190432-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Abmarkierungen des Schriftzuges „BUS“ auf der Seufertstraße Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 190432-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190432-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Abmarkierungen des Schriftzuges „BUS“ auf der Seufertstraße Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.03.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. – 3.: Bis 2007 befuhr die ehemalige Buslinie 617 die Seufertstraße in beiden Fahrtrichtungen. Ab 2008 wurde die Linie 638 in diesem Bereich als sogenannte Ringlinie eingeführt, die lediglich die rheinseitigen Haltestellen bediente; die bergseitigen Haltepunkte wurden außer Betrieb genommen und es wurden dort teilweise Parkstände markiert. Zum Fahrplanwechsel 2019 wurde die Taxibuslinie T652 eingerichtet und die Linie 638 nach Schweinheim verlegt. Die Seufertstraße wird seitdem wieder in beiden Fahrtrichtungen befahren. Gleichfalls wurden die bergseitigen Haltestellen wieder in Betrieb genommen und die Parkstandsmarkierungen entfernt. Um nach der langen Zeit, in der die Parkstände dort bestanden, eindeutige Regelungen im Zuge der wiederum neu eingerichteten Haltestellen zu erreichen, wurde über die nun vorhandenen Markierungen nach einer gemeinsamen Befahrung von den Stadtwerken, den zuständigen Fachämtern und der Straßenverkehrsbehörde entschieden und dann entsprechend angeordnet. Durch die Maßnahmen sollen Beeinträchtigungen im Linienverkehr verhindert und Sicherheit für Anwohner und für Fahrgäste erzielt werden. Durch den zwischenzeitlichen Einbau von ÖPNV Kissen, musste ein Teil der Markierung wieder entfernt werden. Die Kosten für die Markierung der Bushaltestelle, die vorherige Demarkierung der Parkstände sowie die südlich davon neu markierten Parkmöglichkeiten betrugen insgesamt ca. 650 Euro. Auch wenn die Bedienung derzeit mit einem Taxibus erfolgt, ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne Fahrten bei Bedarf auf einen Kraftomnibus umgestellt werden. Auch für diesen Fall ist die Markierung an der Haltestelle hilfreich. Bei der Einrichtung von Haltestellen wird dementsprechend nicht nach Gelenk- oder Standardbus sowie Taxibus unterschieden, da sich die Art der eingesetzten Fahrzeuge jährlich je nach Bedarf ändern kann. Die Haltestellen dienen dem öffentlichen Verkehr und sollten für diesen insoweit auch weiterhin reserviert bleiben. Die Haltestellen entlang der Seufertstraße wurden trotz Einstellung der Linie 619 zu keinem Zeitpunkt komplett abgebaut, sodass dieSeite 1 von 2 Seite 2 Stadtwerke bei Einrichtung der neuen Taxibuslinie von der vorhandenen Infrastruktur profitieren und gleichzeitig Gelder einsparen konnten. Die Verwaltung ist im Übrigen nicht der Auffassung, dass generell an allen Haltestellen eine Bus Markierung erforderlich ist. Diese wird in erster Linie dort aufgebracht, wo es nachweislich zu verkehrlichen Problemen und Behinderungen gekommen ist oder eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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