190426 · Mitteilungsvorlage
Bericht der amtlichen Lebensmittelüberwachung zur Rückrufaktion von Oktober 2019
Kerndaten
- Nummer
- 190426
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 06.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 190426 Bericht der amtlichen Lebensmittelüberwachung zur Rückrufaktion von Oktober 2019 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme Mitteilung: Anfang Oktober 2019 ging über das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) die Information über einen öffentlichen Rückruf von bestimmten Produkten ein. Hintergrund war der Verdacht auf einen lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch im Zusammenhang mit dem Verzehr dieser Lebensmittel. Wie den Medien zu entnehmen war, waren mehrere Erkrankungs- und Todesfälle in Deutschland bekannt geworden, die mutmaßlich mit dem Verzehr dieser Lebensmittel in Zusammenhang gebracht werden konnten. Details zur konkreten Vorgeschichte wurden von offizieller Seite nicht mitgeteilt. Die Überwachung von Produktrückrufen wird für das Land Nordrhein-Westfalen durch das LANUV koordiniert. Von dort erhalten die Kreisordnungsbehörden – sofern Empfänger in NRW bzw. im eigenen Zuständigkeitsbereich betroffen sind – Informationen über Vertriebswege der in Rede stehenden Produkte und werden zur Überwachung des Rückrufs aufgefordert. Eine Veröffentlichung der von einem Rückruf betroffenen Produkte erfolgt zentral und ist über die Seite des Landesamtes zu finden: www.lebensmittelwarnung.de Der Rückruf wurde seit Anfang Oktober durch den Hersteller der betroffenen Produkte durchgeführt. Dieser ist aufgrund der lebensmittelrechtlichen Vorgaben dazu verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit seiner Produkte zu gewährleisten, den zuständigen Behörden auf Nachfrage entsprechende Vertriebswege offenzulegen und einen Produktrückruf eigenständig vorzunehmen, wenn ein von ihm hergestelltes, verarbeitetes oder vertriebenes Lebensmittel den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht entspricht. Aufgrund der bekannt gewordenen Vertriebswege waren von der o.g. Rückrufaktion zahlreiche Betriebe und Warenempfänger in ganz NRW betroffen, auch in Bonn. In diesem Zusammenhang gingen ab dem 02.10.2019 fortlaufend Meldungen des LANUV über betroffene Betriebe und Warenempfänger bei der Lebensmittelüberwachung der Stadt Bonn ein. Bis zur Erstellung dieser Mitteilungsvorlage waren im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bonn insgesamt 98 Betriebe bzw. Warenempfänger von dem Rückruf betroffen, d.h. wurden mutmaßlich mit der vom Rückruf betroffenen Ware beliefert bzw. hatten diese eingekauft. 91 Betriebe bzw. Warenempfänger waren in den verschiedenen Lieferlisten, die durch das LANUV übersandt wurden, aufgeführt. 7 Bonner Betriebe wurden darüber hinaus durch die Lebensmittelüberwachung Bonn als weitere Empfänger ermittelt. Zu den betroffenen Betrieben bzw. Warenempfängern zählten in Bonn u.a. ein Großhändler, zwei Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 3 Seite 2 Schulen, mehrere Bäckereifilialen, Hotels, Gaststätten, Kantinen, Seniorenheime, Verpflegungsdienstleister sowie sonstige Einrichtungen. In der nachfolgenden Tabelle ist dargestellt, welche Maßnahmen durch die Lebensmittelüberwachung wie häufig ergriffen wurden: Maßnahme n Anzahl Anmerkung Vor-Ort- Kontrollen 21 sonstige Überprüfung en (telefonisch, E-Mail- Abfragen) 51 Eine Überprüfung deckte hier 12 Betriebe gleichzeitig ab. Keine 15 Resultat fehlender oder unzureichender Informationen aus der Lieferlisten - es konnten keine Betriebe / Warenempfänger ermittelt werden. Alle betroffenen Betriebe bzw. Warenempfänger in Bonn wurden vor dem Hintergrund eines effektiven Verbraucherschutzes zeitnah durch die Lebensmittelüberwachung überprüft. Bei der überwiegenden Anzahl der Betriebe bzw. Kunden war der Rückruf bekannt und bei der Überprüfung bereits umgesetzt. In ein paar wenigen Fällen waren die Empfänger noch nicht informiert, wurden aber durch die Lebensmittelüberwachung über ggf. erforderliche Maßnahmen in Kenntnis gesetzt. Ein paar Empfänger waren nicht mit den entsprechenden Waren beliefert worden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Mitteilungsvorlage waren in Bonn keine Erkrankungsfälle gemeldet, die im Zusammenhang mit den zurückgerufenen Produkten standen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Mitteilungsvorlage mit dem Sachstand 17.10.2019 erstellt wurde. Sollten sich ab dem Datum der Vorlagenerstellung bis zur Sitzung des AUV aktuellere Informationen in der Angelegenheit ergeben haben, kann beim Sitzungstermin hierzu mündlich berichtet werden. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de