190361-2 AA · Änderungsantrag
Bürgerantrag : Einrichtung einer Tempo-30- Zone zwischen den Haltestellen " Heidebergen " und " Am Tanzberg"
Kerndaten
- Nummer
- 190361-2 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 16.06.2023
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 190361-2 AA Antragsteller/in: BzV Leskin und Stv Fenninger 07.12.2019 Bürgerantrag : Einrichtung einer Tempo-30- Zone zwischen den Haltestellen " Heidebergen " und " Am Tanzberg" Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.12.2019 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Bürgerantrag wird wie folgt behandelt: Ziff 1. Zustimmung (Antriebstechnologie) Ziff 2. Prüfauftrag Routenführung Linie 516 über Christ König Str. oder Roleber Str./Hauptstraße Ziff 3. Zustimmung zur Überprüfung der Taktverdichtung Ziff 4. Ablehnung Tempo 30 Begründung Der Bürgerantrag beinhaltet durchaus sinnvolle und überprüfenswerte Anregungen und muss deshalb differenziert behandelt werden auch vor dem Hindergrund, dass die BV Beuel kein Beschlussorgan für die Ziff. 1-3 ist. Zu Ziff 1 Diese Anregung unterstützen wir. Sie ist auch erklärtes Ziel von Politik, Verwaltung und SWB. Zu Ziff 2 Die Routenänderung der Linie 608 ist nicht sinnvoll, weil dann die Wohngebiete an der Holzlarer Str. und Paul Langen Str. einschließlich der Nachbarstraßen nicht mehr angebunden wären. Bei der Linie 516 unterstützen wir die Prüfung einer geänderten Linienführung über die Roleberstraße/Hauptstraße oder die Christ König Str..Seite 1 von 2 Seite 2 Zu Ziff 3 Hier bezieht man sich auf die bestehende Situation und Takterhöhung in Schwachlastzeiten im Rahmen von Leadcity. In der Tat fuhren auch schon vorher in späteren Abendzeiten, an Wochenenden und Feiertagen viele Busse ohne Fahrgäste zumindest auf den Endstücken der Linien. Auch hier regen wir an, eine konkrete Überprüfung und Darstellung anhand der Nutzerzahlen durchzuführen, um daraufhin eine sinnvolle Anpassung durchzuführen. Ziff 4 Diesen Vorschlag müssen wir ablehnen. Es besteht der Grundsatz, dass auf Hauptverkehrsstraßen nur ausnahmsweise vor Kindergärten, Schulen oder bei Unfallschwerpunkten Tempo 30 Beschränkungen eingerichtet werden können.Tempo 30 Zonen gibt es nur in Nebenstraßen. Entsprechende Voraussetzung liegen hier nicht vor. Der Antragsteller erhält eine Antwort im Sinne dieser Beschlussfassung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de