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190359 · Beschlussvorlage

Hochwasserentlastung Dransdorfer Bach in den Bonner Randkanal; Landschaftsrechtliche Befreiung

Nummer
190359
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 16.06.2020 Entscheidung federführend
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  1. 190359-1 ST Hochwasserentlastung Dransdorfer Bach in den Bonner Randkanal; Landschaftsrechtliche Befreiung

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Beschlussvorlage
öffentlich
190359
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Hochwasserentlastung Dransdorfer Bach in den
Bonner Randkanal; Landschaftsrechtliche
Befreiung
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 03.03.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Da das Risiko eines Hochwassers und somit das Schadenspotential im
Unterlauf sehr hoch ist, ist die Baureifplanung und die Antragstellung für
Fördermittel zeitnah erforderlich. Die verwaltungsinterne Abstimmung
konnte nicht früher abgeschlossen werden.
Beschlussvorschlag
Der landschaftsrechtlichen Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz für
die geplante Umbaumaßnahme am vorhandenen Entlastungsbauwerk am
Dransdorfer Bach – Streichwehr mit neuer Verbindung in den Bonner
Randkanal, steuerbare Drossel und Dammbauwerk – sowie den damit
verbundenen Baumentfernungen im Landschaftsschutzgebiet wird zugestimmt.
Begründung
Im Zuge der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-
richtlinie wurden die hydraulische Leistungsfähigkeit der Bäche mit besonderem
Gefahrenpotential untersucht und über Verordnungen gesetzliche
Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Neben der Information über die
Hochwassergefahren ist es Aufgabe der Stadt, sinnvolle und mögliche
Hochwasserschutzmaßnahmen zu untersuchen und im Sinne des
Gemeinwohls Maßnahmen umzusetzen. Die persönlich betroffenen Anlieger
haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf Hochwasserschutz und sollen
zusätzlich Eigenvorsorge betreiben.
Am Dransdorfer und Rheindorfer Bach zeigten die Untersuchungen vor allem
Engpässe an einigen Brücken und Durchlässen sowie zu geringe Abfluss-
querschnitte. Von Überflutungen betroffen sind hierdurch wichtige
Verkehrsverbindungen, wie die Autobahn und die Linie 18 mit dem
Stadtbahnbetriebshof.Seite 1 von 48

Seite 2
Der geplante Umbau soll die Hochwassersituation im Hardtbachsystem deutlich
verbessern.
Beschreibung der geplanten Umbaumaßnahme
Der Dransdorfer Bach kreuzt unterhalb von Lessenich den Bonner Randkanal
(BRK), in den bereits heute bei Hochwasser eine Entlastung von Bachwasser
erfolgt. Ein Umbau dieser Entlastung ist eine Möglichkeit den Hochwasser-
schutz im weiteren Bachverlauf erheblich zu verbessern. Diese Maßnahme ist
deutlich effizienter umzusetzen, als eine Anpassung der Durchlässe und
Brücken im Unterlauf.
Bisher werden im Hochwasserfall am Dransdorfer Bach 3 m³/s vom
Maximalabfluss über einen Einlaufschacht in den BRK abgeschlagen.
Diese Wassermenge soll deutlich erhöht und über ein neu zu errichtendes
Streichwehr abgeschlagen werden. Zudem sieht die Planung eine steuerbare
Drossel im Gewässer und ein neues Dammbauwerk vor.
Durch die signifikant verringerte Wassermenge, die im Hochwasserfall im Bach
verbleibt, ergibt sich außerdem ein größerer Handlungsspielraum für geplante
Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung des Baches, die unterhalb der
Hochwasserentlastung realisiert werden sollen. Diese Maßnahmen sind Teil
des Fahrplans zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Im Bereich der Umbaumaßnahme befinden sich am linken Bachufer
Bachauengehölze mit starkem Baumholz, auf der rechten Uferseite sind etwa
365 m² Laubwald mit schwachem Baumholz. In diesen Bereichen wird es einen
Eingriff insbesondere durch den Bau eines Dammes geben.
Durch den Eingriff entsteht ein Defizit von 4205 Ökopunkten, welches mit dem
städtischen Ökopunktekonto verrechnet wird. Die hierzu herangezogenen
Maßnahmen sehen eine Aufwertung der ehemaligen Ackerfläche „Am Bruch“,
Gemarkung Duisdorf, Flur 1, Flurstück 2958 vor. Hier soll eine extensive Wiese
angelegt sowie Obstbäume und Hecken mit standortgerechten Gehölzen
gepflanzt werden. Zudem sind verschiedene Vermeidungs- und
Minimierungsmaßnahmen vorgesehen. So wird das alte Schachtbauwerk
außerhalb der Überwinterungszeit der Fledermäuse zurückgebaut, um einen
möglichen Tatbestand der Gefährdung des Bestands auszuschließen. Das
Dammbauwerk wird so gesetzt, dass der Eingriff in den umliegenden
Baumbestand möglichst gering ausfällt. Insbesondere der Altbaumbestand auf
der linken Bachseite wird möglichst wenig tangiert. Die Bäume, die dennoch
gefällt werden müssen, werden vor der Fällung auf mögliche Baumhöhlen
untersucht und im Winter, außerhalb der Vogelbrutzeit, gefällt. Nach
Beendigung der Baumaßnahmen werden baubedingt gerodete Waldflächen
unter Verwendung der lebensraumtypischen Baumarten wiederhergestellt.
Es wird für den Umbau der Anlage am Gewässer ein wasserrechtlicher Antrag
nach § 22 und § 84 LWG in Verbindung mit § 36 und § 78 WHG gestellt, sowie
ein Antrag für eine landschaftsrechtliche Befreiung.
Die geplanten Eingriffe liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes
Kottenforst und im Landschaftsschutzgebiet.
Im Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter
des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Dazu zählen insbesondere die Errichtung oder Änderung von baulichen
Anlagen sowie die Entfernung von Bäumen und Gehölzen.Seite 2 von 48

Seite 3
Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, die notwendige landschafts-
rechtliche Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz zu erteilen und
bittet den Naturschutzbeirat um Zustimmung.
Anlage/n
1 BV-Anlage-Lageplan (öffentlich)
2 BV-Anl-ASP (öffentlich)
3 BV-Anl-LBP (öffentlich)Seite 3 von 48

74223500
D 63.65
S 54.91
T 8.74
H0000407
107.10 SO 3650/4400 3.4 o/oo
H0001408
114.54 SO 3650/4400 4.4 o/oo
Bonner Randkanal
Bonner Randkanal
66.228
62.07361.84161.71661.84062.206
62.41462.24261.86861.82361.83962.327
62.52062.315
61.96361.922
61.99362.465
62.503 62.37161.99961.97961.987
62.88062.831
62.83162.791
62.016
62.019
62.03162.41262.602
63.011
62.44262.074 62.040 62.076 62.923
62.725
63.16262.989
62.140
62.063
62.09862.358
62.45062.182
62.198 62.192 63.014
63.39563.32463.30662.16462.21162.20762.555
62.866
62.49962.23562.122
62.207
63.30063.386 63.503 63.785
63.697
63.577
63.477
62.327
62.291
62.301
62.630
62.854
63.220
62.846
62.722
63.879
64.057
63.914
63.935
65.171
65.015
63.188
64.33364.425
63.220
63.341
63.483
63.408
63.552
63.628
63.700
63.717
63.852
63.840
64.033
64.069
64.366
64.458
63.628
63.174
62.976
62.621
62.426
62.055
63.613
62.936
63.393
62.737
62.945
63.071
63.219
63.283
63.295
63.084
63.275
63.295
63.298
61.849
62.84062.46761.651
61.586
61.65762.183
62.656
62.792
62.44862.39461.550
61.470
61.39161.36662.33062.505
61.613
61.652
61.524
63.023
63.840
63.759
63.476
63.263
63.073
63.402
63.595
64.357
64.381 64.482
64.455
64.678
64.440
64.722
65.004
65.397
65.643 65.491
62.861
62.847
62.043 63.041
63.189
61.999
62.046
62.069
63.183
62.397
63.523
64.788
63.761
63.570
63.702
60.547
60.562
60.615
55.855 55.865
55.86155.842 55.157
63.839
63.610
63.705
63.946
64.198
64.548
64.278
65.348
65.363
65.325
65.276
65.252
65.264
65.444
66.941
65.990
63.920
63.088
62.951
62.134
1:3
1:3
1:3
1:3
B B
C C
64,14
OK Damm
63,20
64,19
OK Wand
63,20
Überlaufschwelle
A A
D
D
E
E
F F
Entlastungsbauwerk mit Schrägrechen
Erddamm zum HW-Rückhalt
gesteuertes Schütz zur Abflussregelung
3,10
4,00
3,00Anschluss an
Randkanal
Flügelwand mit Geländer
<-
ca.10%
61,92
64,14
OK Damm
64,19
OK Wand
QS 1 QS 1
QS 2 QS 2
Wasserbaupflaster
Sohlsicherung
Gewässerbett
Beton
Oberboden Damm
Oberboden
d:\projekte ibo\n_2517_dransdorfer_bach\r\2517\entwurfsplanung\c3d\n_2517-c3d-lageplan.dwg
10.10.2019
bearbeitet:
gezeichnet:
geprüft:
Datum NameMaßstab:
Anlage-Nr.:
Blatt-Nr.:
geändert am: Art der Veränderung: Name:
Planer: Bauherr:
Projekt-Nr.:
Stadt Bonn
Gewässerunterhaltung
Umbau Abschlagsbauwerk
Dransdorfer Bach
Entwurfsplanung
- Lageplan -
1 : 250
4
1
2517
01.10.2019 C. Klüber
01.10.2019 C. Klüber
01.10.2019 F. RothSeite 4 von 48

Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe I
zum Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach
Antragsteller:
Bundesstadt Bonn
Tiefbauamt 66-20
Stadthaus, Berliner Platz 2
53111 Bonn
erstellt durch:
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung
Dipl.-Ing. agr. Helmut Dahmen, Dipl.-Ing. agr. Dr. Dorothea Heyder
Dipl.-Biol. Maria Luise Regh, Dipl.-Geogr. Christian Rosenzweig
Bahnhofstraße 31, 53123 Bonn, Fon 0228-978 977 0, Fax 0228/978 977-29
Frankfurter Straße 48, 53572 Unkel, Fon 02224/988 54 68
info@umweltplanung-bonn.de, www.umweltplanung-bonn.de
Bearbeitung: Dipl.-Biol. Dr. Birgit Martau
Dipl.-Ing. agr. Helmut Dahmen
Bonn, den 13.08.2019Seite 5 von 48

ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn
Inhaltsverzeichnis
1.Anlass und Aufgabenstellung............................................................................................ 3
2.Rechtliche Grundlagen...................................................................................................... 3
2.1 Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG...............................................................3
2.2 Ablauf der Artenschutzprüfung .................................................................................5
3.Datengrundlagen.............................................................................................................. 6
4.Beschreibung des Untersuchungsgebietes – betroffene Lebensräume................................6
5.Liste der planungsrelevanten Arten.................................................................................13
6.Lebensraumpotenzial...................................................................................................... 14
7.Wirkfaktoren des Projektes und mögliche artenschutzrechtliche Konflikte........................17
8.Betroffenheit der Arten mit Lebensraumpotenzial............................................................18
8.1 Säugetiere - Fledermäuse........................................................................................18
8.2 Vögel...................................................................................................................... 20
8.3 Reptilien und Amphibien.........................................................................................21
9.Maßnahmen.................................................................................................................... 22
10.Gutachterliches Fazit..................................................................................................... 23
11.Quellenverzeichnis........................................................................................................ 24
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 4.1: Lage des Untersuchungsgebietes (rote Umrandung) und des definierten
Einwirkungsbereichs (500 m Umkreis)..................................................................................7
Abbildung 4.2: Bachverlauf mit Ufergehölzen im Eingriffsbereich.........................................9
Abbildung 4.3: Gehölz am Kleingarten mit Zuwegung .........................................................9
Abbildung 4.4: Erhaltenswerte Altbäume............................................................................10
Abbildung 4.5: Einlaufschacht............................................................................................10
Abbildung 4.6: Streuobstwiese........................................................................................... 10
Abbildung 4.7: Umgebende Feldflur (Meßdorfer Feld) mit angrenzender Baumhecke...........10
Abbildung 4.8: Untersuchungsgebiet (rote Umrandung) sowie Lage des
Landschaftsschutzgebietes (grün schraffiert) und Biotopkatasterflächen (blau schraffiert)...12
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Übersicht der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet mit den nachgewiesenen Arten
........................................................................................................................................... 9
Tabelle 2: Planungsrelevante Arten für Quadrant 3 im Messtischblatt 5208 .......................13
Tabelle 3: Wirkfaktoren...................................................................................................... 18
Tabelle 4: Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte - Fledermäuse....................................20
Tabelle 5: Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte - Vögel...............................................21
Tabelle 6: Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte – Zauneidechse...................................21
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 2Seite 6 von 48

ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn
1. Anlass und Aufgabenstellung
Im Zuge einer Prüfung zur hydraulischen Leistungsfähigkeit bestimmter Brücken am
Rheindorfer Bachsystem wurde festgestellt, dass der Bonner Randkanal noch über erhebliche
Abflussreserven verfügt. Aus diesem Grund soll zur Lösung drohender Überflutungen die
Abschlagsmenge aus dem Dransdorfer Bach in den Bonner Randkanal erhöht werden. Derzeit
werden vom Maximalabfluss des Dransdorfer Baches bis zu 3 m³/s in den Randkanal
abgeschlagen. Dies geschieht über eine Schwelle und einen Einlaufschacht. Durch den
geplanten Umbau kann das Gewässer deutlich entlastet werden, so dass auf einen
andernfalls erforderlichen Umbau der Brückenbauwerke im weiteren Bachverlauf verzichtet
werden kann.
Im Rahmen dieses Vorhabens wird im Folgenden eine Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprü-
fung Artenspektrum, Wirkfaktoren) durchgeführt.
2. Rechtliche Grundlagen
Durch die Novellierungen des BNatSchG vom 12.12.2007 und 29.07.2009 (01.03.2010 in
Kraft) wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst.
Im Rahmen der Gesetzesnovellierung erfolgte eine begriffliche Angleichung der Verbotstat-
bestände an die in der FFH-Richtlinie und in der Vogelschutz-Richtlinie verwendeten Begrif-
fe. Zugleich wurden die Zugriffsverbote sowie die Ausnahmetatbestände im Sinne eines öko-
logisch-funktionalen Ansatzes neu ausgerichtet. Damit stehen der Erhalt der Populationen
einer Art sowie die Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten im Vordergrund.
Insgesamt konzentriert sich das Artenschutzregime bei Planungs- und Zulassungsverfahren
auf die europäisch geschützten FFH-Anhang-IV-Arten und die europäischen Vogelarten.
Demgegenüber werden die nur national besonders geschützten Arten nur noch pauschal
über die Eingriffsregelung berücksichtigt (vgl. § 44 Abs. 5 S. 5 BNatSchG). Im Anwendungs-
bereich genehmigungspflichtiger Vorhaben sind für alle FFH-Anhang-IV-Arten und die eu-
ropäischen Vogelarten die artenschutzrechtlichen Vorschriften des BNatSchG anzuwenden
(MKULNV 2010).
2.1 Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG
Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung und der Genehmigung von Vorhaben sind bei der
Artenschutzprüfung für die europäisch geschützten Arten die in § 44 Abs. 1 BNatSchG for-
mulierten Zugriffsverbote zu beachten:
Es ist verboten…
 Verbot Nr. 1: … Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen
aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
 Verbot Nr. 2: … Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-
terungs- und Wanderungszeiten so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtert,
 Verbot Nr. 3: … Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Tiere aus der Natur zu entnehmen,
zu beschädigen oder zu zerstören,
 Verbot Nr. 4: … Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 3Seite 7 von 48

ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn
oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Vorhaben in diesem Zusammenhang sind nach § 14 BNatSchG i. V. m. § 30 LNatSchG NRW
Eingriffe in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässi-
ge Vorhaben (§§ 30, 33, 34, 35 BauGB).
Auf die weitergehenden Anforderungen des hier nicht behandelten Umweltschadensgesetzes
(USchadG) i. V. m. § 19 BNatSchG wird vorsorglich hingewiesen.
Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG ergeben sich u. a. bei der Bauleitplanung und der Genehmigung
von Vorhaben die folgenden Sonderregelungen: Sofern die ökologische Funktion der von
dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen
Zusammenhang weiterhin erfüllt wird, liegt kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote Nr. 1, 3
und 4 vor. Soweit erforderlich, gestattet der Gesetzgeber die Durchführung von vorgezoge-
nen Ausgleichsmaßnahmen. Diese können im Sinne von Vermeidungs-/Minimierungsmaß-
nahmen auch dazu beitragen, das Störungsverbot Nr. 2 abzuwenden. Zusätzlich besteht die
Möglichkeit zur Umsetzung eines speziellen Risikomanagements. Gegebenenfalls lassen sich
die Zugriffsverbote durch ein geeignetes Maßnahmenkonzept erfolgreich abwenden.
Nach den Schutzkategorien nach BNatSchG sind bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung
folgende Tier- und Pflanzenarten zu untersuchen:
§ 7 Abs. 2 Nr. 12 BNatSchG: Europäische Vogelarten
Artikel 1 VS-RL
§ 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG: Besonders geschützte Arten
Anlage 1 Spalte 2 BArtSchVO
Anhang A, B EU ArtSchVO
Anhang IV FFH-RL
§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG: Streng geschützte Arten
Anlage 1 Spalte 3 BArtSchVO
Anhang A EU ArtSchVO
Anhang IV FFH-RL
Die „nur national“ besonders geschützten Arten (allein in NRW ca. 800 Arten) sind bei Pla-
nungs- und Zulassungsverfahren von den Verboten freigestellt (§ 44 Abs. 5, Satz 5
BNatSchG, Kleine Novelle).
Aus den o.g. Arten, die bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung zu berücksichtigen sind,
wurden vom Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
(LANUV) sogenannte „planungsrelevante Arten“ als Arbeitshilfe zusammengestellt. Diese
werden in regelmäßig aktualisierter Form im Internet veröffentlicht (derzeit 193 Arten, Stand
April 2019).
Diese planungsrelevanten Arten umfassen aus den streng geschützten Arten:
 rezente bodenständige Vorkommen
 regelmäßige Durchzügler/ Wintergäste
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 4Seite 8 von 48

ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn
sowie aus den europäischen Vogelarten:
 alle streng geschützten Vogelarten
 Anhang I VS-RL und Art. 4 (2) VS-RL
 Rote-Liste Arten
 Kolonie-Brüter
 rezente, bodenständige Vorkommen
 regelmäßige Durchzügler/ Wintergäste
Sind darüber hinaus bemerkenswerte Artvorkommen im Gebiet bekannt (z. B. bedeutende
lokale Population, Gefährdung im Naturraum), so werden diese ebenfalls berücksichtigt.
Für die übrigen Arten gilt: „Im Regelfall kann bei nicht planungsrelevanten Arten (Allerwelts-
arten) davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG
verstoßen wird“.
Die Zugriffsverbote gem. § 44 BNatSchG gelten allerdings grundsätzlich für alle europäi-
schen Vogelarten.
Es gilt daher möglichst auszuschließen, dass Nist- oder Ruhestätten durch die Baumaßnah-
men beeinträchtigt werden. Hier sind bei Gebäudeabriss, -umbau oder -sanierung insbe-
sondere Gebäude bewohnende Arten zu berücksichtigen.
Dauerhaft genutzte Lebensstätten sind auch geschützt, wenn die Tiere selbst nicht anwe-
send sind (Zugriffsverbot § 44 (3)). Dies gilt z. B. für Fledermauswinterquartiere während des
Sommers oder Schwalbennester im Winter.
Zugriffsverbote sind bei nicht standorttreuen Arten bei Abriss oder Gehölzrodungen außer-
halb der Fortpflanzungs- und Ruhezeiten nicht zu erwarten, sofern geeignete Ausweich-
möglichkeiten vorliegen.
2.2 Ablauf der Artenschutzprüfung
Die Artenschutzprüfung richtet sich nach dem Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung
des MKULNV (2017).
Demnach lässt sich die Artenschutzprüfung in drei Stufen unterteilen:
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Ar-
ten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind
verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Unter Berücksichti-
gung des Vorhabens und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren einzubeziehen.
Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine
vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich.
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und
ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz
dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Hierzu ist ge-
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 5Seite 9 von 48

ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn
gebenenfalls ein spezielles Artenschutz-Gutachten einzuholen.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Al-
ternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verbo-
ten zugelassen werden kann.
Zur Vereinfachung und Beschleunigung der ASP kann das standardisierte „Protokoll einer Ar-
tenschutzprüfung (ASP) Teil A: Angaben zum Plan/Vorhaben“ und ggf. als Anlage dazu der
ergänzende „Teil B: Anlage Art-für-Art-Protokoll“ verwendet werden, das bezüglich Ablauf
und Inhalt alle rechtlich erforderlichen Prüfschritte berücksichtigt (LANUV 2017a).
3. Datengrundlagen
Die vorliegende Artenschutzprüfung basiert auf den folgenden Datengrundlagen:
• Geländebegehung durch Herrn Dahmen und Frau Martau am 09.07.2019
• Geländebegehung durch Herrn Franke, Frau Haase und Frau Martau am 15.07.2019
• TK-Blattabfrage zum Vorkommen planungsrelevanter Arten im Plangebiet,
Messtischblatt 5208, Quadrant 3
• Abfrage von bekannten Vorkommen beim amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz
(Biologische Station Bonn/ Rhein-Erft, Anfrage vom 11.07.2019, Antwort steht noch
aus; Alexandra Königsmark, Büro für Umweltplanung, Mail vom 22.07.2019)
• Schutzwürdige Biotope NRW im Umfeld der Eingriffsfläche (LANUV 2013)
• Schutzgebiete (LANUV, Stand: 2016 (NSG) bzw. 2015 (FFH)
Auf dieser Grundlage wurde abgeschätzt, ob es aufgrund der Planung zu artenschutzrecht-
lichen Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG kommen kann (vgl. Kap. 7).
4. Beschreibung des Untersuchungsgebietes – betroffene Lebensräume
Das Untersuchungsgebiet umfasst den direkten von den Baumaßnahmen betroffenen
Eingriffsbereich sowie die unmittelbar angrenzenden Biotoptypen. Im Rahmen der Arten-
schutzprüfung wird darüber hinaus ein potentieller Einwirkungsbereich definiert, der nach
MKULNV (2017) einen Radius von 500 m um das Untersuchungsgebiet umfasst (Abb. 4.1).
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 6Seite 10 von 48

ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn
Das Untersuchungsgebiet liegt nordöstlich des Bonner Ortsteils Meßdorf und gehört zum
Meßdorfer Feld, einer etwa 150 ha große überwiegend ackerbaulich genutzten Fläche am
westlichen Rand der Stadt Bonn. Neben der ackerbaulichen Nutzung wird das Meßdorfer Feld
auch als Naherholungsfläche genutzt, da es auf allen Seiten von Siedlungen umschlossen ist.
Der Eingriffsbereich grenzt nördlich an eine Kleingartenanlage an. Es handelt sich um ein
kleinflächiges Waldstück, welches von Ahorn-Arten dominiert wird. Westlich des Waldstückes
verläuft der „Alte Bach“ mit typischer bachbegleitender, altholzreicher Vegetation aus
Weiden, Erlen und Pappeln sowie heimischen Straucharten und starkem Efeu-Bewuchs (siehe
Tabelle 1). Nördlich der Fläche liegt eine Streuobstwiese, die als Kompensationsfläche
ausgewiesen ist. Sie ist mit Obstbäumen mittleren Alters (inkl. eines älteren Hochstamms)
und dichter Hochstaudenflur bestanden. Die an den Bach grenzenden Randbereiche sind
reich an Hecken und Sträuchern. Östlich und parallel zum Bachverlauf stockt entlang einer
Geländekante eine Baumhecke aus Eichen, Eschen und Ahorn ebenfalls mit Altholz-Anteil.
Die Kleingartenanlage ist reich strukturiert und weist einen hohen Anteil an (Obst-)Gehölzen
auf. Östlich der Kleingartenanlage grenzt eine Mosaik-Fläche aus Grünland und
Gehölzstreifen an.
Die Eingriffsfläche ist über einen Schotterweg zugänglich, welcher durch das Waldstück und
in Nord-Süd-Richtung entlang der Kleingartenanlage und der Streuobstwiese verläuft. Die
Umgebung des Untersuchungsgebietes (= Einwirkungsbereich) ist hauptsächlich geprägt von
landwirtschaftlichen Flächen bzw. den Siedlungsbereichen der Bonner Ortsteile Meßdorf im
Süden und Dransdorf im Norden.
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 7
Abbildung 4.1: Lage des Untersuchungsgebietes (rote Umrandung) und des definierten
Einwirkungsbereichs (500 m Umkreis)Seite 11 von 48

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Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die oben beschriebenen Biotoptypen im
Eingriffsbereich und ihre Artzusammensetzung:
Biotoptyp Beschreibung Arten
AX12
Laubholzforste
standorttypischer
Baumarten mit
geringem bis mittleren
Baumholz
Gehölz am östlichen
Bachufer, geringes bis
mittleres Baumholz
Berg-Ahorn (
Acer pseudoplatanus),
Spitz-Ahorn (
Acer platanoides), Feld-
Ahorn
(Acer campestre), Vogel-Kirsche
(Prunus avium), Sal-Weide
(Salix caprea),
Schwarz-Erle
(Alnus glutinosa), Esche
(
Fraxinus excelsior), Robinie (
Robinia
pseudoacacia), Brombeere (
Rubus
fruticosus agg.), Eingriffeliger Weißdorn
(Crataegus monogyna), Echte Nelkenwurz
(
Geum urbanum), Knauelgras (
Dactylis
glomerata), Efeu (
Hedera helix), Große
Brennnessel (
Urtica dioica)
AX13
Laubholzforste
standorttypischer
Baumarten mit starkem
Baumholz
Gehölz an der
Kleingartenlage, mit
mittlerem bis starkem
Baumholz
Berg-Ahorn (
Acer pseudoplatanus), Esche
(
Fraxinus excelsior), Spitz-Ahorn (
Acer
platanoides), Schwarzer Holunder
(
Sambuccus nigra), Gewöhnliche Hasel
(
Corylus avellana), Eingriffeliger Weißdorn
(Crataegus monogyna), Feld-Ahorn
(Acer
campestre)
HK22
extensiv bewirtschaftete
Obstgärten mit alten
Hochstämmen
Streuobstwiese, dichte
Hochstaudenflur im
Unterwuchs
Kultur-Apfel (
Malus domestica), Pflaume
(
Prunus domestica).
Knauelgras (
Dactylis glomerata),
Johanniskraut (
Hypericum spec.), Große
Brennnessel (
Urtica dioica)
FS32/ BE3
Sommerwarmer
Niederungsbach,
eutroph, schwach
ausgebaut/ Bachauen-
Gehölze
Der Alte Bach mit
begleitenden Gehölzen
mit mittlerem bis sehr
starkem Baumholz
(BHD >80 cm)
Schwarz-Erle
(Alnus glutinosa), Silber-
Weide (Salix alba), Kanadische Pappel
(Populus canadensis), Stiel-Eiche
(
Quercus robur), Gewöhnliche Hasel
(
Corylus avellana), Brombeere (
Rubus
fruticosus agg.), Berg-Ahorn (
Acer
pseudoplatanus), Eibe (Taxus baccata),
Efeu (
Hedera helix), Große Brennnessel
(
Urtica dioica)
HJ6
Gärten mit größerem
Gehölzbestand
Kleingartenanlage,
strukturreich mit
Obst-/ Beerengehölzen
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 8Seite 12 von 48

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Biotoptyp Beschreibung Arten
HY2
Fahrstraße, unbefestigt,
geschottert
Zufahrtsweg, der auch
als Baustraße genutzt
werden soll
HA0
Acker ohne
Wildkrautfluren
Umgebende
landwirtschaftliche
Flächen
Tabelle 1: Übersicht der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet mit den nachgewiesenen Arten
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 9
Abbildung 4.2: Bachverlauf mit Ufergehölzen im Eingriffsbereich
Abbildung 4.3: Gehölz am Kleingarten mit ZuwegungSeite 13 von 48

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Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 10
Abbildung 4.4: Erhaltenswerte
Altbäume
Abbildung 4.6: Streuobstwiese
Abbildung 4.5: Einlaufschacht
Abbildung 4.7: Umgebende Feldflur (Meßdorfer Feld) mit angrenzender
BaumheckeSeite 14 von 48

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Alle folgenden Informationen in diesem Kapitel sind dem Informationssystem des LANUV
(2013) entnommen, teilweise auch aus diesem System zitiert.
Folgende Schutzgebiete befinden sich im Einwirkungsbereich und in dessen unmittelbarer
Umgebung (siehe auch Abb. 4.7):
Landschaftsschutzgebiet
Das Untersuchungsgebiet ist Teil des „Naturparks Rheinland“ und liegt im Landschafts-
schutzgebiet LSG 5208-0003 „Kappesland und Messdorfer Feld“ welches den Agrarraum mit
dem Charakter der Bördelandschaft in der Gemeinde Bonn beschreibt. Das nächstgelegene
Naturschutzgebiet liegt etwa 1,7 km in nordöstlicher Richtung (NSG BN-007 „Düne
Tannenbusch“).
Biotopverbund
Das Untersuchungsgebiet ist außerdem Teil der Biotopverbundfläche VB-K-5208-010
„Freiräume und Bachläufe im westlichen Stadtgebiet von Bonn“. Diese Fläche umfasst die
überwiegend landwirtschaftlich genutzten Freiräume im westlichen Randbereich der Stadt
Bonn, die eine große Bedeutung für die Frischluftzufuhr der Innenstadt haben. Sie umfasst
mehrere, teils naturnahe und von Ufergehölzen begleitete Bachläufe, Eisenbahnböschungen
sowie eine aufgelassene Kiesgrube, die neben dem Biotopverbund auch bedeutende
Lebensraumfunktionen aufweisen.
Weitere Schutzgebiete und schutzwürdige Biotope
Der gesamte Bachverlauf (Dransdorfer Bach/ Der alte Bach) ist Teil der Biotopkatasterfläche
BK-5208-004 „Alter Bach“ nördlich von Lessenich. Diese zeichnet sich durch einen bis
Dransdorf naturnahen Bachverlauf mit begleitenden alten Gehölzbeständen aus. Im weiteren
Verlauf ist der Bach stark befestigt und begradigt. Das Untersuchungsgebiet beinhaltet die
Reste einer erhalten gebliebenen Niederterrassenkante des Baches, die mit Altholzbeständen
aus Stieleichen, Eschen sowie Holunder und Weißdorn bestockt ist. Schutzziel der Fläche sind
Erhalt und Optimierung der begleitenden Altholzbestände.
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 11Seite 15 von 48

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Darüber hinaus wurde für das Gebiet ein Artenschutzkonzept erarbeitet (Gesellschaft für
Umweltplanung, 2017), welches zum einen eine Zusammenstellung die Art-Nachweise,
insbesondere planungsrelevanter Offenlandarten, über einen Zeitraum von 10 Jahren enthält
und zum anderen eine Bewertung der Gebiets-Kulisse in Hinblick auf Lebensraum-
Qualitäten und Vernetzungsstrukturen für diese Arten mit entsprechenden Optimierungs-
möglichkeiten ausgearbeitet hat.
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 12
Abbildung 4.8: Untersuchungsgebiet (rote Umrandung) sowie Lage des Landschaftsschutzgebietes
(grün schraffiert) und Biotopkatasterflächen (blau schraffiert)Seite 16 von 48

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5. Liste der planungsrelevanten Arten
Tabelle 2: Planungsrelevante Arten für Quadrant 3 im Messtischblatt 5208
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Art Schutzsta tus G utachte rliche E inschä tzung E xp e rte nb e fra gung Ma ßna hme n
Sta tus N RW AT L K ON
D (BNa t SchG )
R ot e Li st e D LANUV
R ot e Li st e D N ABU
Sä uge tie re
Feldhamster S FFH-Anh. IV §§ 2 1(RL 2010) -
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus G G FFH-Anh. IV §§ * *(RL 2010) FoRu, Na 1,2,3 Nachweis AVM1-AVM4
Für die folgenden Fledermausarten keine Nachweise laut Messtischblatt, aufgrund unzureichender Datenlage Auflistung der Arten mit Habitatpotenzial
Braunes Langohr
Plecotus auritus N* G G Anh. IV §§ V G (RL 2010) (FoRu), Na 1,2,3 AVM1-AVM4
Breitflügelfledermaus N* G- G- Anh. IV §§ V 2 (RL 2010) Na
Kleine Bartfledermaus
Myotis mystacinus N* G G Anh. IV §§ 3 3 (RL 2010) gering (FoRu), Na 1,2,3 AVM1-AVM4
Fransenfledermaus
Myotis nattereri N* G G Anh. IV §§ 3 * (RL 2010) gering (FoRu, Na) 1,2,3 AVM1-AVM4
Graues Langohr
Plecotus austriacus N* S S Anh. IV §§ 2 1 (RL 2010) gering (Na)
Kleinabendsegler
Nyctalus leisleri N* U U Anh. IV §§ G V (RL 2010) gering (FoRu, Na) 1,2,3 AVM1-AVM4
Teichfledermaus
Myotis dasycneme N* G G Anh. II, Anh. IV §§ G G (RL 2010) gering (Na)
V öge l
Bluthänfling
Carduelis cannabina B unbek. unbek. § * 3 3 / V FoRu, Na 1,3 AVM5
Feldlerche
Alauda arvensis B U- U- § * 3 3S / V (FoRu, Na)
Feldschwirl
Locustella naevia B U U § * 3 3 / * FoRu, Na 1,3 AVM5
Feldsperling
Passer montanus B U U § * V 3 / * FoRu, Na 1,3 AVM5
Serinus serinus B unbek. unbek. § * k.A. 2 / 3 FoRu, Na 1,3 AVM5
Habicht
Accipiter gentilis B G G- §§ * k.A. 3 / * -
Heidelerche
Lullula arborea B U U Anh. I § 3 V *S / V -
Kleinspecht
Dryobates minor B U G § * V 3 / - FoRu, Na 1,3 AVM5
Krickente
Anas crecca R/W G G Art. 4 (2) § * 3 3 -
Mäusebussard
Buteo buteo B G G §§ * k.A. * / * FoRu, Na 1,3 AVM5
Mehlschwalbe
Delichon urbica BK U U § * 3 3S / * (FoRu, Na)
Nachtigall
Luscinia megarhynchos B G U Art. 4 (2) § * k.A. 3 / V FoRu, Na 1,3 AVM5
Neuntöter
Lanius collurio B U G- Anh. I § * k.A. V / * (FoRu), Na
Rauchschwalbe
Hirundo rustica B U U- § V 3 3 / * (FoRu, Na)
Rebhuhn
Perdix perdix B S S § 2 2 2S/2S (FoRu, Na)
Schleiereule
Tyto alba B G G §§ * k.A. *S/ Na
Schwarzkehlchen
Saxicola rubicola B G U+ Art. 4 (2) § * k.A. * / * -
Ciconia nigra B G Anh. I §§ 3 k.A. -
Sperber
Accipiter nisus B G G §§ * k.A. * / * Na
Star
Sturnus vulgaris B unbek. unbek. § * 3 3 / * FoRu, Na 1,3 AVM5
Turmfalke
Falco tinnunculus B G G §§ * k.A. V / * FoRu, Na 1,3 AVM5
Streptopelia turtur B S U- §§ V 2 2 / 2 FoRu, Na 1,3 AVM5
Waldkauz
Strix aluco B G G §§ * k.A. */ FoRu, Na 1,3 AVM5
Phylloscopus sibilatrix B U G § * k.A. 3 / * -
Waldohreule
Asio otus B U U §§ * k.A. 3 / V (Na)
Waldschnepfe B G G § * V 3 / V -
Amp hib ie n
Wechselkröte
Bufo viridis U U Anh. IV §§ 2 2 (RL 2010) -
R e p tilie n
Zauneidechse
Lacerta agilis G G Anh. IV §§ 3 2 (RL 2010) (FoRu, Na)
E r ha ltungs
zusta nd
E rha ltungs
zusta nd
D e utsche r
N a me
Wisse nscha ftliche r
Na me
E U (V S-R L,
FFH -R L)
R ote Liste
NR W (2 0 1 0 /2 0 1 6 )
(Brutvoge l/
wa nd e rnd e V oge la rte n)
H a b ita t-p ote ntia l
im Untersuchungs-
ge b ie t
FoRu
Na
-
Ve rb otsta tb e stä nd e
(§ 4 4 Ab s. 1
BNa tSchG )
1 . T ötung
2 . Störung
3 . Ze rstörung FoR u
Cricetus cricetus
Vorkommen weiterer
Fledermausarten ne-
ben Zwergfledermaus
wahrscheinlich
Eptesicus serotinus
Eine Einschätzung des
Habitatpotenzials für
planungsrelvante Vo-
gelarten durch die Bio-
station steht noch aus
Girlitz
Schwarzstorch *S / *
Turteltaube
Waldlaubsänger
Scolopax rusticolaSeite 17 von 48

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Legende:
Status
N – Nachweis ab 2000
R/W – Rast/ Wintervorkommen
Erhaltungszustand
KON – Kontinentale Region
ATL – Atlantische Region
G – günstig (grün)
U – unzureichend (gelb)
S – schlecht (rot)
„+“ - Tendenz positiv
„-“ - Tendenz negativ
Schutzstatus EU
Anh. I – Anhang I der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie
(Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992
zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und
Pflanzen)
Art. 4 (2) – Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie
(Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Er-
haltung der wildlebenden Vogelarten
(79/409/EWG))
Schutzstatus D
§ - besonders geschützt
§§ - streng geschützt
Lebensraum-Kategorien
FoRu - Fortpflanzungs- und Ruhestätte (Vorkommen im Le-
bensraum)
FoRu! - Fortpflanzungs- und Ruhestätte (Hauptvorkommen
im Lebensraum)
(FoRu) - Fortpflanzungs- und Ruhestätte (potenzielles Vor-
kommen im Lebensraum)
Ru - Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum)
Ru! - Ruhestätte (Hauptvorkommen im Lebensraum)
(Ru) - Ruhestätte (potenzielles Vorkommen im Lebensraum)
Na - Nahrungshabitat (Vorkommen im Lebensraum)
(Na) - Nahrungshabitat (potenzielles Vorkommen im Le-
bensraum)
Rote Liste D, NRW
0 – ausgestorben oder verschollen
R – durch extreme Seltenheit gefährdet
1 – vom Aussterben bedroht
2 – stark gefährdet
3 – gefährdet
V – Vorwarnliste
* – nicht gefährdet
S – Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen (RL
2009)
D – Daten nicht ausreichend
k. A. – keine Angabe
6. Lebensraumpotenzial
Die Tabelle 2 listet alle planungsrelevanten Arten auf, deren Vorkommen nach 2000 dem
Landesamt für Naturschutz (LANUV) für den Messtischblatt-Quadranten 3 im Messtischblatt
5208 Bonn bekannt sind. In zwei zusätzlichen Spalten sind die gutachterliche Einschätzung
zum möglichen Vorkommen im Plangebiet (Nahrungs- und/ oder Bruthabitate) und den
daraus resultierenden Maßnahmen bzw. Schlussfolgerungen wiedergegeben. Die gutachter-
liche Einschätzung stützt sich u. a. auf folgende Quellen: LANUV (2014), SÜDBECK et al. (2005)
und GESELLSCHAFT FÜR UMWELTPLANUNG UND WISSENSCHAFTLICHE BERATUNG (2017). Die Nachweise aus
letztgenannter Quelle umfassen einen zeitlichen Rahmen von 2007 bis 2016. In einer
weiteren Spalte sind die Ergebnisse der Expertenbefragung (Biologische Station, Alexandra
Königsmark) dargestellt.
Im folgenden wird daher das mögliche Vorkommen planungsrelevanter Arten bzw.
Artengruppen erläutert.
Vögel:
Arten mit Habitatpotenzial:
Vogelarten der offenen und halboffenen Landschaften sowie Arten, die nicht auf große
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 14Seite 18 von 48

ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn
zusammenhängende Waldgebiete angewiesen sind, finden im Untersuchungsgebiet geeigne-
te Habitate. Durch die direkte Nähe zu einer Kleingartenanlage sowie zu Siedlungsbereichen
sind zudem geeignete Habitate für Kulturfolger-Arten vorhanden. Folgende planungs-
relevante Vogelarten haben daher im Untersuchungsgebiet Habitatpotenzial: Bluthänfling
(
Carduelis carduelis), Neuntöter (
Lanius collurio) und Girlitz (
Serinus serinus) benötigen Ge-
büsche, halboffene Landschaften sowie Hochstaudenfluren zur Nahrungssuche. Diese Habi-
tate finden sich unter anderem am westlichen gebüschreichen Bachufer (Eingriffsbereich) so-
wie auf der nördlich gelegenen Streuobstwiese (Hochstaudenfluren und Gebüsche). Auch die
Kleingartenanlage bietet für diese Vogelarten Nahrungs- und Bruthabitate, es fehlen jedoch
die für den Neuntöter bevorzugten Dornensträucher. Diese genannten Habitate können
darüber hinaus vom Feldschwirl (
Locustella naevia) und Star (
Sturnus vulgaris) genutzt
werden. Weiterhin ist mit einem Vorkommen des Feldsperlings (
Passer montanus), des
Kleinspechts (
Dryobates minor), des Sperbers (
Accipiter nisus) und der Turteltaube
(
Streptopelia turtur) zu rechnen. Diese Arten sind an gehölzreichere Landschaften gebunden,
nutzen aber auch gehölzreiche Gärten und Parks oder halboffene Kulturlandschaften. Für
Feldsperling und Kleinspecht muss zudem mit Bruten in Baumhöhlen der älteren
Baumbestände gerechnet werden. Baumhöhlen wurden nicht nachgewiesen, die wiederholte
Sichtung eines Buntspechts an einem Altbaum (Kanadische Pappel) im Untersuchungsgebiet
weist jedoch auf vorhandene Nahrungs- oder Brutstätten in der Umgebung hin. Ein
Brutvorkommen des Sperbers ist eher unwahrscheinlich, da er Nadelgehölze bevorzugt.
Darüber hinaus bietet der (Alt-)Baumbestand im Untersuchungsgebiet geeignete
Bruthabitate für den Mäusebussard (
Buteo buteo) und den Waldkauz (
Strix aluco). Im
Untersuchungsgebiet wurden bei der Geländebegehung auf Höhe der Kleingartenanlage zwei
Mäusebussarde gesichtet.
Die Nachtigall (
Luscinia megarhynchos) besiedelt gebüschreiche Waldränder, Feldgehölze
sowie naturnahe Parkanlagen und Dämme. Zudem sucht sie die Nähe zu Gewässern. Daher
bietet das Untersuchungsgebiet geeignete Nahrungshabitate, als Bodenbrüter sind geeignete
Bruthabitate für die Nachtigall im gebüschreichen Randbereich der Streuobstwiesen zu
erwarten.
Das Untersuchungsgebiet ist von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Dieser Raum wird
ebenfalls mitbetrachtet, ist jedoch nicht direkt von den Baummaßnahmen betroffen (=Ein-
wirkungsbereich, siehe Kap 4). Als typische Offenlandarten muss daher mit dem Vorkommen
der Feldlerche (
Alauda arvensis) und des Rebhuhns (
Perdix perdix) gerechnet werden. Im Ar-
tenschutzkonzept Bonn NW werden entsprechend Nachweise des Rebhuhns und der Feldler-
che auf den landwirtschaftlichen Flächen (süd-)östlich des Untersuchungsgebietes genannt.
Die Nähe zu menschlichen Siedlungen mit Kleingärten, landwirtschaftlichen Betrieben (Gut
Ostler, 250 m südlich der Fläche) und die Uferbereiche des Dransdorfer Bachs mit Lehm-
und Schlammstellen bieten darüber hinaus Habitatpotenzial für Mehlschwalbe (
Delichon ur-
bica) und Rauchschwalbe (
Hirundo rustica), allerdings fehlen die als Brutstandort bevorzug-
ten Viehhaltungsbetriebe. Des weiteren nutzen auch die Schleiereule (
Tyto alba), und der
Turmfalke (
Falko tinnunculus) halboffene Kulturlandschaften. Im Untersuchungsgebiet fin-
den sie geeignete Nahrungshabitate im Bereich der Streuobstwiesen, darüber hinaus auf den
umgebenden Ackerflächen (Einwirkungsbereich). Das Artenschutzkonzept Bonn NW nennt
einen Nachweis der Schleiereule auf dem Gut Ostler. Mit einem Brutvorkommen im Untersu-
chungsgebiet ist entsprechend für die Schleiereule (Gebäudebrüter) und den Sperber (Nadel-
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 15Seite 19 von 48

ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn
holz) nicht zu rechnen.
Vogelarten mit geringen oder ohne Habitatpotenzial:
Für die folgenden Arten bietet das Untersuchungsgebiet nur geringes Habitatpotenzial. Das
Vorkommen dieser Arten wird daher als unwahrscheinlich bewertet: Der Habicht (
Accipiter
gentilis) bevorzugt Altholzbestände in Wäldern, allerdings werden auch kleine Waldstücke
mit ausreichend Nahrungsangebot sowie zunehmend Siedlungsbereich mit
Altbaumbeständen genutzt. Die Waldohreule (
Asio otus) benötigt Nistplätze an Waldrändern
mit Nadelgehölzen, allerdings kommt sie auch zunehmend in Siedlungen vor und nutzt zur
Jagd offenes Gelände (Einwirkungsbreich). Ein Vorkommen des Schwarzkehlchens (
Saxicola
rubicola) wird ebenfalls als unwahrscheinlich eingeschätzt, da es magere Offenlandbereiche
(Grünland) bevorzugt, die im Einwirkungsbereich nur sehr begrenzt vorhanden sind. Im
Artenschutzkonzept Bonn NW wird das Schwarzkehlchen lediglich für die südöstlichen
Randbereiche des Meßdorfer Feldes nachgewiesen.
Für die folgenden planungsrelevanten Arten gibt es im Untersuchungsgebiet und im Einwir-
kungsbereich keine geeigneten Nahrungs- und Bruthabitate, wie beispielsweise zusammen-
hängende/ größere Waldbestände oder Nadelholz, so dass ein Vorkommen weitgehend aus-
geschlossen werden kann. Dazu gehören Schwarzstorch (
Ciconia nigra), Waldlaubsänger
(
Phylloscopus sibilatrix), Waldschnepfe (
Scolopax rusticola) und die Waldohreule (
Asio otus).
Auch für Heidelerche (
Lullula arborea) und Krickente (
Anas crecca) sind keine geeigneten Ha-
bitate im Einwirkungsbereich vorhanden.
Säugetiere:
Das Vorkommen der Zwergfledermaus (
Pipistrellus pipistrellus) ist sehr wahrscheinlich. Ent-
sprechende Nachweise der Zwergfledermaus sind aus Dransdorf bekannt (A. Königsmark).
Als Hauptjagdgebiet dienen Gewässer und Kleingehölze. Zudem werden auch Siedlungsbe-
reiche genutzt. Das Untersuchungsgebiet bietet daher geeignete Nahrungshabitate. Als
Sommer- und Überwinterungsquartiere werden vor allem Spalten an Gebäuden aufgesucht.
Der Einlaufschacht kann daher nicht mit Sicherheit als potenzielles Winterquartier
ausgeschlossen werden.
Da die Datengrundlage der Messtischblatt-Quadranten für Fledermäuse teilweise unzurei-
chend ist, wird im folgenden auch das Habitatpotenzial weiterer Fledermausarten behandelt.
Fledermausarten, die sowohl Waldhabitate als auch offene Parklandschaften in Siedlungsnä-
he nutzen, haben im Untersuchungsgebiet Habitatpotenzial. Dazu gehören das Braune Lang-
ohr (
Plecotus auritus), die Kleine Bartfledermaus (
Myotis mystacinus) und die Breitflügelfle-
dermaus (
Eptesicus serotinus). Die beiden erstgenannten Arten nutzen zudem Höhlen und
Stollen als Winterquartiere, so dass auch der Einlaufschacht als Winterquartier für diese Ar-
ten Potenzial bietet. Gleichermaßen hat der Altholzbestand ein hohes Potenzial für Baum-
höhlen, die als Sommer- und/ oder Winterquartiere genutzt werden können.
Das Vorkommen der Fledermausarten Graues Langohr (
Plecotus austriacus),
Fransenfledermaus (
Myotis nattereri) und Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) sowie
Teichfledermaus (
Myotis dasycneme) wird ausgeschlossen, da ihr Habitatpotenzial im
Untersuchungsgebiet als eher gering eingestuft wird. Das Vorkommen der nicht genannten
Fledermausarten kann weitgehend ausgeschlossen werden, da diese aufgrund ihrer
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 16Seite 20 von 48

ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn
Habitatansprüche (u.a. geschlossene, großflächige Wälder, Auwälder, offene Gewässer) oder
ihres Verbreitungsgebietes im Untersuchungsgebiet kein Potenzial haben.
Ein Vorkommen des Feldhamsters (
Critecus critecus) ist im Untersuchungsgebiet ausge-
schlossen, da diese Art struktur- und artenreiche Ackerlandschaften, vor allem mit Getreide-
feldern bevorzugt. Derart geeignete Habitate sind auch im Einwirkungsbereich nicht vorhan-
den.
Amphibien und Reptilien:
Die Wechselkröte (
Bufo viridis) ist vor allem auf Abgrabungsflächen mit vegetationsarmen
Gewässern zu finden. Die benötigt offene und sonnenexponierte Habitate, daher bietet das
Untersuchungsgebiet kein Habitatpotenzial.
Ein Vorkommen der Zauneidechse (
Lacerta agilis) ist in offenen Bereichen (Streuobstwiese,
Kleingartenanlage) zu erwarten, da diese Art Mosaikstrukturen aus grasigen Flächen (Tro-
ckenrasen), vegetationsfreien Flächen, sowie Gehölzen und verbuschten Bereichen bevor-
zugt. Aufgrund der durchschnittlichen Reviergröße von 100 m² wird das Vorkommen dieser
Art im direkten Eingriffsbereich (Wald, Bachverlauf) als unwahrscheinlich eingestuft. Im Rah-
men des Artenschutzkonzeptes Bonn NW wird ein Vorkommen der Zauneidechse im Bereich
der Kleingartenanlage (=Untersuchungsgebiet) genannt.
7. Wirkfaktoren des Projektes und mögliche artenschutzrechtliche Konflikte
Aus der Beschreibung des Vorhabens lassen sich die in der nachfolgenden Tabelle aufge-
führten Wirkfaktoren ableiten:
Wirkfaktoren Einflussbereich Mögliche Konflikte
Baubedingte Wirkungen (temporär)
Flächeninanspruch-
nahme bei Baufeldräu-
mung
Baubedingter Ein-
griffsbereich
Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten - §44,
Abs.1 (3)
• Vögel
• Fledermäuse
Baubedingter Ein-
griffsbereich
Tötung - §44, Abs. 1(1)
• Vögel
• Fledermäuse
Rückbau des
bestehenden
Einlaufschachtes
Einlaufschacht Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten - §44,
Abs.1 (3)
• bei Winterquartieren von Fledermäusen
Einlaufschacht Tötung - §44, Abs. 1(1)
• bei Winterquartieren von Fledermäusen
Einlaufschacht Erhebliche Störung - §44, Abs. 1 (2)
• bei Winterquartieren von Fledermäusen
• Das neue Bauwerk wird einen vergleichbaren
Einlaufschacht aufweisen, so dass die Funktion
wiederhergestellt wird.
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 17Seite 21 von 48

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Wirkfaktoren Einflussbereich Mögliche Konflikte
Bodenaushub und Ver-
lagerung auf angren-
zende Flächen
Baubedingter Ein-
griffsbereich
Keine Konflikte zu erwarten
Emissionen (Licht,
Lärm, Erschütterung,
Material-, Bodentrans-
port etc.), Störung (Be-
wegung, Beunruhi-
gung)
Untersuchungs-
gebiet
Erhebliche Störung - §44, Abs. 1 (2)
• bei Winterquartieren von Fledermäusen
Anlagebedingte Wirkungen
Flächenverlust Eingriffsbereich Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten - §44,
Abs.1 (3)
• Vögel
• Fledermäuse (bei Entfernung von Altbäumen),
Anlagenbedingte Bar-
rierewirkung, Kollisi-
onsrisiko, Kulissenwir-
kung
Eingriffsbereich Keine Konflikte zu erwarten
Betriebsbedingte Wirkungen
Betrieb Eingriffbereich und
Zufahrt
Keine Konflikte zu erwarten
Tabelle 3: Wirkfaktoren
8. Betroffenheit der Arten mit Lebensraumpotenzial
Geprüft wurde, ob Vorkommen planungsrelevanter Arten einschließlich aller europäischen
Vogelarten und bedeutende lokale Populationen oder im Naturraum bedrohte Arten im Be-
reich des Plangebietes zu erwarten sind und inwieweit diese durch die Bauarbeiten und die
Nutzungsänderung so beeinträchtigt werden, so dass es zu Verbotstatbeständen nach § 44
Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 BNatSchG kommt. Beeinträchtigungen dieser Art können in der Regel durch
Bauzeitregeln, d. h. beispielsweise die Durchführung der Baumaßnahmen außerhalb der
Fortpflanzungs- und Ruhezeit, vermieden und/oder vermindert werden. Da im Rahmen der
Artenschutzprüfung Stufe I keine faunistischen Erhebungen durchgeführt werden, werden
Betroffenheiten von Einzelarten jeweils hinsichtlich ihres Habitatanspruches (nach derzeiti-
gen wissenschaftlichen Erkenntnissen) abgeschätzt.
Die in Tab. 2 bzw. im Kapitel 6 ausgeschlossenen Arten werden im weiteren Verlauf nicht
mehr betrachtet, da für diese Arten keine geeigneten Lebensraumstrukturen im Untersu-
chungsgebiet vorliegen. Das planbedingte Auslösen von Verbotstatbeständen des § 44 Abs.
1 BNatSchG wird für diese Arten ausgeschlossen.
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 18Seite 22 von 48

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8.1 Säugetiere - Fledermäuse
Gehölze
Im Zuge der Geländebegehung konnten keine Quartierbäume nachgewiesen werden. Aller-
dings kann davon ausgegangen werden, dass der Altbaumbestand im Untersuchungsgebiet –
insbesondere die bachbegleitenden Ufergehölze mit Baumholzstärken BHD > 30 cm und
starkem Efeubewuchs – geeignete Baumhöhlungen aufweisen kann. Diese können von Fle-
dermäusen als Einzelquartiere (Baumhöhlen oder Rindenspalten) oder bei größeren Höhlun-
gen in den Altbäumen auch als Winterquartier genutzt werden. Es besteht daher ein erhöhtes
Tötungsrisiko sowie das Risiko des Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und einer
erheblichen Störung nach §44, Abs. 1-3, wenn im Falle einer Überwinterung nicht nur Ein-
zeltiere betroffen sind. Um die Tötung von Einzeltieren in der Sommerquartierzeit zu ver-
meiden, wird eine Gehölzrodung während der Winterruhezeit (1. Dezember bis Ende Februar)
empfohlen. Falls ältere Bäume (BHD > 30 cm) gefällt werden sollen, muss zuvor eine Kon-
trolle auf geeignete Baumhöhlungen für mögliche Winterquartiere erfolgen. Sind geeignete
Baumhöhlungen als Überwinterungsquartier vorhanden, muss das weitere Vorgehen mit ei-
ner fachkundigen Person abgestimmt werden.
Einlaufschacht (Rückbau und Wiederherstellung)
Darüber hinaus kann der Einlaufschacht im östlichen Uferbereich des Alten Bachs als poten-
zielles Überwinterungsquartier nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Im Falle eines
Rückbaus in der Überwinterungsphase kann es neben einer Tötung von Fledermäusen und
dem Verlust von Ruhestätten auch zu einer erheblichen Störung nach §44, Abs. 1-3 kom-
men. Daher ist vor Beginn der Rückbauarbeiten zu prüfen, ob es sich um ein genutztes Win-
terquartier handelt. Bei einem Nachweis sind weitergehende Maßnahmen zu treffen, wie eine
Bauzeitregelung (Baummaßnahmen außerhalb der Winterruhezeit) bzw.
Der Erhalt des potenziellen Winterquartiers ist durch Wiederherstellung eines vergleichbaren
Einlaufschachtes am neuen Bauwerk sichergestellt.
Bei den geplanten Maßnahmen ist dagegen nicht mit einem Verlust essentieller Nahrungsha-
bitate zu rechnen, da die Baumaßnahmen sowohl zeitlich als auch räumlich begrenzt sind
und die bestehenden Strukturen (Bachverlauf mit Ufervegetation und angrenzende Biotopty-
pen) erhalten bleiben.
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Artenschutzrechtliche Konflikte Erläuterung / Maßnahmen zur Vermeidung
§ 44, Abs. 1: „Tötung“ Gehölze
Bei Fällung von potenziellen Quartierbäumen (v.a.
im Uferbereich) im Winter (Dez.-Febr.)(AVM1) und
Kontrolle der Altbäume (BHD>30cm) auf potenzielle
Höhlungen und daraus folgenden Maßnahmen
(AVM2) auszuschließen.
Einlaufschacht
Bei Kontrolle des Einlaufschachtes vor Rück-
baubeginn (AVM3) und daraus folgenden
Maßnahmen (AVM4) auszuschließen.
§ 44, Abs. 2: „Erhebliche Störung“ Gehölze
Bei Kontrolle der Altbäume (BHD>30cm) auf
potenzielle Höhlungen und daraus folgenden
Maßnahmen (AVM2) auszuschließen.
Einlaufschacht
Bei Kontrolle des Einlaufschachtes vor Rück-
baubeginn (AVM3) und daraus folgenden
Maßnahmen (AVM4) auszuschließen.
§ 44, Abs. 3: „Zerstörung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten“
Gehölze
Bei Fällung von potenziellen Quartierbäumen (v.a.
im Uferbereich) im Winter (Dez.-Febr.)(AVM1) und
Kontrolle der Altbäume (BHD>30cm) auf potenzielle
Höhlungen und daraus folgenden Maßnahmen
(AVM2) auszuschließen.
Einlaufschacht
Bei Kontrolle des Einlaufschachtes vor Rück-
baubeginn (AVM3). Wiederherstellung eines
vergleichbaren Einlaufschachtes am neuen Bauwerk.
Tabelle 4: Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte - Fledermäuse
8.2 Vögel
Für viele planungsrelevante Arten bietet das Untersuchungsgebiet potenziell geeignete Brut-
und Nahrungshabitate. Von den Baummaßnahmen (= baubedingter Eingriffsbereich) (Bau des
Ausleitungsbauwerks und Errichtung eines Erddamms) sind die Gehölz-Bereiche an der öst-
lichen Bachseite sowie ein kleiner Bereich der uferbegleitenden Gehölze am westlichen Ufer
betroffen. In diesen Bereich besteht daher ein erhöhtes Tötungsrisiko sowie die Gefahr der
Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bei Vorkommen brütender Vogelpaare.
Dies kann mit einer Bauzeitenregelung umgangen werden, so dass Fällungs- und Rodungs-
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arbeiten außerhalb des Brutzeitraumes zwischen dem 1. Oktober – Ende Februar nach § 39
BnatSchG stattfinden (AVM5). Da zudem nur kleinflächige Bereiche betroffen sind, kann
davon ausgegangen werden, dass potenzielle Brutvogelarten genügend
Ausweichmöglichkeiten im direkten Umfeld finden.
Während der Bauphase kommt es zu Störungen durch Lärm, Abgase und Bewegungen von
Menschen und Maschinen. Da sich das Untersuchungsgebiet in der Nähe von Siedlungsbe-
reichen befindet und hier zudem regelmäßig Spaziergänger anzutreffen sind, kann davon
ausgegangen werden, dass hier vorkommende Arten weniger störungsempfindlich sind. Da
die Bauphase zudem zeitlich begrenzt ist und nach Beendigung der Bauphase kein nennens-
werter Zugangsverkehr mehr besteht, wird eine erhebliche (populationsrelevante) Störung
der vorkommenden Vogelarten ausgeschlossen.
Artenschutzrechtliche Konflikte Erläuterung / Maßnahmen zur Vermeidung
§ 44, Abs. 1: „Tötung“ Bei Fällung/ Rodung außerhalb des Brutzeitrau-
mes (1. Oktober – Ende Februar) nicht zu erwar-
ten (AVM5)
§ 44, Abs. 2: „Erhebliche Störung“ Nicht zu erwarten, daher keine Maßnahmen erfor-
derlich
§ 44, Abs. 3: „Zerstörung von Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten“
Bei Fällung/ Rodung außerhalb des Brutzeitrau-
mes (1. Oktober – Ende Februar) nicht zu erwar-
ten (AVM5)
Tabelle 5: Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte - Vögel
8.3 Reptilien und Amphibien
Da die Offenlandbereiche wie Streuobstwiese und Kleingartenanlage mit potenziellen Habi-
taten für die Zauneidechse nicht von den Baumaßnahmen betroffen sind, ist nicht mit dem
Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatschG zu rechnen.
Für andere planungsrelevante Amphibien- und Reptilienarten bietet das Untersuchungsge-
biet keine Habitateignung.
Artenschutzrechtliche Konflikte Erläuterung / Maßnahmen zur Vermeidung
§ 44, Abs. 1: „Tötung“ Nicht zu erwarten, daher keine Maßnahmen erfor-
derlich
§ 44, Abs. 2: „Erhebliche Störung“ Nicht zu erwarten, daher keine Maßnahmen erfor-
derlich
§ 44, Abs. 3: „Zerstörung von Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten“
Nicht zu erwarten, daher keine Maßnahmen erfor-
derlich
Tabelle 6: Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte – Zauneidechse
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9. Maßnahmen
Um artenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind folgende
Maßnahmen für die Durchführung der Planung notwendig:
Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen
• AVM1: Fällung/Rodung von Bäumen im Winter (1. Dezember – Ende Februar)
Das Tötungsrisiko und der Verlust von Ruhestätten (Fledermäuse) durch Fällung po-
tenzieller Quartierbäume (BHD> 30 cm) kann durch eine Regelung der Bauzeit im
Winter minimiert werden.
• AVM2: Kontrolle der zu fällenden Altbäume auf Baumhöhlungen
Bei Gehölzen ab einem BHD von >30 cm muss mit geeigneten Höhlungen für Fleder-
maus-Winterquartiere gerechnet werden. Durch eine Kontrolle der zu fällenden
Altbäume muss vorab geklärt werden, ob Höhlungen vorhanden sind. Bei Nachweis
von als Überwinterungsquartier für Fledermäuse geeigneten Höhlungen müssen
weitergehende Maßnahmen getroffen werden.
• AVM3: Kontrolle des Einlaufschachtes auf potenzielle Winterquartiere (Fledermäuse)
Durch die Kontrolle des Einlaufschachtes vor Beginn des Rückbaus und in der Winter-
ruhezeit (1. Dezember – Ende Februar) muss geklärt werden, ob der Einlaufschacht
als Winterquartier von Fledermäusen genutzt wird. Bei Nachweisen von Fledermäusen
greift AVM4, um eine erhebliche (populationsrelevante) Störung sowie den Verlust
von Überwinterungsquartieren und das damit verbundene Tötungsrisiko zu vermei-
den.
• AVM4: Erhaltung des Einlaufschachtes als Winterquartier für Fledermäuse
Bei Vorkommen von überwinternden Fledermäusen im Einlaufschacht wird empfoh-
len, den Schacht möglichst mit einem unterirdischen Teil und einer Ein- und Ausflug-
möglichkeit wiederherzustellen. Da das neue Bauwerk ebenfalls über einen
Einlaufschacht verfügt, kann das potenzielle Quartier ortsnah wiederhergestellt
werden.
• AVM 5: Fällung/Rodung außerhalb der Vogelbrutzeit (1. Oktober – Ende Februar)
Das Tötungsrisiko für Vögel, insbesondere für immobile Jungvögel, zur Fortpflan-
zungszeit kann pauschal durch Regelung der Bauzeitregeln minimiert werden. Sämt-
liche Gehölzfällungen mit Ausnahme der Altbäume (siehe AVM2) und Rodungsarbei-
ten sind ausschließlich im Zeitraum 1. Oktober bis Ende Februar zulässig (gemäß §
39 BNatSchG), da die Brutphase der betroffenen Arten dann mit großer Wahrschein-
lichkeit beendet ist.
Allgemein ist bei der Planung des Bauvorhabens der Erhalt der Altbäume mit sehr starkem
Baumholz (BHD >80 cm) zu empfehlen, da hier ein hohes Potenzial für Spalten und Baum-
höhlen besteht. Zudem wird diese diese Maßnahme als Schutzziel im Biotopkataster ge-
nannt. In jedem Fall wird empfohlen, den etwaigen Verlust einzelner Bäume oder flächiger
Gehölzstrukturen mit entsprechenden Ersatzquartieren auszugleichen (Fledermauskästen/
Nistkästen).
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10. Gutachterliches Fazit
Das Untersuchungsgebiet bietet durch seine strukturelle Vielfalt zahlreichen Vogelarten po-
tenzielle Habitate. Für die Baummaßnahmen ist unter anderem die Fällung einzelner Bäume
erforderlich, was zu den Verbotstatbeständen „Tötung“ nach § 44, Abs. 1und „Zerstörung
von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ nach § 44, Abs. 3 des BNatschG führen kann. Dieses
Risiko wird im Wesentlichen durch eine Bauzeitenregelung (AVM1, AVM5) minimiert (siehe
Kapitel 9). Zudem wird empfohlen, bei der Planung nach Möglichkeit die Altbäume (BHD >80
cm) zu erhalten bzw. eine Kontrolle auf Baumhöhlungen durchzuführen, um Fledermaus-
quartiere zu erhalten (AVM2). Da auf der Fläche bereits ein bestehender Einlaufschacht zu-
rückgebaut werden soll, ist hier im Vorfeld der Baumaßnahmen zu prüfen, ob es sich um ein
potenzielles Winterquartier von Fledermäusen handelt (AVM3). Das neue Bauwerk wird über
einen vergleichbaren Schacht verfügen, so dass das potenzielle Quartier wiederhergestellt
wird (AVM4).
Unter den genannten Voraussetzungen kann mit ausreichender Sicherheit davon ausgegan-
gen werden, dass durch das Vorhaben keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatschG
ausgelöst werden.
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 23Seite 27 von 48

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11. Quellenverzeichnis
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SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg.)
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GESELLSCHAFT FÜR UMWELTPLANUNG UND WISSENSCHAFTLICHE BERATUNG (2017): Artenschutzkonzept Bonn
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zuletzt geändert am 21.01.2013 (BGBl. I S. 95).
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20.07.2017 (BGBl. I S. 2808).
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LNatSchG NRW (Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen) i.d.F.d.B.v. 15.11.2016 (GV.
NRW. S. 934), zuletzt geändert am 04.08.2016 (BGBl. I S. 1972).
USchadG (Umweltschadensgesetz) i.d.F.d.B.v. 10.05.2007 (BGBl. I S. 666) zuletzt geändert
am 04.08.2016 (BGBl. I S. 1972).
VS-RL (Vogelschutz-Richtlinie): Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und
des Rates vom 30.11.2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.
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ASP, LBP Dransdorfer Bach, Einleitungsbauwerk Bundesstadt Bonn
Auswirkungen und Konflikte :
Baubedingte Wirkungen:
In der Bauphase kann es zu Einträgen von Schadstoffen und die Erosion sowie Verdichtungen des Bo‐
dens kommen.
Anlagenbedingte Wirkungen:
Insgesamt werden durch den Bau des Abschlagsbauwerks zusätzlich ca. 175 m2 versiegelt oder teil‐
versiegelt.
Durch die geplante Dammaufschüttung bzw. die erforderlichen Befestigungen durch Wasserbaupflas‐
ter wird bisher weitgehend natürlich gelagerter Boden auf einer Fläche von ca. 425m² dauerhaft über‐
lagert.
Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnahmen, Kompensation (vgl. Tabelle 3 im Anhang):
Nach Auskunft der Wasserbehörde Bonn ist kein gesonderter Bodenausgleich erforderlich.
Zur Vermeidung von Schadstoffeintrag sind die einschlägigen Vorschriften beim Bau zum Schutz des
Bodens (DIN 19731, DIN 18915; DIN 18300) und beim Bau in und am Gewässer zu beachten. Es sind
nur Baufahrzeuge zu verwenden, die biologisch abbaubare Schmierstoffe und Hydrauliköle verwen‐
den. Die Lagerung von gewässergefährdenden Stoffen (z.B. Treibstoffe) im Eingriffsbereich ist nicht
erlaubt (VM2).
3.5 Wasser
3.5. 1 Oberflächengewässer
Das Untersuchungsgebiet liegt am Alten Bach, der ein Abschnitt des Hardtbaches ist. Insbesondere
die östlichen Uferbereiche liegen in Bereichen mit einem hohen Überschwemmungsrisiko
(www.elwasweb.nrw.de).
Auswirkungen und Konflikte:
Die geplanten Baumaßnahmen haben Auswirkungen auf das Fließgewässer (Alter Bach). Baubedingte
Schäden können durch Einträge von Schadstoffen, insbesondere von Flüssigkeiten (z.B. Hydrauliköl)
entstehen. Zur Vermeidung von Schadstoffeintrag sind die einschlägigen Vorschriften beim Bau zum
Schutz des Bodens (DIN 19731, DIN 1891 5; DIN 18300) und beim Bau in und am Gewässer zu beach‐
ten.
Anlagebedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Betriebsbedingten Auswirkungen:
Ziel des neuen Abschlagsbauwerks ist die hydraulische Entlastung des Alten Bachs bzw. des Dransdor‐
fer Bachs. Über eine Schwelle und einen neuen Einlaufschacht wird der Abschlag zukünftig mehr als
verdreifacht. Dies führt vor allem zu einer
Entlastung des Gewässers unterhalb (Dransdorfer Bach) und bewirkt eine verringerte Erosion
im Uferbereich. Damit ergeben sich weitergehende Möglichkeiten zur Verminderung des Sohl‐ und
Uferverbaus im weiteren Bachverlauf.
Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnahmen, Kompensation:
Zur Schadensvermeidung sind während der Bauzeit nur Baufahrzeuge zu verwenden, die biologisch
abbaubare Schmierstoffe und Hydrauliköle verwenden. Die Lagerung von gewässergefähr‐
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Datenstand: 02.11.2026, 19:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de