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190411 · Beschlussvorlage

Genehmigung der Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz von Hohle Gasse bis Martinstraße in Bonn-Bad Godesberg, Ortsteil Muffendorf (als: DS-Nr. 1911649, FF: Amt 63)

Nummer
190411
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190411-1 ST Genehmigung der Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz von Hohle Gasse bis Martinstraße in Bonn-Bad Godesberg, Ortsteil Muffendorf (als: DS-Nr. 1911649, FF: Amt 63)
  2. 190411-03 ST Genehmigung der Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz von Hohle Gasse bis Martinstraße in Bonn-Bad Godesberg, Ortsteil Muffendorf" (alt: DS-Nr. 1911649, FF: Amt 63) Antrag zur Vorlage 190411; hier Aufhebung des Beschlusses vom 06.11.2019
  3. 190411-02 BBB-Antrag zum Vorgang "Genehmigung der Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz von Hohle Gasse bis Martinstraße in Bonn-Bad Godesberg, Ortsteil Muffendorf" (alt: DS-Nr. 1911649, FF: Amt 63) Antrag zur Vorlage 190411; hier Aufhebung des Beschlusses vom 06.11.2019

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Beschlussvorlage
öffentlich
190411
Genehmigung der Ausbauplanung zum Ausbau der
öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz von
Hohle Gasse bis Martinstraße in Bonn-Bad
Godesberg, Ortsteil Muffendorf (als: DS-Nr.
1911649, FF: Amt 63)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur erstmaligen
Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz zwischen
Hohle Gasse und Martinstraße wird in
(alternativ)
a. Variante 1 oder
b. Variante 2 oder
c. Variante 3 oder
d. Variante 4 zugestimmt.
Gleichzeitig wird einer Anpassung der
Straßenbauplanung an den tatsächlichen Ausbau
zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus
technischen bzw. tatsächlichen Gründen geändert
werden muss.
1. Der Entfernung von 5 städtischen Bäumen gemäß beigefügter
Bestandsliste (Anlage 1) innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche
„Lehnpütz“ wird vorbehaltlich der Empfehlung der Baumkommission
zugestimmt.
Als Ersatz werden im ausgebauten Straßenbereich
standortgerechte Laubbäume gepflanzt.
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 33

Seite 2
Begründung
Bau- und Vergabeausschuss 13.06.2019 ohne Votum in BV Bad
Godesberg
4
zu
1.
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.06.2019 angenommen mit
Mehrheit (Variante
1) Zur Mitberatung in
den Umweltausschuss
verwiesen
1
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
25.06.2019 als nicht dringlich nicht
in die Tagesordnung
aufgenommen und
vertagt
9
zu
1.
Baumkommission 01.07.2019 Einstimmig bei
Abwesenheit Grüne
4
zu
2.
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
10.10.2019 Wie BV BG mit einer
Anregung gg BBB bei
Enthaltung Linke siehe
EB3
9
zu
1.
Zu 1)
Am 06.12.2017 wurde die Bezirksvertretung Bad
Godesberg über ein geplantes Bauvorhaben im Bereich
der Straße Lehnpütz informiert
(DS-Nr. 1712873). Das Konzept sah seinerzeit eine
moderate Bebauung von den dem unbeplanten
Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB zugeordneten
Baulandflächen vor. Zur Sicherung der Erschließung
war angedacht, dass der Bauherr die Straße Lehnpütz
im Bereich von der Hohlen Gasse bis zur Martinstraße
auf der Grundlage eines Vorausleistungsvertrages
ausbaut. Hierzu hatte die Bezirksvertretung
entschieden, den Muffendorfer Bürgern die Pläne, die
Straße Lehnpütz auszubauen, und die beabsichtigte
Bebauung vorzustellen. Dabei sollten klimatische
Auswirkungen, welche die geplante Bebauung auf das
örtliche Klima hat, dargelegt werden.Seite 2 von 33

Seite 3
Die Bürgerversammlung hat am 24.01.2019
stattgefunden. Die geplante Bebauung wurde von dem
mit der Planung befassten Architekten, Herrn Dipl.
Ing. Karl-Heinz Schommer, vorgestellt. Es wurde
herausgestellt, dass es sich bei dem Vorhaben um eine
moderate Bebauung handelt und aufgrund der
Umgebungsbebauung eine intensivere Bebauung möglich
wäre.
Aus stadtklimatischer Sicht lässt sich das Vorhaben
wie folgt charakterisieren:
Obwohl das Plangebiet bereits von vorhandener
Bebauung umgeben ist, existiert laut aktueller
Klimaanalyse für die Bundesstadt Bonn aus dem Jahr
2018 noch ein flächenhafter hangabwärts gerichteter
Kaltluftabfluss, der insbesondere bei
Schwachwindwetterlagen in Erscheinung tritt und im
Umfeld positive klimaökologische Effekte erzielt.
Hierbei handelt es sich nicht um eine
Kaltluftleitbahn. Dieser Kaltluftabfluss sollte
erhalten bleiben. Dies kann durch eine angepasste,
lockere Bebauung geschehen, bei der zwischen den
geplanten Häusern ausreichend große Öffnungen
verbleiben und die Gebäude nicht versetzt zueinander
stehen, so dass die Kaltluft hindurchfließen kann. Da
eine lockere Bebauung mit geringem Versiegelungsgrad
anvisiert ist, wird diesem Aspekt Rechnung getragen.
Es wurden zwei alternative Straßenplanungen
vorgestellt. Eine Planung entsprach der am 06.12.2017
der Bezirksvertretung vorgestellten Planung. Die
Finanzierung dieser Ausbauvariante wäre durch die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgt. Die
zweite Variante sah einen Ausbau ausschließlich im
Bereich der neuen Bebauung vor. In diesem Fall wärenSeite 3 von 33

Seite 4
die Ausbaukosten zu 100 % durch den Bauherrn zu
finanzieren. Der Ausbau des Reststücks bis zur
Martinstraße würde zu einem späteren Zeitpunkt durch
die Stadt erfolgen; die Finanzierung dieses Ausbaus
würde durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
erfolgen.
Aus der Bürgerversammlung heraus bestanden gegen die
geplante Bebauung mehrheitlich vom Grundsatz her
keine Bedenken. Es wurde jedoch der Wunsch geäußert,
dass die vorgestellte Straßenplanung hinsichtlich der
Ausbaubreite reduziert wird. Dabei soll sich der
Ausbau auf den Bereich des Bauvorhabens der
Bauherrengemeinschaft beschränken. Der Restausbau bis
zur Martinstraße könne dann zu einem späteren
Zeitpunkt erfolgen.
Auf der Grundlage dieser auf der Bürgerversammlung
vorgetragenen Wünsche in Bezug auf die Straßenplanung
wurden vier Planungsvarianten erarbeitet.
Variante 1
Die Variante 1 berücksichtigt die auf der
Bürgerversammlung vorgetragenen Wünsche im Hinblick
auf die Straßenplanung. Die Planung sieht einen in
der Breite auf 8,0 m reduzierten Ausbau der
öffentlichen Verkehrsfläche nur entlang der geplanten
Bebauung vor (Reduzierung von 9,90 m auf 8,0 m).
Vorgesehen ist ein Ausbau im Separationsprinzip, mit
einer Fahrbahn in Schwarzdecke, einem einseitig
verlaufenden Gehweg in Pflasterbauweise sowie einem
gepflasterten Schrammbord auf der östlichen Seite.
Sechs Parkplätze sind auf der Fahrbahn in
alternierender Anordnung vorgesehen und sollenSeite 4 von 33

Seite 5
markiert werden. Die drei Baumbeete werden ebenfalls
zur Verkehrsberuhigung am Fahrbahnrand geplant.
Durch die Parkplatzanordnung und die
Fahrbahneinengungen werden bei dieser Variante
voraussichtlich die größten
Verkehrsberuhigungseffekte erzielt.
Die Straßenentwässerungseinrichtungen sind ebenso wie
Straßenbegleitgrün und Beleuchtungseinrichtungen
berücksichtigt. In diesem Fall wären die Ausbaukosten
zu 100 % durch den Bauherrn zu finanzieren
(Erschließungsvertrag nach § 11 Baugesetzbuch).
Der Ausbau des Reststückes erfolgt zu einem späteren,
heute noch nicht feststehenden Zeitpunkt. Die Planung
zum Ausbau dieses Reststückes wird der
Bezirksvertretung zu gegebener Zeit zur
Beschlussfassung vorgelegt. Die Finanzierung dieses
späteren Ausbaus würde durch die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen erfolgen.
Ermittlung der Beitragsbelastung für die Anlieger des
Lehnpützes im Bereich der Neubauten:
Variante 2Seite 5 von 33

Seite 6
Die Variante 2 entspricht der in der
Bürgerversammlung vorgestellten Planung.
Die Planung erstreckt sich von Hohle Gasse bis
Martinstraße und sieht einen Ausbau in der Breite von
9,90 m entlang der geplanten Bebauung im
Separationsprinzip vor. Dabei sind bei dieser
Variante eine Fahrbahn in Schwarzdecke sowie
beidseitig verlaufende Gehwege in Pflasterbauweise
vorgesehen. Die acht öffentlichen Stellplätze werden
innerhalb der Nebenanlagen auf der östlichen Seite
baulich angelegt und sollen ebenfalls in
Pflasterbauweise ausgeführt werden. Es sind vier
Baumbeete eingeplant, die zur Verkehrsberuhigung den
Fahrbahnquerschnitt jeweils auf 3,5 m einengen. Die
Straßenentwässerungseinrichtungen sind ebenso wie
Straßenbegleitgrün und Beleuchtungseinrichtungen
berücksichtigt.
Diese Variante wird unter dem Aspekt der
Verkehrssicherheit für Fußgänger favorisiert. Sie
gewährleistet als einzige einen entlang der Bebauung
bis zur öffentlichen Grünfläche beidseitig
durchgehenden Schrittweg. Die Böschungsflächen würden
abgefangen und der Verkehrsfläche zugeschlagen
werden. Die höhere Anzahl der Stellplätze käme dem
Bürgerantrag Drucksachennummer 1712873NV3 entgegen.
Die Finanzierung dieses Ausbaus (90%) würde durch die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgen (§§ 127
ff Baugesetzbuch). 10% der Ausbaukosten wären von der
Stadt zu tragen. Mit der Bauherrengemeinschaft würde
ein Sachvorausleistungsvertrag abgeschlossen.Seite 6 von 33

Seite 7
Ermittlung der Beitragsbelastung der Anlieger des
Lehnpützes von Hohle Gasse bis Martinstraße sowie des
städtischen Anteils:
Beitragsfähiger Erschließungsaufwand
der Gesamtinvestitionen:
Kalkulation 2019
429.000,00 EUR
Bisherige Investitionen:
Entwässerung 7.700,00 EUR
Geplante Investitionen:
Entwässerung 34.100,00 EUR
Straßenbau
Beleuchtung
Begrünung
341.600,00 EUR
26.000,00 EUR
19.600,00 EUR
Insgesamt 429.000,00 EUR
Städtischer Anteil: 42.900,00 EUR
Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff
Baugesetzbuch:
386.100,00 EUR
Beitragsbelastung bei 1-geschossiger Bebauung: 32,00,00 – 35,00 EUR je
m² Grundstücksfläche
bei 2-geschossiger Bebauung: 42,00-45,00 EUR je m²
Grundstücksfläche
Variante 3
Die Variante 3 berücksichtigt, wie auch die Variante
1, ebenfalls die auf der Bürgerversammlung
vorgetragenen Wünsche. Die Planung sieht einen in der
Breite auf 8,0 m reduzierten Ausbau der öffentlichen
Verkehrsfläche entlang der geplanten Bebauung vor
(Reduzierung von 9,90 m auf 8,0 m). Allerdings
berücksichtigt diese Ausbauvariante den gesamten
Ausbau der Straße Lehnpütz von der Hohlen Gasse bis
zur Martinstraße. Auch hier ist eine Fahrbahn inSeite 7 von 33

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Schwarzdecke, ein einseitig verlaufender Gehweg in
Pflasterbauweise sowie ein gepflastertes Schrammbord
auf der östlichen Seite geplant. Die sechs Parkplätze
sind in gleicher Anordnung wie in Variante 1 auf der
Fahrbahn vorgesehen und sollen markiert werden.
Analog zu Variante 1 sind die drei Baumbeete
ebenfalls am Fahrbahnrand geplant. Die
Straßenentwässerungseinrichtungen sind ebenso wie
Straßenbegleitgrün und Beleuchtungseinrichtungen
berücksichtigt.
Die Finanzierung dieses Ausbaus (90%) würde durch die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgen (§§ 127
ff Baugesetzbuch). 10% der Ausbaukosten wären von der
Stadt zu tragen. Mit der Bauherrengemeinschaft würde
ein Sachvorausleistungsvertrag abgeschlossen.Seite 8 von 33

Seite 9
Ermittlung der Beitragsbelastung der Anlieger des
Lehnpützes von Hohle Gasse bis Martinstraße sowie des
städtischen Anteils:
Beitragsfähiger Erschließungsaufwand
der Gesamtinvestitionen:
Kalkulation 2019
360.700,00 EUR
Bisherige Investitionen:
Entwässerung 7.700,00 EUR
Geplante Investitionen:
Entwässerung 34.100,00 EUR
Straßenbau
Beleuchtung
Begrünung
273.300,00 EUR
26.000,00 EUR
19.600,00 EUR
Insgesamt 360.700,00 EUR
Städtischer Anteil: 36.070,00 EUR
Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff
Baugesetzbuch:
324.630,00 EUR
Beitragsbelastung bei 1-geschossiger Bebauung: 27,00 – 32,00 EUR je m²
Grundstücksfläche
bei 2-geschossiger Bebauung: 36,00-41,00 EUR je m²
Grundstücksfläche
Variante 4
Die Variante 4 sieht einen Ausbau in der Breite von
9,90 m entlang der geplanten Bebauung im
Separationsprinzip vor. Dabei ist bei dieser Variante
eine Fahrbahn in Schwarzdecke sowie beidseitig
verlaufende Gehwege in Pflasterbauweise vorgesehen.
Die öffentlichen acht Stellplätze sind – wie beiSeite 9 von 33

Seite 10
Variante 2 - innerhalb der Nebenanlagen auf der
östlichen Seite geplant und sollen ebenfalls in
Pflasterbauweise ausgeführt werden. Die Anordnung der
vier Baumbeete entspricht ebenfalls der Variante 2.
Die Straßenentwässerungseinrichtungen sind ebenso wie
Straßenbegleitgrün und Beleuchtungseinrichtungen
berücksichtigt. In diesem Fall wären die Ausbaukosten
zu 100 % durch den Bauherrn zu finanzieren (§ 11
Baugesetzbuch).
Der Ausbau des Reststückes erfolgt zu einem späteren,
heute noch nicht feststehenden Zeitpunkt. Die Planung
zum Ausbau dieses Reststückes wird der
Bezirksvertretung zu gegebener Zeit zur
Beschlussfassung vorgelegt. Die Finanzierung dieses
späteren Ausbaus würde durch die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen erfolgen.
Alle Varianten bleiben hinter den Festsetzungen des
Bebauungsplanes bzw. der Fluchtlinienpläne zurück.
Diese Abweichungen wären jedoch mit den Grundzügen
der Planung vereinbar.
Zu 2)
Im Rahmen der Herstellung der Verkehrsanlage müssen
bei allen Varianten 1-4 fünf städtische Bäume im
Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche und mehrere
Großgehölze entfernt werden.Seite 10 von 33

Seite 11
Hierbei handelt es sich um satzungsgeschützten
Baumbestand im unmittelbaren Ausbaubereich der
öffentlichen Verkehrsfläche.
Die Ersatzpflanzung erfolgt im Zusammenhang mit der
Herstellung des Verkehrsgrüns entlang der neuen
Erschließungsstraße auf Kosten und zu Lasten des
Erschließungsträgers.
Je nach Variante sind auch auf angrenzenden privaten
Grundstücken der Bauherrengemeinschaft stehende Bäume
Z2 – Z7 (Z1 kein satzungsgeschützter Baum) von der
Ausbaumaßnahme betroffen. Wie viele von den privaten
Bäumen im Rahmen des Ausbaus erhalten werden können,
kann erst nach der Entscheidung für eine der
Varianten prognostiziert werden. Für alle privaten
satzungsgeschützten Bäume, die nicht erhalten werden
können, ist ein Fällantrag vom Baumeigentümer bei der
Unteren Naturschutzbehörde zu stellen.Seite 11 von 33

Seite 12
AMT 63-11
Betrifft: Anlage zu
Tagesordnungspunkt
Straßenbau
Baumaßnahme
Erschließungsanlagen im Bereich der Straße Lehnpütz in Muffendorf
Stadtbezirk
Bad Godesberg
Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer
22531
1 Begründung des Bauvorhabens
Zur Sicherung der Erschließung ist die Anlage der in den Fluchtlinienplänen dem Fluchtlinienplan 7
Mu sowie dem Bebauungsplanes 8115-40 vom 30.09.1994 festgesetzten öffentlichen
Verkehrsflächen erforderlich.
X erstmalige
Herstellung
Umbau Erneuerung
Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer
Bad GodesbergSeite 12 von 33

Seite 13
2 Vorhandener Bestand
Unfertige Straße
3 Straßenart
Hauptverkehrsstraß
e
Bundesstraße
Verkehrsstraße Landstraße
Sammelstraße Kreisstraße
X Anliegerstraße Gemeindestraße
Selbständiger Fußweg / Radweg
Fußgängerstraße
Verkehrsberuhigte Straße
Wohnweg
4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche
je nach VarianteSeite 13 von 33

Seite 14
5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart
Siehe beigefügter Ausbaulageplan und Regelquerschnitte
6 Gestaltung der Verkehrsknoten / Einmündungen
In Radien gem. RAST
7 Grünplanung
Neupflanzung von standortgerechten Straßenbäumen in Baumscheiben einschließlich
Unterpflanzung, Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand.
8 Bebauungsplan
erforderlich X Bebauungsplan ist
rechtskräftig, Nr.
8115-40
nicht erforderlich X Fluchtlinienplan 7 Mu
9 Grunderwerb
Grundstücke sind im Eigentum der Stadt.
Umlegung Nr. ist rechtskräftig.
X Grunderwerb ist noch erforderlich, Straßenlandgrundstücke werden unentgeltlich übertragen.
X Grunderwerbsverhandlungen sind vom Bauherren eingeleitet.
Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet.Seite 14 von 33

Seite 15
10 Finanzierung
Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz
X Finanzierung je nach Variante durch Bauherrn oder über Erschließungsbeiträge
Verbesserung nach § 8 KAG NW
11 Sonstiges
Anlage/n
1 EB aus AUV vom 10.10.2019 (öffentlich)
2 ED Lehnpütz (öffentlich)Seite 15 von 33

Bundesstadt Bonn TOP hh:mm
Der Oberbürgermeister BE
Amt 56 Ergänzungsblatt
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1911649EB3
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
16.10.2019
Betreff
Genehmigung der Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen
Erschließungsanlage Lehnpütz von Hohle Gasse bis Martinstraße in
Bonn-Bad Godesberg, Ortsteil Muffendorf
Gremium Sitzung Ergebnis *
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 10.10.2019 wie BV Bad Godesberg
mit einer Anregung
gg BBB bei
Enthaltung Linke
Anhörung
Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz entscheidet wie die
Bezirksvertretung Bad Godesberg auf Grundlage der Variante 1.
Darüber hinaus regt AM Struwe (AfB) mündlich an, dass im Sinne des
Klimaschutzes anstelle der in Variante 1 vorgesehenen Schwarzdecke
eine hellere Decke verwendet werden sollte.
Anschließend formuliert der Ausschuss das oben genannte
Anhörungsergebnis mit Mehrheit gegen BBB bei Enthaltung Linke.Seite 16 von 33

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Erschließungsgebiet "Lehnpütz" öffentlicher Bereich Anlage 2
Nr. Baumart botanisch Baumart deutsch STU H
Kronen
durchm
esser Standort Zustand Bemerkung
1 Populus x canadensis Kanadische Pappel 254 22,5 18 Straßenböschung ausreichend in Schicksalsgemeinschaft mit Nr. 2
2 Populus x canadensis Kanadische Pappel 242 20,5 16 Straßenböschung mangelhaft in Schicksalsgemeinschaft mit Nr. 1
3 Juglans regia Walnuss 140 15 14 Straßenböschung ausreichend
4 Prunus avium Vogelkirsche 105 10 10 Straßenböschung mangelhaft
5 Acer platanoides Spitzahorn (Sämling) 104 14 8
Oberkante
Straßenböschung ausreichendSeite 25 von 33

Erschließungsgebiet „Lehnpütz“ Lageplan - Baumbestand Anlage 1
Z 1
Z 2
Z 3
Z 4
Z 6
Z 5
Z 7
5
4
3
2
1
6Seite 26 von 33

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Datenstand: 02.11.2026, 18:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de