190368 · Beschlussvorlage
Abschluss von Förderverträgen für die Offene Jugendarbeit in Bonn für das Jahr 2020
Kerndaten
- Nummer
- 190368
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190368 Abschluss von Förderverträgen für die Offene Jugendarbeit in Bonn für das Jahr 2020 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 21.11.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bis zum 31.12.2019 abgeschlossenen Förderverträge mit den Trägern der freien Jugendhilfe zum Betrieb von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 zu verlängern. 2. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im Haushaltsjahr 2020 veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 3.075.712,19 €. Begründung Zwischenzeitlich haben auf der Plattform der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII im Jahr 2019 weitere Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und der Träger von Einrichtungen der freien Jugendhilfe zur Erarbeitung neuer Richtlinien für den Bereich der Förderung von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit stattgefunden. Hierbei wurden die Bedarfe weiter konkretisiert und die Einzelheiten zu den Fördermodalitäten diskutiert. Im bisherigen Abstimmungsprozess bestand Einigkeit darüber, die künftige Laufzeit der Förderverträge an den Kinder- und Jugendförderplan der Bundesstadt Bonn zu koppeln, welcher sich wiederum an der jeweiligen Ratsperiode orientiert. In den Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Träger von Einrichtungen der freien Jugendhilfe konnte daher Einvernehmen darüber erzielt werden, dass für das Jahr 2020 die Förderung auf der Grundlage der bisherigen Strategiepauschalen fortgeführt werden soll. Die Verwaltung schlägt vor, die zum 31.12.2019 auslaufenden Förderverträge bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Der Personalkostenanteil der Pauschale wird wie in den Vorjahren auch im Jahr 2020 um 1,5 % gesteigert. Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. VSeite 1 von 2 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.06.04 Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung Einrichtungen der Jugendarbeit 1.51.20.06.04.02 Offene Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen der freien Träger Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 3.075.712,19 EUR 151000604 2020 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 3.075.712,19 EUR Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de