190363 · Beschlussvorlage
Einrichtung von eigenen Fahrspuren für Radfahrer Hier: Verkehrsversuch “Umweltspur“ auf dem Hermann-Wandersleb-Ring (alt: 1912946, FF: Amt 61)
Kerndaten
- Nummer
- 190363
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
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Untergeordnet
- Einrichtung von eigenen Fahrspuren für Radfahrer Hier: Verkehrsversuch “Umweltspur“ auf dem Hermann-Wandersleb-Ring (alt: 1912946, FF: Amt 61) Antrag zur Vorlage 190363
- Einrichtung von eigenen Fahrspuren für Radfahrer Hier: Verkehrsversuch “Umweltspur“ auf dem Hermann-Wandersleb-Ring (alt: 1912946AA3)
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Beschlussvorlage öffentlich 190363 Einrichtung von eigenen Fahrspuren für Radfahrer Hier: Verkehrsversuch “Umweltspur“ auf dem Hermann-Wandersleb-Ring (alt: 1912946, FF: Amt 61) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Anregung Rat 07.11.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Einem Verkehrsversuch zur Einrichtung von „Umweltspuren“ auf dem Hermann- Wandersleb-Ring zwischen dem Knoten „Auf dem Hügel / Frongasse“ und dem Knoten „Provinzialstraße“ wird zugestimmt. Begründung Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 2 Ausgehend von einem Bürgerantrag zur Einrichtung von eigenen Fahrspuren für Radfahrer wurde vom Planungsausschuss in der Sitzung vom 20.02.2019 (DS-Nr.: 1812577EB9) ein Beschluss zur Prüfung einer Umwandlung von jeweils einer Spur der Straßen „Sandkaule“ und „Hermann-Wandersleb-Ring/Endenicher Straße“ in Umweltspuren gefasst. Neben der Prüfung der Möglichkeit zur Umwandlung wurden etwaige Alternativvorschläge von Seiten der Verwaltung eingefordert. Für die Sandkaule wurde mittlerweile aufgrund der Vorlage der Verwaltung in der BV Bonn am 09.07.2019 (DS-Nr.: 1812577EB14) ein Beschluss zu einem gesicherten Radfahrstreifen („Protected Bike Lane“ - PBL) gefasst. Dieser soll noch in diesem Jahr ausgeführt werden. Zum Sachstand „Umweltspur Endenicher Straße/Hermann-Wandersleb-Ring“ gab es am 26.06.19 (PLA) und 09.07.19 (BV BN) eine Mitteilungsvorlage (DS- Nr.: 1812577NV10), in der u.a. darauf hingewiesen wurde, dass zwar dort grundsätzlich Umweltspuren in Betracht kommen könnten, jedoch zunächst noch weitere Untersuchungen/Prüfungen und Verkehrszählungen Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. ISeite 1 von 4 Seite 2 vorgenommen werden müssten und erst dann eine Beschlussvorlage zum Thema eingebracht werden könnte. Diese ergänzenden Untersuchungen sind nun fertiggestellt und kommen zum Ergebnis, dass ein Sonderfahrstreifen/„Umweltspur“ auf dem gesamten Streckenzug ohne Querschnittsanpassung einen starken Eingriff in das Verkehrsnetz der Stadt darstellt. Verkehrserhebungen von Anfang Juli 2019 zeigen die hohen Kfz-Belastungen, aber auch einen relevanten Radverkehr. Auch wenn der Hermann-Wandersleb-Ring (nachfolgend HWR) eine höhere Verkehrsbelastung als die Endenicher Str. aufweist, sind auf dem HWR die Gegebenheiten für Sonderfahrstreifen abschnittsweise gegeben. Die geringere Anzahl an Konfliktpunkten (Einfahrten bzw. Kreuzungen, insbesondere mit Linksabbieger) auf dem HWR führt zu der Einschätzung, dass ein Sonderfahrstreifen auf dem bestehenden Querschnitt eingerichtet werden könnte. Gegebenenfalls müsste die Querschnittsaufteilung des HWR bei einer späteren Realisierung der Westbahn (je nach Variante) angepasst werden. Die Planung sieht auf der jeweils äußeren Spur einen Sonderfahrstreifen mit erweiterter Freigabe (z. B. Freigabe für Radverkehr, Linienverkehr und Taxi) vor, welcher an den Kreuzungsbereichen unterbrochen wird, um Kapazitäten der Knotenpunkte hinsichtlich der Rechtsabbiegebeziehungen zu gewährleisten. An den Enden der Umweltspur soll ein ausreichender Versatz des Sonderfahrstreifens zu den Kreuzungsbereichen der Provinzialstraße/ Rochusstraße/HWR sowie Auf dem Hügel/Frongasse/HWR die Leistungsfähigkeit unterstützen. Die Unterbrechung der Umweltspur an den Knotenpunkten Pfarrer-Byns-Straße, Theodor-Litt-Straße und Erich-Hoffmann- Straße als Aufstellbereich für den jeweiligen Rechtsabbieger dient der Beibehaltung der Leistungsfähigkeit dieser Knotenpunkte. Anders die Situation an den Knoten Provinzialstraße/Rochusstraße/HWR sowie Auf dem Hügel/Frongasse/HWR, welche heute (in der Spitzenstunde) an die Kapazitätsgrenze stoßen. Ein Einziehen der Spur in Nähe dieser Kreuzungsbereiche wird vermutlich zu den Hauptverkehrszeiten einen Rückstau verursachen. Eine Anpassung der LSA zur Verbesserung kann dahingehend ausgeschlossen werden. Die Auswirkungen der Umsetzung des Sonderfahrstreifens auf dem HWR sind nur schwer zu beurteilen. Ein Verkehrsversuch ist aussagekräftiger und realistischer als umfangreiche und kostenintensive (Micro-)Simulationen, welche zeitliche und verkehrsträger-spezifische Verlagerungen oftmals nur unzureichend abbilden können. Es kann im Verkehrsversuch davon ausgegangen werden, dass erwartete Ausweichverkehre auch zu einer Entlastung der betreffenden Knotenpunkte führen können (sieheSeite 2 von 4 Seite 3 DS1812577NV10). Dies erfolgt erfahrungsgemäß erst nach einer Anpassungsphase von wenigen Wochen. Zwischen dem Knoten „Auf dem Hügel/Frongasse“ und dem „Endenicher Ei“ ist die Einrichtung einer Umweltspur im gegenwärtigen Querschnitt nicht möglich, da hier der wartende Linksabbiegerstrom sehr häufig die einzige noch verbleibende Geradeausspur Richtung Innenstadt zustauen würde. Lösungsvorschläge hierzu werden im Zusammenhang mit den Untersuchungen zum Knoten Endenicher Ei als Bestandteil der Planung einer Umweltspur auf der Endenicher Straße erarbeitet (s. hierzu die parallel eingebrachte Vorlage DS-Nr. 1912945). Die möglichen Fahrzeitverkürzungen des Buslinienverkehrs werden durch evtl. entstehende Rückstaueffekte auf dem weiteren Linienweg womöglich wieder aufgelöst. Behinderungen der Busse durch Radverkehr auf der Umweltspur sind zudem möglich. Verzögerungen für den Linienbusbetrieb werden erst in der Testphase nach ersten Fahrzeitauswertungen errechnet bzw. beziffert werden können. Eine Förderung des Radverkehrs wie auch des ÖPNV mit Umstiegsanreizen könnte mit der Maßnahme erreicht werden. Damit stellt die Maßnahme eine Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs auf dem genannten Streckenabschnitt dar. Im Verkehrsversuch sollte die „Umweltspur“ für Linienbusverkehr und Radverkehr als Sonderfahrstreifen ausgewiesen werden. Weiter besteht die Möglichkeit einer erweiterten Freigabe für E-Fahrzeuge sowie die im Rahmen der StVo Novellierung aufgezeigte Freigabe für Fahrzeuge mit mehr als drei Personen. Hinsichtlich einer erweiterten Freigabe ist zwischen einer möglichst breiten Akzeptanz der Sonderfahrstreifen und Sicherheitsbedenken bzw. originärem Ziel der Rad- und ÖPNV-Förderung abzuwägen. Daher wird empfohlen zunächst lediglich Linienbusverkehr und Radverkehr für den Sonderfahrstreifen vorzusehen. Während des Testbetriebs soll ein intensives Monitoring erfolgen. Bei einer fehlenden Leistungsfähigkeit mit Verzögerungen für den Linienbusbetrieb wird die Verwaltung Alternativen prüfen, welche zum einen Busverkehre bevorzugen und zum anderen Alternativrouten für den Radverkehr beinhalten. Ein Verkehrsversuch auf dem HWR sollte hinsichtlich der Dauer die jahreszeitlich bedingten Veränderungen im Verkehrsgeschehen ausreichend abbilden und mindestens 7 Monate betragen. Ein Start des Versuchs in den Osterferien 2020 böte durch die erfahrungsgemäß geringere Verkehrsbelastung gute Bedingungen. Die im nachstehenden Finanzkasten ausgewiesenen Kosten, die zu je 50% aus der Fahrradhauptstadt 2020 und der ÖPNV-Pauschale finanziert werden, gehen von einem vorläufigen roten Anlegen des Sonderfahrstreifens aus. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. 190.000,00 EUR. Bei AnlegenSeite 3 von 4 Seite 4 allein mit Markierungen nach StVO inkl. Piktogramm werden die Kosten auf ca. 75.000,00 EUR geschätzt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnu ng Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 (6102000/ 6100000) Individualverkehrsplanung (Fahrradhauptstadt 2020/ ÖPNV-Pauschale) Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten) (früherer Vermögenshaushalt) Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen 56 Einzahlungen § 11 ÖPNVG Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt) Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustell en Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 190.000,00 1.12.07.01/ 6102000/ 6100000 2020 Einzahlungen / Erträge 190.000,00 Haushaltsbelastung jährlich 0,00 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de