190419-2 · Große Anfrage
Afghanisches Konsulat in Ückesdorf Große Anfrage zur Vorlage 190419
Kerndaten
- Nummer
- 190419-2
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 20.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 190419-2 Fragesteller/in: Bürger Bund Bonn, Marcel Schmitt, Dipl.-Ing. Peter Kern 07.01.2020 gez. Poppe-Reiners Afghanisches Konsulat in Ückesdorf Große Anfrage zur Vorlage 190419 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Kenntnisnahme Rat 06.02.2020 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welche Maßnahmen stehen dem Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde sowie der Bonner Polizei aus rechtlicher Sicht zur Verfügung, um für die Anwohner entstehende Belästigungen durch Besucher des Afghanischen Generalkonsulats außerhalb der Grenzen des Konsulatsgeländes künftig zu verhindern? 2. Welche Vorgehensweisen zur Abhilfe der im Bereich des Afghanischen Generalkonsulats immer wieder zu beobachtenden prekären Zustände hat der Oberbürgermeister seit seiner Stellungnahme mit der Drucksache 190419-1ST in der Ratssitzung am 7.November 2019 mit welchem Ergebnis geprüft und welche dieser oder anderer Maßnahmen hat er bereits wann verwirklicht bzw. gedenkt er wann, mit welchen Mitteln konkret umzusetzen? 3. Welche Maßnahmen hat die Polizei bislang ergriffen bzw. wird diese künftig ergreifen, um die zeitweise unhaltbaren Zustände vor dem Afghanischen Generalkonsulat in Bonn-Ückesdorf abzustellen? 3. Hat das Auswärtige Amt zwischenzeitlich Gespräche mit dem Geschäftsträger der Afghanischen Botschaft in Berlin geführt, um darauf hinzuwirken, dass die Situation im Umfeld des Afghanischen Generalkonsulates in Ückesdorf verbessert wird und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 4. Mit welchen Ergebnissen haben bislang wann Gespräche der Stadt Bonn bzw. der Landesregierung NRW mit dem Auswärtigen Amt mit dem Ziel stattgefunden, das Afghanische Konsulat sowohl auf Dauer als auch im Rahmen von „Direktmaßnahmen“ teil- und übergangsweise an einen anderen Standort zu verlagern? 5. Hat der Oberbürgermeister gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Landes und des Bundes geprüft, inwiefern Landes- und/oder Bundesliegenschaften kurzfristig zur vorrübergehenden bzw. dauerhaften Verlagerung des konsularischen Betriebs zur Verfügung stehen und wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht?Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung „Zu 1. Der Oberbürgermeister und die Verwaltung haben Gespräche mit dem afghanischen Generalkonsul, der Polizei und Anwohnern geführt. Ein weiterer Austausch mit den Anwohnern wird regelmäßig erfolgen. Es wurden diverse Maßnahmen erörtert, deren mögliche Umsetzung die Verwaltung derzeit prüft. Die Verwaltung wird nach erfolgter Prüfung über die Maßnahmen berichten, die umgesetzt werden können. Zu 2. Die Verwaltung hat bereits vor einigen Wochen Kontakt zum Auswärtigen Amt aufgenommen, das demnächst ein Gespräch mit dem Geschäftsträger der afghanischen Botschaft in Berlin führen wird, um darauf hinzuwirken, dass die Situation im Umfeld des afghanischen Generalkonsulates in Ückesdorf verbessert wird.“ Die Öffentlichkeit sollte über die vom Oberbürgermeister angekündigten Aktivitäten informiert werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de