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190360 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag : Errichtung von Fahrradparkplätzen vor dem Freibad Friesdorf

Nummer
190360
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
16.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 16.10.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 3,2 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190360-1 Bürgerantrag : Errichtung von Fahrradparkplätzen vor dem Freibad Friesdorf
  2. 190360-2 ST Bürgerantrag : Errichtung von Fahrradparkplätzen vor dem Freibad Friesdorf

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190360
Bürgerantrag : Errichtung von Fahrradparkplätzen
vor dem Freibad Friesdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung
Der Antrag beinhaltet die Errichtung von Fahrradparkplätzen vor dem Freibad
Friedorf.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag mit
Fotos.
Anlage/n
1 Bürgerantrag vom 26.09.2019 (öffentlich)
2 Bürgerantrag vom 26.09.2019 komplett (nichtöffentlich)
Federführung:
OB-1 Referat Oberbürgermeister und Verwaltungssteuerung Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 5

Bürgerantrag der Freibad-Freunde Friesdorf 31.08.2019
Antrag
Die Freibad-Freunde Friesdorf stellen den Antrag auf Entfernung der vorhandenen rd. 75 alten
Fahrradhalterungen vor dem Freibad Friesdorf und die Errichtung von mehr, nutzerfreundlichen und
sicheren Fahrradabstellplätzen. Die Fahrradstellplätze sollen vom Standard her jenen entsprechen,
die auch schon auf dem Klufterplatz errichtet worden sind.
Begründung
Die Abstellmöglichkeiten vor dem Freibad Friesdorf (rd. 75 Halterungen) entsprechen weder in der
Anzahl noch in der Ausführung den Anforderungen von sicheren und nutzerfreundlichen
Fahrradabstellanlagen. Bei der Ausführung der vorhandenen Fahrradständer gibt es nahezu keine
Möglichkeiten, Fahrräder anzuschließen. Das ist nicht zeitgemäß und nicht geeignet, den
Fahrradverkehr in Bonn zu fördern.
Für Neubauten von Freibädern schreibt die Landesbauordnung NRW die Errichtung von
Fahrradstellplätzen vor. Die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden in
NRW“ empfiehlt als Richtzahl 1 Abstellplatz je 100 m² Grundstücksfläche (siehe Anlage zur Broschüre
"... und wo steht Ihr Fahrrad?", herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft "Fahrradfreundliche
Städte und Gemeinden in NRW" (AGFS) (Internet Fundstelle https://www.adfc-
nrw.de/aktuelles/aktuelles/article/richtzahlen-fuer-notwendige-fahrradabstellplaetze.html). Nach
Kenntnisstand der Freibad-Freunde Friesdorf ist das Grundstück rd. 12.500 m² groß, dies entspräche
125 Stellplätzen.
Anlage: 3 Fotos der Fahrrad-Stellplatzsituation am FriesiSeite 2 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 03:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de