← Vorlagen

190359-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Hochwasserentlastung Dransdorfer Bach in den Bonner Randkanal; Landschaftsrechtliche Befreiung

Nummer
190359-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 16.06.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 190359 Hochwasserentlastung Dransdorfer Bach in den Bonner Randkanal; Landschaftsrechtliche Befreiung

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (7.722 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190359-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Hochwasserentlastung Dransdorfer Bach in den
Bonner Randkanal; Landschaftsrechtliche
Befreiung
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 16.06.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Beschlussvorlage wurde am 03.03.2020 mit folgender Maßgabe vertagt:
Die Verwaltung wird zunächst um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden
Punkten und Fragestellungen gebeten:
- Einordnung des Vorhabens in die Wasserrahmenrichtlinie und das
Hochwasserrisikomanagement
- Prüfung von Alternativen bei den Durchlässen und Retentionsflächen
- Genaue artenschutzrechtliche Prüfung
- Inwieweit ist dieses Projekt
= ins Bild der Schwammstadt eingebettet
= bzw. im Niedrigwasserkonzept im Rahmen des
Hochwasserrisikomanagements berücksichtigt worden.
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Einordnung des Vorhabens in die Wasserrahmenrichtlinie und das
Hochwasserrisikomanagement
Der Neubau des Abschlagsbauwerks aus dem Dransdorfer Bach in den
Bonner Randkanal ist eine Voraussetzung für mehrere
Renaturierungsprojekte des Umsetzungsfahrplanes zur
Wasserrahmenrichtlinie im Unterlauf. So wird hiermit unter anderem die
Voraussetzung für die Bachumlegung im Rahmen des
Hochwasserschutzkonzeptes Graurheindorf geschaffen. Aber auch der
Abschnitt zwischen Dorotheenstraße und Kölnstraße und insbesondere
die sehr beengten Verhältnisse zwischen Kölnstraße und der
Bundesautobahn können nur mit einem geringeren
Bemessungshochwasser ökologisch aufgewertet werden.Seite 1 von 4

Seite 2
Der Neubau des Abschlagsbauwerks greift mit der geplanten
durchgängigen Bachsohle nur in geringem Maße in die Ökologie des
Baches ein. Durch den Einbau von natürlichem Sohlsubstrat und den
wenigen baulichen Veränderungen an den Bachböschungen sind die
Auswirkungen eventuell vergleichbar mit denen einer
Fußgängerbrücke. Zudem bleibt die Hauptströmung auch im
Hochwasserfall erhalten und bietet eventuell auftretenden Fischen im
Bachlauf eine geeignete Orientierung für ihren Weg durch den Bach. Die
Maßnahme tangiert die ökologische Durchgängigkeit nicht, sodass auch
in der Sohle lebende Organismen dem Ökosystem Bach erhalten
bleiben.
Des Weiteren ist das Projekt ein Bestandteil des
Hochwasserrisikomanagement-Plans der Stadt Bonn. Dieser ist von der
Bezirksregierung genehmigt und behördenverbindlich umzusetzen. Die
Hochwasserrisikomanagement Richtlinie der EU fordert im
Zusammenhang mit den ermittelten Überschwemmungsgebieten
geeignete Maßnahmen, die der Eigenvorsorge, dem Schutz von
Kulturgütern, der menschlichen Gesundheit, wirtschaftlichen Tätigkeiten
und der Umwelt dienen sollen. Die hier vorgestellte Maßnahme erfüllt
diese Kriterien. Zu schützen sind Wohn- und Gewerbeflächen, wie z. B.
der Trog der Autobahn zwischen Clemens-August-Straße und
Immenburgstraße (Wassertiefe 2-4 m), die Stadtbahnlinie 18 und der
Stadtbahnbetriebshof, wo innerhalb des Überschwemmungsgebietes der
geplante Ausbau und damit die Erweiterung des ÖPNVs nicht
vorgenommen werden kann.
Prüfung von Alternativen bei den Durchlässen
2016 ist eine Studie angefertigt worden, die eine Überprüfung und
mögliche Anpassungen der Durchlässe am Rheindorfer Bach beinhaltet.
Dabei wurden unter anderem die Durchlässe „An der Dransdorfer Burg“
und an der „Siemensstraße“ überprüft.
Der bestehende Durchlass an der Siemensstraße kann technisch nicht
soweit angepasst werden, dass die Straße bei einem HQ100 nicht
überströmt werden würde. Hier müsste der Durchlass soweit erhöht
werden, dass seine Unterkante ca. 90 cm über dem jetzigen
Straßenniveau liegen würde. Damit müsste die gesamte Straße
umgebaut werden und es müsste erheblich in die Böschungen des
Baches eingegriffen werden. In den Berechnungen ist eine Optimierung
des Durchlasses „An der Dransdorfer Burg“ bereits berücksichtigt
worden.
Die Vergrößerung der Durchlässe wirkt sich nur lokal auf ihr Umfeld aus
und verringert nicht die großflächigen Überflutungen und die damit
verbundenen Risiken.Seite 2 von 4

Seite 3
Prüfung von Alternativen bei Retentionsflächen
In einer natürlichen Aue kommt es regelmäßig zu Überflutungen. Die
Leistungsfähigkeit eines natürlichen Gewässerprofils ist gerade bei
kleinen Bächen in der Regel relativ gering. Beim Rheindorfer
Bachsystem wurde durch die Urbanisierung die Aue weitestgehend
bebaut. Das Bachbett wurde begradigt, eingetieft und schon in den 30er
Jahren mit Sohlschalen verbaut. Aktivierbare Retentionsflächen sind
kaum noch vorhanden.
Platz für ein technisch gesteuertes Hochwasserrückhaltebecken wäre
lediglich unterhalb von Witterschlick und hätte einen erheblichen
Flächenbedarf.
Bei Hochwasser tritt der Bach an Stellen über die Ufer, die im urbanen
Raum liegen. Dies führt zu einem Abfluss des ausufernden Wassers,
über versiegelte Flächen in das Mischwassersystem und vor der
Kläranlage zu höheren Entlastungen in den Rhein. Werden dabei
wassergefährdende Stoffe aufgenommen (in den betroffenen
Gewerbegebieten oder aus Kfz in der überfluteten Autobahn) sind die
Umweltschäden noch höher. Zusätzlich zu der angestrebten Maßnahme
sind Aufwertungen von Uferrandstreifen mit der gleichzeitigen Schaffung
von Retentionsräumen, wie dies bei der Ausgleichsmaßnahme für das
Baugebiet oberhalb der Bahnhofstraße erfolgte, weiterhin möglich.
Kleine natürliche Retentionsflächen oberhalb des Abschlagsbauwerks
lassen jedoch keine nennenswerte Minderung eines
Hochwasserscheitelabflusses erwarten.
Genaue artenschutzrechtliche Prüfung
Durch das Büro Gesellschaft für Umweltplanung wurde bereits eine ASP
erstellt, die der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt. Es wird darüber
hinaus eine Untersuchung auf Höhlen in entsprechenden Bäumen vor
notwendigen Fällungen geben. Ebenso wird der alte Schacht vor seinem
Rückbau auf Fledermäuse hin untersucht. Darüber hinaus bietet der
neue Schacht die gleichen Randbedingungen und somit ein Habitat für
Fledermäuse, sodass der Lebensraum an dieser Stelle nicht ersatzlos
entfällt. Das gesamte Areal wird zudem nach der Baumaßnahme
wiederhergestellt und bepflanzt.
Inwieweit ist dieses Projekt
ins Bild der Schwammstadt eingebettet
Ein flächendeckendes Gesamtkonzept zur Schwammstadt in Bonn liegt
derzeit nicht vor. Teilaspekte, wie zum Beispiel die ortsnahe
Regenwasserbewirtschaftung wird in einigen neuen
Erschließungsgebieten bereits umgesetzt und eine dahingehende
Prüfung bei Erschließungsanträgen wird immer häufiger gefordert.Seite 3 von 4

Seite 4
Der Ausschöpfung von Rückhaltepotentialen wird eine hohe Bedeutung
zukommen. Hochwasser können dadurch aber nicht verhindert werden.
Sie treten in jedem naturbelassenen Einzugsgebiet auf. Auch bei einem
konsequenten Rückhalt von Wasser in der Stadt, würden am
Dransdorfer Bach weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz
erforderlich, weil zu schützende Güter nicht aus dem gefährdeten
Bereich entfernt werden können oder hochwassersicher umgebaut
werden können (Stadtbahnbetriebshof, Autobahn). Das ist aus
wasserwirtschaftlicher Sicht zu bedauern. Das geplante
Abschlagbauwerk lässt aber weiterhin eine hinreichende
Hochwasserdynamik zu. Der mittlere Abfluss im Dransdorfer Bach
beträgt an der geplanten Ausleitungsstelle 240 l/s. Das
Abschlagbauwerk ist so konzipiert, dass bei Hochwasser ein Abfluss von
bis zu 9610 l/s im Bach verbleibt.
bzw. im Niedrigwasserkonzept im Rahmen des
Hochwasserrisikomanagements berücksichtigt worden
Da es beim Hochwasserrisikomanagement lediglich um die Abwehr von
Schäden an der menschlichen Gesundheit, an der Umwelt, am
Kulturerbe und an wirtschaftlichen Tätigkeiten im Hochwasserfall in der
europäischen Gemeinschaft geht, ist in diesem Rahmen ein
Niedrigwasserkonzept nicht vorgesehen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de