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190419-2 · Große Anfrage

Afghanisches Konsulat in Ückesdorf Große Anfrage zur Vorlage 190419

Nummer
190419-2
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
20.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 06.02.2020 Kenntnisnahme
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  1. 190419 Afghanisches Konsulat in Ückesdorf

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  1. 190419-2 ST Afghanisches Konsulat in Ückesdorf Große Anfrage zur Vorlage 190419

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Große Anfrage
öffentlich
190419-2
Fragesteller/in:
Bürger Bund Bonn, Marcel Schmitt, Dipl.-Ing. Peter Kern
07.01.2020 gez. Poppe-Reiners
Afghanisches Konsulat in Ückesdorf
Große Anfrage zur Vorlage 190419
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Kenntnisnahme
Rat 06.02.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche Maßnahmen stehen dem Oberbürgermeister als örtliche
Ordnungsbehörde sowie der Bonner Polizei aus rechtlicher Sicht zur
Verfügung, um für die Anwohner entstehende Belästigungen durch Besucher
des Afghanischen Generalkonsulats außerhalb der Grenzen des
Konsulatsgeländes künftig zu verhindern?
2. Welche Vorgehensweisen zur Abhilfe der im Bereich des Afghanischen
Generalkonsulats immer wieder zu beobachtenden prekären Zustände hat der
Oberbürgermeister seit seiner Stellungnahme mit der Drucksache 190419-1ST
in der Ratssitzung am 7.November 2019 mit welchem Ergebnis geprüft und
welche dieser oder anderer Maßnahmen hat er bereits wann verwirklicht bzw.
gedenkt er wann, mit welchen Mitteln konkret umzusetzen?
3. Welche Maßnahmen hat die Polizei bislang ergriffen bzw. wird diese künftig
ergreifen, um die zeitweise unhaltbaren Zustände vor dem Afghanischen
Generalkonsulat in Bonn-Ückesdorf abzustellen?
3. Hat das Auswärtige Amt zwischenzeitlich Gespräche mit dem
Geschäftsträger der Afghanischen Botschaft in Berlin geführt, um darauf
hinzuwirken, dass die Situation im Umfeld des Afghanischen
Generalkonsulates in Ückesdorf verbessert wird und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
4. Mit welchen Ergebnissen haben bislang wann Gespräche der Stadt Bonn
bzw. der Landesregierung NRW mit dem Auswärtigen Amt mit dem Ziel
stattgefunden, das Afghanische Konsulat sowohl auf Dauer als auch im
Rahmen von „Direktmaßnahmen“ teil- und übergangsweise an einen anderen
Standort zu verlagern?
5. Hat der Oberbürgermeister gemeinsam mit den zuständigen Stellen des
Landes und des Bundes geprüft, inwiefern Landes- und/oder
Bundesliegenschaften kurzfristig zur vorrübergehenden bzw. dauerhaften
Verlagerung des konsularischen Betriebs zur Verfügung stehen und wenn ja,
welche und wenn nein, warum nicht?Seite 1 von 2

Seite 2
Begründung
„Zu 1.
Der Oberbürgermeister und die Verwaltung haben Gespräche mit dem
afghanischen Generalkonsul, der Polizei und Anwohnern geführt. Ein weiterer
Austausch mit den Anwohnern wird regelmäßig erfolgen.
Es wurden diverse Maßnahmen erörtert, deren mögliche Umsetzung die
Verwaltung derzeit prüft. Die Verwaltung wird nach erfolgter Prüfung über die
Maßnahmen berichten, die umgesetzt werden können.
Zu 2.
Die Verwaltung hat bereits vor einigen Wochen Kontakt zum Auswärtigen Amt
aufgenommen, das demnächst ein Gespräch mit dem Geschäftsträger der
afghanischen Botschaft in Berlin führen wird, um darauf hinzuwirken, dass die
Situation im Umfeld des afghanischen Generalkonsulates in Ückesdorf
verbessert wird.“
Die Öffentlichkeit sollte über die vom Oberbürgermeister angekündigten
Aktivitäten informiert werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de