190377 · Beschlussvorlage
Bereitstellung von Zuschüssen an die Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH für die Durchführung des Beethovenfestes 2021 ff.
Kerndaten
- Nummer
- 190377
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190377 Bereitstellung von Zuschüssen an die Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH für die Durchführung des Beethovenfestes 2021 ff. Beratungsfolge Kulturausschuss 04.12.2019 Empfehlung Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung Rat 12.12.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die Durchführung des Beethovenfestes im Haushaltsjahr 2021 werden der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH folgende Zuschüsse gewährt: a) Betriebsmittelzuschuss 1,6 Mio. € b) Mietkostenzuschuss für die Anmietung einer Spielstätte 0,4 Mio. € Soweit die Beethovenhalle auch im Folgejahr nicht zur Verfügung steht, ist neben dem vorgenannten Betriebsmittelzuschuss der Mietkostenzuschuss ebenfalls im Jahr 2022 bereitzustellen. Begründung Im Haushalt 2019/20 sowie der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 sind für die Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH (IBFB gGmbH) zur Durchführung des jährlich stattfindenden Beethovenfestes folgende Zuschüsse veranschlagt: a) Betriebsmittelzuschuss jährlich 1,6 Mio. € b) Anmietung WCCB (bis 2020) jährlich 0,4 Mio. € Der Zuschuss für die Anmietung des WCCB wurde erforderlich, weil die Beethovenhalle aufgrund Sanierungsmaßnahmen nicht zur Verfügung steht. Da nach derzeitigem Stand die Beethovenhalle auch im Jahr 2021 nicht zur Verfügung stehen wird, das WCCB jedoch dann keine erforderlichen Kapazitäten für das Beethovenfest mehr bieten kann, hat die IBFB gGmbH mit dem Theater Bonn verhandelt. Hier fällt ebenfalls eine Miete an, die auch die entsprechenden Nutzungsausfälle des Theaters in dieser Zeit berücksichtigen muss. In diesem Zusammenhang schlägt die Verwaltung vor, die Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses für eine Anmietung von geeigneten Räumen mit den bisherigen Beträgen beizubehalten. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich angefallenen Mietkosten. Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IVSeite 1 von 2 Seite 2 Der Aufsichtsrat der IBFB gGmbH wird in seiner Dezembersitzung 2019 über den Wirtschaftsplan 2020 beschließen und im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung auch auf die besondere Situation des Jahres 2021 eingehen.Vor diesem Hintergrund hält es die Verwaltung für zweckmäßig und geboten, bereits jetzt eine Beschlussfassung zum Zuschussumfang des Jahres 2021 auf den Weg zu bringen, um eine Planungsgrundlage zu erhalten sowie Planungssicherheit in diesem Bereich herzustellen. Zum Haushalt 2021/22 steht auch der Neuabschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Bonn und der IBFB gGmbH zur Durchführung künftiger Beethovenfeste an. Hierzu wird die Verwaltung Anfang 2020, im Zusammenhang mit der Entscheidung über die künftige Intendanz, den Ratsgremien einen Vorschlag vorlegen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.04.03 Beethovenpflege Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.000.000 € 141000403 400.000 € Gesamthaushalt Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de