. haben im Verein eine soziale „Heimat“ gefunden und das Vereinsleben ist für diese Menschen von größter Wichtigkeit. Hier wurden in der Vergangenheit bereits zweimal Flächen zu Gunsten des Tierheimes abgegeben, ohne dass hierfür Ersatzflächen durch den Verein gefordert wurden. Einer nochmaligen Verkleinerung der Kleingartenanlage kann von Seiten des Stadtverbandes nicht zugestimmt werden. Die Verwaltung strebt die Findung einer einvernehmlichen Lösung an, die den Interessen des Tierheim sowie des Kleingartenverein „Flora“ gerecht wird. Dazu hat bereits ein Auftaktgespräch mit dem Vorsitzenden „Stadtverband Bonn der Gartenfreunde e.V.“ und dem stellv. Vorsitzenden des betroffenen Kleingartenvereins „Flora“ am 29. August stattgefunden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass erste Lösungswege angesprochen worden sind. Grundsätzlich geht es um die Frage, ob eine Teil- oder Gesamtverlagerung der Anlage in Frage kommen könnte. Dazu wurden in einer ersten Sichtung Anforderungen an mögliche alternative Standorte definiert, unter anderem eine Nähe zum jetzigen Standort, eine gute verkehrliche Anbindung, Vorhandensein von Versorgungsinfrastruktur für die Kleingartenanlage sowie eine für Kleingartennutzung geeignete Bodenqualität. Die Realisierungsmöglichkeit dieser Flächen wird derzeit verwaltungsintern mit hoher Priorität geprüft. Eine enge weitere Abstimmung besteht seitens der Verwaltung auch mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW. In der sogenannten Begleitgruppe zu den Baumaßnahmen des Landesbetriebs im Raum Bonn – bestehend aus den Spitzen von Verwaltung, Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie den planungspolitischen Sprechern der Ratsfraktionen und optional den Bonner Landtags- und Bundestagsabgeordneten – wurde gegenüber dem Landesbetrieb angeregt, sowohl das Tierheim wie auch die benachbarte Kleingartenanlage in den Geltungsbereich des Planfeststellungsverfahrens zum Tausendfüßler einzubeziehen. Der Landesbetrieb sagte zudem einen engen Austausch mit Verwaltung und Tierheim hinsichtlich der weiteren Planung und den weiteren Überlegungen zu Betroffenheiten, Schutzmaßnahmen, Verlagerungs- und Entschädigungsbedarfen zu. Es hat bisher verschiedene Gespräche mit dem Vorstand des Trägervereins des Tierheims auf verschiedenen Ebenen der Verwaltung gegeben, in denen z.B. auch über planungsrechtliche Fragen bezüglich des infrage stehenden Geländes erläutert wurden. Dieser Austausch soll kontinuierlich fortgesetzt werden. Die Einrichtung eines runden Tischs kann aus Sicht der Verwaltung nur unter Einbeziehung und Federführung des Landesbetriebs Straßenbau als Baulastträger und Herr des Verfahrens erfolgen. Die Verwaltung wird dies mit dem Landesbetrieb erörtern.Seite 2 von 3 Seite 3 Hinweise: Die grundsätzliche Bedeutung eines Tierheims für eine Stadt in der Größe Bonns und auf die Übernahme von Pflichtaufgaben für die Stadt Bonn wird an dieser Stelle nicht erneut eingegangen, dies wurde den Gremien im Rahmen des Vertragsabschlusses umfänglich dargelegt (DS 1712863 n-ö). Diese Stellungnahme entspricht der Stellungnahme zu DS.-Nr. 1912336 für die BV Bonn sowie den Bürgerausschuss. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de