190419-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Afghanisches Konsulat in Ückesdorf Große Anfrage zur Vorlage 190419
Kerndaten
- Nummer
- 190419-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190419-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 07.01.2020 gez. Poppe-Reiners Afghanisches Konsulat in Ückesdorf Große Anfrage zur Vorlage 190419 Beratungsfolge Rat 06.02.2020 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Kenntnisnahme Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Zu 1.: Der Stadt als kommunaler Ordnungsbehörde und der Polizei stehen die gesetzlichen Möglichkeiten nach dem Ordnungsbehördengesetz NRW und dem Polizeigesetz NRW zur Verfügung. Die Stadt als Ordnungsbehörde kann störendes, ordnungswidriges Verhalten sanktionieren. Die Polizei greift ein, wenn sich Verdachtsmomente auf Straftaten ergeben. Zu 2.: Die Verwaltung hat im Liebfrauenweg zuletzt am 17.12.2019 ein gemeinsames Gespräch mit den Anwohnern geführt. Vorgestellt wurde, dass in Kürze der Liebfrauenweg als „unechte“ Einbahnstraße ausgestaltet wird. Die Einfahrt von der Hubertusstraße aus wird durch Verkehrszeichen 267 verboten, damit durch weniger Begegnungsverkehr im engen Liebfrauenweg die potentielle Unfallgefahr für Anwohner, insbesondere deren spielende Kinder, verringert wird. Durch ein neues Verkehrszeichen 209-30 („vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus“) in der Hubertusstraße wird die neue Regelung zusätzlich verdeutlicht. Außerdem werden Sperrflächen in den Einmündungsbereichen in den Liebfrauenweg markiert, um Zufahrten und Rettungswege besser von Falschparkern freihalten zu können. Auf der Straßenseite des afghanischen Generalkonsulates wird der Bereich des absoluten Halteverbotes (VZ 283) bis zur Hubertusstraße hin verlängert, auf der gegenüberliegenden Straßenseite werden zulässige Parkflächen markiert, um den Parkplatzsuchverkehr besser steuern und von den Grundstückszufahrten der Anwohner fernhalten zu können. Diese neuen Verkehrsregelungen werden durch Kontrollen der Polizei imSeite 1 von 4 Seite 2 fließenden Straßenverkehr und des Stadtordnungsdienstes im ruhenden Straßenverkehr begleitet. Ferner hat die Verwaltung durch temporäre Parkverbotsbereiche (VZ 286 – „eingeschränktes Halteverbot“) in der Zeit von 8 bis 18 Uhr durch Falschparker aufgetretene Behinderungen für den Linienbusverkehr beseitigt. Zudem sind während der Öffnungstage Mitarbeitende des Stadtordnungsdienstes im Streifendienst für 1 bis 2 Stunden im Liebfrauenweg präsent, um zu Kontrollieren, wie sich anreisende und wartende Besucher vor dem Generalkonsulat verhalten. Zu 3.: Die Polizei ist ebenfalls regelmäßig im Rahmen von Streifenfahrten im Liebfrauenweg präsent. Zu 4.: Die Verwaltung hat am 13.11.2019 per E-Mail gegenüber dem Auswärtigen Amt und der Staatskanzlei NRW zur Vorbereitung auf ein Gespräch mit dem Geschäftsträger der afghanischen Botschaft in Berlin über die Probleme im Umfeld des afghanischen Generalkonsulates in Ückesdorf berichtet. Es wurde insbesondere dargelegt, dass aus Sicht der Verwaltung an folgenden Zielen gearbeitet werden muss: • Das afghanische Generalkonsulat lässt die wartenden Besucher im Liebfrauenweg auf das Grundstück des Konsulates. • Das afghanische Konsulat stellt den wartenden Besuchern auf dem eigenen Grundstück Grundversorgungsmöglichkeiten zur Verfügung (Toiletten, Wickelraum, Wasser, Wartebereich). • Die afghanische Botschaft und die Generalkonsulate in Bonn und München verringern das Besucheraufkommen in Bonn und verlagern Besucher auf die Standorte in Berlin und Bonn. • Das afghanische Generalkonsulat legt der Verwaltung einen Raumbedarfsplan für das Generalkonsulat in Bonn vor, damit seitens der Verwaltung alternative Immobilien angeboten oder vermittelt werden können, die sich an einem geeigneten Standort befinden. • Das afghanische Konsulat sucht selbst aktiv nach einem geeigneten Standort innerhalb oder außerhalb Bonns, da einSeite 2 von 4 Seite 3 Verbleib in dem reinen Wohngebiet in Bonn-Ückesdorf für Anwohnerinnen und Anwohner, die Polizei und die Stadt untragbar ist. Der Gesprächsverlauf wurde anschließend durch das Auswärtige Amt zusammengefasst: Wir (das AA) haben am 18.11.2019 im AA, Ref 701, ein Gespräch mit Herrn Abdul Jabar Ariyaee, Geschäftsträger a.i. der afghanischen Botschaft, geführt. Wir schilderten eingangs die Probleme im Umfeld des Generalkonsulats von Afghanistan in Bonn. Herr Ariyaee wies darauf hin, dass bedingt durch die hohen Flüchtlingszahlen inzwischen 250.000 AFG Staatsangehörige in Deutschland lebten. Dies stelle die AFG Auslandsvertretungen in der Tat vor große Herausforderungen. Wir wiesen darauf hin, dass als Übergangslösung für das GK Bonn ein striktes Terminvergabesystem eingeführt werden sollte, um die Besucherzahl auf eine Zahl zu reduzieren, die auch durch das GK bewältigt werden könne. Ferner sollten die Besucher auf die Notwendigkeit hingewiesen werden, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, da das Wohngebiet, in dem das GK derzeit liegt, Kraftfahrzeuge der Besucher nicht aufnehmen könne. Dies könnten jedoch nur Übergangslösungen sein. Das Grundproblem – hohe Besucherzahlen in Verbindung mit der Lage in einem Wohngebiet – könne letztlich nur durch einen Umzug des GK an einen geeigneteren Standort im Großraum Bonn/Köln gelöst werden. Herr Ariyaee zeigte sich gegenüber einem Umzug des GK grundsätzlich aufgeschlossen. Er werde seine Regierung befassen und Weisung einholen. Er wies jedoch auch darauf hin, dass - wie bekannt - Afghanistan von internationaler Unterstützung abhänge ; auch der Erfolg eines möglichen Umzugs – sollte es dazu kommen – werde davon abhängen, wie sehr dieser unterstützt werde, etwa bei der Suche nach einem geeigneten neuen Standort für das GK durch die Behörden vor Ort. In der Folge hat der afghanische Generalkonsul, Herr Sayed Niamatullah Sayer, Herrn Oberbürgermeister Sridharan um ein weiteres persönliches Gespräch gebeten, das am 16.01.2020 gemeinsam mit Vertretern der Verwaltung stattgefunden hat. In diesem Gespräch hat sich ergeben, dass der afghanische Generalkonsul für einen Umzug des Konsulates an einen geeigneten Standort innerhalb Bonns oder in benachbarten Städten und Gemeinden aufgeschlossen ist und diesen mit seiner Regierung diskutiert. Zumindest eine Auslagerung der Pass- und Visaangelegenheiten, die ca.Seite 3 von 4 Seite 4 80 % des derzeitigen Besucheraufkommens in Ückesdorf ausmachen, an einen anderen Standort wird erwogen. Das afghanische Konsulat arrondiert derzeit den Immobilienmarkt nach in Frage kommenden Objekten. Die Verwaltung prüft ebenfalls intern, ob dem afghanischen Generalkonsulat alternative eigene oder externe Objekte angeboten bzw. vorgeschlagen werden können. Die Verwaltung hält zudem den Kontakt zu den Anwohnern, informiert diese in regelmäßigen Abständen über neue Entwicklungen und tauscht sich mit ihnen darüber aus, ob umgesetzte Maßnahmen zur Entspannung der Situation beitragen konnten oder ob und wie nachgebessert werden kann und sollte. Zu 5.: Die Verwaltung hat die Suche nach möglichen Flächen für eine Verlagerung des afghanischen Konsulats angeboten. Derzeit stehen keine Flächen in der Datenbank des Immobilienservice der Wirtschaftsförderung zur Verfügung, die in das Suchprofil des Afghanischen Konsulates passen. Das Suchprofil wurde ebenfalls an die Bonner Immobilienmakler weitergeleitet, so dass bei neuen Angeboten die Wirtschaftsförderung sofort kontaktiert werden kann. Geeignete städtische Liegenschaften stehen derzeit keine zur Verfügung. Des Weiteren hat die Verwaltung Kontakt zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) aufgenommen. Die BImA kann keine freien Flächen in der gewünschten Größenordnung zur Verfügung stellen. Derzeit kann die BImA lediglich Flächen unter 150 m² oder Flächen über 5000 m² anbieten. Eine Rückmeldung des BLB steht noch aus. Auf der Internetseite des BLB werden keine Flächen in Bonn angeboten. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de