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190377 · Beschlussvorlage

Bereitstellung von Zuschüssen an die Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH für die Durchführung des Beethovenfestes 2021 ff.

Nummer
190377
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Kulturausschusses 04.12.2019 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
190377
Bereitstellung von Zuschüssen an die Internationale
Beethovenfeste Bonn gGmbH für die Durchführung
des Beethovenfestes 2021 ff.
Beratungsfolge
Kulturausschuss 04.12.2019 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für die Durchführung des Beethovenfestes im Haushaltsjahr 2021 werden der
Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH folgende Zuschüsse gewährt:
a) Betriebsmittelzuschuss 1,6 Mio. €
b) Mietkostenzuschuss für die Anmietung
einer Spielstätte 0,4 Mio. €
Soweit die Beethovenhalle auch im Folgejahr nicht zur Verfügung steht, ist
neben dem vorgenannten Betriebsmittelzuschuss der Mietkostenzuschuss
ebenfalls im Jahr 2022 bereitzustellen.
Begründung
Im Haushalt 2019/20 sowie der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 sind für
die Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH (IBFB gGmbH) zur
Durchführung des jährlich stattfindenden Beethovenfestes folgende Zuschüsse
veranschlagt:
a) Betriebsmittelzuschuss jährlich 1,6 Mio. €
b) Anmietung WCCB (bis 2020) jährlich 0,4 Mio. €
Der Zuschuss für die Anmietung des WCCB wurde erforderlich, weil die
Beethovenhalle aufgrund Sanierungsmaßnahmen nicht zur Verfügung steht. Da
nach derzeitigem Stand die Beethovenhalle auch im Jahr 2021 nicht zur
Verfügung stehen wird, das WCCB jedoch dann keine erforderlichen
Kapazitäten für das Beethovenfest mehr bieten kann, hat die IBFB gGmbH mit
dem Theater Bonn verhandelt. Hier fällt ebenfalls eine Miete an, die auch die
entsprechenden Nutzungsausfälle des Theaters in dieser Zeit berücksichtigen
muss. In diesem Zusammenhang schlägt die Verwaltung vor, die Gewährung
eines zusätzlichen Zuschusses für eine Anmietung von geeigneten Räumen mit
den bisherigen Beträgen beizubehalten. Die Abrechnung erfolgt nach den
tatsächlich angefallenen Mietkosten.
Federführung:
41 Kulturamt Dezernat:
Dez. IVSeite 1 von 2

Seite 2
Der Aufsichtsrat der IBFB gGmbH wird in seiner Dezembersitzung 2019 über
den Wirtschaftsplan 2020 beschließen und im Rahmen der mittelfristigen
Finanzplanung auch auf die besondere Situation des Jahres 2021
eingehen.Vor diesem Hintergrund hält es die Verwaltung für zweckmäßig und
geboten, bereits jetzt eine Beschlussfassung zum Zuschussumfang des Jahres
2021 auf den Weg zu bringen, um eine Planungsgrundlage zu erhalten sowie
Planungssicherheit in diesem Bereich herzustellen.
Zum Haushalt 2021/22 steht auch der Neuabschluss einer Vereinbarung
zwischen der Stadt Bonn und der IBFB gGmbH zur Durchführung künftiger
Beethovenfeste an. Hierzu wird die Verwaltung Anfang 2020, im
Zusammenhang mit der Entscheidung über die künftige Intendanz, den
Ratsgremien einen Vorschlag vorlegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.04.03 Beethovenpflege
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.000.000 € 141000403 400.000 € Gesamthaushalt
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de