190380 · Beschlussvorlage
Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 3 und der Unterkunft der Löscheinheit Bad Godesberg der Freiwilligen Feuerwehr am jetzigen Standort(Alt: 1912355, FF Amt 37)
Kerndaten
- Nummer
- 190380
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 190380 Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 3 und der Unterkunft der Löscheinheit Bad Godesberg der Freiwilligen Feuerwehr am jetzigen Standort(Alt: 1912355, FF Amt 37) Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 05.11.2019 Empfehlung Rat 07.11.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem hier dargestellten Konzept zur Erneuerung der Feuerwehr- und Rettungswache 3 einschließlich der Unterkunft der Löscheinheit Bad Godesberg der Freiwilligen Feuerwehr am bestehenden Standort wird zugestimmt. Die zu erstellende Vorplanung für die hier vorgeschlagene Variante wird in einer erneuten Vorlage den zuständigen Gremien zum Beschluss vorgelegt. Im Wirtschaftsplan des SGB sind für die Jahre 2019 und 2020 Mittel in Höhe von 4.000.000,00 EUR bereitgestellt. In den kommenden Wirtschaftsplänen sind nach Erstellung der Vorplanung die restlichen Mittel bereitzustellen. Begründung Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr 03.09.2019 einstimmig 9 Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.09.2019 einstimmig 2 Betriebsausschuss SGB 12.09.2019 einstimmig 2 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 10.10.2019 einstimmig 2 Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 13 Seite 2 Die Feuer- und Rettungswache 3 wird an der Friesdorfer Straße 160 seit ihrer Inbetriebnahme am 11. März 1974 ununterbrochen und nur mit punktuellen baulichen Änderungen und Erneuerungen betrieben. Der bauliche Zustand ist schlecht, Arbeitssicherheits- und Brandschutzmängel konnten nur teilweise bzw. provisorisch behoben werden, der Energiebedarf ist sehr hoch und die räumlichen Möglichkeiten entsprechen nicht mehr den, vor allem durch den steigenden Bedarf im rettungsdienstlichen Bereich, vorhandenen Anforderungen. Eine Maßnahme „Umbau und Erweiterung“ wurde erstmals für 2011 in den Wirtschaftsplan des SGB aufgenommen und 2012 im Zuge der Beantwortung einer Großen Anfrage (Drucksachen-Nr. 1211665) auf rund 3,7 Mio. Euro geschätzt. Diese Zahl war Ergebnis der damaligen Vorplanung für die Sanierung des straßenseitigen Gebäuderiegels. Die sich nunmehr abzeichnende Notwendigkeit der Erneuerung der Fahrzeughalle war seinerzeit nicht Gegenstand der Planungen. Am 11.12.2018 hat der Rat den Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2019 bis 2023 beschlossen (Drucksachen-Nr. 1811905). Dieser enthält unter anderem eine Auflistung der in den nächsten Jahren notwendigen Baumaßnahmen und den Beschluss über deren Aufnahme in den Wirtschaftsplan des SGB. Für die Feuer- und Rettungswache 3 sind hier 4 Mio. Euro für Grundsanierung und Umbau des Wachtraktes in den Jahren 2018 und 2019 sowie, allerdings ohne Erstellung eines Raumbuches und einer Planung, vorsorglich 4,05 Mio. Euro für den Neubau der Fahrzeughalle ab 2022 eingestellt worden. Nicht berücksichtigt wurde hierbei die erforderliche Interimsunterbringung aller Nutzungen des straßenseitigen Gebäuderiegels. Die Architektenleistung für die Sanierung des Wachtraktes wurde im Rahmen eines VgV-Verfahrens im November 2018 vergeben. Da sich seit Erstellung der ersten Planungen im Jahr 2012 sowohl weitere Einsatzzahlensteigerungen und damit verbundene erweiterte Vorhaltungen als auch Änderungen bei den zugrundeliegenden Rechtsvorschriften ergeben haben, musste auch die aktuelle Planung zunächst bei der Grundlagenermittlung ansetzen. Beispielhaft sei hier die in 2017 in Kraft getretene Norm für Rettungswachen genannt (DIN 13049). Bereits hierbei war im Zuge der Beteiligung der Stabsstelle Arbeitssicherheit sowie der Unfallkasse erkennbar, dass sich die ursprünglich geplante Unterbringung des Rettungsdienstes im Wachtrakt an der Friesdorfer Straße auf Grund der engen Rastermaße und des geringen Abstands zur Friesdorfer Straße so nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen im Betrieb würde umsetzen lassen. Für die Bewertung einer Sanierung der Wache müssen darüber hinaus Aspekte des Bauablaufs, des Endzustandes und der Kosten und Risiken berücksichtigt werden:Seite 2 von 13 Seite 3 Der straßenseitige Gebäuderiegel wäre auch nach einer umfangreichen Sanierung aufgrund des Rastermaßes des verbleibenden Gebäudekerns nur bedingt für eine jahrzehntelange Weiternutzung geeignet. Die mangelnde Breite und die geringe Höhe des Erdgeschosses sind hierfür die Hauptursache. Die dort ursprünglich vorgesehenen Stellplätze für Rettungswagen und Notarztfahrzeuge lassen sich voraussichtlich aus formellen Gründen nicht realisieren und müssen dann weiterhin in der bestehenden Halle untergebracht werden. Die Situation dort entspricht aber auch nicht den betrieblichen Notwendigkeiten und den heutigen Baustandards und wäre nur bei einer Sanierung unter Einhaltung des Bestandschutzes weiter nutzbar. Bei der Sanierung des straßenseitigen Gebäuderiegels müsste eine lange und aufwändige Interimsunterbringung in Containern auf dem Grundstück erfolgen. Die Fahrzeughalle würde in dieser ersten Bauphase weiter genutzt. In einer zweiten Bauphase wäre die bestehende Halle zu sanieren. Ein Neubau mit Anpassung an aktuell notwendige Rastermaße hätte auf der begrenzten Fläche erhebliche Abstriche bei der Unterbringung von Fahrzeugen zur Folge. Die Unterkunft der Löscheinheit Bad Godesberg der Freiwilligen Feuerwehr könnte nicht wesentlich erneuert werden. Nur in der Fahrzeughalle wären im Rahmen des verfügbaren umbauten Raumes erneuerte Räumlichkeiten für Umkleiden und Spinde möglich. Für diese Variante ist das Baurecht mit Bezug auf die Nachbarschaft, die Baugrenzen und Gebäudehöhen gegeben, da im Wesentlichen keine den Bestandsschutz auflösenden Maßnahmen durchgeführt würden. Eine Sanierung der Gebäude ist mit wesentlich höheren Unwägbarkeiten verbunden als ein Abriss und Neubau. Dieses wirkt sich zunächst auf die Kosten aus. Unabhängig von den Kosten kommt hinzu, dass eine Sanierung die Variante mit der geringsten zeitlichen und betrieblichen Planungssicherheit darstellt. Unter Berücksichtigung vergleichbarer BKI-Werte, den Kosten für ein Provisorium und des vergleichbar hohen Kostenrisikos für eine Sanierung wird ein Investitionsvolumen von ca. 16,2 Millionen Euro erwartet. Dabei ist zu beachten, dass eine erste Annahme sich aus einem sehr frühen Bearbeitungsstadium ergibt. Die folgende Kostenaufstellung kann daher nur eine erste Kostenindikation darstellen.Seite 3 von 13 Seite 4Seite 4 von 13 Seite 5 Variante Sanierung der Wache und der Wagenhalle Kosten in EURO Baukosten Wache + Keller 2.460.000 Baukosten Fahrzeughalle 2.050.000 Abbruch 500.000 Außenanlagen 250.000 Ausstattung 500.000 Provisorium 3.000.000 Baunebenkosten 3.180.000 Risikozuschlag* 2.732.000 Baukostensteigerung (4% p.a.) 1.568.000 Baukosten: 16.240.000 *30% für die Positionen Baukosten Wache + Keller, Baukosten Fahrzeughalle, Baunebenkosten 10% für die Positionen Abbruch, Außenanlagen, Ausstattung, Provisorium In Anbetracht der Risiken und der hohen Kosten einer Sanierung bei gleichzeitig weiterhin erheblichen Einschränkungen über viele Jahrzehnte weiterer Nutzung schlägt die Verwaltung vor, diese Variante nicht weiter zu verfolgen. Stattdessen wird vorgeschlagen, die Bausubstanz der Feuer- und Rettungswache 3 auf dem vorhandenen Gelände in zwei Bauabschnitten vollständig zu erneuern. Für die Bewertung einer solchen Variante müssen folgende Aspekte des Bauablaufs, des Endzustandes und der Kosten und Risiken berücksichtigt werden: In einer ersten Bauphase wird der östliche Teil der Fahrzeughalle abgerissen und an dieser Stelle ein erster Bauabschnitt der künftigen Feuerwache erstellt. Für die hierin noch nicht zu realisierenden Aufenthalts-, Spind- und Büroräume wird vor Beginn des zweiten Bauabschnittes eine eingeschossige Containeranlage auf dem Hof erstellt. An der Sankt-Augustinus-Straße wird auf dem Gelände der jetzigen Unterkunft der Freiwilligen Feuerwehr eine vollwertige Ein- und Ausfahrt sowohl für die Baustellen-erschließung, als auch für den späteren Betrieb erstellt.Seite 5 von 13 Seite 6 Die Freiwillige Feuerwehr Bad Godesberg sowie die Sonderfahrzeuge der Feuer- und Rettungswache 3 werden während der Bauphase in einer anzumietenden und herzurichtenden Unterkunft in der Nähe der Feuer- und Rettungswache 3 untergebracht. Dazu haben erste Gespräche und Ortstermine mit einem möglichen Vermieter stattgefunden. Die Anmietung ist notwendig, da die Maßnahme ohne eine geeignete Interimsunterkunft in unmittelbarer Nähe nicht durchführbar ist. Nach Beschluss würde die Planung der notwendigen Maßnahmen für die Nutzung des Objektes erfolgen. Hier sind im weiteren Verlauf Einbauten und / oder Container-unterkünfte und technische Herrichtungen erforderlich. Nach dem Umzug von Teilen der Feuer- und Rettungswache in den ersten Bauabschnitt werden der Rest der Fahrzeughalle sowie der straßenseitige Gebäuderiegel abgerissen und in diesem Bereich die fehlenden Funktionsräume und Fahrzeughallen der Feuer- und Rettungswache und der Freiwilligen Feuerwehr Bad Godesberg erstellt. Abschließend erfolgen der Umzug aus der angemieteten Interimsunterkunft und der Rückbau der eingeschossigen Container- anlage auf dem Hof. Die Umsetzung dieser Variante ist unter anderem von der Unterbringung von Teilnutzungen in einer externen Liegenschaft abhängig. Sofern dies nicht wie erwartet gesichert werden kann, soll ein Neubau in umgekehrter Reihenfolge realisiert werden. In diesem Fall wäre zunächst die Unterbringung der straßenseitigen Nutzungen in einer Containeranlage auf dem eigenen Grundstück durchzuführen. In Bezug auf die Nutzbarkeit des Endzustandes und voraussichtlich auch in Bezug auf die Gesamtkosten wird dies jedoch nicht favorisiert. Der jetzige straßenseitige Gebäuderiegel müsste noch für einige Jahre, bis zum Abschluss des ersten Bauabschnittes, genutzt werden. Hier sind für die weitere Nutzung noch die notwendigen und vertretbaren Unterhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen. Auch für diese Variante ist das Baurecht mit Bezug auf die Nachbarschaft, die Baugrenzen und Gebäudehöhen vorgeprüft worden. Im Ergebnis kann erwartet werden, dass eine weiterhin dreigeschossige Bebauung an der Straße und eine gestaffelt ausgeführte Bebauung am Standort der jetzigen Fahrzeughalle möglich ist. Dies wird aktuell auch noch durch eine Bauvoranfrage geprüft. Für diese Variante würde ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 16,9 Mio. Euro erwartet. Bei Betrachtung der Lebenszykluskosten des Neubaus wird diese aufgrund der längeren Lebensdauer und der energetischen Situation (Energieverbräuche) deutlich wirtschaftlicher sein. Auch die Möglichkeit derSeite 6 von 13 Seite 7 Optimierung der Raumsituation und Anpassung an den aktuellen Standard spricht für die Neubauvariante. Die folgende Kostenaufstellung kann daher nur eine erste Kostenindikation darstellen. Dabei ist zu beachten, dass eine erste Annahme sich aus einem sehr frühen Bearbeitungsstadium ergibt und noch keine Vorplanung vorliegt. Variante Neubau inklusive Fahrzeughalle und Unterbringung freiwilliger Feuerwehr Kosten in Euro Baukosten 8.800.000 Abbruch 500.000 Außenanlagen 250.000 Ausstattung 500.000 Provisorium 1-geschossig 250.000 Mietkosten und Änderungen 500.000 Baunebenkosten 3.000.000 Risikozuschlag* 1.350.000 Baukostensteigerung (4% p.a.) 1.790.000 Baukosten: 16.940.000 *10% für die Positionen Baukosten, Baunebenkosten, Abbruch, Außenanlagen, Ausstattung, Provisorium Die Variante eines vollständigen Neubaus an einem neuen Standort soll nicht verfolgt werden. Die Lage des jetzigen Standortes ist grundsätzlich sehr gut geeignet. Mit Blick auf den dringenden Handlungsbedarf ist ein Maßnahmenbeginn zwingend erforderlich. Das lässt sich verhältnismäßig sicher nur mit der Nutzung des vorhandenen Standortes durchführen.Seite 7 von 13 Seite 8 Aus diesem Grund soll unmittelbar mit ersten Schritten zur Vorplanung begonnen werden. Im Zuge dieser Planung wird dann geprüft, ob für energetische Maßnahmen eine Förderung in Anspruch genommen werden kann. Die nach Beschlussfassung zu erstellende Vorplanung mit der Kostenschätzung wird wie üblich den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlagen - Lageplan Bestand und Plan Variante Sanierung - Bauzeichnungen Variante Neubau BauvoranfrageSeite 8 von 13 Seite 9 Variante Sanierung Produktgruppe Produktgruppenbezeichung Produkt Produktbezeichnung 0.00 Innere Verwaltung 0.00.00 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung 610.000 604300 2019 -1.215.000Feuer- und Rettungswache 3 - Sanierung 3.190.000 604300 2020 1.015.000 3.320.000 604300 2021 3.320.000 3.440.000 604300 2022 3.440.000 3.560.000 604300 2022 3.560.000 2.110.000 604300 2022 2.110.000 Einzahlungen 0 Investiver Finanzsaldo 16.230.000 12.230.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Bauunterhaltung(1,2%) 194.760 604400 Abschreibungen(80 Jahre) 202.875 650000 Zinsen(1,5%) 243.450 660000 Einzahlungen/Erträge 0 Haushaltsbelastung jährlich 641.085 Variante Neubau Produktgruppe Produktgruppenbezeichung Produkt Produktbezeichnung 0.00 Innere Verwaltung 0.00.00 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung 550.000 604300 2019 -1.275.000Feuer- und Rettungswache 3 - Neubau 3.080.000 604300 2020 905.000 3.200.000 604300 2021 3.200.000 3.320.000 604300 2022 3.320.000 3.430.000 604300 2023 3.430.000 3.290.000 604300 2024 3.290.000 Einzahlungen 0 Investiver Finanzsaldo 16.870.000 12.870.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) XSeite 9 von 13 Seite 10 Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Bauunterhaltung(1,2%) 202.440 604400 Abschreibungen(80 Jahre) 210.875 650000 Zinsen(1,5%) 253.050 660000 Einzahlungen/Erträge 0 Haushaltsbelastung jährlich 666.365 Anlage/n 1 Anlagen (öffentlich)Seite 10 von 13 Seite 11 von 13 Seite 12 von 13 Seite 13 von 13
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de