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190382-1 · Beschlussvorlage

Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest 2020

Nummer
190382-1
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 18.12.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Kulturausschusses 04.12.2019 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Internationales und Wissenschaft 27.11.2019 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
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  1. 190382 Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest 2019

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  1. 190382-1 ST Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest 2020
  2. 190382-3 AA Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest 2020 Antrag zur Vorlage 190382-1
  3. 190382-2 AA Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest 2020 Antrag zur Vorlage 190382-1

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Beschlussvorlage
öffentlich
190382-1
Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest
2020
Beratungsfolge
Ausschuss für Internationales und
Wissenschaft
27.11.2019 Empfehlung
Kulturausschuss 04.12.2019 Empfehlung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Integrationsrat 18.12.2019 Empfehlung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage konnte nicht früher auf den Weg gebracht werden, da die
Ergebnisse der durchgeführten Evaluation berücksichtigt werden sollten und
diese nicht früher vorlagen. Um die termingerechte Durchführung des Fests in
2020 sicherzustellen, wäre eine Beschlussfassung in der nächsten
Beratungsfolge zu spät. Das Einladungsverfahren muss im Januar 2020
starten.
Beschlussvorschlag
1. „Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ findet im Jahr 2020 am
Sonntag, 07.06.2020 auf Markt und Münsterplatz statt.
2. Die Teilnahmekriterien werden dahingehend geändert, dass
Vereine/Organisationen mit einem wesentlichen „Mehrwert für Bonn“ –
unabhängig von ihrem rechtlichen Sitz – zur Teilnahme eingeladen werden
können.
3. Der in 2019 mit den zuständigen Gremien erarbeitete Adressverteiler für den
Versand der Einladung wird entsprechend Punkt 2 aktualisiert. Ebenfalls
werden BDS-nahe Vereine/Organisationen - soweit rechtlich zulässig -
wieder in den Verteiler aufgenommen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit wird
der Verteiler im Rahmen der Aktualisierung auch reduziert. Im Verteiler
verbleiben lediglich Vereine/Organisationen, die sich im Zeitraum 2016 -
2019 mindestens ein Mal für eine Teilnahme angemeldet haben. Eine
Aufnahme in den Adressverteiler ist auf Antrag und nach Prüfung jederzeit
möglich. Der Verteiler wird verwaltungsseitig fortlaufend gepflegt.
4. Für die Veranstaltung „Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“
werden folgende Änderungen/Ergänzungen umgesetzt:
a) Lebensmittelhygiene:
Die Lebensmittelkontrollen werden
fortgeführt. Informationsveranstaltungen zur Lebensmittelhygiene sind für
Federführung:
41 Kulturamt Dezernat:
Dez. IVSeite 1 von 6

Seite 2
neue Anbieter/innen von Lebensmitteln sowie für Teilnehmende, für die
eine Untersagung/Teiluntersagung durch die Lebensmittelkontrolleure
ausgesprochen wurde, verpflichtend.
Für die übrigen Anbieter/innen von Lebensmitteln findet eine
Veranstaltung zur Lebensmittelhygiene im 2-Jahres-Rhythmus statt.
b) Bühnenprogramm:
Die Anzahl der Programmpunkte auf der Bühne wird reduziert. Die
Zeitfenster je Auftritt werden erweitert.
c) Beschallung auf dem Markt:
Laute Musik oder laute Beiträge an den Ständen auf dem Markt
werden untersagt.
d) Umgang mit politischen Äußerungen:
Ein Verzicht auf wahlkampfähnliche und/oder den demokratischen
Grundwerten entgegenstehende Beiträge wird in die
Anmeldekriterien aufgenommen.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, in 2020 Mittel bis zur Höhe von 15.000
€ in Anspruch zu nehmen und dem Kulturamt für die Durchführung von
„Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ zu übertragen. Die
Deckung erfolgt aus dem Etat der Bürgerdienste in Höhe von 10.000 €
und aus dem Etat der Stabstelle Integration in Höhe von 5.000 €.
Begründung:
Historie/Zusammenfassung
„Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ findet in seiner jetzigen Form
seit 2010 statt. Es entstand aus der Zusammenlegung des „Tages der
interkulturellen Begegnung“ und dem internationalen Begegnungsfest „Spielend
verstehen“. Durch die Zusammenlegung ergaben sich unter anderem
zahlreiche Synergieeffekte. Durch gesetzliche Änderungen/Erweiterungen z. B.
im Hinblick auf Veranstaltungssicherheit wuchs und wächst der
organisatorische Aufwand für das Fest, welches auf Markt und Münsterplatz
stattfindet, stetig an. Die Federführung für das Fest wurde in 2018 durch den
Verwaltungsvorstand auf das Kulturamt übertragen. Zuvor lag die Organisation
des Festes bei den Bürgerdiensten bzw. der Stabstelle Integration. In seiner
Sitzung am 28.03.2019 (DS-Nr. 1910377) beschloss der Rat eine
Neukonzeption für das Fest. Bei Organisation und Durchführung von „Vielfalt!
Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest 2019“ wurden die darin aufgeführten
Neuerungen durch das Kulturamt umgesetzt.
Zu 1.
In 2018 und 2019 fand das Fest im September statt. Jahreszeitbedingt gab es
erhebliche Beeinträchtigung u. a. durch Sturmwarnungen. Dies hatte einen
Rückgang der teilnehmenden Organisationen sowie der Besucherzahlen zur
Folge. Von Seiten des Integrationsrates der Stadt Bonn – bestätigt durch
Rückmeldungen der Vereine und Organisationen – wurde der Wunsch an die
Verwaltung herangetragen, das Fest wieder in der ersten Jahreshälfte
auszurichten.Seite 2 von 6

Seite 3
Bei der Auswahl des Termins müssen religiöse Feiertage, Ferienzeiten und
sonstige Veranstaltungen auf dem Markt und/oder Münsterplatz berücksichtigt
werden. Für 2020 ergibt sich folglich lediglich der 07.06.2020.
In den Folgejahren wird ebenso ein Termin in der ersten Jahreshälfte
angestrebt.
Zu 2.
In seiner Sitzung am 28.03.2019 (DS-Nr. 1910377) beschloss der Rat
geänderte Teilnahmekriterien. Teilnehmen können Vereine/Organisationen mit
rechtlichem Sitz in Bonn oder (neu!) dem Rhein-Sieg-Kreis. Bis dahin waren
Bonner Einrichtungen oder Vereine und Organisationen mit einem
Tätigkeitsschwerpunkt in Bonn zur Teilnahme eingeladen (Bsp.: Amnesty
International Bezirk Bonn-Koblenz (Sitz Berlin), UNICEF - Arbeitsgruppe Bonn
(Sitz Köln) oder die Spanischsprachige Katholische Mission Köln-Bonn St.
Winfried (Erzbistum Köln).
Nach den neuen Teilnahmekriterien konnten und können nun teils Vereine und
Organisationen nicht mehr zum Fest eingeladen werden, die in Bonn gute und
wichtige Arbeit im Sinne des Festes leisten. Auch Organisationen, die das
internationale Bonn stärken – z. B. die Deutsch-Indische Gesellschaft e. V. (Sitz
Stuttgart) oder die Deutsch-Koreanische Gesellschaft e. V. Regionalverband
NRW (Sitz Berlin) – sind nicht mehr vorgesehen. Jedoch können nun Vereine
teilnehmen, die ihren Sitz im Rhein-Sieg-Kreis haben, ohne dabei mit ihrer
Tätigkeit einen „Mehrwert für Bonn“ zu generieren.
Da das Fest aus Haushaltsmitteln der Stadt Bonn finanziert und mit
städtischem Personal organisiert wird, schlägt die Verwaltung vor, die
Teilnahmekriterien wieder dahingehend zu ändern, dass
Vereine/Organisationen mit einem wesentlichen „Mehrwert für Bonn“ –
unabhängig von ihrem rechtlichen Sitz – zur Teilnahme eingeladen
werden können.
Zu 3.
Der in 2019 mit den zuständigen Gremien abgestimmte Einladungskreis
umfasste in 2019 mehr als 200 Einrichtungen. Alle erhielten mit dem
Einladungsschreiben umfangreiche Anmeldeunterlagen und Informationen in
Papierform. Angemeldet haben sich letztlich 72 Teilnehmer/innen.
Die Verwaltung beabsichtigt – u. a. auch aus Gründen der
Kostenreduzierung und der Nachhaltigkeit – den Einladungskreis zu
bearbeiten:
1. Der Einladungsverteiler wird entsprechend Punkt 2 aktualisiert.
2. Grundsätzlich bleibt der Inhalt der Resolution des Rates vom 14.
Mai 2019 Haltung der Stadt Bonn. Analog der Entscheidung des VG
Köln (siehe DS-Nr. 190382 MV) werden jedoch Vereine mit BDS-
Nähe wieder in den Einladungskreis aufgenommen werden, sofern
dies rechtlich weiterhin zulässig ist und sie den Teilnahmekriterien
entsprechen.Seite 3 von 6

Seite 4
3. Der Verteiler wird reduziert. Im Verteiler verbleiben
lediglich diejenigen Vereine und Organisationen, die sich im
Zeitraum 2016 bis 2019 mindestes ein Mal zur Teilnahme am Fest
angemeldet haben.
4. Die übrigen oder neue Vereine und Organisationen können auf
Antrag und nach entsprechender Prüfung durch die Verwaltung
jederzeit in den Einladungskreis aufgenommen werden.
5. Der Verteiler wird verwaltungsseitig fortlaufend überarbeitet.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit erfolgt eine sukzessive Umstellung auf
digitalen Informationsversand. Das große Informationspaket – bestehend aus
Anmeldeunterlagen und Informationen – wird nur noch bei konkretem
Anmeldewunsch und in digitaler Form versandt. Der Versand in Papierform ist
nur noch in Ausnahmen und auf ausdrücklichen Wunsch vorgesehen. Die
Einladung erfolgt selbstverständlich weiterhin postalisch.
Zu 4.
a) Lebensmittelhygiene
Die bereits aus der Vergangenheit bekannten Problematiken im Hinblick auf
das Anbieten von Lebensmitteln konnten trotz einer umfangreichen
verpflichtenden Schulung sowie speziell für die Ausstellenden entwickeltem
Informationsmaterial nicht zufriedenstellend gelöst werden. Von den
Lebensmittelkontrolleuren wurden weiterhin umfangreiche und teils gravierende
Mängel an Ständen mit Lebensmittelangebot festgestellt.
Die Verwaltung plant, die Lebensmittelkontrollen weiter fortzuführen und
die verpflichtende Teilnahme an einer Veranstaltung zur Lebensmittel-
hygiene auch zukünftig zur Bedingung für das Anbieten von
Lebensmitteln vorauszusetzen. Die Veranstaltung soll für alle
Anbieter/innen von Lebensmitteln, für die keine Untersagung
ausgesprochen wurde, alle zwei Jahre stattfinden. Neue Teilnehmende
sollen zur Teilnahme an der Veranstaltung zur Lebensmittelhygiene
verpflichtet sein. Teilnehmende mit teilweiser oder gänzlicher
Untersagung durch die Lebensmittelkontrolle sollen bei der nächsten
Teilnahme an „Vielfalt!“ zur Teilnahme an der Lebensmittelhygiene-
Veranstaltung verpflichtet sein.
b) Bühnenprogramm
In der Zeit von 11 – 19 Uhr können die Teilnehmenden einen Beitrag zum
Bühnenprogramm leisten. Die Zeit für den Auftritt beträgt jeweils 15 Minuten
inklusive Auf-/Abbau und Moderation. Somit werden am Veranstaltungstag 29
Beiträge auf der Bühne gezeigt. Ein Zeitfenster von 15 Minuten wird weder den
Auftretenden noch den Gästen gerecht und vermindert die Qualität des
Bühnenprogramms. Zudem ist die Koordination der vielen Beiträge nur mit
einem erheblichen Organisationsaufwand zu leisten.
Die Verwaltung sieht vor, die Anzahl der Auftritte zu reduzieren und die
Zeitfenster zu erweitern. Vereine, die für das Bühnenprogramm nicht
berücksichtigt werden können, werden für das Bühnenprogramm des
nachfolgenden Festes vorgemerkt.
c) Beschallung / “laute Beiträge“ an den Ständen auf dem Markt
Die Kommunikation und der Informationsaustausch zwischen Besuchenden
und Ausstellenden ist auf dem Markt durch das Bühnenprogramm erschwert.
Eine „zusätzliche Beschallung“ durch Vereine oder Organisationen an derenSeite 4 von 6

Seite 5
Ständen (Musik, Gesang, Aufführen traditioneller Tänze etc.) macht einen
Informationsaustausch sehr schwierig. Dies steht der Zielsetzung des Festes,
miteinander ins Gespräch zu kommen, entgegen und wurde durch
Rückmeldungen teilnehmender Vereine/Organisationen bestätigt.
Die Verwaltung schlägt vor, auf dem Markt auf solche Beiträge gänzlich
zu verzichten.
d) Umgang mit politischen Äußerungen
Das Fest hat den Charakter eines Familienfestes mit dem Ziel des
Kennenlernens und des Informationsaustausches über Vereinsarbeit, Kultur
etc. Vor allem soll es die in Bonn gelebte Vielfalt sichtbar machen.
Wahlkampfähnliche und/oder den demokratischen Grundwerten
entgegenstehende Beiträge entsprechen nicht der Zielsetzung des Fests, das
hierfür auch keinesfalls als Plattform dienen soll. Der Verwaltung wurde im
Nachgang zum Fest in 2019 u. a. von einem Besucher mit Bildmaterial belegt,
dass einer der teilnehmenden Vereine an seinem Stand und während seines
Bühnenbeitrages mit Fahnen und Emblemen den Kampf der Südjemeniten
gegen die Nordjemeniten unterstützt habe. Die Verwaltung hat keine Kenntnis
davon, ob auch an anderen Ständen oder bei anderen Bühnenbeiträgen
ähnlich politische Beiträge positioniert wurden. Es wird jedoch befürchtet, dass
derartige Beiträge während eines städtischen Festes als Unterstützung der
Sache durch die Stadt Bonn gewertet werden könnten.
Die Verwaltung erwägt, einen solchen Verzicht als Anmeldebedingung
aufzunehmen und während des Festes bei Kenntnisnahme einer
Zuwiderhandlung entsprechend tätig werden.
Zu 5.
Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 30.01.2018 (siehe DS-Nr.
1010202EB5) die weiterhin jährliche Durchführung von Vielfalt! Das Bonner
Kultur- und Begegnungsfest in städtischer Verantwortung. Die Federführung
des Kultur- und Begegnungsfestes wurde von den Bürgerdiensten an das
Kulturamt übertragen und in 2019 erstmalig unter dessen Federführung
durchgeführt. Mithin konnte eine Anmeldung der notwendigen Mittel für den
Haushalt 2019/2020 von Seiten des Kulturamtes nicht erfolgen. In der
Vergangenheit waren für die Durchführung des Festes 10.000 € im Etat der
Bürgerdienste und 5.000 € im Etat der Stabstelle Integration vorgesehen. Das
Budget von 15.000 € wurde für das Fest in 2019 fast vollständig ausgeschöpft.
Die Kosten bezüglich des Personals, der Bereitstellung der Infrastruktur (Strom-
und Wasserversorgung etc.) und für Sicherungsmaßnahmen sind auf Seiten
der externen Anbieter deutlich gestiegen.
Dafür ist es erforderlich, dass dem Kulturamt für die Durchführung des
Festes ein Budget in Höhe von 15.000 € zur Verfügung gestellt wird. Die
Deckung erfolgt aus den für das Fest im Haushalt 2019/2020
angemeldeten Mitteln des Bürgeramtes (10.000 €) sowie der Stabstelle
Integration (5.000 €).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 5 von 6

Seite 6
1.04.01 Kulturelle Projekte 1.41.00.04.01.01 Kulturelle Projekte
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
15.000 € 141000401/
70.1900
72.1000
74.1000
2020 Amt 33 (10.000)
Stab Integration
(5.000)
Einzahlungen /
Erträge
0 €
Haushaltsbelastung
2020
15.000 €
Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 03:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de