190437 · Beschlussvorlage
Konzeptentwicklung für den Bürgerdialog zum Haushalt 2021/2022
Kerndaten
- Nummer
- 190437
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Anregung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190437 Konzeptentwicklung für den Bürgerdialog zum Haushalt 2021/2022 Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 08.11.2019 Anregung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Ergebnisse des Bürgerdialogs zum Haushalt 2019/2020 und den Beratungen des Beirats Bürgerbeteiligung und des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda ein Konzept für den Bürgerdialog zum Haushalt 2021/2022 zu entwickeln. Begründung In seiner Sitzung am 30.08.2019 hat der Beirat Bürgerbeteiligung sich dafür ausgesprochen, auf Grundlage der Ergebnisse des Bürgerdialogs zum Haushalt 2019/2020 das Beteiligungskonzept für den Bürgerdialog zum Haushalt 2021/2022 weiterzuentwickeln. Die zugrunde liegende Mitteilungsvorlage (DS.-Nr. 1912213 (alt) 190436 (neu) wurde im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda am 10.09.2019 in erster Lesung behandelt. Die Beiratsmitglieder haben darum gebeten, dass die Unterlagen, die in der vorherigen Konzeptentwicklung verwendet wurden, für die Diskussion über eine Weiterentwicklung des Konzepts erneut zur Verfügung gestellt werden. Anlage/n 1 Diskussionspapier Beitrag Prof. Roth (öffentlich) 2 Konzept Bürgerdialog zum Haushalt 2019_2020 (öffentlich) Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 20 Diskussionspapier für die Weiterentwicklung des Bürgerdialogs zum Haushalt Zur Einordnung der Bürgerhaushalte in Deutschland Ein Blick in die Literatur zeigt, dass es keine einheitliche Definition für den Begriff des Bürgerhaushalts gibt. Auch eine gesetzliche Definition existiert bisher nicht. Vielmehr wurden in den letzten Jahren Kriterien, Merkmale und Eigenschaften gefunden (im Wesentlichen über die Bundeszentrale für politische Bildung, www.buergerhaushalt.org), die einen Bürgerhaushalt ausmachen und für eine möglichst umfassende Definition herangezogen werden können. So haben sich im Laufe der Jahre fünf Muss-Kriterien definiert, die ein Bürgerhaushalt zu erfüllen hat. Demnach hat er die Finanzen als begrenzte Ressourcen einer Kommune zum Gegenstand. Im Mittelpunkt der Bürgerbeteiligung stehen die gesamtstädtischen Finanzen oder das Budget eines Stadtbezirks, der autark mit Hilfe eines eigenen politischen Gremiums über die Mittelverwendung entscheiden kann. Das gesamte Verfahren des Bürgerhaushalts muss mindestens in zwei aufeinander folgenden Jahren durchgeführt werden, da eine einmalige Beteiligung nicht als „echter“ Bürgerhaushalt, sondern als für sich stehende Bürgerkonsultation mit Einmalcharakter gewertet wird. Darüber hinaus muss für einen Bürgerhaushalt eine neue Diskussionsebene außerhalb von Ratsgremien etabliert werden. Zuletzt müssen die Bürgerinnen und Bürger am Ende des Verfahrens über die Ergebnisse informiert werden. In Anlehnung und Ergänzung dieser fünf Kriterien wurden in den letzten Jahren weitere Merkmale und Eigenschaften von Bürgerhaushalten festgehalten. So hat ein Bürgerhaushalt auch immer einen informativen Charakter, der den Bürgerinnen und Bürgern die finanzielle Situation der Kommune auf eine verständliche Art und Weise näherbringt. Nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Einwohner der Stadt oder Gemeinde können sich mit ihren Vorschlägen auf freiwilliger Basis am Bürgerhaushalt beteiligen. Zudem gibt es das Versprechen seitens der Ratsmitglieder, dass sie die eingehenden Vorschläge nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern eine jeweilige Umsetzung ernsthaft prüfen und eine Berücksichtigung bei der Haushaltsplanung in Betracht ziehen. Die wichtigsten Ziele des Bürgerhaushalts lassen sich mit drei Worten benennen: Transparenz, Beteiligung und Entscheidungshilfen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen einen Einblick in die Haushaltsplanung bekommen und sich aktiv am Prozess der Haushaltsberatung beteiligen. Idealziel der Beteiligung sind dabei konkrete Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger, die den Ratsmitgliedern bei den Vorberatungen zur Verabschiedung des Haushaltsplans helfen. Weitere Ziele können die Wiederherstellung eines größeren Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Politik und Verminderung der Politikverdrossenheit und die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Politikern und Verwaltungsmitarbeitern auf der kommunalen Ebene durch die gemeinsame Arbeit an dem für die Gemeinschaft wichtigen Finanzthema sein. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse lässt sich nun folgende Eigendefinition des Bürgerhaushalts festhalten: Ein Bürgerhaushalt ist ein durch den jeweiligen Rat beschlossenes Beteiligungsverfahren, bei dem die Bürgerinnen und Bürger einer Kommune dauerhaft leicht verständliche Informationen über die finanzielle SituationSeite 2 von 20 der Kommune erhalten und die Möglichkeit bekommen, sich mit eigenen Vorschlägen in die Haushaltsberatung einzubringen. Die Vorschläge können sich sowohl auf die Einnahme- als auch auf die Ausgabenseite des Haushalts beziehen und werden in einem gesonderten Verfahren gesammelt. Der Rat der Kommune verfolgt mit dem Bürgerhaushalt hauptsächlich die Ziele, den Haushalt für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher zu machen und konkrete Verbesserungsvorschläge zu erhalten, die in die Haushaltsberatungen einfließen können. Der Beschluss des Haushalts bleibt dabei alleine dem Rat vorbehalten, wobei sich die Ratsmitglieder dazu verpflichten, die eingehenden Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger gewissenhaft zu berücksichtigen, zu prüfen und am Ende Rechenschaft darüber abzulegen, in welchem Umfang die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt wurden. Mit dem regelmäßig veröffentlichten Statusbericht der Bundeszentrale für politische Bildung u.a. wurde zum ersten Mal der Versuch unternommen, die Unterschiede innerhalb der deutschen Bürgerhaushaltsverfahren herauszuarbeiten. Es wurde festgestellt, dass sich die Bürgerhaushalte in Deutschland in fünf Kategorien voneinander unterscheiden: • Gegenstand des Bürgerhaushalts • Art des Inputs • Beteiligungsart • Beteiligungskanal • Darstellungsform der Rechenschaft. Beim Kriterium des Gegenstands des Bürgerhaushalts wird unterschieden, ob die Bürgerinnen und Bürger zum gesamten Haushalt oder nur zu Teilbereichen, etwa zu den Planungen einzelner Fachbereiche, befragt werden. Auch ist es möglich, dass nur bestimmte Ausgabearten und somit lediglich Teile des Gesamtbudgets zur Diskussion stehen. Andere Bürgerhaushalte in Deutschland thematisieren wiederrum eine Mischform aus den drei genannten Varianten. Gemäß der Statistik steht jedoch bei den meisten der bisher durchgeführten Verfahren der gesamte Haushalt zur Diskussion. Die verschiedenen Arten des Inputs unterscheiden, welche Vorschläge die Bürgerinnen und Bürger im Bürgerhaushalt einbringen oder diskutieren können. Neben Sparvorschlägen auf der einen und Ausgabevorschlägen für Investitionen auf der anderen Seite wird am häufigsten eine offene Beteiligung durchgeführt, bei der sowohl Spar- als auch Ausgabevorschläge angenommen und diskutiert werden. Auch die Beteiligungsarten differenzieren von Bürgerhaushalt zu Bürgerhaushalt. Während die Bürgerinnen und Bürger in manchen Verfahren eigene Vorschläge machen können, kommentieren und bewerten sie in anderen Bürgerhaushalten lediglich die Vorschläge der Verwaltung. Oft wird auch hier eine Mischform aus beiden Varianten angeboten. Eher selten ist in Deutschland die Möglichkeit, dass die Bürgerinnen und Bürger direkt Entscheidungen treffen, die vom Rat ohne weitere Prüfung umgesetzt werden. Diese Beteiligungsart kommt in der Regel nur bei der Entscheidung über die Verwendung eines Teilbudgets für bestimmte Projekte in Frage und wurde in Deutschland bisher erst wenige Male angewendet. Die deutschen Bürgerhaushalte unterscheiden sich untereinander auch in den Wegen (Beteiligungskanäle), auf welchen die Bürgerinnen und Bürger ihreSeite 3 von 20 Vorschläge abgeben bzw. die Vorschläge der Verwaltung diskutieren können. Die Statistik zeigt, dass viele Kommunen hier auf eigene Internetplattformen setzen und nur auffallend wenige Städte und Gemeinden auf klassische Versammlungen. In der Regel werden beide Beteiligungswege jedoch miteinander kombiniert. Darüber hinaus bieten einige Kommunen auch die Beteiligung mittels Telefon, SMS, E-Mail, Post oder sozialen Netzwerken an. Zuletzt gibt es verschiedene Varianten, wie die Kommunen über das Ergebnis der Bürgerhaushalte Rechenschaft ablegen. Die meisten Kommunen legen keine gesonderte Rechenschaft über die Ergebnisse des Verfahrens ab, sondern informieren die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Veröffentlichung des Haushaltsplans durch Hinweise in eben diesem oder veröffentlichen ein einzelnes Gesamtergebnis über alle eingegangenen Vorschläge und wie der Rat diese letztendlich bewertet und berücksichtigt hat. Seltener wird über jeden einzelnen Vorschlag im Detail Rechenschaft abgelegt und in noch selteneren Fällen zudem mit Informationen versehen, auf welchem Stand der Diskussion bzw. der Umsetzung sich ein bestimmter Vorschlag befindet. Das Konzept des Bürgerdialogs zum Haushalt in Bonn Die Stadt Bonn führt den so genannten „Bürgerhaushalt“ seit 2005 durch. In den Jahren 2005-2010 bestand der Bürgerhaushalt im Wesentlichen aus der Herausgabe einer umfangreichen Bürgerbroschüre und Bürgerversammlungen in allen Stadtbezirken (4), bei denen Fragebögen ausgefüllt und Vorschläge zum Haushalt gemacht werden konnten. Ein Leistungsversprechen von Politik und Verwaltung über den Umgang mit diesen Vorschlägen im Haushaltsberatungsverfahren gab es nicht, entsprechend auch keine Rückmeldung über etwaige Ergebnisse. Die Beteiligung lag 2005-2010 bei durchschnittlich 120 Personen je Bürgerhaushalt. Seit 2011 findet die in „Bürgerdialog zum Haushalt“ umbenannte Beteiligung überwiegend internetgestützt (ergänzt durch jeweils 5 Präsenzveranstaltungen) auf dem Portal „Bonn packt’s an“ statt. Allen vier bisherigen Durchläufen gemeinsam war die Möglichkeit, dass die Bürgerinnen und Bürger eigene Vorschläge für Konsolidierungsmaßnahmen und Einnahmeerhöhungen, ab 2013 auch Vorschläge zu Ausgaben machen und diese diskutieren und bewerten konnten. 2011 und 2014 lag der Schwerpunkt auf dem Thema „Konsolidierung“. Die Verwaltung hatte Vorschläge erarbeitet, diese konnten diskutiert und bewertet werden. Es entstand jeweils eine Rangliste der Verwaltungsvorschläge und eine Bestenliste der Bürgervorschläge, die dann in das Haushaltsberatungsverfahren einbezogen wurden. Für die Bürgerdialoge zum Haushalt 2013/2014 und 2016/2017 wurden keine Verwaltungsvorschläge angeboten. Mit Ausnahme des Haushalts 2013/2014, bei dem nur zwei Produktgruppen Gegenstand der Bürgerbeteiligung waren, stand jeweils der Gesamthaushalt zur Diskussion. Konzeptionell ist „Bonn packt’s an“ ein niedrigschwelliges Dialogangebot zum städtischen Haushalt, das es (prinzipiell) jeder Bürgerin und jedem Bürger ermöglichen soll, einen Vorschlag oder Bewertungen/Kommentare zu Vorschlägen abzugeben. Es öffnet also ein bislang weitgehend von der Öffentlichkeit unbemerktes Haushaltsplanverfahren und macht es resonanzfähiger für das Feedback, für Ideen und Hinweise aus der Bürgerschaft. Insbesondere für die nicht-organisierte Bevölkerung. Der Rat berät die Anregungen der Bürgerschaft intensiv und entscheidet am Ende. Die Ergebnisse werden in Form eines RechenschaftsberichtesSeite 4 von 20 den Bürgerinnen und Bürgern zurückgemeldet. Dieses Angebot ist eine in die formale Haushaltsplanung eingebettete Beteiligungsmaßnahme, die – selbst bei den niedrigen Teilnehmerzahlen 2013/2014 und 2017/2018 – weit mehr Bürgerinnen und Bürger erreicht als jemals zuvor. Anlass der Diskussion über den Bürgerdialog zum Haushalt Die Resonanz auf das Verfahren 2017/2018 war niedriger als in den Vorjahren: Bei den fünf Präsenzveranstaltungen wurden durchweg viel weniger Bürgerinnen und Bürger erreicht (insgesamt 25 in allen Veranstaltungen), im Onlineverfahren gab es rund 2.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, aber nur 55 Bürgerinnen- und Bürgervorschläge, von denen nur 16 mehr positive als negative Bewertungen hatten, also in der Bestenliste gekommen sind. Über die Gründe der Nichtteilnahme kann nur spekuliert werden: Das Thema Haushalt hatte 2016 nicht die große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit wie 2014, als es das erste Haushaltssicherungskonzept gab und wie 2011, als fast die gesamten freiwilligen Leistungen der Stadt zur Diskussion standen. Ein Grund könnte möglicherweise darin liegen, dass die Beteiligung am Bürgerdialog zum Haushalt in der Vergangenheit aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger augenscheinlich nur wenig bewirkt hat. Auch der Umstand, dass den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Jahr keine Verwaltungsvorschläge zur Bewertung und Diskussion angeboten wurden, könnte eine Rolle gespielt haben. Dass die Verwaltung eigene Vorschläge im Verfahren macht, gehört allerdings nicht zum Grundkonzept eines Bürgerhaushalts, sondern ist eine Erweiterung, um konkrete, haushaltsscharfe Vorschläge von den Bürgerinnen und Bürgern bewerten und diskutieren zu lassen. Grund dafür ist die Annahme, dass ein Gerüst von konkreten Verwaltungsvorschlägen in besonderer Weise die Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme motiviert. Die Bürgerhaushalts-Vorreiterstädte wie Berlin-Lichtenberg, Stuttgart oder Darmstadt führen die Bürgerbeteiligung zum Haushalt seit Jahren ohne Verwaltungsvorschläge durch und haben dennoch hohe Teilnehmerzahlen (Stuttgart 2016: 38.369 Teilnehmer/innen mit insgesamt 3732 Bürgervorschlägen). Allerdings waren die beiden Bürgerdialoge zum Haushalt in Bonn mit Verwaltungsvorschlägen bisher auch die mit den meisten Teilnehmenden und Bürgerinnen- und Bürgervorschlägen (2011 rund 13.000, 1.600 Vorschläge, 2014 rund 5.500, 390 Vorschläge). Die Verwaltung hatte 2016 frühzeitig darauf hingewiesen, dass bereits mit der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzepts 2015-2024 ein Katalog mit über 170 konkreten Konsolidierungsmaßnahmen vorgelegt worden ist, der seitdem und in den kommenden Jahren abgearbeitet wird. 25 dieser Konsolidierungsmaßnahmen waren bereits im Bürgerdialog zum Haushalt 2015/2016 von der Bürgerschaft bewertet und diskutiert worden. Insofern scheint es wenig sinnvoll, während der Laufzeit des aktuellen Haushaltssicherungskonzepts (bis 2024) für kommende Bürgerdialoge zum Haushalt weitere Konsolidierungsvorschläge entwickeln und bewerten zu lassen. Die Beteiligungszahlen an Bürgerhaushalten sind bundesweit rückläufig – mit ein paar Ausreißern (z.B. wie oben genannt Stuttgart, wo der Bürgerhaushalt aber von einer zivilgesellschaftlichen Gruppierung massiv aktiv unterstützt wird).Seite 5 von 20 Vor diesem Hintergrund soll versucht werden, mit konzeptionellen Änderungen und/oder Ergänzungen dem Bonner Bürgerdialog zum Haushalt eine neue Dynamik zu verleihen. Alternative Handlungsoptionen zur Weiterentwicklung des Bürgerdialogs zum Haushalt in Bonn als Diskussionsgrundlage: • Aktives Vorschlagsmanagement und Bürgerhaushalt voneinander trennen, Vorschlagsmanagement ganzjährig anbieten, Bürgerhaushalt auf reine Information zurückfahren • Eigene Budgets auf dezentraler Ebene (Stadtbezirke) • Bürger-Budgets für konkrete Projekte • Traditionelle Befragungen zur Ermittlung von Bürger-Präferenzen sowohl in das Onlineportal (Umfragemodul für geschlossene Fragen mit vordefinierten Antwortmöglichkeiten) integrieren als auch Papierbefragung nach Zufallsauswahl durchführen; Alternative zur direkten Einbringung (traditionelle Befragung) in die politischen Haushaltsberatungen: Vorschläge werden den politischen Parteien zur Kenntnis gegeben und können von dort in Form von Änderungsanträgen in die Haushaltberatungen eingebracht werden. Um die Bürgerbeteiligung zum Haushalt noch bekannter zu machen, sollte die Öffentlichkeitsarbeit und aktive Werbung zur Teilnahme wesentlich erhöht werden – falls möglich unter Einbeziehung von Multiplikatoren aus der Zivilgesellschaft. Eine dadurch entstehende größere Verankerung des Bürgerdialogs zum Haushalt könnte auch die soziale Repräsentativität der Beteiligung erhöhen, um die Legitimität des Verfahrens zu stärken. Im Rahmen der Diskussion müssen zunächst Überlegungen stattfinden, anhand welcher Erfolgskriterien der Bürgerdialog zum Haushalt künftig bewertet werden soll. Das Thema Transparenz und hier insbesondere die Information über den Haushalt und dessen Darstellung muss auch vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass das Portal der Open Knowledge Foundation "Offener Haushalt“ nicht mehr zur Verfügung steht. Derzeit wird hierfür nach Alternativen gesucht. Damit die Bürgerbeteiligung zum nächsten Haushalt rechtzeitig mit der Einbringung in den Rat (voraussichtlich Juni 2018) starten kann, muss die Entscheidung für ein ggf. neues Format bis Ende des Jahres 2017 vom Rat beschlossen werden.Seite 6 von 20 Das demokratische Potential von Bürgerhaushalten Roland Roth Beitrag zum Forum „Demokratie in ländlichen Kommunen: Wie Bürgerhaushalte die lokale Bürgergesellschaft stärken können“ am 25. Januar 2017 in Berlin1 Um Bürgerhaushalte ist in den letzten Jahren in Deutschland ruhiger geworden. Sie sind nicht zu einem Selbstläufer in Sachen Bürgerbeteiligung geworden, sondern ihre Zahl ist rückläufig. Viele Kommunen haben dieses Instrument lediglich einmal erprobt, um dann enttäuscht davon Abstand zu nehmen. Dies hat im Einzelfall sicherlich viel mit konzeptionellen Schwächen und unzulänglicher Umsetzung zu tun. Professionelle Unterstützung kann sicherlich dazu beitragen, die Resultate zu verbessern (Weber u.a. 2015). Aber die deutsche Debatte über Bürgerhaushalte leidet an einigen strukturellen Vorentscheidungen, wie z.B. die vorherrschende Reduzierung auf eine ausschließlich konsultative Beteiligung an einem möglichst großen Teil des kommunalen Haushalts. Ein Blick auf internationale Entwicklungen zeigt jedoch, dass dies keinesfalls so sein muss. So erleben Bürgerhaushalte z.B. in Nordamerika nicht zuletzt deshalb einen Aufschwung, weil sie stärker mit direktdemokratischen Entscheidungsmöglichkeiten verknüpft werden (Hagelskamp u.a. 2016). Diese Orientierung könnte, so die zentrale Anregung dieses Beitrags, auch in Deutschland und besonders in ländlichen Räumen zu einem Neustart von Bürgerhaushalten beitragen. 1. Bürgerhaushalte in Deutschland Bürgerhaushalte (participatory budgeting bzw. Orcamento Participativo) gehören zu den global erfolgreichsten Beteiligungsformaten der letzten Jahrzehnte. Im Jahr 2013 wurden weltweit zwischen 1.269 und 2.778 Bürgerhaushalte gezählt (Herzberg et al. 2014: 16), die vielfältige Ausprägungen und unterschiedlichste Zielsetzungen aufweisen. Als Ursprung und Garant für hohe demokratische Erwartungen gilt der 1988/1989 in der brasilianischen Stadt Porto Alegre erstmals erprobte »Orcamento Participativo« (kritisch Mororo 2014). In Deutschland dominiert eine konsultative Variante, die Bürger/innen keine direkten Entscheidungsbefugnisse zubilligt (Sintomer u.a. 2010; Herzberg u.a. 2012; Ruesch/Wagner 2014; Neunecker 2016). Der zuletzt vorgelegte 8. Statusbericht des Portals Bürgerhaushalt (Bundeszentrale et al. 2015) weist für 2015 insgesamt 71 Kommunen mit einem Bürgerhaushalt aus (im Jahr zuvor waren es noch 87). Die tatsächliche Zahl dürfte jedoch höher liegen, da der Bericht sich in erster Linie auf Kommunen mit über 40.000 Einwohner_innen bezieht. In einer 1 Dieser Beitrag greift auf einen gemeinsam mit Thomas Ködelpeter verfassten, noch unveröffentlichten Handbuch-Artikel zum Thema Bürgerhaushalt zurück. Er wurde aktualisiert, ergänzt und thematisch zugespitzt. Die internationale Entwicklung habe ich an anderer Stelle skizziert (Roth 2014). Jüngst ist eine gründliche Untersuchung des weltweiten Ausbreitungsprozesses von Bürgerhaushalten vorgelegt worden (Porto de Oliveira 2017).Seite 7 von 20 Gesamtübersicht der Netzseite buergerhaushalt.org wird deutlich, dass es auch eine beachtliche Zahl Bürgerhaushalte in kleineren und Kleinstgemeinden gibt. Eine Analyse der Bürgerhaushalte im ländlichen Raum liegt bislang nicht vor. In 36 Kommunen ist der gesamte Haushalt Gegenstand des Beteiligungsverfahrens, neun haben Teilbereiche ausgewählt. Feste Teilbudgets gibt es in fünf Kommunen (u.a. in Cottbus und Eberswalde). Elf Kommunen zeichnen sich durch eine Mischung aus Gesamtbudget, Teilbudgets und ausgewählten Haushaltsbereichen aus. Eine ausschließliche Beteiligung über online-Verfahren wenden 15 Kommunen an, weitere 27 Kommunen setzen neben Internet unterstützend auf verschiedene Formen der Vor-Ort-Beteiligung. Komplexe, medienübergreifende Verfahren verwenden sieben Kommunen. Lediglich eine Kommune verzichtet im Berichtszeitraum 2014/15 gänzlich auf online-Verfahren (Hohen Neuendorf). Methode und Zielsetzungen Bürgerhaushalte sind ein Instrument der Bürgerbeteiligung rund um die Verwendung von öffentlichen Geldern. In der deutschen Debatte geht es vor allem um kommunale Haushalte. Die Bevölkerung wird dabei möglichst umfassend und regelmäßig in die Planung von öffentlichen Ausgaben und Einnahmen und in die Ermittlung von Prioritäten einbezogen. Von Bürgerhaushalten ist hierzulande bislang die Rede, wenn folgende Merkmale zutreffen: im Zentrum stehen die finanziellen Angelegenheiten die Beteiligung findet auf der Ebene der gesamten Stadt bzw. auf einer Ebene mit politisch- administrativen Entscheidungsbefugnissen (Stadtbezirke in Berlin und Hamburg) statt das Verfahren zeichnet sich durch Dauer und Wiederholung aus das Verfahren ermöglicht einen öffentlichen Diskurs Politik und Verwaltung legen Rechenschaft über die Ergebnisse des Verfahrens ab Bürger_innen wirken am Prozess der Haushaltsaufstellung direkt und aktiv mit und können eigene Vorstellungen einbringen (Herzberg et. al. 2014, 12f.; Klages 2010) Die anhaltende Faszination des Beteiligungsformats Bürgerhaushalt dürfte sich aus verschiedenen, auch weiter reichenden Erwartungen speisen: Mit dem kommunalen Haushalt wird ein zentrales Steuerungs- und Verteilungsinstrument lokaler Politik, ihr „Regierungsprogramm in Zahlen“ zum Gegenstand von regelmäßig wiederkehrenden Beteiligungsprozessen. Es geht um den Kern lokaler Politik. Die partizipative Öffnung dieses klassischen Parlamentsrechts verspricht eine Vertiefung demokratischer Praxis. Der Participativo Orciamento ist in Brasilien als Mittel zur Armutsbekämpfung und Umverteilung entwickelt und eingeführt worden. Benachteiligte Bevölkerungsgruppen und Quartiere sollten durch den Beteiligungsprozess die Möglichkeit erhalten, ihre soziale und gesundheitliche Lage durch die Entscheidung über die Verwendung zusätzlicherSeite 8 von 20 Mittel und selbst gewählter Projekte zu verbessern. Bürgerhaushalte gewinnen ihre besondere Qualität durch eine mobilisierte und aktive Bürgerschaft. Aus der Einladung zur Beteiligung von oben können neue Räume bürgerschaftlichen Engagements und zivilgesellschaftlicher Selbsttätigkeit werden. Nicht zuletzt geht es um demokratische Lernprozesse, indem eigene Interessen mit den Anforderungen anderer Mitglieder der örtlichen Gemeinschaft abgeglichen werden. Bürgerhaushalte können so zu anspruchsvollen Lernorten werden und die „kommunale Intelligenz“ (Hüther 2013) fördern. Neben diesen Erwartungen werden mit Bürgerhaushalten unterschiedliche pragmatische Ziele verknüpft. Dazu gehören die Erhöhung der Verständlichkeit und der Transparenz des Haushalts (open budgeting als Element des open governments), die Akzeptanz von unpopulären Haushaltsentscheidungen (z.B. bei Sparzwängen), die Gewinnung von Entscheidungshilfen für den Stadt- bzw. Gemeinderat und die generelle Verbesserung des Dialogs mit den Bürger_innen. Ablauf Bürgerhaushaltsprozesse bestehen in Deutschland in der Regel aus den Phasen (1) Information, (2) Konsultation und (3) Rechenschaftslegung der Verwaltung und Politik gegenüber der Bevölkerung. Mögliche Inhalte und Maßnahmen in den drei Phasen Information Konsultation Rechenschaft Inhalte Überblick über den Gesamthaushalt und/oder einzelne Bereiche Diskussion des Gesamthaushalts bzw. bestimmter Haushaltsbereiche mit der Bevölkerung, Priorisierung von Vorschlägen und Investitionsvorhaben Checkliste, welche Anregungen der Bevölkerung beim Beschluss des Stadt- /Gemeinderats berücksichtigt wurden und welche nicht Maßnahmen Broschüren, Internet, Info-Fahrten oder Info- Rundgänge, Informa- tionsstände, Öffentlichkeitsarbeit, Vorträge, Seminare und Schulungen Moderierte Quartiers-, Einwohner- und Bürgerversammlungen, repräsentative Befragungen, online- Verfahren, Hotline, Dialog-Karten per Post, Planungszellen Broschüren und Flyer, Webseite, Informationsver- anstaltungen, persönliche Anschreiben, WorkshopsSeite 9 von 20 Die konkrete Ausgestaltung des Ablaufs ist entscheidend für die Qualität und die Wirkungen von Bürgerhaushalten (vgl. Klages 2010/2014; Lerner 2014). Zunächst geht es darum, möglichst viele Einwohner_innen für diesen Beteiligungsprozess zu gewinnen. Spielt das Ziel sozialer Gerechtigkeit eine Rolle, ist die Partizipation von benachteiligten Gruppierungen von entscheidender Bedeutung. Im Idealfall hat die gesamte Bevölkerung die gleiche Chance sich zu beteiligen – zumindest ist eine repräsentative Auswahl der Bevölkerung anzustreben, indem beteiligungsferne Gruppen (Jugendliche, Migranten etc.) gezielt angesprochen werden. Dabei können aufsuchende Formate helfen, etwa der Einsatz ehrenamtlicher Multiplikator_innen wie in Stuttgart. Im Konsultations- und Entscheidungsprozess kommt es darauf an, dass alle zu Wort kommen und die gefundenen Prioritäten die Breite der eingebrachten Präferenzen widerspiegeln. Mit einem Beteiligungsmix oder Multichannel- Verfahren, das meist aus Präsenzveranstaltungen, Internet-Beteiligung und repräsentativen Bürgerbefragungen besteht, versuchen Kommunen einseitig von einigen wenigen Aktivisten und Interessengruppen dominierte Abstimmungen zu vermeiden und möglichst repräsentative Meinungsbilder zugewinnen. Zunehmend treten repräsentative Bürgerbefragungen anstelle von aufwändigen Präsenzveranstaltungen. In der Bewertungsphase, der Abstimmung über die eingereichten Vorschläge, sollten Verfahren – ob on- oder offline – so ausgestaltet werden, dass sie den Durchmarsch von partikularen Interessen erschweren (vgl. Masser et al. 2013). Werden Vorschläge zurückgewiesen, sollte dies nicht ohne ausführliche Debatten und begründete Stellungnahmen geschehen. Bei der Umsetzung der Vorschläge und Beschlüsse sind sowohl Kommunalparlamente wie Verwaltungen in der Pflicht, ihre Praxis transparent zu dokumentieren und zu begründen. Regelmäßiges Monitoring und Bürgerbefragungen können dazu beitragen, Schwachstellen des Beteiligungsprozesses zu beheben und Enttäuschungen zu vermeiden. Insgesamt ist auf eine möglichst solide institutionelle Absicherung des Bürgerhaushalts (Ratsbeschlüsse) mit Blick auf Ressourcen, Kompetenzen und professionelle Unterstützung zu achten. Bürgerhaushalte können letztlich nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, alle beteiligten Akteure vom Nutzen dieses Verfahrens im Sinne einer win-win-Situation zu überzeugen. Förderliche Rahmenbedingungen Ein interfraktioneller Konsens über die Einführung eines Bürgerhaushalts weist das Verfahren als gemeinsames Anliegen der im Rat vertretenen Parteien aus und trägt unterstützend zu dessen Akzeptanz und Weiterentwicklung bei. Mit seiner Einbettung in eine lokale Beteiligungskultur wird der Bürgerhaushalt zum kooperativen Planungsverfahren über Einnahmen und Ausgaben. Voraussetzung für einen solchen Wandel zur »Bürgerkommune« ist allerdings die Bereitschaft von Politik und Verwaltung, Verantwortung und Macht an die Bürgerschaft zu delegieren. Im Alltag wirkt zudem eine „wandlungsfähige Verwaltung“ (Költzow et al. 2013) unterstützend,Seite 10 von 20 die in der Lage ist, mit der Zivilgesellschaft auf Augenhöhe zu kooperieren. Die anhaltende Motivation der Bürger_innen, als Mitgestalter_in und Koproduzent_in aktiv zu werden, stellt eine weitere Gelingensbedingung dar. Auch wenn das Gros der Bürgerhaushalte von Politik und Verwaltung „top down“ initiiert worden ist, kommt es auf die Verschränkung mit »bottom up«- Prozessen an, d.h. es gilt, Bürgerinitiativen, Genossenschaften, Bürgerstiftungen, Selbsthilfegruppen, Protestgruppen und andere zivilgesellschaftliche Akteure für einen anspruchsvollen Beteiligungsprozess zu gewinnen. Stärken und Schwächen Eine Bilanz der Stärken und Schwächen von Bürgerhaushalten setzt eine Verständigung über die eingangs skizzierten Zielsetzungen voraus. Als partizipatives Format, das Elemente direkt-demokratischer Entscheidung anbietet, wie dies bei vielen lateinamerikanischen Vorbildern der Fall ist, fällt die große Mehrzahl der deutschen Bürgerhaushalte aus, da sie nur unverbindliche konsultative Angebote machen. Als Vorschlagswesen für eine kleine Gruppe Interessierter fällt ihr demokratischer Mehrwert bislang äußerst begrenzt aus und entsprechend gering ist die Unterstützung in der Bevölkerung (Bertelsmann Stiftung/Staatsministerium Baden-Württemberg 2014). Diese Einschränkung gilt auch für ihren Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit, etwa der Umverteilung von Haushaltsmitteln zugunsten benachteiligter Quartiere und Bevölkerungsgruppen, die in der Regel nicht einmal angestrebt wird. Wie es um die demokratischen Lernprozesse in Bürgerhaushalten steht, lässt sich nur vermuten. Schon aus Kostengründen gibt es eine starke Tendenz, die demokratische Dialogqualität der Bürgerhaushaltsprozesse zu vernachlässigen. Am Ende dieser Entwicklung steht oft ein elektronisch gestütztes Vorschlagswesen, das die Präferenzen von einzelnen zum Ausdruck bringt, aber kein Ergebnis von gemeinsamen Debatten und Abwägungen darstellt. Die Beteiligungsrate in den deutschen Bürgerhaushaltsverfahren liegt im Schnitt bei nur ein Prozent der Wahlberechtigten, wobei meist gut ausgebildete Männer im Alter zwischen 25- 64 Jahren den Ton angeben. Schränken Kommunalpolitiker_innen den Gegenstand auf Vorschläge zur Kosteneinsparung ein, wie dies z.B. zeitweise in Köln oder Tübingen erfolgte, rutschen die Beteiligungsquoten auf unter 0,5%. Ausnahmen bilden Städte wie Stuttgart, Hilden, Trier oder der Stadtbezirk Berlin-Lichtenberg mit Beteiligungsraten bis zu 8,4 % (Berlin-Lichtenberg), die durch einen Mix an Beteiligungsmöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen und dezentrale Abstimmungen in Stadtviertel erreicht werden. In Berlin- Lichtenberg werden zudem Kinder und Jugendliche in das Beteiligungsverfahren eingebunden. 2. Perspektiven zur Weiterentwicklung von Bürgerhaushalten Es gibt gute Gründe, an den weitreichenden Ambitionen des Bürgerhaushalts festzuhalten (vgl. Pateman 2012; Baiocchi/Ganuza 2014). Bürgerhaushalte enthalten ein anspruchsvolles direkt-demokratisches Versprechen und eröffnen eine kontinuierliche, folgenreiche undSeite 11 von 20 umfassend angelegte Beteiligungsperspektive. Sie gehören zu den wenigen Beteiligungsformaten, die z.B. in ihrer Umsetzung im brasilianischen Recife gezeigt haben, wie Menschen in benachteiligten und armen Quartieren politisch erreicht und gestärkt werden können (Pape/Lerner 2016; Leighninger/Rinehart 2016). Auch die besonderen politischen Lernchancen dieses Beteiligungsinstruments sind keineswegs ausgeschöpft (Pennington/Schugurensky 2010; Talpin 2011). Wenn Bürgerhaushalte direkte Entscheidungsmöglichkeiten über Prioritäten, Teilhaushalte und Projekte anbieten, sind sie eine vertrauensbildende Maßnahme, die dem verbreiteten Misstrauen zwischen repräsentativen Institutionen und Bürgerschaft etwas entgegen setzen kann. Schließlich enthalten Bürgerhaushalte in ihrer ursprünglichen Version das Versprechen wirksamer Beteiligung, indem vorab ein Budget für Vorhaben zur Verfügung gestellt wird, die von den Bewohnern selbst entwickelt und in einem demokratischen Abstimmungsverfahren ausgewählt werden. So angelegt, bilden sie einen Gegenpol zu unverbindlichen dialogischen Beteiligungsverfahren, die oft den Eindruck folgenloser Symbolpolitik hinterlassen. Für Deutschland deuten sich dabei zwei unterschiedliche Entwicklungsperspektiven an, die auch gemeinsam vorangetrieben werden können: a. Einbettung von Bürgerhaushalten in lokale Beteiligungskonzepte. Bürgerhaushalte werden aus ihrer oft singulären Stellung gelöst und in umfassende kommunale Beteiligungskonzepte integriert (Sobottka/Streck 2014) - wie beispielhaft die Stadt Bonn mit den Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn (eine Sammlung solcher Leitlinien findet sich auf http://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de). In den letzten Jahren haben sich eine Reihe von Kommunen auf den Weg begeben, eine verlässliche Beteiligungskultur institutionell zu verankern, indem sie z.B. zum Leitbild „Bürgerkommune“ bekannt, Beteiligungsleitlinien verabschiedet und Beteiligungsbeauftragte in der Kommunalverwaltung eingestellt haben (vgl. Roth 2016). Dazu werden förderliche Rahmenbedingungen geschaffen: ausreichende Ressourcen, Qualifizierungsangebote für Bürger_innen, Verwaltungs-mitarbeiter_innen und Kommunalpolitiker_innen – getragen von einem koordinierenden Büro für Bürgerbeteiligung wie dies beispielhaft in der Stadt Potsdam der Fall ist. Repräsentativ ausgewählte Bewohner_innen werden qualifiziert, wirken an der (Re-)Formulierung der Ziele des Bürgerhaushalts, der Auswahl geeigneter Verfahren und der Evaluation mit und begleiten in einem Bewohner-Rat den Umsetzungsprozess des Bürgerhaushalts. Zur Vorbereitung, Diskussion von Vorschlägen, Abwägung und zur Abstimmung über die Prioritätenliste finden moderierte Veranstaltungen auf Stadtviertelebene statt. Gesamtstädtische Vorhaben und die Prioritätenlisten aus allen Stadtvierteln werden zum Gegenstand moderierter gesamtstädtischer Veranstaltungen. Auf Stadtviertelebene werden Delegierte gewählt, die priorisierte Vorhaben der Stadtviertel in gesamtstädtische Veranstaltungen einbringen und diskutieren. Im ländlichen Raum lässt sich dieses Modell für die früher einmal selbständigen Ortsteile von Großgemeinden, Gemeindeverbänden, Samtgemeinden und deren Verhältnis untereinander anwenden. Damit kann ein Element ortsnaher Demokratie erhalten und partiell wiedergewonnen werden.Seite 12 von 20 b. Fonds und Budgets als „kleine Geschwister“ der Bürgerhaushalte. Angesichts der Dominanz repräsentativer Strukturen und der prekären Haushaltslage in vielen Kommunen spricht einiges dafür, Beteiligungs- haushalte in kleineren Formaten zu erproben und weiterzuentwickeln. Budgets für Quartiere, für Schulen, für Kinder und Jugendliche, für Integrationsräte sind zwar weit entfernt von gesamtstädtischen Gestaltungsansprüchen, aber sie erlauben im Kleinen wirksame Formen direkter und unmittelbar wirksamer Beteiligung, die Aktivierung von bürgerschaftlichem Engagement und die gemeinsame Gestaltung des Gemeinwesens. Neue bürgerschaftliche Gestaltungsräume dieser Art rütteln nicht grundsätzlich an repräsentativen Strukturen, aber öffnen sie für erweiterte direkte Partizipationsformen (Roth 2013). Fonds und Budgets stellen einer Zielgruppe (Bewohner_innen eines Stadtteils, der Schülerschaft einer Schule, den Mieter_innen einer Wohnungsbaugesellschaft, Kindern und Jugendlichen eines Quartiers etc.) finanzielle Mittel zur Verfügung, mit denen sie eigene, selbstbestimmte Projekte und Vorhaben für einen vorgegebenen Zweck entwickeln und verwirklichen kann. Solche Fonds und Budgets werden zunehmend von der öffentlichen Hand (Parlamenten, Ministerien etc.), von Stiftungen und anderen Nichtregierungsorganisationen oder Unternehmen eingerichtet, um in bestimmten gesellschaftlichen Problemfeldern innovative Ideen und Eigenaktivitäten von Engagierten und Betroffenen zu fördern. Ihre besondere demokratische Qualität besteht zum einen darin, dass sie Gestaltungsräume für eigene Prioritäten und selbstbestimmte Projekte schaffen. Zum anderen bieten sie ein demokratisches Lernfeld, wenn über die Auswahl der Vorhaben nach öffentlichen Debatten in demokratischen Verfahren in möglichst repräsentativen Gremien oder in direkten Abstimmungen entschieden wird. Ihre Attraktion liegt zudem darin, dass auf diesem Wege Barrieren abgesenkt werden, die der Ausbreitung von Bürgerhaushalten entgegenstehen. Die große Zahl von Kommunen unter Haushaltssicherung und mit geringen Finanzspielräumen lassen die der Einwohnerschaft zur Mitgestaltung in Aussicht gestellten frei verfügbaren Mittel so schrumpfen, dass die bürgerbeteiligte Haushaltsplanung als Angebot erlebt wird, „auf einer Glatze Locken zu drehen“. Die Konzentration auf kleine, aber verfügbare Budgets, die sich aus unterschiedlichen Quellen speisen können, vermeidet solche Enttäuschungen. Zudem werden auf diesem Wege die kognitiven Ansprüche reduziert, die sich bei der Beschäftigung mit kommunalen Haushalten auftun. In jüngster Zeit erleben solche Fonds auch in Deutschland einen beachtlichen Aufschwung. Beispiele sind die Unterstützung von Flüchtlingsinitiativen durch lokale Fonds (wie z.B. in Mannheim und durch ein Landesprogramm in Baden-Württemberg), die Förderung von Kinder- und Jugendbeteiligung durch Projektefonds (z.B. in Niedersachsen oder Berlin) oder die Stärkung von demokratischen Initiativen gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus (z.B. die Förderung von Jugendfonds im Bundesprogramm „Demokratie leben!“).Seite 13 von 20 Budgets und Fonds können gerade in strukturschwachen ländlichen Räumen zu einem wirksamen demokratischen Mittel werden, Zukunftsperspektiven mit und durch die Einwohnerschaft zu entwickeln. Wichtige Voraus- setzungen sind zum einen ihre lokal angepasste Ausgestaltung und Umsetzung (Flynn 2016). Zum anderen müssen sie sich als Beteiligungsverfahren daran messen lassen, wie weit sie selbst den demokratischen Ansprüchen von Transparenz, partizipativen Entscheidungsprozessen und öffentlicher Verantwortung genügen (Roth 2017). Literatur und Internethinweise Literatur Baiocchi, Gianpaolo/Ganuza, Ernesto (2014): Participatory Budgeting as if Emancipation Mattered. In: Politics & Society (42) 1, S. 29-50 Bertelsmann Stiftung/Staatsministerium Baden-Württemberg (Hg.) (2014): Partizipation im Wandel. Unsere Demokratie zwischen Wählen, Mitmachen und Entscheiden, Bertelsmann Stiftung, Gütersloh Bundeszentrale für politische Bildung/Engagement Global/Servicestelle in der einen Welt (Hg.) (2015): 8. Statusbericht des Portals Buergerhaushalt.org. (http://www.buergerhaushalt.org) Dias, Nelson (2014): Hope for Democracy. 25 Years of Participatory Budgeting Worldwide, Sao Bras de Alportel (Portugal) Flynn, Alexandra (2016): Participatory Budgeting – Not A One-Size-Fits-All Approach. Toronto Hagelskamp, Caroline u.a. (2016): A Process of Growth. The Expansion of Participatory Budgeting in the United States and Canada in 2015-16. 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Ergänzt wird der Bürgerdialog zum Haushalt 2019/2020 mit einer vorstrukturierten Befragung zu haushaltsrelevanten Themenstellungen Das Haushaltsmodul der Bonner Beteiligungsplattform „Bonn macht mit!“ wird mit kleineren konzeptionellen Änderungen (weitere Vereinfachung der Zugangswege und der Orientierung, Einfügung Umfragemodul, bei den Bewertungen nur noch Pro‐Stimmen) wieder genutzt. Information und Transparenz sind die leitenden Ziele der Darstellung des Bürgerdialogs. Dazu wird ein interaktives Modul zur Visualisierung des Produkthaushalts eingebunden. Als weitere Zugangsmöglichkeit und zur allgemeinen Information werden in den vier Stadtbezirken Präsenzveranstaltungen durchgeführt, bei denen die Infrastruktur für eine direkte Teilnahme zur Verfügung steht. Vorschläge können auch schriftlich eingereicht werden. Phase 1: Vorschläge abgeben und bewerten ‐ Drei Wochen lang können die Bürgerinnen und Bürger Vorschläge einreichen, wofür das den jeweiligen Stadtbezirken zur Verfügung stehende Bürgerbudget ausgegeben werden soll. Die Kosten der Vorschläge sollen im Einzelfall 10.000 Euro nicht überschreiten ‐ mehrere Möglichkeiten der Vorschlagseinreichung: 1. Online‐Plattform Online Vorschläge machen und andere Vorschläge diskutieren Während der Präsenzveranstaltungen in jedem Stadtbezirk 2. Schriftlich per Post oder Abgabe im Bürgerbüro im Alten Rathaus In der Vorschlagsphase schriftlich eingegangene Vorschläge werden auf „Bonn macht mit!“ veröffentlicht und können dort diskutiert und bewertet werden ‐ eine Woche lang die eingegangenen Vorschläge bewerten, um die Top 10 zu finden ‐ nur noch Bewertung und Kommentierung bereits eingegangener Vorschläge möglich ‐ jeder Vorschlag kann einmal bewertet werden ‐ die Beteiligung an der Bewertungsphase ist nur über das Internet auf der Online‐ Plattform möglichSeite 17 von 20 Phase 2: Fachliche Prüfung der TOP 10‐Vorschläge durch die Verwaltung ‐ die Verwaltung prüft die Vorschläge der TOP‐10‐Listen der vier Stadtbezirke entlang der Kriterien Zuständigkeit der Stadt, der Kosten oder ob der Vorschlag bereits in Planung oder in Umsetzung ist ‐ ihr Ergebnis fasst die Verwaltung in Stellungnahmen zusammen, die auf der Online‐ Plattform zu den Vorschlägen veröffentlicht werden ‐ es kann sein, dass Vorschläge der TOP 10 nicht in die Zuständigkeit der Stadt fallen, die Kosten zu hoch sind oder der Vorschlag schon in Planung oder in Durchführung ist – dann rücken die Vorschläge mit der nächst höchsten Bewertung nach Kriterien, nach denen die Verwaltung die einzelnen Vorschläge prüft 1. Grundsätzliche Umsetzbarkeit und Zuständigkeit der Stadt: Fällt der Vorschlag in die Zuständigkeit der Stadt Bonn? Ist er grundsätzlich umsetzbar oder gibt es möglicherweise z.B. rechtliche Hürden? 2. Bereits geplant / Bereits in Umsetzung: Es wird überprüft, ob der oder ein ähnlicher Vorschlag bereits in Planung ist oder schon umgesetzt wird. 3. Kostenschätzung: Wie viel würde die Umsetzung des Vorschlags die Stadt kosten? Sollte der Vorschlag das Budget überschreiten, wird geprüft, ob eine Umsetzung in einer modifizierten Variante innerhalb des zur Verfügung stehenden Kostenrahmens realisierbar ist. ‐ die Ergebnisse ihrer Prüfung fasst die Verwaltung in Stellungnahmen zusammen, die dann auf der Online‐Plattform für die dritte Phase des Bürgerhaushalts veröffentlicht werden ‐ die Stadtverwaltung bewertet die Vorschläge nicht inhaltlich – hierfür sind in den beiden Bewertungsphasen allein die Bürgerinnen und Bürger verantwortlich Phase 3: Über die TOP 10 Vorschläge kann nun abschließend abgestimmt werden – diesmal vor dem Hintergrund des den jeweiligen Stadtbezirken zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets ‐ in der letzten Phase können die fachlich geprüften TOP 10 ‐ Vorschläge zwei Wochen lang online bewertet werden ‐ die Bewertung erfolgt mit Blick auf das Gesamtbudget ‐ ein Budgetbalken zeigt den Bürgerinnen und Bürgern an, ob sie mit den von ihnen bewerteten Vorschlägen über das Budget kommen ‐ am Ende werden die jeweils 10 Vorschläge der vier Stadtbezirke mit den meisten Bewertungen an den Rat der Stadt Bonn übergeben ‐ die endgültige Auswahl der Vorschläge, die umgesetzt werden sollen, trifft dann der Rat der Stadt Bonn unter Berücksichtigung der Prioritätenliste der Bürgerinnen undSeite 18 von 20 Bürger aus den Listen der jeweiligen TOP 10 der Stadtbezirke nach Vorberatung in den Bezirksvertretungen ‐ über den Beschluss und die Umsetzung wird auf der Online‐Plattform berichtet Begünstigte, deren Vorschläge umgesetzt wurden oder zur Umsetzung vorgesehen sind, können bei den folgenden zwei Bürgerbudgets im Rahmen des Bürgerdialogs zum Haushalt leider nicht wieder berücksichtigt werden. Konzept Öffentlichkeitsarbeit In städtischen Publikationen Es wird ein Faltblatt zum Verfahren und zum Ablauf des Bürgerdialogs zum Haushalt erstellt. Dieses ist an allen städtischen Auslagestellen erhältlich und wird über Multiplikatoren stadtweit verteilt. Auf städtischen Internetseiten, Social Media‐Plattformen und Newslettern Pressemitteilungen, Meldungen und Newsletter auf www.bonn.de und www.bonn‐macht‐ mit.de sowie die Streuung in den Sozialen Medien (Facebook und Twitter) werden frühzeitig im Vorfeld und während der Beteiligung geschaltet. In öffentlichen Verkehrsmitteln Die Multifunktionsmonitore der SWB in Bussen und Bahnen sind für die Zeit vom 23.4. bis 6.5. reserviert. Daneben wird es für die vier Wochen der Durchführung Seitenscheibenplakatwerbung (Größe 50x15 cm) in ausgewählten Bussen und Bahnen geben. Auf Werbeträgern im Bonner Stadtgebiet Zudem werden Plakate gedruckt und rechtzeitig vor Beginn des Bürgerdialogs veröffentlicht. Geworben wird im Rahmen verfügbarer Zeiten aus dem Freikontingent der Stadt auf Litfaßsäulen, City‐Lights sowie Infoscreens im Hauptbahnhof. An wichtigen Knotenpunkten im Stadtgebiet werden im Beteiligungszeitraum große (wieder verwendbare) Spanntransparente aufgehängt. Print‐Anzeigen sollen im Schaufenster, Ausgabe Bonn, auf die Beteiligungsmöglichkeit aufmerksam machen.Seite 19 von 20 Zu Beginn haben Sie drei Wochen lang Zeit, Vorschläge einzureichen und die Ideen Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu kommentieren. Am Ende dieser ersten Phase können Sie dann eine Woche lang für die von Ihnen favorisierten Vorschläge voten. 8. Mai bis 5. Juni 2018 Die Verwaltung prüft nun drei Wochen lang die jeweils 10 besten Vorschläge aus den einzelnen Stadtteilen. Im Mittelpunkt stehen dabei u.a. die Prüfung der Zuständigkeit oder die anfallenden Kosten. Nicht umsetzbare Vorschläge werden durch nachrückende ersetzt. 5. Juni bis 26. Juni 2018 In der Schlussphase des Beteiligungsprozesses können Sie Ihre Stimmen zwei Wochen lang für die geprüften Top 10-Vorschläge je Stadtteil abgeben - das jeweilige Bürgerbudget dabei immer im Blick. 26. Juni bis 10. Juli 2018Seite 20 von 20
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de