190359 · Beschlussvorlage
Hochwasserentlastung Dransdorfer Bach in den Bonner Randkanal; Landschaftsrechtliche Befreiung
Kerndaten
- Nummer
- 190359
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 190359 Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Hochwasserentlastung Dransdorfer Bach in den Bonner Randkanal; Landschaftsrechtliche Befreiung Beratungsfolge Naturschutzbeirat 03.03.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Da das Risiko eines Hochwassers und somit das Schadenspotential im Unterlauf sehr hoch ist, ist die Baureifplanung und die Antragstellung für Fördermittel zeitnah erforderlich. Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht früher abgeschlossen werden. Beschlussvorschlag Der landschaftsrechtlichen Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz für die geplante Umbaumaßnahme am vorhandenen Entlastungsbauwerk am Dransdorfer Bach – Streichwehr mit neuer Verbindung in den Bonner Randkanal, steuerbare Drossel und Dammbauwerk – sowie den damit verbundenen Baumentfernungen im Landschaftsschutzgebiet wird zugestimmt. Begründung Im Zuge der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement- richtlinie wurden die hydraulische Leistungsfähigkeit der Bäche mit besonderem Gefahrenpotential untersucht und über Verordnungen gesetzliche Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Neben der Information über die Hochwassergefahren ist es Aufgabe der Stadt, sinnvolle und mögliche Hochwasserschutzmaßnahmen zu untersuchen und im Sinne des Gemeinwohls Maßnahmen umzusetzen. Die persönlich betroffenen Anlieger haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf Hochwasserschutz und sollen zusätzlich Eigenvorsorge betreiben. Am Dransdorfer und Rheindorfer Bach zeigten die Untersuchungen vor allem Engpässe an einigen Brücken und Durchlässen sowie zu geringe Abfluss- querschnitte. Von Überflutungen betroffen sind hierdurch wichtige Verkehrsverbindungen, wie die Autobahn und die Linie 18 mit dem Stadtbahnbetriebshof.Seite 1 von 48 Seite 2 Der geplante Umbau soll die Hochwassersituation im Hardtbachsystem deutlich verbessern. Beschreibung der geplanten Umbaumaßnahme Der Dransdorfer Bach kreuzt unterhalb von Lessenich den Bonner Randkanal (BRK), in den bereits heute bei Hochwasser eine Entlastung von Bachwasser erfolgt. Ein Umbau dieser Entlastung ist eine Möglichkeit den Hochwasser- schutz im weiteren Bachverlauf erheblich zu verbessern. Diese Maßnahme ist deutlich effizienter umzusetzen, als eine Anpassung der Durchlässe und Brücken im Unterlauf. Bisher werden im Hochwasserfall am Dransdorfer Bach 3 m³/s vom Maximalabfluss über einen Einlaufschacht in den BRK abgeschlagen. Diese Wassermenge soll deutlich erhöht und über ein neu zu errichtendes Streichwehr abgeschlagen werden. Zudem sieht die Planung eine steuerbare Drossel im Gewässer und ein neues Dammbauwerk vor. Durch die signifikant verringerte Wassermenge, die im Hochwasserfall im Bach verbleibt, ergibt sich außerdem ein größerer Handlungsspielraum für geplante Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung des Baches, die unterhalb der Hochwasserentlastung realisiert werden sollen. Diese Maßnahmen sind Teil des Fahrplans zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Im Bereich der Umbaumaßnahme befinden sich am linken Bachufer Bachauengehölze mit starkem Baumholz, auf der rechten Uferseite sind etwa 365 m² Laubwald mit schwachem Baumholz. In diesen Bereichen wird es einen Eingriff insbesondere durch den Bau eines Dammes geben. Durch den Eingriff entsteht ein Defizit von 4205 Ökopunkten, welches mit dem städtischen Ökopunktekonto verrechnet wird. Die hierzu herangezogenen Maßnahmen sehen eine Aufwertung der ehemaligen Ackerfläche „Am Bruch“, Gemarkung Duisdorf, Flur 1, Flurstück 2958 vor. Hier soll eine extensive Wiese angelegt sowie Obstbäume und Hecken mit standortgerechten Gehölzen gepflanzt werden. Zudem sind verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen vorgesehen. So wird das alte Schachtbauwerk außerhalb der Überwinterungszeit der Fledermäuse zurückgebaut, um einen möglichen Tatbestand der Gefährdung des Bestands auszuschließen. Das Dammbauwerk wird so gesetzt, dass der Eingriff in den umliegenden Baumbestand möglichst gering ausfällt. Insbesondere der Altbaumbestand auf der linken Bachseite wird möglichst wenig tangiert. Die Bäume, die dennoch gefällt werden müssen, werden vor der Fällung auf mögliche Baumhöhlen untersucht und im Winter, außerhalb der Vogelbrutzeit, gefällt. Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden baubedingt gerodete Waldflächen unter Verwendung der lebensraumtypischen Baumarten wiederhergestellt. Es wird für den Umbau der Anlage am Gewässer ein wasserrechtlicher Antrag nach § 22 und § 84 LWG in Verbindung mit § 36 und § 78 WHG gestellt, sowie ein Antrag für eine landschaftsrechtliche Befreiung. Die geplanten Eingriffe liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst und im Landschaftsschutzgebiet. Im Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Dazu zählen insbesondere die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen sowie die Entfernung von Bäumen und Gehölzen.Seite 2 von 48 Seite 3 Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, die notwendige landschafts- rechtliche Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz zu erteilen und bittet den Naturschutzbeirat um Zustimmung. Anlage/n 1 BV-Anlage-Lageplan (öffentlich) 2 BV-Anl-ASP (öffentlich) 3 BV-Anl-LBP (öffentlich)Seite 3 von 48 74223500 D 63.65 S 54.91 T 8.74 H0000407 107.10 SO 3650/4400 3.4 o/oo H0001408 114.54 SO 3650/4400 4.4 o/oo Bonner Randkanal Bonner Randkanal 66.228 62.07361.84161.71661.84062.206 62.41462.24261.86861.82361.83962.327 62.52062.315 61.96361.922 61.99362.465 62.503 62.37161.99961.97961.987 62.88062.831 62.83162.791 62.016 62.019 62.03162.41262.602 63.011 62.44262.074 62.040 62.076 62.923 62.725 63.16262.989 62.140 62.063 62.09862.358 62.45062.182 62.198 62.192 63.014 63.39563.32463.30662.16462.21162.20762.555 62.866 62.49962.23562.122 62.207 63.30063.386 63.503 63.785 63.697 63.577 63.477 62.327 62.291 62.301 62.630 62.854 63.220 62.846 62.722 63.879 64.057 63.914 63.935 65.171 65.015 63.188 64.33364.425 63.220 63.341 63.483 63.408 63.552 63.628 63.700 63.717 63.852 63.840 64.033 64.069 64.366 64.458 63.628 63.174 62.976 62.621 62.426 62.055 63.613 62.936 63.393 62.737 62.945 63.071 63.219 63.283 63.295 63.084 63.275 63.295 63.298 61.849 62.84062.46761.651 61.586 61.65762.183 62.656 62.792 62.44862.39461.550 61.470 61.39161.36662.33062.505 61.613 61.652 61.524 63.023 63.840 63.759 63.476 63.263 63.073 63.402 63.595 64.357 64.381 64.482 64.455 64.678 64.440 64.722 65.004 65.397 65.643 65.491 62.861 62.847 62.043 63.041 63.189 61.999 62.046 62.069 63.183 62.397 63.523 64.788 63.761 63.570 63.702 60.547 60.562 60.615 55.855 55.865 55.86155.842 55.157 63.839 63.610 63.705 63.946 64.198 64.548 64.278 65.348 65.363 65.325 65.276 65.252 65.264 65.444 66.941 65.990 63.920 63.088 62.951 62.134 1:3 1:3 1:3 1:3 B B C C 64,14 OK Damm 63,20 64,19 OK Wand 63,20 Überlaufschwelle A A D D E E F F Entlastungsbauwerk mit Schrägrechen Erddamm zum HW-Rückhalt gesteuertes Schütz zur Abflussregelung 3,10 4,00 3,00Anschluss an Randkanal Flügelwand mit Geländer <- ca.10% 61,92 64,14 OK Damm 64,19 OK Wand QS 1 QS 1 QS 2 QS 2 Wasserbaupflaster Sohlsicherung Gewässerbett Beton Oberboden Damm Oberboden d:\projekte ibo\n_2517_dransdorfer_bach\r\2517\entwurfsplanung\c3d\n_2517-c3d-lageplan.dwg 10.10.2019 bearbeitet: gezeichnet: geprüft: Datum NameMaßstab: Anlage-Nr.: Blatt-Nr.: geändert am: Art der Veränderung: Name: Planer: Bauherr: Projekt-Nr.: Stadt Bonn Gewässerunterhaltung Umbau Abschlagsbauwerk Dransdorfer Bach Entwurfsplanung - Lageplan - 1 : 250 4 1 2517 01.10.2019 C. Klüber 01.10.2019 C. Klüber 01.10.2019 F. RothSeite 4 von 48 Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe I zum Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Antragsteller: Bundesstadt Bonn Tiefbauamt 66-20 Stadthaus, Berliner Platz 2 53111 Bonn erstellt durch: Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung Dipl.-Ing. agr. Helmut Dahmen, Dipl.-Ing. agr. Dr. Dorothea Heyder Dipl.-Biol. Maria Luise Regh, Dipl.-Geogr. Christian Rosenzweig Bahnhofstraße 31, 53123 Bonn, Fon 0228-978 977 0, Fax 0228/978 977-29 Frankfurter Straße 48, 53572 Unkel, Fon 02224/988 54 68 info@umweltplanung-bonn.de, www.umweltplanung-bonn.de Bearbeitung: Dipl.-Biol. Dr. Birgit Martau Dipl.-Ing. agr. Helmut Dahmen Bonn, den 13.08.2019Seite 5 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn Inhaltsverzeichnis 1.Anlass und Aufgabenstellung............................................................................................ 3 2.Rechtliche Grundlagen...................................................................................................... 3 2.1 Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG...............................................................3 2.2 Ablauf der Artenschutzprüfung .................................................................................5 3.Datengrundlagen.............................................................................................................. 6 4.Beschreibung des Untersuchungsgebietes – betroffene Lebensräume................................6 5.Liste der planungsrelevanten Arten.................................................................................13 6.Lebensraumpotenzial...................................................................................................... 14 7.Wirkfaktoren des Projektes und mögliche artenschutzrechtliche Konflikte........................17 8.Betroffenheit der Arten mit Lebensraumpotenzial............................................................18 8.1 Säugetiere - Fledermäuse........................................................................................18 8.2 Vögel...................................................................................................................... 20 8.3 Reptilien und Amphibien.........................................................................................21 9.Maßnahmen.................................................................................................................... 22 10.Gutachterliches Fazit..................................................................................................... 23 11.Quellenverzeichnis........................................................................................................ 24 Abbildungsverzeichnis Abbildung 4.1: Lage des Untersuchungsgebietes (rote Umrandung) und des definierten Einwirkungsbereichs (500 m Umkreis)..................................................................................7 Abbildung 4.2: Bachverlauf mit Ufergehölzen im Eingriffsbereich.........................................9 Abbildung 4.3: Gehölz am Kleingarten mit Zuwegung .........................................................9 Abbildung 4.4: Erhaltenswerte Altbäume............................................................................10 Abbildung 4.5: Einlaufschacht............................................................................................10 Abbildung 4.6: Streuobstwiese........................................................................................... 10 Abbildung 4.7: Umgebende Feldflur (Meßdorfer Feld) mit angrenzender Baumhecke...........10 Abbildung 4.8: Untersuchungsgebiet (rote Umrandung) sowie Lage des Landschaftsschutzgebietes (grün schraffiert) und Biotopkatasterflächen (blau schraffiert)...12 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet mit den nachgewiesenen Arten ........................................................................................................................................... 9 Tabelle 2: Planungsrelevante Arten für Quadrant 3 im Messtischblatt 5208 .......................13 Tabelle 3: Wirkfaktoren...................................................................................................... 18 Tabelle 4: Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte - Fledermäuse....................................20 Tabelle 5: Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte - Vögel...............................................21 Tabelle 6: Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte – Zauneidechse...................................21 Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 2Seite 6 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn 1. Anlass und Aufgabenstellung Im Zuge einer Prüfung zur hydraulischen Leistungsfähigkeit bestimmter Brücken am Rheindorfer Bachsystem wurde festgestellt, dass der Bonner Randkanal noch über erhebliche Abflussreserven verfügt. Aus diesem Grund soll zur Lösung drohender Überflutungen die Abschlagsmenge aus dem Dransdorfer Bach in den Bonner Randkanal erhöht werden. Derzeit werden vom Maximalabfluss des Dransdorfer Baches bis zu 3 m³/s in den Randkanal abgeschlagen. Dies geschieht über eine Schwelle und einen Einlaufschacht. Durch den geplanten Umbau kann das Gewässer deutlich entlastet werden, so dass auf einen andernfalls erforderlichen Umbau der Brückenbauwerke im weiteren Bachverlauf verzichtet werden kann. Im Rahmen dieses Vorhabens wird im Folgenden eine Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprü- fung Artenspektrum, Wirkfaktoren) durchgeführt. 2. Rechtliche Grundlagen Durch die Novellierungen des BNatSchG vom 12.12.2007 und 29.07.2009 (01.03.2010 in Kraft) wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Im Rahmen der Gesetzesnovellierung erfolgte eine begriffliche Angleichung der Verbotstat- bestände an die in der FFH-Richtlinie und in der Vogelschutz-Richtlinie verwendeten Begrif- fe. Zugleich wurden die Zugriffsverbote sowie die Ausnahmetatbestände im Sinne eines öko- logisch-funktionalen Ansatzes neu ausgerichtet. Damit stehen der Erhalt der Populationen einer Art sowie die Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten im Vordergrund. Insgesamt konzentriert sich das Artenschutzregime bei Planungs- und Zulassungsverfahren auf die europäisch geschützten FFH-Anhang-IV-Arten und die europäischen Vogelarten. Demgegenüber werden die nur national besonders geschützten Arten nur noch pauschal über die Eingriffsregelung berücksichtigt (vgl. § 44 Abs. 5 S. 5 BNatSchG). Im Anwendungs- bereich genehmigungspflichtiger Vorhaben sind für alle FFH-Anhang-IV-Arten und die eu- ropäischen Vogelarten die artenschutzrechtlichen Vorschriften des BNatSchG anzuwenden (MKULNV 2010). 2.1 Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung und der Genehmigung von Vorhaben sind bei der Artenschutzprüfung für die europäisch geschützten Arten die in § 44 Abs. 1 BNatSchG for- mulierten Zugriffsverbote zu beachten: Es ist verboten… Verbot Nr. 1: … Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Verbot Nr. 2: … Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwin- terungs- und Wanderungszeiten so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert, Verbot Nr. 3: … Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Verbot Nr. 4: … Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 3Seite 7 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Vorhaben in diesem Zusammenhang sind nach § 14 BNatSchG i. V. m. § 30 LNatSchG NRW Eingriffe in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässi- ge Vorhaben (§§ 30, 33, 34, 35 BauGB). Auf die weitergehenden Anforderungen des hier nicht behandelten Umweltschadensgesetzes (USchadG) i. V. m. § 19 BNatSchG wird vorsorglich hingewiesen. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG ergeben sich u. a. bei der Bauleitplanung und der Genehmigung von Vorhaben die folgenden Sonderregelungen: Sofern die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird, liegt kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote Nr. 1, 3 und 4 vor. Soweit erforderlich, gestattet der Gesetzgeber die Durchführung von vorgezoge- nen Ausgleichsmaßnahmen. Diese können im Sinne von Vermeidungs-/Minimierungsmaß- nahmen auch dazu beitragen, das Störungsverbot Nr. 2 abzuwenden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Umsetzung eines speziellen Risikomanagements. Gegebenenfalls lassen sich die Zugriffsverbote durch ein geeignetes Maßnahmenkonzept erfolgreich abwenden. Nach den Schutzkategorien nach BNatSchG sind bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung folgende Tier- und Pflanzenarten zu untersuchen: § 7 Abs. 2 Nr. 12 BNatSchG: Europäische Vogelarten Artikel 1 VS-RL § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG: Besonders geschützte Arten Anlage 1 Spalte 2 BArtSchVO Anhang A, B EU ArtSchVO Anhang IV FFH-RL § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG: Streng geschützte Arten Anlage 1 Spalte 3 BArtSchVO Anhang A EU ArtSchVO Anhang IV FFH-RL Die „nur national“ besonders geschützten Arten (allein in NRW ca. 800 Arten) sind bei Pla- nungs- und Zulassungsverfahren von den Verboten freigestellt (§ 44 Abs. 5, Satz 5 BNatSchG, Kleine Novelle). Aus den o.g. Arten, die bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung zu berücksichtigen sind, wurden vom Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) sogenannte „planungsrelevante Arten“ als Arbeitshilfe zusammengestellt. Diese werden in regelmäßig aktualisierter Form im Internet veröffentlicht (derzeit 193 Arten, Stand April 2019). Diese planungsrelevanten Arten umfassen aus den streng geschützten Arten: rezente bodenständige Vorkommen regelmäßige Durchzügler/ Wintergäste Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 4Seite 8 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn sowie aus den europäischen Vogelarten: alle streng geschützten Vogelarten Anhang I VS-RL und Art. 4 (2) VS-RL Rote-Liste Arten Kolonie-Brüter rezente, bodenständige Vorkommen regelmäßige Durchzügler/ Wintergäste Sind darüber hinaus bemerkenswerte Artvorkommen im Gebiet bekannt (z. B. bedeutende lokale Population, Gefährdung im Naturraum), so werden diese ebenfalls berücksichtigt. Für die übrigen Arten gilt: „Im Regelfall kann bei nicht planungsrelevanten Arten (Allerwelts- arten) davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird“. Die Zugriffsverbote gem. § 44 BNatSchG gelten allerdings grundsätzlich für alle europäi- schen Vogelarten. Es gilt daher möglichst auszuschließen, dass Nist- oder Ruhestätten durch die Baumaßnah- men beeinträchtigt werden. Hier sind bei Gebäudeabriss, -umbau oder -sanierung insbe- sondere Gebäude bewohnende Arten zu berücksichtigen. Dauerhaft genutzte Lebensstätten sind auch geschützt, wenn die Tiere selbst nicht anwe- send sind (Zugriffsverbot § 44 (3)). Dies gilt z. B. für Fledermauswinterquartiere während des Sommers oder Schwalbennester im Winter. Zugriffsverbote sind bei nicht standorttreuen Arten bei Abriss oder Gehölzrodungen außer- halb der Fortpflanzungs- und Ruhezeiten nicht zu erwarten, sofern geeignete Ausweich- möglichkeiten vorliegen. 2.2 Ablauf der Artenschutzprüfung Die Artenschutzprüfung richtet sich nach dem Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung des MKULNV (2017). Demnach lässt sich die Artenschutzprüfung in drei Stufen unterteilen: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Ar- ten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Unter Berücksichti- gung des Vorhabens und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Hierzu ist ge- Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 5Seite 9 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn gebenenfalls ein spezielles Artenschutz-Gutachten einzuholen. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Al- ternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verbo- ten zugelassen werden kann. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der ASP kann das standardisierte „Protokoll einer Ar- tenschutzprüfung (ASP) Teil A: Angaben zum Plan/Vorhaben“ und ggf. als Anlage dazu der ergänzende „Teil B: Anlage Art-für-Art-Protokoll“ verwendet werden, das bezüglich Ablauf und Inhalt alle rechtlich erforderlichen Prüfschritte berücksichtigt (LANUV 2017a). 3. Datengrundlagen Die vorliegende Artenschutzprüfung basiert auf den folgenden Datengrundlagen: • Geländebegehung durch Herrn Dahmen und Frau Martau am 09.07.2019 • Geländebegehung durch Herrn Franke, Frau Haase und Frau Martau am 15.07.2019 • TK-Blattabfrage zum Vorkommen planungsrelevanter Arten im Plangebiet, Messtischblatt 5208, Quadrant 3 • Abfrage von bekannten Vorkommen beim amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz (Biologische Station Bonn/ Rhein-Erft, Anfrage vom 11.07.2019, Antwort steht noch aus; Alexandra Königsmark, Büro für Umweltplanung, Mail vom 22.07.2019) • Schutzwürdige Biotope NRW im Umfeld der Eingriffsfläche (LANUV 2013) • Schutzgebiete (LANUV, Stand: 2016 (NSG) bzw. 2015 (FFH) Auf dieser Grundlage wurde abgeschätzt, ob es aufgrund der Planung zu artenschutzrecht- lichen Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG kommen kann (vgl. Kap. 7). 4. Beschreibung des Untersuchungsgebietes – betroffene Lebensräume Das Untersuchungsgebiet umfasst den direkten von den Baumaßnahmen betroffenen Eingriffsbereich sowie die unmittelbar angrenzenden Biotoptypen. Im Rahmen der Arten- schutzprüfung wird darüber hinaus ein potentieller Einwirkungsbereich definiert, der nach MKULNV (2017) einen Radius von 500 m um das Untersuchungsgebiet umfasst (Abb. 4.1). Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 6Seite 10 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn Das Untersuchungsgebiet liegt nordöstlich des Bonner Ortsteils Meßdorf und gehört zum Meßdorfer Feld, einer etwa 150 ha große überwiegend ackerbaulich genutzten Fläche am westlichen Rand der Stadt Bonn. Neben der ackerbaulichen Nutzung wird das Meßdorfer Feld auch als Naherholungsfläche genutzt, da es auf allen Seiten von Siedlungen umschlossen ist. Der Eingriffsbereich grenzt nördlich an eine Kleingartenanlage an. Es handelt sich um ein kleinflächiges Waldstück, welches von Ahorn-Arten dominiert wird. Westlich des Waldstückes verläuft der „Alte Bach“ mit typischer bachbegleitender, altholzreicher Vegetation aus Weiden, Erlen und Pappeln sowie heimischen Straucharten und starkem Efeu-Bewuchs (siehe Tabelle 1). Nördlich der Fläche liegt eine Streuobstwiese, die als Kompensationsfläche ausgewiesen ist. Sie ist mit Obstbäumen mittleren Alters (inkl. eines älteren Hochstamms) und dichter Hochstaudenflur bestanden. Die an den Bach grenzenden Randbereiche sind reich an Hecken und Sträuchern. Östlich und parallel zum Bachverlauf stockt entlang einer Geländekante eine Baumhecke aus Eichen, Eschen und Ahorn ebenfalls mit Altholz-Anteil. Die Kleingartenanlage ist reich strukturiert und weist einen hohen Anteil an (Obst-)Gehölzen auf. Östlich der Kleingartenanlage grenzt eine Mosaik-Fläche aus Grünland und Gehölzstreifen an. Die Eingriffsfläche ist über einen Schotterweg zugänglich, welcher durch das Waldstück und in Nord-Süd-Richtung entlang der Kleingartenanlage und der Streuobstwiese verläuft. Die Umgebung des Untersuchungsgebietes (= Einwirkungsbereich) ist hauptsächlich geprägt von landwirtschaftlichen Flächen bzw. den Siedlungsbereichen der Bonner Ortsteile Meßdorf im Süden und Dransdorf im Norden. Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 7 Abbildung 4.1: Lage des Untersuchungsgebietes (rote Umrandung) und des definierten Einwirkungsbereichs (500 m Umkreis)Seite 11 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die oben beschriebenen Biotoptypen im Eingriffsbereich und ihre Artzusammensetzung: Biotoptyp Beschreibung Arten AX12 Laubholzforste standorttypischer Baumarten mit geringem bis mittleren Baumholz Gehölz am östlichen Bachufer, geringes bis mittleres Baumholz Berg-Ahorn ( Acer pseudoplatanus), Spitz-Ahorn ( Acer platanoides), Feld- Ahorn (Acer campestre), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Sal-Weide (Salix caprea), Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Esche ( Fraxinus excelsior), Robinie ( Robinia pseudoacacia), Brombeere ( Rubus fruticosus agg.), Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Echte Nelkenwurz ( Geum urbanum), Knauelgras ( Dactylis glomerata), Efeu ( Hedera helix), Große Brennnessel ( Urtica dioica) AX13 Laubholzforste standorttypischer Baumarten mit starkem Baumholz Gehölz an der Kleingartenlage, mit mittlerem bis starkem Baumholz Berg-Ahorn ( Acer pseudoplatanus), Esche ( Fraxinus excelsior), Spitz-Ahorn ( Acer platanoides), Schwarzer Holunder ( Sambuccus nigra), Gewöhnliche Hasel ( Corylus avellana), Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Feld-Ahorn (Acer campestre) HK22 extensiv bewirtschaftete Obstgärten mit alten Hochstämmen Streuobstwiese, dichte Hochstaudenflur im Unterwuchs Kultur-Apfel ( Malus domestica), Pflaume ( Prunus domestica). Knauelgras ( Dactylis glomerata), Johanniskraut ( Hypericum spec.), Große Brennnessel ( Urtica dioica) FS32/ BE3 Sommerwarmer Niederungsbach, eutroph, schwach ausgebaut/ Bachauen- Gehölze Der Alte Bach mit begleitenden Gehölzen mit mittlerem bis sehr starkem Baumholz (BHD >80 cm) Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Silber- Weide (Salix alba), Kanadische Pappel (Populus canadensis), Stiel-Eiche ( Quercus robur), Gewöhnliche Hasel ( Corylus avellana), Brombeere ( Rubus fruticosus agg.), Berg-Ahorn ( Acer pseudoplatanus), Eibe (Taxus baccata), Efeu ( Hedera helix), Große Brennnessel ( Urtica dioica) HJ6 Gärten mit größerem Gehölzbestand Kleingartenanlage, strukturreich mit Obst-/ Beerengehölzen Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 8Seite 12 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn Biotoptyp Beschreibung Arten HY2 Fahrstraße, unbefestigt, geschottert Zufahrtsweg, der auch als Baustraße genutzt werden soll HA0 Acker ohne Wildkrautfluren Umgebende landwirtschaftliche Flächen Tabelle 1: Übersicht der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet mit den nachgewiesenen Arten Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 9 Abbildung 4.2: Bachverlauf mit Ufergehölzen im Eingriffsbereich Abbildung 4.3: Gehölz am Kleingarten mit ZuwegungSeite 13 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 10 Abbildung 4.4: Erhaltenswerte Altbäume Abbildung 4.6: Streuobstwiese Abbildung 4.5: Einlaufschacht Abbildung 4.7: Umgebende Feldflur (Meßdorfer Feld) mit angrenzender BaumheckeSeite 14 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn Alle folgenden Informationen in diesem Kapitel sind dem Informationssystem des LANUV (2013) entnommen, teilweise auch aus diesem System zitiert. Folgende Schutzgebiete befinden sich im Einwirkungsbereich und in dessen unmittelbarer Umgebung (siehe auch Abb. 4.7): Landschaftsschutzgebiet Das Untersuchungsgebiet ist Teil des „Naturparks Rheinland“ und liegt im Landschafts- schutzgebiet LSG 5208-0003 „Kappesland und Messdorfer Feld“ welches den Agrarraum mit dem Charakter der Bördelandschaft in der Gemeinde Bonn beschreibt. Das nächstgelegene Naturschutzgebiet liegt etwa 1,7 km in nordöstlicher Richtung (NSG BN-007 „Düne Tannenbusch“). Biotopverbund Das Untersuchungsgebiet ist außerdem Teil der Biotopverbundfläche VB-K-5208-010 „Freiräume und Bachläufe im westlichen Stadtgebiet von Bonn“. Diese Fläche umfasst die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Freiräume im westlichen Randbereich der Stadt Bonn, die eine große Bedeutung für die Frischluftzufuhr der Innenstadt haben. Sie umfasst mehrere, teils naturnahe und von Ufergehölzen begleitete Bachläufe, Eisenbahnböschungen sowie eine aufgelassene Kiesgrube, die neben dem Biotopverbund auch bedeutende Lebensraumfunktionen aufweisen. Weitere Schutzgebiete und schutzwürdige Biotope Der gesamte Bachverlauf (Dransdorfer Bach/ Der alte Bach) ist Teil der Biotopkatasterfläche BK-5208-004 „Alter Bach“ nördlich von Lessenich. Diese zeichnet sich durch einen bis Dransdorf naturnahen Bachverlauf mit begleitenden alten Gehölzbeständen aus. Im weiteren Verlauf ist der Bach stark befestigt und begradigt. Das Untersuchungsgebiet beinhaltet die Reste einer erhalten gebliebenen Niederterrassenkante des Baches, die mit Altholzbeständen aus Stieleichen, Eschen sowie Holunder und Weißdorn bestockt ist. Schutzziel der Fläche sind Erhalt und Optimierung der begleitenden Altholzbestände. Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 11Seite 15 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn Darüber hinaus wurde für das Gebiet ein Artenschutzkonzept erarbeitet (Gesellschaft für Umweltplanung, 2017), welches zum einen eine Zusammenstellung die Art-Nachweise, insbesondere planungsrelevanter Offenlandarten, über einen Zeitraum von 10 Jahren enthält und zum anderen eine Bewertung der Gebiets-Kulisse in Hinblick auf Lebensraum- Qualitäten und Vernetzungsstrukturen für diese Arten mit entsprechenden Optimierungs- möglichkeiten ausgearbeitet hat. Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 12 Abbildung 4.8: Untersuchungsgebiet (rote Umrandung) sowie Lage des Landschaftsschutzgebietes (grün schraffiert) und Biotopkatasterflächen (blau schraffiert)Seite 16 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn 5. Liste der planungsrelevanten Arten Tabelle 2: Planungsrelevante Arten für Quadrant 3 im Messtischblatt 5208 Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 13 Art Schutzsta tus G utachte rliche E inschä tzung E xp e rte nb e fra gung Ma ßna hme n Sta tus N RW AT L K ON D (BNa t SchG ) R ot e Li st e D LANUV R ot e Li st e D N ABU Sä uge tie re Feldhamster S FFH-Anh. IV §§ 2 1(RL 2010) - Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus G G FFH-Anh. IV §§ * *(RL 2010) FoRu, Na 1,2,3 Nachweis AVM1-AVM4 Für die folgenden Fledermausarten keine Nachweise laut Messtischblatt, aufgrund unzureichender Datenlage Auflistung der Arten mit Habitatpotenzial Braunes Langohr Plecotus auritus N* G G Anh. IV §§ V G (RL 2010) (FoRu), Na 1,2,3 AVM1-AVM4 Breitflügelfledermaus N* G- G- Anh. IV §§ V 2 (RL 2010) Na Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus N* G G Anh. IV §§ 3 3 (RL 2010) gering (FoRu), Na 1,2,3 AVM1-AVM4 Fransenfledermaus Myotis nattereri N* G G Anh. IV §§ 3 * (RL 2010) gering (FoRu, Na) 1,2,3 AVM1-AVM4 Graues Langohr Plecotus austriacus N* S S Anh. IV §§ 2 1 (RL 2010) gering (Na) Kleinabendsegler Nyctalus leisleri N* U U Anh. IV §§ G V (RL 2010) gering (FoRu, Na) 1,2,3 AVM1-AVM4 Teichfledermaus Myotis dasycneme N* G G Anh. II, Anh. IV §§ G G (RL 2010) gering (Na) V öge l Bluthänfling Carduelis cannabina B unbek. unbek. § * 3 3 / V FoRu, Na 1,3 AVM5 Feldlerche Alauda arvensis B U- U- § * 3 3S / V (FoRu, Na) Feldschwirl Locustella naevia B U U § * 3 3 / * FoRu, Na 1,3 AVM5 Feldsperling Passer montanus B U U § * V 3 / * FoRu, Na 1,3 AVM5 Serinus serinus B unbek. unbek. § * k.A. 2 / 3 FoRu, Na 1,3 AVM5 Habicht Accipiter gentilis B G G- §§ * k.A. 3 / * - Heidelerche Lullula arborea B U U Anh. I § 3 V *S / V - Kleinspecht Dryobates minor B U G § * V 3 / - FoRu, Na 1,3 AVM5 Krickente Anas crecca R/W G G Art. 4 (2) § * 3 3 - Mäusebussard Buteo buteo B G G §§ * k.A. * / * FoRu, Na 1,3 AVM5 Mehlschwalbe Delichon urbica BK U U § * 3 3S / * (FoRu, Na) Nachtigall Luscinia megarhynchos B G U Art. 4 (2) § * k.A. 3 / V FoRu, Na 1,3 AVM5 Neuntöter Lanius collurio B U G- Anh. I § * k.A. V / * (FoRu), Na Rauchschwalbe Hirundo rustica B U U- § V 3 3 / * (FoRu, Na) Rebhuhn Perdix perdix B S S § 2 2 2S/2S (FoRu, Na) Schleiereule Tyto alba B G G §§ * k.A. *S/ Na Schwarzkehlchen Saxicola rubicola B G U+ Art. 4 (2) § * k.A. * / * - Ciconia nigra B G Anh. I §§ 3 k.A. - Sperber Accipiter nisus B G G §§ * k.A. * / * Na Star Sturnus vulgaris B unbek. unbek. § * 3 3 / * FoRu, Na 1,3 AVM5 Turmfalke Falco tinnunculus B G G §§ * k.A. V / * FoRu, Na 1,3 AVM5 Streptopelia turtur B S U- §§ V 2 2 / 2 FoRu, Na 1,3 AVM5 Waldkauz Strix aluco B G G §§ * k.A. */ FoRu, Na 1,3 AVM5 Phylloscopus sibilatrix B U G § * k.A. 3 / * - Waldohreule Asio otus B U U §§ * k.A. 3 / V (Na) Waldschnepfe B G G § * V 3 / V - Amp hib ie n Wechselkröte Bufo viridis U U Anh. IV §§ 2 2 (RL 2010) - R e p tilie n Zauneidechse Lacerta agilis G G Anh. IV §§ 3 2 (RL 2010) (FoRu, Na) E r ha ltungs zusta nd E rha ltungs zusta nd D e utsche r N a me Wisse nscha ftliche r Na me E U (V S-R L, FFH -R L) R ote Liste NR W (2 0 1 0 /2 0 1 6 ) (Brutvoge l/ wa nd e rnd e V oge la rte n) H a b ita t-p ote ntia l im Untersuchungs- ge b ie t FoRu Na - Ve rb otsta tb e stä nd e (§ 4 4 Ab s. 1 BNa tSchG ) 1 . T ötung 2 . Störung 3 . Ze rstörung FoR u Cricetus cricetus Vorkommen weiterer Fledermausarten ne- ben Zwergfledermaus wahrscheinlich Eptesicus serotinus Eine Einschätzung des Habitatpotenzials für planungsrelvante Vo- gelarten durch die Bio- station steht noch aus Girlitz Schwarzstorch *S / * Turteltaube Waldlaubsänger Scolopax rusticolaSeite 17 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn Legende: Status N – Nachweis ab 2000 R/W – Rast/ Wintervorkommen Erhaltungszustand KON – Kontinentale Region ATL – Atlantische Region G – günstig (grün) U – unzureichend (gelb) S – schlecht (rot) „+“ - Tendenz positiv „-“ - Tendenz negativ Schutzstatus EU Anh. I – Anhang I der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) Art. 4 (2) – Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Er- haltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG)) Schutzstatus D § - besonders geschützt §§ - streng geschützt Lebensraum-Kategorien FoRu - Fortpflanzungs- und Ruhestätte (Vorkommen im Le- bensraum) FoRu! - Fortpflanzungs- und Ruhestätte (Hauptvorkommen im Lebensraum) (FoRu) - Fortpflanzungs- und Ruhestätte (potenzielles Vor- kommen im Lebensraum) Ru - Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum) Ru! - Ruhestätte (Hauptvorkommen im Lebensraum) (Ru) - Ruhestätte (potenzielles Vorkommen im Lebensraum) Na - Nahrungshabitat (Vorkommen im Lebensraum) (Na) - Nahrungshabitat (potenzielles Vorkommen im Le- bensraum) Rote Liste D, NRW 0 – ausgestorben oder verschollen R – durch extreme Seltenheit gefährdet 1 – vom Aussterben bedroht 2 – stark gefährdet 3 – gefährdet V – Vorwarnliste * – nicht gefährdet S – Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen (RL 2009) D – Daten nicht ausreichend k. A. – keine Angabe 6. Lebensraumpotenzial Die Tabelle 2 listet alle planungsrelevanten Arten auf, deren Vorkommen nach 2000 dem Landesamt für Naturschutz (LANUV) für den Messtischblatt-Quadranten 3 im Messtischblatt 5208 Bonn bekannt sind. In zwei zusätzlichen Spalten sind die gutachterliche Einschätzung zum möglichen Vorkommen im Plangebiet (Nahrungs- und/ oder Bruthabitate) und den daraus resultierenden Maßnahmen bzw. Schlussfolgerungen wiedergegeben. Die gutachter- liche Einschätzung stützt sich u. a. auf folgende Quellen: LANUV (2014), SÜDBECK et al. (2005) und GESELLSCHAFT FÜR UMWELTPLANUNG UND WISSENSCHAFTLICHE BERATUNG (2017). Die Nachweise aus letztgenannter Quelle umfassen einen zeitlichen Rahmen von 2007 bis 2016. In einer weiteren Spalte sind die Ergebnisse der Expertenbefragung (Biologische Station, Alexandra Königsmark) dargestellt. Im folgenden wird daher das mögliche Vorkommen planungsrelevanter Arten bzw. Artengruppen erläutert. Vögel: Arten mit Habitatpotenzial: Vogelarten der offenen und halboffenen Landschaften sowie Arten, die nicht auf große Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 14Seite 18 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn zusammenhängende Waldgebiete angewiesen sind, finden im Untersuchungsgebiet geeigne- te Habitate. Durch die direkte Nähe zu einer Kleingartenanlage sowie zu Siedlungsbereichen sind zudem geeignete Habitate für Kulturfolger-Arten vorhanden. Folgende planungs- relevante Vogelarten haben daher im Untersuchungsgebiet Habitatpotenzial: Bluthänfling ( Carduelis carduelis), Neuntöter ( Lanius collurio) und Girlitz ( Serinus serinus) benötigen Ge- büsche, halboffene Landschaften sowie Hochstaudenfluren zur Nahrungssuche. Diese Habi- tate finden sich unter anderem am westlichen gebüschreichen Bachufer (Eingriffsbereich) so- wie auf der nördlich gelegenen Streuobstwiese (Hochstaudenfluren und Gebüsche). Auch die Kleingartenanlage bietet für diese Vogelarten Nahrungs- und Bruthabitate, es fehlen jedoch die für den Neuntöter bevorzugten Dornensträucher. Diese genannten Habitate können darüber hinaus vom Feldschwirl ( Locustella naevia) und Star ( Sturnus vulgaris) genutzt werden. Weiterhin ist mit einem Vorkommen des Feldsperlings ( Passer montanus), des Kleinspechts ( Dryobates minor), des Sperbers ( Accipiter nisus) und der Turteltaube ( Streptopelia turtur) zu rechnen. Diese Arten sind an gehölzreichere Landschaften gebunden, nutzen aber auch gehölzreiche Gärten und Parks oder halboffene Kulturlandschaften. Für Feldsperling und Kleinspecht muss zudem mit Bruten in Baumhöhlen der älteren Baumbestände gerechnet werden. Baumhöhlen wurden nicht nachgewiesen, die wiederholte Sichtung eines Buntspechts an einem Altbaum (Kanadische Pappel) im Untersuchungsgebiet weist jedoch auf vorhandene Nahrungs- oder Brutstätten in der Umgebung hin. Ein Brutvorkommen des Sperbers ist eher unwahrscheinlich, da er Nadelgehölze bevorzugt. Darüber hinaus bietet der (Alt-)Baumbestand im Untersuchungsgebiet geeignete Bruthabitate für den Mäusebussard ( Buteo buteo) und den Waldkauz ( Strix aluco). Im Untersuchungsgebiet wurden bei der Geländebegehung auf Höhe der Kleingartenanlage zwei Mäusebussarde gesichtet. Die Nachtigall ( Luscinia megarhynchos) besiedelt gebüschreiche Waldränder, Feldgehölze sowie naturnahe Parkanlagen und Dämme. Zudem sucht sie die Nähe zu Gewässern. Daher bietet das Untersuchungsgebiet geeignete Nahrungshabitate, als Bodenbrüter sind geeignete Bruthabitate für die Nachtigall im gebüschreichen Randbereich der Streuobstwiesen zu erwarten. Das Untersuchungsgebiet ist von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Dieser Raum wird ebenfalls mitbetrachtet, ist jedoch nicht direkt von den Baummaßnahmen betroffen (=Ein- wirkungsbereich, siehe Kap 4). Als typische Offenlandarten muss daher mit dem Vorkommen der Feldlerche ( Alauda arvensis) und des Rebhuhns ( Perdix perdix) gerechnet werden. Im Ar- tenschutzkonzept Bonn NW werden entsprechend Nachweise des Rebhuhns und der Feldler- che auf den landwirtschaftlichen Flächen (süd-)östlich des Untersuchungsgebietes genannt. Die Nähe zu menschlichen Siedlungen mit Kleingärten, landwirtschaftlichen Betrieben (Gut Ostler, 250 m südlich der Fläche) und die Uferbereiche des Dransdorfer Bachs mit Lehm- und Schlammstellen bieten darüber hinaus Habitatpotenzial für Mehlschwalbe ( Delichon ur- bica) und Rauchschwalbe ( Hirundo rustica), allerdings fehlen die als Brutstandort bevorzug- ten Viehhaltungsbetriebe. Des weiteren nutzen auch die Schleiereule ( Tyto alba), und der Turmfalke ( Falko tinnunculus) halboffene Kulturlandschaften. Im Untersuchungsgebiet fin- den sie geeignete Nahrungshabitate im Bereich der Streuobstwiesen, darüber hinaus auf den umgebenden Ackerflächen (Einwirkungsbereich). Das Artenschutzkonzept Bonn NW nennt einen Nachweis der Schleiereule auf dem Gut Ostler. Mit einem Brutvorkommen im Untersu- chungsgebiet ist entsprechend für die Schleiereule (Gebäudebrüter) und den Sperber (Nadel- Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 15Seite 19 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn holz) nicht zu rechnen. Vogelarten mit geringen oder ohne Habitatpotenzial: Für die folgenden Arten bietet das Untersuchungsgebiet nur geringes Habitatpotenzial. Das Vorkommen dieser Arten wird daher als unwahrscheinlich bewertet: Der Habicht ( Accipiter gentilis) bevorzugt Altholzbestände in Wäldern, allerdings werden auch kleine Waldstücke mit ausreichend Nahrungsangebot sowie zunehmend Siedlungsbereich mit Altbaumbeständen genutzt. Die Waldohreule ( Asio otus) benötigt Nistplätze an Waldrändern mit Nadelgehölzen, allerdings kommt sie auch zunehmend in Siedlungen vor und nutzt zur Jagd offenes Gelände (Einwirkungsbreich). Ein Vorkommen des Schwarzkehlchens ( Saxicola rubicola) wird ebenfalls als unwahrscheinlich eingeschätzt, da es magere Offenlandbereiche (Grünland) bevorzugt, die im Einwirkungsbereich nur sehr begrenzt vorhanden sind. Im Artenschutzkonzept Bonn NW wird das Schwarzkehlchen lediglich für die südöstlichen Randbereiche des Meßdorfer Feldes nachgewiesen. Für die folgenden planungsrelevanten Arten gibt es im Untersuchungsgebiet und im Einwir- kungsbereich keine geeigneten Nahrungs- und Bruthabitate, wie beispielsweise zusammen- hängende/ größere Waldbestände oder Nadelholz, so dass ein Vorkommen weitgehend aus- geschlossen werden kann. Dazu gehören Schwarzstorch ( Ciconia nigra), Waldlaubsänger ( Phylloscopus sibilatrix), Waldschnepfe ( Scolopax rusticola) und die Waldohreule ( Asio otus). Auch für Heidelerche ( Lullula arborea) und Krickente ( Anas crecca) sind keine geeigneten Ha- bitate im Einwirkungsbereich vorhanden. Säugetiere: Das Vorkommen der Zwergfledermaus ( Pipistrellus pipistrellus) ist sehr wahrscheinlich. Ent- sprechende Nachweise der Zwergfledermaus sind aus Dransdorf bekannt (A. Königsmark). Als Hauptjagdgebiet dienen Gewässer und Kleingehölze. Zudem werden auch Siedlungsbe- reiche genutzt. Das Untersuchungsgebiet bietet daher geeignete Nahrungshabitate. Als Sommer- und Überwinterungsquartiere werden vor allem Spalten an Gebäuden aufgesucht. Der Einlaufschacht kann daher nicht mit Sicherheit als potenzielles Winterquartier ausgeschlossen werden. Da die Datengrundlage der Messtischblatt-Quadranten für Fledermäuse teilweise unzurei- chend ist, wird im folgenden auch das Habitatpotenzial weiterer Fledermausarten behandelt. Fledermausarten, die sowohl Waldhabitate als auch offene Parklandschaften in Siedlungsnä- he nutzen, haben im Untersuchungsgebiet Habitatpotenzial. Dazu gehören das Braune Lang- ohr ( Plecotus auritus), die Kleine Bartfledermaus ( Myotis mystacinus) und die Breitflügelfle- dermaus ( Eptesicus serotinus). Die beiden erstgenannten Arten nutzen zudem Höhlen und Stollen als Winterquartiere, so dass auch der Einlaufschacht als Winterquartier für diese Ar- ten Potenzial bietet. Gleichermaßen hat der Altholzbestand ein hohes Potenzial für Baum- höhlen, die als Sommer- und/ oder Winterquartiere genutzt werden können. Das Vorkommen der Fledermausarten Graues Langohr ( Plecotus austriacus), Fransenfledermaus ( Myotis nattereri) und Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) sowie Teichfledermaus ( Myotis dasycneme) wird ausgeschlossen, da ihr Habitatpotenzial im Untersuchungsgebiet als eher gering eingestuft wird. Das Vorkommen der nicht genannten Fledermausarten kann weitgehend ausgeschlossen werden, da diese aufgrund ihrer Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 16Seite 20 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn Habitatansprüche (u.a. geschlossene, großflächige Wälder, Auwälder, offene Gewässer) oder ihres Verbreitungsgebietes im Untersuchungsgebiet kein Potenzial haben. Ein Vorkommen des Feldhamsters ( Critecus critecus) ist im Untersuchungsgebiet ausge- schlossen, da diese Art struktur- und artenreiche Ackerlandschaften, vor allem mit Getreide- feldern bevorzugt. Derart geeignete Habitate sind auch im Einwirkungsbereich nicht vorhan- den. Amphibien und Reptilien: Die Wechselkröte ( Bufo viridis) ist vor allem auf Abgrabungsflächen mit vegetationsarmen Gewässern zu finden. Die benötigt offene und sonnenexponierte Habitate, daher bietet das Untersuchungsgebiet kein Habitatpotenzial. Ein Vorkommen der Zauneidechse ( Lacerta agilis) ist in offenen Bereichen (Streuobstwiese, Kleingartenanlage) zu erwarten, da diese Art Mosaikstrukturen aus grasigen Flächen (Tro- ckenrasen), vegetationsfreien Flächen, sowie Gehölzen und verbuschten Bereichen bevor- zugt. Aufgrund der durchschnittlichen Reviergröße von 100 m² wird das Vorkommen dieser Art im direkten Eingriffsbereich (Wald, Bachverlauf) als unwahrscheinlich eingestuft. Im Rah- men des Artenschutzkonzeptes Bonn NW wird ein Vorkommen der Zauneidechse im Bereich der Kleingartenanlage (=Untersuchungsgebiet) genannt. 7. Wirkfaktoren des Projektes und mögliche artenschutzrechtliche Konflikte Aus der Beschreibung des Vorhabens lassen sich die in der nachfolgenden Tabelle aufge- führten Wirkfaktoren ableiten: Wirkfaktoren Einflussbereich Mögliche Konflikte Baubedingte Wirkungen (temporär) Flächeninanspruch- nahme bei Baufeldräu- mung Baubedingter Ein- griffsbereich Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten - §44, Abs.1 (3) • Vögel • Fledermäuse Baubedingter Ein- griffsbereich Tötung - §44, Abs. 1(1) • Vögel • Fledermäuse Rückbau des bestehenden Einlaufschachtes Einlaufschacht Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten - §44, Abs.1 (3) • bei Winterquartieren von Fledermäusen Einlaufschacht Tötung - §44, Abs. 1(1) • bei Winterquartieren von Fledermäusen Einlaufschacht Erhebliche Störung - §44, Abs. 1 (2) • bei Winterquartieren von Fledermäusen • Das neue Bauwerk wird einen vergleichbaren Einlaufschacht aufweisen, so dass die Funktion wiederhergestellt wird. Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 17Seite 21 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn Wirkfaktoren Einflussbereich Mögliche Konflikte Bodenaushub und Ver- lagerung auf angren- zende Flächen Baubedingter Ein- griffsbereich Keine Konflikte zu erwarten Emissionen (Licht, Lärm, Erschütterung, Material-, Bodentrans- port etc.), Störung (Be- wegung, Beunruhi- gung) Untersuchungs- gebiet Erhebliche Störung - §44, Abs. 1 (2) • bei Winterquartieren von Fledermäusen Anlagebedingte Wirkungen Flächenverlust Eingriffsbereich Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten - §44, Abs.1 (3) • Vögel • Fledermäuse (bei Entfernung von Altbäumen), Anlagenbedingte Bar- rierewirkung, Kollisi- onsrisiko, Kulissenwir- kung Eingriffsbereich Keine Konflikte zu erwarten Betriebsbedingte Wirkungen Betrieb Eingriffbereich und Zufahrt Keine Konflikte zu erwarten Tabelle 3: Wirkfaktoren 8. Betroffenheit der Arten mit Lebensraumpotenzial Geprüft wurde, ob Vorkommen planungsrelevanter Arten einschließlich aller europäischen Vogelarten und bedeutende lokale Populationen oder im Naturraum bedrohte Arten im Be- reich des Plangebietes zu erwarten sind und inwieweit diese durch die Bauarbeiten und die Nutzungsänderung so beeinträchtigt werden, so dass es zu Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 BNatSchG kommt. Beeinträchtigungen dieser Art können in der Regel durch Bauzeitregeln, d. h. beispielsweise die Durchführung der Baumaßnahmen außerhalb der Fortpflanzungs- und Ruhezeit, vermieden und/oder vermindert werden. Da im Rahmen der Artenschutzprüfung Stufe I keine faunistischen Erhebungen durchgeführt werden, werden Betroffenheiten von Einzelarten jeweils hinsichtlich ihres Habitatanspruches (nach derzeiti- gen wissenschaftlichen Erkenntnissen) abgeschätzt. Die in Tab. 2 bzw. im Kapitel 6 ausgeschlossenen Arten werden im weiteren Verlauf nicht mehr betrachtet, da für diese Arten keine geeigneten Lebensraumstrukturen im Untersu- chungsgebiet vorliegen. Das planbedingte Auslösen von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG wird für diese Arten ausgeschlossen. Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 18Seite 22 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn 8.1 Säugetiere - Fledermäuse Gehölze Im Zuge der Geländebegehung konnten keine Quartierbäume nachgewiesen werden. Aller- dings kann davon ausgegangen werden, dass der Altbaumbestand im Untersuchungsgebiet – insbesondere die bachbegleitenden Ufergehölze mit Baumholzstärken BHD > 30 cm und starkem Efeubewuchs – geeignete Baumhöhlungen aufweisen kann. Diese können von Fle- dermäusen als Einzelquartiere (Baumhöhlen oder Rindenspalten) oder bei größeren Höhlun- gen in den Altbäumen auch als Winterquartier genutzt werden. Es besteht daher ein erhöhtes Tötungsrisiko sowie das Risiko des Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und einer erheblichen Störung nach §44, Abs. 1-3, wenn im Falle einer Überwinterung nicht nur Ein- zeltiere betroffen sind. Um die Tötung von Einzeltieren in der Sommerquartierzeit zu ver- meiden, wird eine Gehölzrodung während der Winterruhezeit (1. Dezember bis Ende Februar) empfohlen. Falls ältere Bäume (BHD > 30 cm) gefällt werden sollen, muss zuvor eine Kon- trolle auf geeignete Baumhöhlungen für mögliche Winterquartiere erfolgen. Sind geeignete Baumhöhlungen als Überwinterungsquartier vorhanden, muss das weitere Vorgehen mit ei- ner fachkundigen Person abgestimmt werden. Einlaufschacht (Rückbau und Wiederherstellung) Darüber hinaus kann der Einlaufschacht im östlichen Uferbereich des Alten Bachs als poten- zielles Überwinterungsquartier nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Im Falle eines Rückbaus in der Überwinterungsphase kann es neben einer Tötung von Fledermäusen und dem Verlust von Ruhestätten auch zu einer erheblichen Störung nach §44, Abs. 1-3 kom- men. Daher ist vor Beginn der Rückbauarbeiten zu prüfen, ob es sich um ein genutztes Win- terquartier handelt. Bei einem Nachweis sind weitergehende Maßnahmen zu treffen, wie eine Bauzeitregelung (Baummaßnahmen außerhalb der Winterruhezeit) bzw. Der Erhalt des potenziellen Winterquartiers ist durch Wiederherstellung eines vergleichbaren Einlaufschachtes am neuen Bauwerk sichergestellt. Bei den geplanten Maßnahmen ist dagegen nicht mit einem Verlust essentieller Nahrungsha- bitate zu rechnen, da die Baumaßnahmen sowohl zeitlich als auch räumlich begrenzt sind und die bestehenden Strukturen (Bachverlauf mit Ufervegetation und angrenzende Biotopty- pen) erhalten bleiben. Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 19Seite 23 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn Artenschutzrechtliche Konflikte Erläuterung / Maßnahmen zur Vermeidung § 44, Abs. 1: „Tötung“ Gehölze Bei Fällung von potenziellen Quartierbäumen (v.a. im Uferbereich) im Winter (Dez.-Febr.)(AVM1) und Kontrolle der Altbäume (BHD>30cm) auf potenzielle Höhlungen und daraus folgenden Maßnahmen (AVM2) auszuschließen. Einlaufschacht Bei Kontrolle des Einlaufschachtes vor Rück- baubeginn (AVM3) und daraus folgenden Maßnahmen (AVM4) auszuschließen. § 44, Abs. 2: „Erhebliche Störung“ Gehölze Bei Kontrolle der Altbäume (BHD>30cm) auf potenzielle Höhlungen und daraus folgenden Maßnahmen (AVM2) auszuschließen. Einlaufschacht Bei Kontrolle des Einlaufschachtes vor Rück- baubeginn (AVM3) und daraus folgenden Maßnahmen (AVM4) auszuschließen. § 44, Abs. 3: „Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ Gehölze Bei Fällung von potenziellen Quartierbäumen (v.a. im Uferbereich) im Winter (Dez.-Febr.)(AVM1) und Kontrolle der Altbäume (BHD>30cm) auf potenzielle Höhlungen und daraus folgenden Maßnahmen (AVM2) auszuschließen. Einlaufschacht Bei Kontrolle des Einlaufschachtes vor Rück- baubeginn (AVM3). Wiederherstellung eines vergleichbaren Einlaufschachtes am neuen Bauwerk. Tabelle 4: Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte - Fledermäuse 8.2 Vögel Für viele planungsrelevante Arten bietet das Untersuchungsgebiet potenziell geeignete Brut- und Nahrungshabitate. Von den Baummaßnahmen (= baubedingter Eingriffsbereich) (Bau des Ausleitungsbauwerks und Errichtung eines Erddamms) sind die Gehölz-Bereiche an der öst- lichen Bachseite sowie ein kleiner Bereich der uferbegleitenden Gehölze am westlichen Ufer betroffen. In diesen Bereich besteht daher ein erhöhtes Tötungsrisiko sowie die Gefahr der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bei Vorkommen brütender Vogelpaare. Dies kann mit einer Bauzeitenregelung umgangen werden, so dass Fällungs- und Rodungs- Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 20Seite 24 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn arbeiten außerhalb des Brutzeitraumes zwischen dem 1. Oktober – Ende Februar nach § 39 BnatSchG stattfinden (AVM5). Da zudem nur kleinflächige Bereiche betroffen sind, kann davon ausgegangen werden, dass potenzielle Brutvogelarten genügend Ausweichmöglichkeiten im direkten Umfeld finden. Während der Bauphase kommt es zu Störungen durch Lärm, Abgase und Bewegungen von Menschen und Maschinen. Da sich das Untersuchungsgebiet in der Nähe von Siedlungsbe- reichen befindet und hier zudem regelmäßig Spaziergänger anzutreffen sind, kann davon ausgegangen werden, dass hier vorkommende Arten weniger störungsempfindlich sind. Da die Bauphase zudem zeitlich begrenzt ist und nach Beendigung der Bauphase kein nennens- werter Zugangsverkehr mehr besteht, wird eine erhebliche (populationsrelevante) Störung der vorkommenden Vogelarten ausgeschlossen. Artenschutzrechtliche Konflikte Erläuterung / Maßnahmen zur Vermeidung § 44, Abs. 1: „Tötung“ Bei Fällung/ Rodung außerhalb des Brutzeitrau- mes (1. Oktober – Ende Februar) nicht zu erwar- ten (AVM5) § 44, Abs. 2: „Erhebliche Störung“ Nicht zu erwarten, daher keine Maßnahmen erfor- derlich § 44, Abs. 3: „Zerstörung von Fort- pflanzungs- und Ruhestätten“ Bei Fällung/ Rodung außerhalb des Brutzeitrau- mes (1. Oktober – Ende Februar) nicht zu erwar- ten (AVM5) Tabelle 5: Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte - Vögel 8.3 Reptilien und Amphibien Da die Offenlandbereiche wie Streuobstwiese und Kleingartenanlage mit potenziellen Habi- taten für die Zauneidechse nicht von den Baumaßnahmen betroffen sind, ist nicht mit dem Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatschG zu rechnen. Für andere planungsrelevante Amphibien- und Reptilienarten bietet das Untersuchungsge- biet keine Habitateignung. Artenschutzrechtliche Konflikte Erläuterung / Maßnahmen zur Vermeidung § 44, Abs. 1: „Tötung“ Nicht zu erwarten, daher keine Maßnahmen erfor- derlich § 44, Abs. 2: „Erhebliche Störung“ Nicht zu erwarten, daher keine Maßnahmen erfor- derlich § 44, Abs. 3: „Zerstörung von Fort- pflanzungs- und Ruhestätten“ Nicht zu erwarten, daher keine Maßnahmen erfor- derlich Tabelle 6: Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte – Zauneidechse Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 21Seite 25 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn 9. Maßnahmen Um artenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind folgende Maßnahmen für die Durchführung der Planung notwendig: Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen • AVM1: Fällung/Rodung von Bäumen im Winter (1. Dezember – Ende Februar) Das Tötungsrisiko und der Verlust von Ruhestätten (Fledermäuse) durch Fällung po- tenzieller Quartierbäume (BHD> 30 cm) kann durch eine Regelung der Bauzeit im Winter minimiert werden. • AVM2: Kontrolle der zu fällenden Altbäume auf Baumhöhlungen Bei Gehölzen ab einem BHD von >30 cm muss mit geeigneten Höhlungen für Fleder- maus-Winterquartiere gerechnet werden. Durch eine Kontrolle der zu fällenden Altbäume muss vorab geklärt werden, ob Höhlungen vorhanden sind. Bei Nachweis von als Überwinterungsquartier für Fledermäuse geeigneten Höhlungen müssen weitergehende Maßnahmen getroffen werden. • AVM3: Kontrolle des Einlaufschachtes auf potenzielle Winterquartiere (Fledermäuse) Durch die Kontrolle des Einlaufschachtes vor Beginn des Rückbaus und in der Winter- ruhezeit (1. Dezember – Ende Februar) muss geklärt werden, ob der Einlaufschacht als Winterquartier von Fledermäusen genutzt wird. Bei Nachweisen von Fledermäusen greift AVM4, um eine erhebliche (populationsrelevante) Störung sowie den Verlust von Überwinterungsquartieren und das damit verbundene Tötungsrisiko zu vermei- den. • AVM4: Erhaltung des Einlaufschachtes als Winterquartier für Fledermäuse Bei Vorkommen von überwinternden Fledermäusen im Einlaufschacht wird empfoh- len, den Schacht möglichst mit einem unterirdischen Teil und einer Ein- und Ausflug- möglichkeit wiederherzustellen. Da das neue Bauwerk ebenfalls über einen Einlaufschacht verfügt, kann das potenzielle Quartier ortsnah wiederhergestellt werden. • AVM 5: Fällung/Rodung außerhalb der Vogelbrutzeit (1. Oktober – Ende Februar) Das Tötungsrisiko für Vögel, insbesondere für immobile Jungvögel, zur Fortpflan- zungszeit kann pauschal durch Regelung der Bauzeitregeln minimiert werden. Sämt- liche Gehölzfällungen mit Ausnahme der Altbäume (siehe AVM2) und Rodungsarbei- ten sind ausschließlich im Zeitraum 1. Oktober bis Ende Februar zulässig (gemäß § 39 BNatSchG), da die Brutphase der betroffenen Arten dann mit großer Wahrschein- lichkeit beendet ist. Allgemein ist bei der Planung des Bauvorhabens der Erhalt der Altbäume mit sehr starkem Baumholz (BHD >80 cm) zu empfehlen, da hier ein hohes Potenzial für Spalten und Baum- höhlen besteht. Zudem wird diese diese Maßnahme als Schutzziel im Biotopkataster ge- nannt. In jedem Fall wird empfohlen, den etwaigen Verlust einzelner Bäume oder flächiger Gehölzstrukturen mit entsprechenden Ersatzquartieren auszugleichen (Fledermauskästen/ Nistkästen). Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 22Seite 26 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn 10. Gutachterliches Fazit Das Untersuchungsgebiet bietet durch seine strukturelle Vielfalt zahlreichen Vogelarten po- tenzielle Habitate. Für die Baummaßnahmen ist unter anderem die Fällung einzelner Bäume erforderlich, was zu den Verbotstatbeständen „Tötung“ nach § 44, Abs. 1und „Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ nach § 44, Abs. 3 des BNatschG führen kann. Dieses Risiko wird im Wesentlichen durch eine Bauzeitenregelung (AVM1, AVM5) minimiert (siehe Kapitel 9). Zudem wird empfohlen, bei der Planung nach Möglichkeit die Altbäume (BHD >80 cm) zu erhalten bzw. eine Kontrolle auf Baumhöhlungen durchzuführen, um Fledermaus- quartiere zu erhalten (AVM2). Da auf der Fläche bereits ein bestehender Einlaufschacht zu- rückgebaut werden soll, ist hier im Vorfeld der Baumaßnahmen zu prüfen, ob es sich um ein potenzielles Winterquartier von Fledermäusen handelt (AVM3). Das neue Bauwerk wird über einen vergleichbaren Schacht verfügen, so dass das potenzielle Quartier wiederhergestellt wird (AVM4). Unter den genannten Voraussetzungen kann mit ausreichender Sicherheit davon ausgegan- gen werden, dass durch das Vorhaben keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatschG ausgelöst werden. Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 23Seite 27 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn 11. Quellenverzeichnis ALBERT KOECHLIN STIFTUNG (o.J.): Fördermaßnahmen Zauneidechse. Download unter https://www.zauneidechse.ch/downloads-shop/ ECHOLOT (2016): Jahreszyklus und Quartiernutzung der heimischen Fledermausarten. GASSNER, E., WINKELBRANDT, A., BERNOTAT, D. (2010): UVP und Strategische Umweltprüfung, rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprüfung. C.F. Müller-Verlag Heidel- berg. RICHARZ, K. (2004): Fledermäuse beobachten, erkennen und schützen. Stuttgart. RHEINWALD, G., KNEITZ, S. (2002): Die Vögel zwischen Sieg, Ahr und Erft. Ginster-Verlag, St. Ka- tharinen. STRATMANN, B. 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Protokolle einer Artenschutzprüfung (ASP) – Gesamtprotokoll. Online unter: http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/downloads LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2017b): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen. Online unter: https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/rote_liste/. LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2014): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Online unter: http://artenschutz.naturschutzinformatio- nen.nrw.de/artenschutz/de/start. LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2013): Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen. Online unter: http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk. LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2013): Naturschutzge- biete und Nationalpark Eifel in NRW. Online unter: http://nsg.naturschutzinformatio- nen.nrw.de/nsg/de/downloads MKULNV (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (2017): Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nord- rhein-Westfalen – Bestandserfassung und Monitoring –. Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 24Seite 28 von 48 ASPI Einleitungsbauwerk Dransdorfer Bach Stadt Bonn MKULNV (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2018): Landschaftsinformationssammlung NRW (@LINFOS). Online unter: http://linfos.api.naturschutzinformationen.nrw.de/atlinfos/de/atlinfos Gesetze, Verordnungen, Richtlinien BArtSchVO (Bundesartenschutzverordnung) i.d.F.d.B.v. 16.02 2005 (BGBl. I S. 258, 896) (1), zuletzt geändert am 21.01.2013 (BGBl. I S. 95). BauGB (Bundesbaugesetzbuch) i.d.F.d.B.v. 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808). BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) i.d.F.d.B.v. 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän- dert am 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434). EU ArtSchVO (Artenschutzverordnung): Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 09.12.1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels. FFH-RL (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflan- zen. LNatSchG NRW (Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen) i.d.F.d.B.v. 15.11.2016 (GV. NRW. S. 934), zuletzt geändert am 04.08.2016 (BGBl. I S. 1972). USchadG (Umweltschadensgesetz) i.d.F.d.B.v. 10.05.2007 (BGBl. I S. 666) zuletzt geändert am 04.08.2016 (BGBl. I S. 1972). VS-RL (Vogelschutz-Richtlinie): Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30.11.2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 25Seite 29 von 48 Seite 30 von 48 Seite 31 von 48 Seite 32 von 48 Seite 33 von 48 Seite 34 von 48 Seite 35 von 48 Seite 36 von 48 Seite 37 von 48 Seite 38 von 48 Seite 39 von 48 Seite 40 von 48 ASP, LBP Dransdorfer Bach, Einleitungsbauwerk Bundesstadt Bonn Auswirkungen und Konflikte : Baubedingte Wirkungen: In der Bauphase kann es zu Einträgen von Schadstoffen und die Erosion sowie Verdichtungen des Bo‐ dens kommen. Anlagenbedingte Wirkungen: Insgesamt werden durch den Bau des Abschlagsbauwerks zusätzlich ca. 175 m2 versiegelt oder teil‐ versiegelt. Durch die geplante Dammaufschüttung bzw. die erforderlichen Befestigungen durch Wasserbaupflas‐ ter wird bisher weitgehend natürlich gelagerter Boden auf einer Fläche von ca. 425m² dauerhaft über‐ lagert. Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnahmen, Kompensation (vgl. Tabelle 3 im Anhang): Nach Auskunft der Wasserbehörde Bonn ist kein gesonderter Bodenausgleich erforderlich. Zur Vermeidung von Schadstoffeintrag sind die einschlägigen Vorschriften beim Bau zum Schutz des Bodens (DIN 19731, DIN 18915; DIN 18300) und beim Bau in und am Gewässer zu beachten. Es sind nur Baufahrzeuge zu verwenden, die biologisch abbaubare Schmierstoffe und Hydrauliköle verwen‐ den. Die Lagerung von gewässergefährdenden Stoffen (z.B. Treibstoffe) im Eingriffsbereich ist nicht erlaubt (VM2). 3.5 Wasser 3.5. 1 Oberflächengewässer Das Untersuchungsgebiet liegt am Alten Bach, der ein Abschnitt des Hardtbaches ist. Insbesondere die östlichen Uferbereiche liegen in Bereichen mit einem hohen Überschwemmungsrisiko (www.elwasweb.nrw.de). Auswirkungen und Konflikte: Die geplanten Baumaßnahmen haben Auswirkungen auf das Fließgewässer (Alter Bach). Baubedingte Schäden können durch Einträge von Schadstoffen, insbesondere von Flüssigkeiten (z.B. Hydrauliköl) entstehen. Zur Vermeidung von Schadstoffeintrag sind die einschlägigen Vorschriften beim Bau zum Schutz des Bodens (DIN 19731, DIN 1891 5; DIN 18300) und beim Bau in und am Gewässer zu beach‐ ten. Anlagebedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Betriebsbedingten Auswirkungen: Ziel des neuen Abschlagsbauwerks ist die hydraulische Entlastung des Alten Bachs bzw. des Dransdor‐ fer Bachs. Über eine Schwelle und einen neuen Einlaufschacht wird der Abschlag zukünftig mehr als verdreifacht. Dies führt vor allem zu einer Entlastung des Gewässers unterhalb (Dransdorfer Bach) und bewirkt eine verringerte Erosion im Uferbereich. Damit ergeben sich weitergehende Möglichkeiten zur Verminderung des Sohl‐ und Uferverbaus im weiteren Bachverlauf. Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnahmen, Kompensation: Zur Schadensvermeidung sind während der Bauzeit nur Baufahrzeuge zu verwenden, die biologisch abbaubare Schmierstoffe und Hydrauliköle verwenden. Die Lagerung von gewässergefähr‐ Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 12Seite 41 von 48 Seite 42 von 48 Seite 43 von 48 Seite 44 von 48 Seite 45 von 48 Seite 46 von 48 Seite 47 von 48 Seite 48 von 48
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