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190409 · Beschlussvorlage

Einstellung des Verfahrens zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 7425-11, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf, „Buschdorfer Straße“

Nummer
190409
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Anregung
  2. Sitzung des Unterausschusses für Denkmalschutz 26.11.2019 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190409
Einstellung des Verfahrens zur 1. Änderung
Bebauungsplan Nr. 7425-11, Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Buschdorf, „Buschdorfer Straße“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Anregung
Unterausschuss für Denkmalschutz 26.11.2019 Anhörung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 7425-11 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Buschdorf, zwischen Buschdorfer Straße, Schickgasse und Trasse der
Stadtbahn Köln-Bonn (Rheinuferbahn) wird nicht weiter verfolgt.
2. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 7425-11 vom 26.06.2019 (DS-Nr.: 1911601) ist aufgehoben.
Begründung
Das Plangebiet erstreckt sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf auf den
Bereich zwischen der Buschdorfer Straße, der Schickgasse und der Trasse der
Stadtbahn der Stadtbahn Köln-Bonn (Rheinuferbahn). Der nördliche, der
Buschdorfer Burg gegenüberliegende Teil des Plangebietes wurde vormals
landwirtschaftlich genutzt; mittlerweile liegt er brach (Wiesenfläche). Das übrige
Plangebiet stellt sich als bereits weitgehend bebaut dar. Entlang der
Straßenzüge Schickgasse und Buschdorfer Straße erstreckt sich
Wohnbebauung, im Innenbereich befinden sich die Gewächshäuser / Hallen
eines Gartenbaubetriebes.
Der Flächennutzungsplan stellt den betroffenen Bereich als Wohnbaufläche
dar. Verbindliches Planungsrecht besteht in Form des Bebauungsplanes Nr.
7425-11, der im Jahre 1972 Rechtskraft erlangt hat. Dieser setzt für seinen
gesamten Geltungsbereich ein Reines Wohngebiet fest. Für den
überwiegenden Teil des Plangebietes beträgt bei geschlossener, zwei- bis
viergeschossiger Bauweise die Grundflächenzahl (GRZ) 0,4 und die
Geschossflächenzahl (GFZ) 1,0. Lediglich im Inneren des Plangebietes ist bei
einer eingeschossigen offenen Bauweise eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2
und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,3 zulässig.
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 6

Seite 2
Mit diesen Festsetzungen spiegelt der Bebauungsplan die städtischen
Leitbilder der 70iger Jahre wieder; die unmittelbar angrenzende, unter
Denkmalschutz stehende Bebauung (Buschdorfer Burg) sowie landschaftliche
Bezüge werden nicht berücksichtigt. Im Jahre 1996 fasste der Rat der Stadt
Bonn daher bereits einen Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr.
7425-11, um eine nach dem bestehenden Planungsrecht mögliche, aber nach
den bereits zu diesem Zeitpunkt bestehenden städtebaulichen Vorstellungen
unerwünschte Bebauung zu verhindern. Als neue städtebauliche Zielsetzung
formulierte der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes eine
dem Ortsteil angepasste Bebauung unter Beibehaltung der bisher möglichen
Wohnbaufläche. Das Verfahren zur Änderung wurde nach Aufgabe der
Bauabsichten in der Folgezeit nicht mehr weiter betrieben.
Im November 2018 wurde eine Bauvoranfrage mit der Zielsetzung eingereicht,
Teile der unbebauten Fläche einer wohnbaulichen Nutzung mit drei
Mehrfamilienhäusern zuzuführen. Das geplante Vorhaben – das den
Zielsetzungen des aus dem Jahre 1996 stammenden Aufstellungsbeschusses
widerspricht – war jedoch auf der Grundlage des bestehenden
Bebauungsplanes Nr. 7425-11 planungsrechtlich nicht genehmigungsfähig.
Insofern wurden in der Folgezeit mit dem Bauherrn Gesprächen geführt, um
eine Umplanung des Vorhabens zu erreichen, damit das Bauvorhaben auch
den Belangen des Denkmalschutzes und damit den Zielsetzungen eines bereits
vorliegenden Bürgerantrags (DS-Nrn. 1910294, 1910294St6, 1910294AA7)
gerecht wird. Parallel hierzu fasste der Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz in seiner Sitzung am 26.06.2019 nach vorangegangener
Beratung in der Bezirksvertretung Bonn (04.06.2019) zur Verhinderung von
städtebaulichen Fehlentwicklungen den Beschluss zur 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 7425-11 (DS-Nr.: 1911601).
Nach mehreren Beratungsgesprächen reichte der Bauherr im Juli 2019
nochmals eine geänderte Planung ein. Die nunmehr vorliegende Planung sieht
vor, dass bei den nach Bebauungsplan zulässigen 3- und 4-geschossigen
Gebäudeteilen auf das ursprünglich jeweils vorgesehene Staffelgeschoss
verzichtet wird. Zusätzlich springt das zulässige 4. Geschoss gegenüber dem
Denkmal um 2,50 m zurück. Die beiden 2- und 3-geschossigen Gebäude
wurden nicht geändert und erhalten jeweils ein Staffelgeschoss.
Bei einer Änderung des Bebauungsplanes würde zwar wahrscheinlich eine 2-
geschossige Bebauung gegenüber dem Denkmal vorgesehen werden, die aber
dann viel näher an das Denkmal heranrücken würde. Die Verwaltung hält daher
die vorliegende Planung für annehmbar.
Gegen die Erteilung von notwendigen Befreiungen werden aus
planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken erhoben. Auch denkmalpflegerische
Belange stehen der nunmehr vorliegenden Planung nicht mehr entgegen, daSeite 2 von 6

Seite 3
die Gebäudehöhe gegenüber der Buschdorfer Burg reduziert wurde und auf die
Errichtung eines überdachten Müllstellplatzes Nähe Kreuzungsbereich
zugunsten zweier eingegrünter Stellflächen verzichtet wird. Eine
Baugenehmigung auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechtes kann
somit -vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien- erteilt werden.
Die Weiterführung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr.
7425-11 ist damit nicht mehr erforderlich. Die Verwaltung schlägt daher vor,
den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes aufzuheben.
Anlage/n
1 Übersichtsplan, Bauvorhaben Pläne Alt und Neu (öffentlich)Seite 3 von 6

Bebauungsplan Nr. 7425-11 (1. Änderung)
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans (1. Änderung)
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Buschdorf
Maßstab 1: 5000 Datum: 14.05.2019
150 m 300 mSeite 4 von 6

Bauvorhaben Buschdorfer Straße – Planung alt
ohne Maßstab
NSeite 5 von 6

Bauvorhaben Buschdorfer Straße – Planung neu
ohne Maßstab
NSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 09:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de