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190419-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Afghanisches Konsulat in Ückesdorf Große Anfrage zur Vorlage 190419

Nummer
190419-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 06.02.2020 Kenntnisnahme
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  1. 190419-2 Afghanisches Konsulat in Ückesdorf Große Anfrage zur Vorlage 190419

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190419-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
07.01.2020 gez. Poppe-Reiners
Afghanisches Konsulat in Ückesdorf
Große Anfrage zur Vorlage 190419
Beratungsfolge
Rat 06.02.2020 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Kenntnisnahme
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Der Stadt als kommunaler Ordnungsbehörde und der Polizei stehen die
gesetzlichen Möglichkeiten nach dem Ordnungsbehördengesetz NRW
und dem Polizeigesetz NRW zur Verfügung. Die Stadt als
Ordnungsbehörde kann störendes, ordnungswidriges Verhalten
sanktionieren. Die Polizei greift ein, wenn sich Verdachtsmomente auf
Straftaten ergeben.
Zu 2.:
Die Verwaltung hat im Liebfrauenweg zuletzt am 17.12.2019 ein
gemeinsames Gespräch mit den Anwohnern geführt. Vorgestellt wurde,
dass in Kürze der Liebfrauenweg als „unechte“ Einbahnstraße
ausgestaltet wird. Die Einfahrt von der Hubertusstraße aus wird durch
Verkehrszeichen 267 verboten, damit durch weniger Begegnungsverkehr
im engen Liebfrauenweg die potentielle Unfallgefahr für Anwohner,
insbesondere deren spielende Kinder, verringert wird. Durch ein neues
Verkehrszeichen 209-30 („vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus“) in
der Hubertusstraße wird die neue Regelung zusätzlich
verdeutlicht. Außerdem werden Sperrflächen in den
Einmündungsbereichen in den Liebfrauenweg markiert, um Zufahrten
und Rettungswege besser von Falschparkern freihalten zu können. Auf
der Straßenseite des afghanischen Generalkonsulates wird der Bereich
des absoluten Halteverbotes (VZ 283) bis zur Hubertusstraße hin
verlängert, auf der gegenüberliegenden Straßenseite werden zulässige
Parkflächen markiert, um den Parkplatzsuchverkehr besser steuern und
von den Grundstückszufahrten der Anwohner fernhalten zu können.
Diese neuen Verkehrsregelungen werden durch Kontrollen der Polizei imSeite 1 von 4

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fließenden Straßenverkehr und des Stadtordnungsdienstes im ruhenden
Straßenverkehr begleitet.
Ferner hat die Verwaltung durch temporäre Parkverbotsbereiche (VZ
286 – „eingeschränktes Halteverbot“) in der Zeit von 8 bis 18 Uhr durch
Falschparker aufgetretene Behinderungen für den Linienbusverkehr
beseitigt.
Zudem sind während der Öffnungstage Mitarbeitende des
Stadtordnungsdienstes im Streifendienst für 1 bis 2 Stunden im
Liebfrauenweg präsent, um zu Kontrollieren, wie sich anreisende und
wartende Besucher vor dem Generalkonsulat verhalten.
Zu 3.:
Die Polizei ist ebenfalls regelmäßig im Rahmen von Streifenfahrten im
Liebfrauenweg präsent.
Zu 4.:
Die Verwaltung hat am 13.11.2019 per E-Mail gegenüber dem
Auswärtigen Amt und der Staatskanzlei NRW zur Vorbereitung auf ein
Gespräch mit dem Geschäftsträger der afghanischen Botschaft in Berlin
über die Probleme im Umfeld des afghanischen Generalkonsulates in
Ückesdorf berichtet. Es wurde insbesondere dargelegt, dass aus Sicht
der Verwaltung an folgenden Zielen gearbeitet werden muss:
• Das afghanische Generalkonsulat lässt die wartenden Besucher
im Liebfrauenweg auf das Grundstück des Konsulates.
• Das afghanische Konsulat stellt den wartenden Besuchern auf
dem eigenen Grundstück Grundversorgungsmöglichkeiten zur
Verfügung (Toiletten, Wickelraum, Wasser, Wartebereich).
• Die afghanische Botschaft und die Generalkonsulate in Bonn und
München verringern das Besucheraufkommen in Bonn und verlagern
Besucher auf die Standorte in Berlin und Bonn.
• Das afghanische Generalkonsulat legt der Verwaltung einen
Raumbedarfsplan für das Generalkonsulat in Bonn vor, damit seitens der
Verwaltung alternative Immobilien angeboten oder vermittelt werden
können, die sich an einem geeigneten Standort befinden.
• Das afghanische Konsulat sucht selbst aktiv nach einem
geeigneten Standort innerhalb oder außerhalb Bonns, da einSeite 2 von 4

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Verbleib in dem reinen Wohngebiet in Bonn-Ückesdorf für
Anwohnerinnen und Anwohner, die Polizei und die Stadt
untragbar ist.
Der Gesprächsverlauf wurde anschließend durch das Auswärtige Amt
zusammengefasst:
Wir (das AA) haben am 18.11.2019 im AA, Ref 701, ein Gespräch
mit Herrn Abdul Jabar Ariyaee, Geschäftsträger a.i. der afghanischen
Botschaft, geführt.
Wir schilderten eingangs die Probleme im Umfeld des Generalkonsulats
von Afghanistan in Bonn. Herr Ariyaee wies darauf hin, dass bedingt
durch die hohen Flüchtlingszahlen inzwischen 250.000 AFG
Staatsangehörige in Deutschland lebten. Dies stelle die AFG
Auslandsvertretungen in der Tat vor große Herausforderungen.
Wir wiesen darauf hin, dass als Übergangslösung für das GK Bonn ein
striktes Terminvergabesystem eingeführt werden sollte, um die
Besucherzahl auf eine Zahl zu reduzieren, die auch durch das GK
bewältigt werden könne. Ferner sollten die Besucher auf die
Notwendigkeit hingewiesen werden, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen,
da das Wohngebiet, in dem das GK derzeit liegt, Kraftfahrzeuge der
Besucher nicht aufnehmen könne.
Dies könnten jedoch nur Übergangslösungen sein. Das Grundproblem –
hohe Besucherzahlen in Verbindung mit der Lage in einem Wohngebiet
– könne letztlich nur durch einen Umzug des GK an einen geeigneteren
Standort im Großraum Bonn/Köln gelöst werden.
Herr Ariyaee zeigte sich gegenüber einem Umzug des GK grundsätzlich
aufgeschlossen. Er werde seine Regierung befassen und Weisung
einholen.
Er wies jedoch auch darauf hin, dass - wie bekannt - Afghanistan von
internationaler Unterstützung abhänge ; auch der Erfolg eines möglichen
Umzugs – sollte es dazu kommen – werde davon abhängen, wie sehr
dieser unterstützt werde, etwa bei der Suche nach einem geeigneten
neuen Standort für das GK durch die Behörden vor Ort.
In der Folge hat der afghanische Generalkonsul, Herr Sayed Niamatullah
Sayer, Herrn Oberbürgermeister Sridharan um ein weiteres persönliches
Gespräch gebeten, das am 16.01.2020 gemeinsam mit Vertretern der
Verwaltung stattgefunden hat.
In diesem Gespräch hat sich ergeben, dass der afghanische
Generalkonsul für einen Umzug des Konsulates an einen geeigneten
Standort innerhalb Bonns oder in benachbarten Städten und Gemeinden
aufgeschlossen ist und diesen mit seiner Regierung diskutiert.
Zumindest eine Auslagerung der Pass- und Visaangelegenheiten, die ca.Seite 3 von 4

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80 % des derzeitigen Besucheraufkommens in Ückesdorf
ausmachen, an einen anderen Standort wird erwogen. Das afghanische
Konsulat arrondiert derzeit den Immobilienmarkt nach in Frage
kommenden Objekten.
Die Verwaltung prüft ebenfalls intern, ob dem afghanischen
Generalkonsulat alternative eigene oder externe Objekte angeboten
bzw. vorgeschlagen werden können.
Die Verwaltung hält zudem den Kontakt zu den Anwohnern, informiert
diese in regelmäßigen Abständen über neue Entwicklungen und tauscht
sich mit ihnen darüber aus, ob umgesetzte Maßnahmen zur
Entspannung der Situation beitragen konnten oder ob und wie
nachgebessert werden kann und sollte.
Zu 5.:
Die Verwaltung hat die Suche nach möglichen Flächen für eine
Verlagerung des afghanischen Konsulats angeboten. Derzeit stehen
keine Flächen in der Datenbank des Immobilienservice der
Wirtschaftsförderung zur Verfügung, die in das Suchprofil des
Afghanischen Konsulates passen. Das Suchprofil wurde ebenfalls an die
Bonner Immobilienmakler weitergeleitet, so dass bei neuen Angeboten
die Wirtschaftsförderung sofort kontaktiert werden kann.
Geeignete städtische Liegenschaften stehen derzeit keine zur
Verfügung.
Des Weiteren hat die Verwaltung Kontakt zur Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) und zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb
NRW (BLB) aufgenommen. Die BImA kann keine freien Flächen in der
gewünschten Größenordnung zur Verfügung stellen. Derzeit kann die
BImA lediglich Flächen unter 150 m² oder Flächen über 5000 m²
anbieten.
Eine Rückmeldung des BLB steht noch aus. Auf der Internetseite des
BLB werden keine Flächen in Bonn angeboten.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de