190409 · Beschlussvorlage
Einstellung des Verfahrens zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 7425-11, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf, „Buschdorfer Straße“
Kerndaten
- Nummer
- 190409
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
- Sitzung des Unterausschusses für Denkmalschutz Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 190409 Einstellung des Verfahrens zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 7425-11, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf, „Buschdorfer Straße“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Anregung Unterausschuss für Denkmalschutz 26.11.2019 Anhörung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7425-11 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf, zwischen Buschdorfer Straße, Schickgasse und Trasse der Stadtbahn Köln-Bonn (Rheinuferbahn) wird nicht weiter verfolgt. 2. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7425-11 vom 26.06.2019 (DS-Nr.: 1911601) ist aufgehoben. Begründung Das Plangebiet erstreckt sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf auf den Bereich zwischen der Buschdorfer Straße, der Schickgasse und der Trasse der Stadtbahn der Stadtbahn Köln-Bonn (Rheinuferbahn). Der nördliche, der Buschdorfer Burg gegenüberliegende Teil des Plangebietes wurde vormals landwirtschaftlich genutzt; mittlerweile liegt er brach (Wiesenfläche). Das übrige Plangebiet stellt sich als bereits weitgehend bebaut dar. Entlang der Straßenzüge Schickgasse und Buschdorfer Straße erstreckt sich Wohnbebauung, im Innenbereich befinden sich die Gewächshäuser / Hallen eines Gartenbaubetriebes. Der Flächennutzungsplan stellt den betroffenen Bereich als Wohnbaufläche dar. Verbindliches Planungsrecht besteht in Form des Bebauungsplanes Nr. 7425-11, der im Jahre 1972 Rechtskraft erlangt hat. Dieser setzt für seinen gesamten Geltungsbereich ein Reines Wohngebiet fest. Für den überwiegenden Teil des Plangebietes beträgt bei geschlossener, zwei- bis viergeschossiger Bauweise die Grundflächenzahl (GRZ) 0,4 und die Geschossflächenzahl (GFZ) 1,0. Lediglich im Inneren des Plangebietes ist bei einer eingeschossigen offenen Bauweise eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,3 zulässig. Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 6 Seite 2 Mit diesen Festsetzungen spiegelt der Bebauungsplan die städtischen Leitbilder der 70iger Jahre wieder; die unmittelbar angrenzende, unter Denkmalschutz stehende Bebauung (Buschdorfer Burg) sowie landschaftliche Bezüge werden nicht berücksichtigt. Im Jahre 1996 fasste der Rat der Stadt Bonn daher bereits einen Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7425-11, um eine nach dem bestehenden Planungsrecht mögliche, aber nach den bereits zu diesem Zeitpunkt bestehenden städtebaulichen Vorstellungen unerwünschte Bebauung zu verhindern. Als neue städtebauliche Zielsetzung formulierte der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes eine dem Ortsteil angepasste Bebauung unter Beibehaltung der bisher möglichen Wohnbaufläche. Das Verfahren zur Änderung wurde nach Aufgabe der Bauabsichten in der Folgezeit nicht mehr weiter betrieben. Im November 2018 wurde eine Bauvoranfrage mit der Zielsetzung eingereicht, Teile der unbebauten Fläche einer wohnbaulichen Nutzung mit drei Mehrfamilienhäusern zuzuführen. Das geplante Vorhaben – das den Zielsetzungen des aus dem Jahre 1996 stammenden Aufstellungsbeschusses widerspricht – war jedoch auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 7425-11 planungsrechtlich nicht genehmigungsfähig. Insofern wurden in der Folgezeit mit dem Bauherrn Gesprächen geführt, um eine Umplanung des Vorhabens zu erreichen, damit das Bauvorhaben auch den Belangen des Denkmalschutzes und damit den Zielsetzungen eines bereits vorliegenden Bürgerantrags (DS-Nrn. 1910294, 1910294St6, 1910294AA7) gerecht wird. Parallel hierzu fasste der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz in seiner Sitzung am 26.06.2019 nach vorangegangener Beratung in der Bezirksvertretung Bonn (04.06.2019) zur Verhinderung von städtebaulichen Fehlentwicklungen den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7425-11 (DS-Nr.: 1911601). Nach mehreren Beratungsgesprächen reichte der Bauherr im Juli 2019 nochmals eine geänderte Planung ein. Die nunmehr vorliegende Planung sieht vor, dass bei den nach Bebauungsplan zulässigen 3- und 4-geschossigen Gebäudeteilen auf das ursprünglich jeweils vorgesehene Staffelgeschoss verzichtet wird. Zusätzlich springt das zulässige 4. Geschoss gegenüber dem Denkmal um 2,50 m zurück. Die beiden 2- und 3-geschossigen Gebäude wurden nicht geändert und erhalten jeweils ein Staffelgeschoss. Bei einer Änderung des Bebauungsplanes würde zwar wahrscheinlich eine 2- geschossige Bebauung gegenüber dem Denkmal vorgesehen werden, die aber dann viel näher an das Denkmal heranrücken würde. Die Verwaltung hält daher die vorliegende Planung für annehmbar. Gegen die Erteilung von notwendigen Befreiungen werden aus planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken erhoben. Auch denkmalpflegerische Belange stehen der nunmehr vorliegenden Planung nicht mehr entgegen, daSeite 2 von 6 Seite 3 die Gebäudehöhe gegenüber der Buschdorfer Burg reduziert wurde und auf die Errichtung eines überdachten Müllstellplatzes Nähe Kreuzungsbereich zugunsten zweier eingegrünter Stellflächen verzichtet wird. Eine Baugenehmigung auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechtes kann somit -vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien- erteilt werden. Die Weiterführung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7425-11 ist damit nicht mehr erforderlich. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes aufzuheben. Anlage/n 1 Übersichtsplan, Bauvorhaben Pläne Alt und Neu (öffentlich)Seite 3 von 6 Bebauungsplan Nr. 7425-11 (1. Änderung) Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans (1. Änderung) Stadtbezirk Bonn Ortsteil Buschdorf Maßstab 1: 5000 Datum: 14.05.2019 150 m 300 mSeite 4 von 6 Bauvorhaben Buschdorfer Straße – Planung alt ohne Maßstab NSeite 5 von 6 Bauvorhaben Buschdorfer Straße – Planung neu ohne Maßstab NSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de