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190426 · Mitteilungsvorlage

Bericht der amtlichen Lebensmittelüberwachung zur Rückrufaktion von Oktober 2019

Nummer
190426
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
06.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
190426
Bericht der amtlichen Lebensmittelüberwachung
zur Rückrufaktion von Oktober 2019
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Anfang Oktober 2019 ging über das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW
(LANUV) die Information über einen öffentlichen Rückruf von bestimmten Produkten ein.
Hintergrund war der Verdacht auf einen lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch im
Zusammenhang mit dem Verzehr dieser Lebensmittel. Wie den Medien zu entnehmen
war, waren mehrere Erkrankungs- und Todesfälle in Deutschland bekannt geworden, die
mutmaßlich mit dem Verzehr dieser Lebensmittel in Zusammenhang gebracht werden
konnten. Details zur konkreten Vorgeschichte wurden von offizieller Seite nicht mitgeteilt.
Die Überwachung von Produktrückrufen wird für das Land Nordrhein-Westfalen durch das
LANUV koordiniert. Von dort erhalten die Kreisordnungsbehörden – sofern Empfänger in
NRW bzw. im eigenen Zuständigkeitsbereich betroffen sind – Informationen über
Vertriebswege der in Rede stehenden Produkte und werden zur Überwachung des
Rückrufs aufgefordert.
Eine Veröffentlichung der von einem Rückruf betroffenen Produkte erfolgt zentral und ist
über die Seite des Landesamtes zu finden: www.lebensmittelwarnung.de
Der Rückruf wurde seit Anfang Oktober durch den Hersteller der betroffenen Produkte
durchgeführt. Dieser ist aufgrund der lebensmittelrechtlichen Vorgaben dazu verpflichtet,
die Rückverfolgbarkeit seiner Produkte zu gewährleisten, den zuständigen Behörden auf
Nachfrage entsprechende Vertriebswege offenzulegen und einen Produktrückruf
eigenständig vorzunehmen, wenn ein von ihm hergestelltes, verarbeitetes oder
vertriebenes Lebensmittel den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht
entspricht.
Aufgrund der bekannt gewordenen Vertriebswege waren von der o.g. Rückrufaktion
zahlreiche Betriebe und Warenempfänger in ganz NRW betroffen, auch in Bonn.
In diesem Zusammenhang gingen ab dem 02.10.2019 fortlaufend Meldungen des LANUV
über betroffene Betriebe und Warenempfänger bei der Lebensmittelüberwachung der
Stadt Bonn ein.
Bis zur Erstellung dieser Mitteilungsvorlage waren im Zuständigkeitsbereich der Stadt
Bonn insgesamt 98 Betriebe bzw. Warenempfänger von dem Rückruf betroffen, d.h.
wurden mutmaßlich mit der vom Rückruf betroffenen Ware beliefert bzw. hatten diese
eingekauft. 91 Betriebe bzw. Warenempfänger waren in den verschiedenen Lieferlisten,
die durch das LANUV übersandt wurden, aufgeführt. 7 Bonner Betriebe wurden darüber
hinaus durch die Lebensmittelüberwachung Bonn als weitere Empfänger ermittelt. Zu den
betroffenen Betrieben bzw. Warenempfängern zählten in Bonn u.a. ein Großhändler, zwei
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 3

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Schulen, mehrere Bäckereifilialen, Hotels, Gaststätten, Kantinen, Seniorenheime,
Verpflegungsdienstleister sowie sonstige Einrichtungen.
In der nachfolgenden Tabelle ist dargestellt, welche Maßnahmen durch die
Lebensmittelüberwachung wie häufig ergriffen wurden:
Maßnahme
n
Anzahl Anmerkung
Vor-Ort-
Kontrollen
21
sonstige
Überprüfung
en
(telefonisch,
E-Mail-
Abfragen)
51 Eine Überprüfung deckte hier 12
Betriebe gleichzeitig ab.
Keine 15 Resultat fehlender oder
unzureichender Informationen aus
der Lieferlisten - es konnten keine
Betriebe / Warenempfänger
ermittelt werden.
Alle betroffenen Betriebe bzw. Warenempfänger in Bonn wurden vor dem Hintergrund
eines effektiven Verbraucherschutzes zeitnah durch die Lebensmittelüberwachung
überprüft. Bei der überwiegenden Anzahl der Betriebe bzw. Kunden war der Rückruf
bekannt und bei der Überprüfung bereits umgesetzt. In ein paar wenigen Fällen waren die
Empfänger noch nicht informiert, wurden aber durch die Lebensmittelüberwachung über
ggf. erforderliche Maßnahmen in Kenntnis gesetzt. Ein paar Empfänger waren nicht mit
den entsprechenden Waren beliefert worden.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Mitteilungsvorlage waren in Bonn keine
Erkrankungsfälle gemeldet, die im Zusammenhang mit den zurückgerufenen Produkten
standen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Mitteilungsvorlage mit dem Sachstand 17.10.2019
erstellt wurde. Sollten sich ab dem Datum der Vorlagenerstellung bis zur Sitzung des AUV
aktuellere Informationen in der Angelegenheit ergeben haben, kann beim Sitzungstermin
hierzu mündlich berichtet werden.
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Datenstand: 02.11.2026, 23:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de