190373 · Mitteilungsvorlage
Dauerhafte Beflaggung zum Beethoven-Jubiläum am Alten Rathaus in 2020 / Abweichung von der Beflaggungsverordnung
Kerndaten
- Nummer
- 190373
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 04.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.166 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 190373 Dauerhafte Beflaggung zum Beethoven-Jubiläum am Alten Rathaus in 2020 / Abweichung von der Beflaggungsverordnung Beratungsfolge Ausschuss für Internationales und Wissenschaft 27.11.2019 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung beabsichtigt, während der Dauer des Beethoven-Jubiläums – von Dezember 2019 bis Dezember 2020 - in Ergänzung zu Punkt 5 der Flaggenverordnung unter Verzicht auf eine hoheitliche Beflaggung die Hissfahnenanlagen am Alten Rathaus/Markt dauerhaft mit „Jubiläumsfahnen“ zu belegen, sofern keine protokollarischen und bereits festgelegten Anlässe (wie Beethovenfest und UN Tag) dem entgegenstehen. Eine dauerhafte Beflaggung des Beethoven-Jubiläums an offiziellen, repräsentativen Gebäuden in Bonn, insbesondere am Alten Rathaus, erscheint besonders gut geeignet, die Verbundenheit der Stadt Bonn mit ihrem größten Sohn zu zeigen. Beflaggungen in unmittelbarer Nähe der Bezirksrathäuser in Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg sind bereits über den bestehenden städtischen Belegungsplan für Stadtschmuckanlagen organisatorisch geregelt. Anlage/n Keine Federführung: 13 Presseamt Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de