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190411-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Genehmigung der Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz von Hohle Gasse bis Martinstraße in Bonn-Bad Godesberg, Ortsteil Muffendorf" (alt: DS-Nr. 1911649, FF: Amt 63) Antrag zur Vorlage 190411; hier Aufhebung des Beschlusses vom 06.11.2019

Nummer
190411-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190411 Genehmigung der Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz von Hohle Gasse bis Martinstraße in Bonn-Bad Godesberg, Ortsteil Muffendorf (als: DS-Nr. 1911649, FF: Amt 63)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190411-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Genehmigung der Ausbauplanung zum Ausbau der
öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz von
Hohle Gasse bis Martinstraße in Bonn-Bad
Godesberg, Ortsteil Muffendorf" (alt: DS-Nr.
1911649, FF: Amt 63)
Antrag zur Vorlage 190411; hier Aufhebung des
Beschlusses vom 06.11.2019
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Sicherung der Erschließung mehrerer Bauvorhaben sollte der oben
genannte Teilbereich der Straße Lehnpütz auf der Grundlage eines
städtebaulichen Vertrages ausgebaut werden. Die hierzu erarbeitete und von
der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 06.11.2019 beschlossene
Ausbauplanung zum Ausbau der Straße Am Lehnpütz umfasste eine weder im
Eigentum der Stadt noch im Eigentum des Bauherrn befindliche Teilfläche. Der
Eigentümer dieser Fläche ist nicht bereit, diese für den Ausbau der Straße zur
Verfügung zu stellen. Deshalb ist die Umsetzung der beschlossenen
Ausbauplanung auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages nicht
möglich. Von daher bestehen gegen die Aufhebung des Beschlusses vom
06.11.2019 von Seiten der Verwaltung keine Bedenken. Durch die Aufhebung
entsteht auf Seiten des Bauherrn kein Anspruch auf den Ausbau der Straße
durch die Stadt.
Der Antrag auf Bebauung des an die Straße Lehnpütz angrenzenden Areals
wurde inzwischen wegen der fehlenden gesicherten Erschließung abgelehnt.
Gegen diese Entscheidung hat der Bauherr Klage erhoben.
Anlage/n
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