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190380 · Beschlussvorlage

Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 3 und der Unterkunft der Löscheinheit Bad Godesberg der Freiwilligen Feuerwehr am jetzigen Standort(Alt: 1912355, FF Amt 37)

Nummer
190380
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 05.11.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 07.11.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190380
Bauliche Erneuerung der Feuer- und
Rettungswache 3 und der Unterkunft der
Löscheinheit Bad Godesberg der Freiwilligen
Feuerwehr am jetzigen Standort(Alt: 1912355, FF
Amt 37)
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 05.11.2019 Empfehlung
Rat 07.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem hier dargestellten Konzept zur Erneuerung der Feuerwehr- und
Rettungswache 3 einschließlich der Unterkunft der Löscheinheit Bad
Godesberg der Freiwilligen Feuerwehr am bestehenden Standort wird
zugestimmt.
Die zu erstellende Vorplanung für die hier vorgeschlagene Variante wird in
einer erneuten Vorlage den zuständigen Gremien zum Beschluss vorgelegt.
Im Wirtschaftsplan des SGB sind für die Jahre 2019 und 2020 Mittel in Höhe
von 4.000.000,00 EUR bereitgestellt. In den kommenden Wirtschaftsplänen
sind nach Erstellung der Vorplanung die restlichen Mittel bereitzustellen.
Begründung
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs-
und Katastrophenschutz und der
Feuerwehr
03.09.2019 einstimmig 9
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.09.2019 einstimmig 2
Betriebsausschuss SGB 12.09.2019 einstimmig 2
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
10.10.2019 einstimmig 2
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 13

Seite 2
Die Feuer- und Rettungswache 3 wird an der Friesdorfer Straße 160 seit ihrer
Inbetriebnahme am 11. März 1974 ununterbrochen und nur mit punktuellen
baulichen Änderungen und Erneuerungen betrieben. Der bauliche Zustand ist
schlecht, Arbeitssicherheits- und Brandschutzmängel konnten nur teilweise
bzw. provisorisch behoben werden, der Energiebedarf ist sehr hoch und die
räumlichen Möglichkeiten entsprechen nicht mehr den, vor allem durch den
steigenden Bedarf im rettungsdienstlichen Bereich, vorhandenen
Anforderungen.
Eine Maßnahme „Umbau und Erweiterung“ wurde erstmals für 2011 in den
Wirtschaftsplan des SGB aufgenommen und 2012 im Zuge der Beantwortung
einer Großen Anfrage (Drucksachen-Nr. 1211665) auf rund 3,7 Mio. Euro
geschätzt. Diese Zahl war Ergebnis der damaligen Vorplanung für die
Sanierung des straßenseitigen Gebäuderiegels. Die sich nunmehr
abzeichnende Notwendigkeit der Erneuerung der Fahrzeughalle war seinerzeit
nicht Gegenstand der Planungen.
Am 11.12.2018 hat der Rat den Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2019 bis
2023 beschlossen (Drucksachen-Nr. 1811905). Dieser enthält unter anderem
eine Auflistung der in den nächsten Jahren notwendigen Baumaßnahmen und
den Beschluss über deren Aufnahme in den Wirtschaftsplan des SGB. Für die
Feuer- und Rettungswache 3 sind hier 4 Mio. Euro für Grundsanierung und
Umbau des Wachtraktes in den Jahren 2018 und 2019 sowie, allerdings ohne
Erstellung eines Raumbuches und einer Planung, vorsorglich 4,05 Mio. Euro für
den Neubau der Fahrzeughalle ab 2022 eingestellt worden. Nicht berücksichtigt
wurde hierbei die erforderliche Interimsunterbringung aller Nutzungen des
straßenseitigen Gebäuderiegels.
Die Architektenleistung für die Sanierung des Wachtraktes wurde im Rahmen
eines VgV-Verfahrens im November 2018 vergeben. Da sich seit Erstellung der
ersten Planungen im Jahr 2012 sowohl weitere Einsatzzahlensteigerungen und
damit verbundene erweiterte Vorhaltungen als auch Änderungen bei den
zugrundeliegenden Rechtsvorschriften ergeben haben, musste auch die
aktuelle Planung zunächst bei der Grundlagenermittlung ansetzen. Beispielhaft
sei hier die in 2017 in Kraft getretene Norm für Rettungswachen genannt (DIN
13049). Bereits hierbei war im Zuge der Beteiligung der Stabsstelle
Arbeitssicherheit sowie der Unfallkasse erkennbar, dass sich die ursprünglich
geplante Unterbringung des Rettungsdienstes im Wachtrakt an der Friesdorfer
Straße auf Grund der engen Rastermaße und des geringen Abstands zur
Friesdorfer Straße so nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen im
Betrieb würde umsetzen lassen.
Für die Bewertung einer Sanierung der Wache müssen darüber hinaus Aspekte
des Bauablaufs, des Endzustandes und der Kosten und Risiken berücksichtigt
werden:Seite 2 von 13

Seite 3
Der straßenseitige Gebäuderiegel wäre auch nach einer umfangreichen
Sanierung aufgrund des Rastermaßes des verbleibenden
Gebäudekerns nur bedingt für eine jahrzehntelange Weiternutzung
geeignet. Die mangelnde Breite und die geringe Höhe des
Erdgeschosses sind hierfür die Hauptursache. Die dort ursprünglich
vorgesehenen Stellplätze für Rettungswagen und Notarztfahrzeuge
lassen sich voraussichtlich aus formellen Gründen nicht realisieren und
müssen dann weiterhin in der bestehenden Halle untergebracht werden.
Die Situation dort entspricht aber auch nicht den betrieblichen
Notwendigkeiten und den heutigen Baustandards und wäre nur bei
einer Sanierung unter Einhaltung des Bestandschutzes weiter nutzbar.
Bei der Sanierung des straßenseitigen Gebäuderiegels müsste eine
lange und aufwändige Interimsunterbringung in Containern auf dem
Grundstück erfolgen. Die Fahrzeughalle würde in dieser ersten
Bauphase weiter genutzt.
In einer zweiten Bauphase wäre die bestehende Halle zu sanieren. Ein
Neubau mit Anpassung an aktuell notwendige Rastermaße hätte auf der
begrenzten Fläche erhebliche Abstriche bei der Unterbringung von
Fahrzeugen zur Folge.
Die Unterkunft der Löscheinheit Bad Godesberg der Freiwilligen
Feuerwehr könnte nicht wesentlich erneuert werden. Nur in der
Fahrzeughalle wären im Rahmen des verfügbaren umbauten Raumes
erneuerte Räumlichkeiten für Umkleiden und Spinde möglich.
Für diese Variante ist das Baurecht mit Bezug auf die Nachbarschaft,
die Baugrenzen und Gebäudehöhen gegeben, da im Wesentlichen
keine den Bestandsschutz auflösenden Maßnahmen durchgeführt
würden.
Eine Sanierung der Gebäude ist mit wesentlich höheren
Unwägbarkeiten verbunden als ein Abriss und Neubau. Dieses wirkt
sich zunächst auf die Kosten aus. Unabhängig von den Kosten kommt
hinzu, dass eine Sanierung die Variante mit der geringsten zeitlichen
und betrieblichen Planungssicherheit darstellt.
Unter Berücksichtigung vergleichbarer BKI-Werte, den Kosten für ein
Provisorium und des vergleichbar hohen Kostenrisikos für eine
Sanierung wird ein Investitionsvolumen von ca. 16,2 Millionen Euro
erwartet. Dabei ist zu beachten, dass eine erste Annahme sich aus
einem sehr frühen Bearbeitungsstadium ergibt. Die folgende
Kostenaufstellung kann daher nur eine erste Kostenindikation
darstellen.Seite 3 von 13

Seite 4Seite 4 von 13

Seite 5
Variante Sanierung der Wache und der
Wagenhalle
Kosten in
EURO
Baukosten Wache + Keller 2.460.000
Baukosten Fahrzeughalle 2.050.000
Abbruch 500.000
Außenanlagen 250.000
Ausstattung 500.000
Provisorium 3.000.000
Baunebenkosten 3.180.000
Risikozuschlag* 2.732.000
Baukostensteigerung (4% p.a.) 1.568.000
Baukosten: 16.240.000
*30% für die Positionen Baukosten Wache + Keller, Baukosten Fahrzeughalle, Baunebenkosten
10% für die Positionen Abbruch, Außenanlagen, Ausstattung, Provisorium
In Anbetracht der Risiken und der hohen Kosten einer Sanierung bei
gleichzeitig weiterhin erheblichen Einschränkungen über viele Jahrzehnte
weiterer Nutzung schlägt die Verwaltung vor, diese Variante nicht weiter zu
verfolgen.
Stattdessen wird vorgeschlagen, die Bausubstanz der Feuer- und
Rettungswache 3 auf dem vorhandenen Gelände in zwei Bauabschnitten
vollständig zu erneuern.
Für die Bewertung einer solchen Variante müssen folgende Aspekte des
Bauablaufs, des Endzustandes und der Kosten und Risiken berücksichtigt
werden:
In einer ersten Bauphase wird der östliche Teil der Fahrzeughalle
abgerissen und an dieser Stelle ein erster Bauabschnitt der künftigen
Feuerwache erstellt. Für die hierin noch nicht zu realisierenden
Aufenthalts-, Spind- und Büroräume wird vor Beginn des zweiten
Bauabschnittes eine eingeschossige Containeranlage auf dem Hof
erstellt. An der Sankt-Augustinus-Straße wird auf dem Gelände der
jetzigen Unterkunft der Freiwilligen Feuerwehr eine vollwertige Ein- und
Ausfahrt sowohl für die Baustellen-erschließung, als auch für den
späteren Betrieb erstellt.Seite 5 von 13

Seite 6
Die Freiwillige Feuerwehr Bad Godesberg sowie die Sonderfahrzeuge
der Feuer- und Rettungswache 3 werden während der Bauphase in
einer anzumietenden und herzurichtenden Unterkunft in der Nähe der
Feuer- und Rettungswache 3 untergebracht. Dazu haben erste
Gespräche und Ortstermine mit einem möglichen Vermieter
stattgefunden. Die Anmietung ist notwendig, da die Maßnahme ohne
eine geeignete Interimsunterkunft in unmittelbarer Nähe nicht
durchführbar ist. Nach Beschluss würde die Planung der notwendigen
Maßnahmen für die Nutzung des Objektes erfolgen. Hier sind im
weiteren Verlauf Einbauten und / oder Container-unterkünfte und
technische Herrichtungen erforderlich.
Nach dem Umzug von Teilen der Feuer- und Rettungswache in den
ersten Bauabschnitt werden der Rest der Fahrzeughalle sowie der
straßenseitige Gebäuderiegel abgerissen und in diesem Bereich die
fehlenden Funktionsräume und Fahrzeughallen der Feuer- und
Rettungswache und der Freiwilligen Feuerwehr Bad Godesberg erstellt.
Abschließend erfolgen der Umzug aus der angemieteten
Interimsunterkunft und der Rückbau der eingeschossigen Container-
anlage auf dem Hof.
Die Umsetzung dieser Variante ist unter anderem von der
Unterbringung von Teilnutzungen in einer externen Liegenschaft
abhängig. Sofern dies nicht wie erwartet gesichert werden kann, soll ein
Neubau in umgekehrter Reihenfolge realisiert werden. In diesem Fall
wäre zunächst die Unterbringung der straßenseitigen Nutzungen in
einer Containeranlage auf dem eigenen Grundstück durchzuführen. In
Bezug auf die Nutzbarkeit des Endzustandes und voraussichtlich auch
in Bezug auf die Gesamtkosten wird dies jedoch nicht favorisiert.
Der jetzige straßenseitige Gebäuderiegel müsste noch für einige Jahre,
bis zum Abschluss des ersten Bauabschnittes, genutzt werden. Hier
sind für die weitere Nutzung noch die notwendigen und vertretbaren
Unterhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen.
Auch für diese Variante ist das Baurecht mit Bezug auf die
Nachbarschaft, die Baugrenzen und Gebäudehöhen vorgeprüft worden.
Im Ergebnis kann erwartet werden, dass eine weiterhin dreigeschossige
Bebauung an der Straße und eine gestaffelt ausgeführte Bebauung am
Standort der jetzigen Fahrzeughalle möglich ist. Dies wird aktuell auch
noch durch eine Bauvoranfrage geprüft.
Für diese Variante würde ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 16,9 Mio.
Euro erwartet. Bei Betrachtung der Lebenszykluskosten des Neubaus wird
diese aufgrund der längeren Lebensdauer und der energetischen Situation
(Energieverbräuche) deutlich wirtschaftlicher sein. Auch die Möglichkeit derSeite 6 von 13

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Optimierung der Raumsituation und Anpassung an den aktuellen Standard
spricht für die Neubauvariante.
Die folgende Kostenaufstellung kann daher nur eine erste Kostenindikation
darstellen. Dabei ist zu beachten, dass eine erste Annahme sich aus einem
sehr frühen Bearbeitungsstadium ergibt und noch keine Vorplanung vorliegt.
Variante Neubau inklusive Fahrzeughalle und
Unterbringung freiwilliger Feuerwehr
Kosten in
Euro
Baukosten 8.800.000
Abbruch 500.000
Außenanlagen 250.000
Ausstattung 500.000
Provisorium 1-geschossig 250.000
Mietkosten und Änderungen 500.000
Baunebenkosten 3.000.000
Risikozuschlag* 1.350.000
Baukostensteigerung (4% p.a.) 1.790.000
Baukosten: 16.940.000
*10% für die Positionen Baukosten, Baunebenkosten, Abbruch, Außenanlagen, Ausstattung, Provisorium
Die Variante eines vollständigen Neubaus an einem neuen Standort soll nicht
verfolgt werden. Die Lage des jetzigen Standortes ist grundsätzlich sehr gut
geeignet. Mit Blick auf den dringenden Handlungsbedarf ist ein
Maßnahmenbeginn zwingend erforderlich. Das lässt sich verhältnismäßig
sicher nur mit der Nutzung des vorhandenen Standortes durchführen.Seite 7 von 13

Seite 8
Aus diesem Grund soll unmittelbar mit ersten Schritten zur Vorplanung
begonnen werden. Im Zuge dieser Planung wird dann geprüft, ob für
energetische Maßnahmen eine Förderung in Anspruch genommen werden
kann.
Die nach Beschlussfassung zu erstellende Vorplanung mit der
Kostenschätzung wird wie üblich den politischen Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen
- Lageplan Bestand und Plan Variante Sanierung
- Bauzeichnungen Variante Neubau BauvoranfrageSeite 8 von 13

Seite 9
Variante Sanierung
Produktgruppe Produktgruppenbezeichung Produkt Produktbezeichnung
0.00 Innere Verwaltung 0.00.00 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt im
WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
610.000 604300 2019 -1.215.000Feuer- und Rettungswache 3 -
Sanierung 3.190.000 604300 2020 1.015.000
3.320.000 604300 2021 3.320.000
3.440.000 604300 2022 3.440.000
3.560.000 604300 2022 3.560.000
2.110.000 604300 2022 2.110.000
Einzahlungen 0
Investiver Finanzsaldo 16.230.000 12.230.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt im
WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung(1,2%) 194.760 604400
Abschreibungen(80 Jahre) 202.875 650000
Zinsen(1,5%) 243.450 660000
Einzahlungen/Erträge 0
Haushaltsbelastung jährlich 641.085
Variante Neubau
Produktgruppe Produktgruppenbezeichung Produkt Produktbezeichnung
0.00 Innere Verwaltung 0.00.00 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt im
WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
550.000 604300 2019 -1.275.000Feuer- und Rettungswache 3 -
Neubau 3.080.000 604300 2020 905.000
3.200.000 604300 2021 3.200.000
3.320.000 604300 2022 3.320.000
3.430.000 604300 2023 3.430.000
3.290.000 604300 2024 3.290.000
Einzahlungen 0
Investiver Finanzsaldo 16.870.000 12.870.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) XSeite 9 von 13

Seite 10
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt im
WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung(1,2%) 202.440 604400
Abschreibungen(80 Jahre) 210.875 650000
Zinsen(1,5%) 253.050 660000
Einzahlungen/Erträge 0
Haushaltsbelastung jährlich 666.365
Anlage/n
1 Anlagen (öffentlich)Seite 10 von 13

Seite 11 von 13

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Datenstand: 03.11.2026, 02:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de