190393 · Große Anfrage
Kündigung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Rahmentarifvertrags in der Gebäudereinigung
Kerndaten
- Nummer
- 190393
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 08.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 190393 Kündigung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Rahmentarifvertrags in der Gebäudereinigung Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 28.11.2019 Kenntnisnahme Fragestellung Ein aktuelles Schreiben der IG Bau weist darauf hin, dass Der Bundesverband der Gebäudereinigerinnung den Rahmentarifvertrag mit Wirkung zum 31. Juli 2019 gekündigt hat. Trotz bestehender Nachwirkung bei vor dem 1. August geschlossenen Arbeitsverträgen, wird aber der IG BAU zufolge beobachtet, dass durch schriftliche Abreden, auf die Arbeitgeber drängen, bisherige Bestandteile des Rahmentarifvertrags ausgehebelt werden. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund des Kostendrucks im Unterbietungswettbewerbs, den öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen ohne feste Grenzen bei Leistungswerten erzeugen. Vor dem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 1. Ist dem SGB bekannt, welche Auftragnehmer den für allgemeinverbindlich erklärten Rahmentarifvertrag gekündigt haben und trotz Nachwirkung Tarifbestandteile bei bestehenden Arbeitsverträgen durch neue Abreden oder gänzlich neue Arbeitsverträge unterlaufen? In wie vielen Fällen trifft dies nach Kenntnis des SGB zu und wie viele Beschäftigte sind davon (ggf. schätzungsweise) betroffen? 2. Ist es zutreffend, dass der Tarifvertrag nachwirkt, sofern das Arbeitsverhältnis am 31. Juli 2019 bereits bestanden hat und keine abweichende Vereinbarung im Einzelfall getroffen wird, wozu für Beschäftigte keine Rechtspflicht besteht? Ist die Verwaltung bereit, auf diesen Umstand öffentlich per Presseerklärung hinzuweisen? Bestehen sonstige Möglichkeiten der unmittelbaren Information der Beschäftigten über diesen Umstand? 3. Wirkt sich das Unterlaufen des Tarifvertrages auf die bestehenden Vertragsverhältnisse mit der Stadt aus? Wenn ja, in welcher Form? 4. Kann die Einhaltung des Rahmentarifvertrages bei zukünftigen Ausschreibungen der Stadt zur Bedingung oder wenigstens zu einem Wertungskriterium erklärt werden und beabsichtigt die Verwaltung dies? Fragesteller/in: DIE LINKE., David RuppSeite 1 von 2 Seite 2 Begründung Die Anfrage soll klären, inwieweit eingangs geschilderte Verschlechterungen von arbeitsvertraglichen Grundlagen bei städtischen Reinigungsaufträgen beobachtet werden, wie viele Reinigungskräfte hiervon betroffen sind und wie entsprechenden Schlechterstellungen ggf. entgegengewirkt werden kann. Es liegt zudem im Interesse des öffentlichen Auftraggebers, Kenntnisse darüber zu erlangen, wenn sich die arbeitsrechtlichen Grundlagen der ohnehin bereits prekären Arbeitsverhältnisse im Gebäudereiniger-Handwerk im Rahmen städtischer Aufträge verschlechtern. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de