190359-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Hochwasserentlastung Dransdorfer Bach in den Bonner Randkanal; Landschaftsrechtliche Befreiung
Kerndaten
- Nummer
- 190359-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190359-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Hochwasserentlastung Dransdorfer Bach in den Bonner Randkanal; Landschaftsrechtliche Befreiung Beratungsfolge Naturschutzbeirat 16.06.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Beschlussvorlage wurde am 03.03.2020 mit folgender Maßgabe vertagt: Die Verwaltung wird zunächst um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Punkten und Fragestellungen gebeten: - Einordnung des Vorhabens in die Wasserrahmenrichtlinie und das Hochwasserrisikomanagement - Prüfung von Alternativen bei den Durchlässen und Retentionsflächen - Genaue artenschutzrechtliche Prüfung - Inwieweit ist dieses Projekt = ins Bild der Schwammstadt eingebettet = bzw. im Niedrigwasserkonzept im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements berücksichtigt worden. Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Einordnung des Vorhabens in die Wasserrahmenrichtlinie und das Hochwasserrisikomanagement Der Neubau des Abschlagsbauwerks aus dem Dransdorfer Bach in den Bonner Randkanal ist eine Voraussetzung für mehrere Renaturierungsprojekte des Umsetzungsfahrplanes zur Wasserrahmenrichtlinie im Unterlauf. So wird hiermit unter anderem die Voraussetzung für die Bachumlegung im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes Graurheindorf geschaffen. Aber auch der Abschnitt zwischen Dorotheenstraße und Kölnstraße und insbesondere die sehr beengten Verhältnisse zwischen Kölnstraße und der Bundesautobahn können nur mit einem geringeren Bemessungshochwasser ökologisch aufgewertet werden.Seite 1 von 4 Seite 2 Der Neubau des Abschlagsbauwerks greift mit der geplanten durchgängigen Bachsohle nur in geringem Maße in die Ökologie des Baches ein. Durch den Einbau von natürlichem Sohlsubstrat und den wenigen baulichen Veränderungen an den Bachböschungen sind die Auswirkungen eventuell vergleichbar mit denen einer Fußgängerbrücke. Zudem bleibt die Hauptströmung auch im Hochwasserfall erhalten und bietet eventuell auftretenden Fischen im Bachlauf eine geeignete Orientierung für ihren Weg durch den Bach. Die Maßnahme tangiert die ökologische Durchgängigkeit nicht, sodass auch in der Sohle lebende Organismen dem Ökosystem Bach erhalten bleiben. Des Weiteren ist das Projekt ein Bestandteil des Hochwasserrisikomanagement-Plans der Stadt Bonn. Dieser ist von der Bezirksregierung genehmigt und behördenverbindlich umzusetzen. Die Hochwasserrisikomanagement Richtlinie der EU fordert im Zusammenhang mit den ermittelten Überschwemmungsgebieten geeignete Maßnahmen, die der Eigenvorsorge, dem Schutz von Kulturgütern, der menschlichen Gesundheit, wirtschaftlichen Tätigkeiten und der Umwelt dienen sollen. Die hier vorgestellte Maßnahme erfüllt diese Kriterien. Zu schützen sind Wohn- und Gewerbeflächen, wie z. B. der Trog der Autobahn zwischen Clemens-August-Straße und Immenburgstraße (Wassertiefe 2-4 m), die Stadtbahnlinie 18 und der Stadtbahnbetriebshof, wo innerhalb des Überschwemmungsgebietes der geplante Ausbau und damit die Erweiterung des ÖPNVs nicht vorgenommen werden kann. Prüfung von Alternativen bei den Durchlässen 2016 ist eine Studie angefertigt worden, die eine Überprüfung und mögliche Anpassungen der Durchlässe am Rheindorfer Bach beinhaltet. Dabei wurden unter anderem die Durchlässe „An der Dransdorfer Burg“ und an der „Siemensstraße“ überprüft. Der bestehende Durchlass an der Siemensstraße kann technisch nicht soweit angepasst werden, dass die Straße bei einem HQ100 nicht überströmt werden würde. Hier müsste der Durchlass soweit erhöht werden, dass seine Unterkante ca. 90 cm über dem jetzigen Straßenniveau liegen würde. Damit müsste die gesamte Straße umgebaut werden und es müsste erheblich in die Böschungen des Baches eingegriffen werden. In den Berechnungen ist eine Optimierung des Durchlasses „An der Dransdorfer Burg“ bereits berücksichtigt worden. Die Vergrößerung der Durchlässe wirkt sich nur lokal auf ihr Umfeld aus und verringert nicht die großflächigen Überflutungen und die damit verbundenen Risiken.Seite 2 von 4 Seite 3 Prüfung von Alternativen bei Retentionsflächen In einer natürlichen Aue kommt es regelmäßig zu Überflutungen. Die Leistungsfähigkeit eines natürlichen Gewässerprofils ist gerade bei kleinen Bächen in der Regel relativ gering. Beim Rheindorfer Bachsystem wurde durch die Urbanisierung die Aue weitestgehend bebaut. Das Bachbett wurde begradigt, eingetieft und schon in den 30er Jahren mit Sohlschalen verbaut. Aktivierbare Retentionsflächen sind kaum noch vorhanden. Platz für ein technisch gesteuertes Hochwasserrückhaltebecken wäre lediglich unterhalb von Witterschlick und hätte einen erheblichen Flächenbedarf. Bei Hochwasser tritt der Bach an Stellen über die Ufer, die im urbanen Raum liegen. Dies führt zu einem Abfluss des ausufernden Wassers, über versiegelte Flächen in das Mischwassersystem und vor der Kläranlage zu höheren Entlastungen in den Rhein. Werden dabei wassergefährdende Stoffe aufgenommen (in den betroffenen Gewerbegebieten oder aus Kfz in der überfluteten Autobahn) sind die Umweltschäden noch höher. Zusätzlich zu der angestrebten Maßnahme sind Aufwertungen von Uferrandstreifen mit der gleichzeitigen Schaffung von Retentionsräumen, wie dies bei der Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet oberhalb der Bahnhofstraße erfolgte, weiterhin möglich. Kleine natürliche Retentionsflächen oberhalb des Abschlagsbauwerks lassen jedoch keine nennenswerte Minderung eines Hochwasserscheitelabflusses erwarten. Genaue artenschutzrechtliche Prüfung Durch das Büro Gesellschaft für Umweltplanung wurde bereits eine ASP erstellt, die der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt. Es wird darüber hinaus eine Untersuchung auf Höhlen in entsprechenden Bäumen vor notwendigen Fällungen geben. Ebenso wird der alte Schacht vor seinem Rückbau auf Fledermäuse hin untersucht. Darüber hinaus bietet der neue Schacht die gleichen Randbedingungen und somit ein Habitat für Fledermäuse, sodass der Lebensraum an dieser Stelle nicht ersatzlos entfällt. Das gesamte Areal wird zudem nach der Baumaßnahme wiederhergestellt und bepflanzt. Inwieweit ist dieses Projekt ins Bild der Schwammstadt eingebettet Ein flächendeckendes Gesamtkonzept zur Schwammstadt in Bonn liegt derzeit nicht vor. Teilaspekte, wie zum Beispiel die ortsnahe Regenwasserbewirtschaftung wird in einigen neuen Erschließungsgebieten bereits umgesetzt und eine dahingehende Prüfung bei Erschließungsanträgen wird immer häufiger gefordert.Seite 3 von 4 Seite 4 Der Ausschöpfung von Rückhaltepotentialen wird eine hohe Bedeutung zukommen. Hochwasser können dadurch aber nicht verhindert werden. Sie treten in jedem naturbelassenen Einzugsgebiet auf. Auch bei einem konsequenten Rückhalt von Wasser in der Stadt, würden am Dransdorfer Bach weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz erforderlich, weil zu schützende Güter nicht aus dem gefährdeten Bereich entfernt werden können oder hochwassersicher umgebaut werden können (Stadtbahnbetriebshof, Autobahn). Das ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu bedauern. Das geplante Abschlagbauwerk lässt aber weiterhin eine hinreichende Hochwasserdynamik zu. Der mittlere Abfluss im Dransdorfer Bach beträgt an der geplanten Ausleitungsstelle 240 l/s. Das Abschlagbauwerk ist so konzipiert, dass bei Hochwasser ein Abfluss von bis zu 9610 l/s im Bach verbleibt. bzw. im Niedrigwasserkonzept im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements berücksichtigt worden Da es beim Hochwasserrisikomanagement lediglich um die Abwehr von Schäden an der menschlichen Gesundheit, an der Umwelt, am Kulturerbe und an wirtschaftlichen Tätigkeiten im Hochwasserfall in der europäischen Gemeinschaft geht, ist in diesem Rahmen ein Niedrigwasserkonzept nicht vorgesehen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de