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190373 · Mitteilungsvorlage

Dauerhafte Beflaggung zum Beethoven-Jubiläum am Alten Rathaus in 2020 / Abweichung von der Beflaggungsverordnung

Nummer
190373
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
04.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Internationales und Wissenschaft 27.11.2019 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
190373
Dauerhafte Beflaggung zum Beethoven-Jubiläum
am Alten Rathaus in 2020 / Abweichung von der
Beflaggungsverordnung
Beratungsfolge
Ausschuss für Internationales und
Wissenschaft
27.11.2019 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung beabsichtigt, während der Dauer des Beethoven-Jubiläums –
von Dezember 2019 bis Dezember 2020 - in Ergänzung zu Punkt 5 der
Flaggenverordnung unter Verzicht auf eine hoheitliche Beflaggung die
Hissfahnenanlagen am Alten Rathaus/Markt dauerhaft mit „Jubiläumsfahnen“
zu belegen, sofern keine protokollarischen und bereits festgelegten Anlässe
(wie Beethovenfest und UN Tag) dem entgegenstehen.
Eine dauerhafte Beflaggung des Beethoven-Jubiläums an
offiziellen, repräsentativen Gebäuden in Bonn, insbesondere am Alten Rathaus,
erscheint besonders gut geeignet, die Verbundenheit der Stadt Bonn mit ihrem
größten Sohn zu zeigen.
Beflaggungen in unmittelbarer Nähe der Bezirksrathäuser in Bad Godesberg,
Beuel und Hardtberg sind bereits über den bestehenden städtischen
Belegungsplan für Stadtschmuckanlagen organisatorisch geregelt.
Anlage/n
Keine
Federführung:
13 Presseamt Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 1

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Datenstand: 02.11.2026, 19:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de