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190361-2 AA · Änderungsantrag

Bürgerantrag : Einrichtung einer Tempo-30- Zone zwischen den Haltestellen " Heidebergen " und " Am Tanzberg"

Nummer
190361-2 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
16.06.2023
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 11.12.2019 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190361 Bürgerantrag : Einrichtung einer Tempo-30- Zone zwischen den Haltestellen " Heidebergen " und " Am Tanzberg"

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Änderungsantrag
öffentlich
190361-2 AA
Antragsteller/in:
BzV Leskin und Stv Fenninger
07.12.2019
Bürgerantrag :
Einrichtung einer Tempo-30- Zone zwischen den
Haltestellen " Heidebergen " und " Am Tanzberg"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 11.12.2019 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Bürgerantrag wird wie folgt behandelt:
Ziff 1. Zustimmung (Antriebstechnologie)
Ziff 2. Prüfauftrag Routenführung Linie 516 über Christ König Str. oder Roleber
Str./Hauptstraße
Ziff 3. Zustimmung zur Überprüfung der Taktverdichtung
Ziff 4. Ablehnung Tempo 30
Begründung
Der Bürgerantrag beinhaltet durchaus sinnvolle und überprüfenswerte Anregungen und
muss deshalb differenziert behandelt werden auch vor dem Hindergrund, dass die BV
Beuel kein Beschlussorgan für die Ziff. 1-3 ist.
Zu Ziff 1
Diese Anregung unterstützen wir. Sie ist auch erklärtes Ziel von Politik, Verwaltung und
SWB.
Zu Ziff 2
Die Routenänderung der Linie 608 ist nicht sinnvoll, weil dann die Wohngebiete an der
Holzlarer Str. und Paul Langen Str. einschließlich der Nachbarstraßen nicht mehr
angebunden wären. Bei der Linie 516 unterstützen wir die Prüfung einer geänderten
Linienführung über die Roleberstraße/Hauptstraße oder die Christ König Str..Seite 1 von 2
Seite 2
Zu Ziff 3
Hier bezieht man sich auf die bestehende Situation und Takterhöhung in
Schwachlastzeiten im Rahmen von Leadcity. In der Tat fuhren auch schon vorher in
späteren Abendzeiten, an Wochenenden und Feiertagen viele Busse ohne Fahrgäste
zumindest auf den Endstücken der Linien. Auch hier regen wir an, eine konkrete
Überprüfung und Darstellung anhand der Nutzerzahlen durchzuführen, um daraufhin eine
sinnvolle Anpassung durchzuführen.
Ziff 4
Diesen Vorschlag müssen wir ablehnen. Es besteht der Grundsatz, dass auf
Hauptverkehrsstraßen nur ausnahmsweise vor Kindergärten, Schulen oder bei
Unfallschwerpunkten Tempo 30 Beschränkungen eingerichtet werden können.Tempo 30
Zonen gibt es nur in Nebenstraßen. Entsprechende Voraussetzung liegen hier nicht vor.
Der Antragsteller erhält eine Antwort im Sinne dieser Beschlussfassung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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