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190387-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stadthalle: Planungsfortschritt per Oktober 2019

Nummer
190387-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Kenntnisnahme
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  1. 190387 Stadthalle: Planungsfortschritt per Oktober 2019

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190387-1 ST
Stadthalle: Planungsfortschritt per Oktober 2019
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1)
Der Pachtvertrag an der Stadthalle Bad Godesberg läuft zum 01. Juli 2022 aus.
Um unmittelbar anschließend mit der Sanierungsmaßnahme beginnen zu
können, sollten folgende Zeitabläufe eingehalten werden
 Abschluss Vorarbeiten, technische Substanzerkundung, Abstimmung
mit der Unteren Denkmalbehörde – bis einschließlich 1. Quartal 2020
 Festlegung des Raumprogramms – bis einschließlich 1. Quartal 2020
 Erstellung der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung,
Vorplanung und Entwurfsplanung – bis einschließlich 4. Quartal 2020
 Erstellung der Leistungsphasen 4 und 5 (Genehmigungsplanung und
Ausführungsplanung) – bis einschließlich 4. Quartal 2021
 Erstellung der ersten Leistungsverzeichnisse und Vergaben – bis
einschließlich 2. Quartal 2022
Dabei erfolgt die Beschlussfassung über die Sanierung der Stadthalle Bad
Godesberg über ein mehrstufiges Verfahren. Zunächst ist vorgesehen Anfang
des Jahres 2020 über die Ergebnisse der technischen Voruntersuchungen
sowie über das Ergebnis der Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde zu
berichten. Es folgen die Beschlussfassungen über die Vorplanung und die
Entwurfsplanung. Die Entwurfsplanung sollte möglichst Ende 2020 von den
Gremien verabschiedet werden, sodass ausreichend Zeit für die Erstellung der
Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung und der Erstellung der ersten
Leistungsverzeichnisse bleibt.
Zu 2)
Die beschriebenen zeitlichen Abläufe sind realistisch. Dem fristgerechten
Abschluss der geschilderten ersten Schritte steht zum jetzigen Zeitpunkt nichts
entgegen.
Zu 3)
Die Vorlage des Nutzungskonzeptes ist für Anfang 2020 angestrebt.
Zu 4)
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 2

Seite 2
Bei der Konzeptentwicklung wurde die Tourismus & Congress GmbH Region
Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler um Unterstützung gebeten. Der Konzeptvorschlag
liegt der Verwaltung vor und wird derzeit geprüft.
Aktuell findet Target Costing in dem Sinne Anwendung, dass die
Marktbedürfnisse auf Kundenseite, wie aber auch die Kostenbetrachtung auf
der Anbieterseite, einbezogen werden. Hierzu wurde, um zeiteffizient zu
Beurteilungen zu kommen, Studien, eigene Erfahrungen, wie auch der Abgleich
zu vergleichbaren Wettbewerbern gesucht. Bei einer Veranstaltungsstätte wie
der Stadthalle Bad Godesberg besteht die Herausforderung darin, im ersten
Schritt den Raumbedarf sowie die dazugehörigen Gewerke wie u.a.
Küchennutzung, Restaurantnutzung, Technik usw. vor dem Hintergrund der
Nachfragebedürfnisse zu bewerten. Im zweiten Schritt sind dann, aufbauend
auf dem zuvor beschriebenen Verfahren, die Marktpreise für die einzelnen
Produkte zu bestimmen, die abzüglich des Gewinns die Zielkosten ergeben.
Hinzu fließen in die Betrachtung auch andere Interessen (z.B.
Sonderkonditionen für Vereine) mit ein.
Zu 5 und 6)
Einen zentralen Projektverantwortlichen gibt es gegenwärtig noch nicht.
Der Projektverantwortliche, der ggfls. erforderliche Projektsteuerer sowie deren
Managementinstrumente wurden noch nicht bestimmt. Dieses wird gegen Ende
des 1. Quartals 2020 bzw. nach Beendigung der Vorarbeiten und Festlegung
des Raumprogramms erfolgen.
Begleitet wird das Projekt vom:
- Nutzeramt
Dieses eruiert die Nutzeranforderungen, stimmt diese mit der Politik ab und
übernimmt die inhaltliche Federführung
- zu beauftragenden Ingenieurbüro
- dem SGB
Das SGB übernimmt eine Steuerungs- und Koordinierungsfunktion.
Zu 7)
Die betroffenen Vereine haben die Möglichkeit beim SGB für Veranstaltungen
entsprechende Räume auf Basis der seit dem 01.06.2019 geltenden
„Mietordnung für temporäre Vermietungen“ anzumieten.
Anlage/n
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