190358-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn; Erneuerung und Vergrößerung der Bestandsleitungen (alt: 1912273NV3)
Kerndaten
- Nummer
- 190358-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190358-2 Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn; Erneuerung und Vergrößerung der Bestandsleitungen (alt: 1912273NV3) Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 28.11.2019 Kenntnisnahme Begründung Die Fraktion des BBB hat zu der Großen Anfrage(DS-Nr. alt: 1912273NV3) ergänzende Fragen gestellt, zu denen die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt: 1. Von welcher durchschnittlichen Standzeit ist das SGB bei den Abwasserleitungen der Beethovenhalle Bonn ausgegangen? Eine pauschale durchschnittliche Standzeit wird seitens SGB nicht angenommen, so dass eine Befahrung durchgeführt wurde und zustandsorientiert gehandelt wurde. 2. Zu welchem Zeitpunkt ist die Befahrung der Abwasserleitungen erfolgt, wurden alle Abwasserleitungen befahren und mit welchem Ergebnis erfolgte die Befahrung? Im Zuge der Bauarbeiten wurden alle Abwasserleitungen befahren. Im Ergebnis war in manchen Bereichen eine Sanierung durch Inliner möglich, in anderen Bereichen mussten die Leitungen komplett erneuert werden. 3. Welche zusätzliche Abwassermenge durch die Neuplanung der Küchen (Restaurantküche und Küche für die Saalbewirtschaftung) soll anfallen, obwohl weder das Restaurant, noch die Halle, noch deren Nebensäle in ihrer Kapazität im Vergleich zum früheren Zustand vergrößert werden sollen? Das neue Küchenkonzept mit den zusätzlichen Küchengeräten und der höheren Kapazität und Flexibilität führt zu einer höheren Schmutzwasserableitung. Die Kapazität hängt nicht nur von der Anzahl der Personen und der Küche ab sondern auch von den Regenmengen. So plante man zum Zeitpunkt der Errichtung der Beethovenhalle eine Entwässerung im Regenfall von 400 l/s/ha für das Dach der Großen Halle und von 200 l/s/ha für alle anderen Dächer. Die Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Dez. ISeite 1 von 4 Seite 2 heutige, im Zuge der Planung anzusetzende Regenmenge basiert auf einem Jahrhundertregenereignis mit 500 l/s/ha. 4. Welche Menge Frischwasser hat in den 5 Jahren vor der Schließung der Beethovenhalle der Berechnung des Grauwassers zugrunde gelegen und welche Menge wird künftig aufgrund welcher Annahmen prognostiziert? In den vergangenen fünf Jahren vor Schließung der Halle wurden folgende Frischwassermengen von den Stadtwerken bezogen: - 2012: 4.911 m³ - 2013: 8.312 m³ - 2014: 6.271 m³ - 2015: 9.761 m³ - 2016: 5.382 m³ Neben dem Schmutzwassernetz ist kein gesondertes Grauwasserleitungsnetz geplant. Zielt die Frage auf die Schmutzwassermenge ab, ist anhand der Schwankungen der angegebenen Frischwassermengen ersichtlich, dass keine seriöse Prognose seitens SGB dazu abgegeben werden kann. 5. Welche bebaute und befestigte Fläche hat in den 5 Jahren vor der Schließung der Beethovenhalle der Berechnung des Niederschlagswasser zugrunde gelegen und welche bebaute und befestigte Fläche wird künftig der Berechnung zugrunde liegen? Die Festsetzung des Niederschlagswassers im Grundbesitzabgabenbescheid richtet sich nach der versiegelten Fläche. Bei der Beethovenhalle sind dies 16.224 m². Diese Fläche bleibt auch nach dem Umbau weitestgehend gleich. 6. Warum soll für die Ermittlung der ehemals angefallenen Gesamtentwässerungs-menge eine Abstimmung mit „externen Planungsbeteiligten“ notwendig sein und wieso verfügt die Stadtverwaltung nicht über die Angabe, die jeder Grundeigentümer aufgeschlüsselt nach Niederschlag- und Brauchwasser üblicherweise im jährlich von der Stadt zugestellten Grundbesitzabgabenbescheid für seine Liegenschaft findet? Die Festsetzung des Niederschlagswassers im Grundbesitzabgabenbescheid der Beethovenhalle erfolgt für eine versiegelte Fläche von 16.224 m². Dies ist eine rein abrechnungstechnische Größe und dient im Grundbesitzabgabenbescheid - unter Berücksichtigung des Hebesatzes - zur Festsetzung des Abgabensoll in EURO. Eine Nennung von abgerechneten Entwässerungsmengen erfolgt hier nicht. Zur Ausplanung des Entwässerungsnetzes ist die Kenngröße der Regenspende ausschlaggebend. Um die Fläche der Beethovenhalle zu entwässern, wurden die Entwässerungsleitungen bei der Gebäudeerrichtung (ca. 1950) mit Regenspenden von 200-400 l/s/ha bemessen. Im Rahmen der denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung ist eine Regenwassermenge in Höhe von 500 l/s/ha für die Dimensionierung der Entwässerungsleitungen zu berücksichtigen.Seite 2 von 4 Seite 3 Aufgrund der Auflagen des Denkmalschutzes werden die mit Inlinern ertüchtigten Bestandsleitungen des vorhandenen Mischwasser- Entwässerungssystems weiter genutzt. Neu zu errichtenden Entwässerungsleitungen werden gemäß DIN innerhalb des Gebäudes getrennt verlegt und erst außerhalb in Schächten zusammengeführt. Der Brauchwasseranteil im Grundbesitzabgabenbescheid richtet sich nach der verbrauchten Frischwassermenge und ist abhängig von den durchgeführten Veranstaltungen in der Beethovenhalle. Im Zeitraum von 2012 bis 2016 schwankte die benötigte jährliche Frischwassermenge zwischen ca. 4,9 bis ca. 9,7m³. Der Grundbesitzabgabebescheid macht keine detaillierte Aussage zur max. erforderlichen Entwässerungsmenge. Zur Ausplanung des Abwassernetzes ist die Kenngröße des Gesamtschutzwasserabflusses ausschlaggebend. Die Auslegung der erforderlichen Abwasserleitungen erfolgt auf der Grundlage der anzuschließenden Sanitärobjekte. Aufgrund von erforderlichen zusätzlichen WC-Einheiten und der Küchenerweiterung steigt die zu entwässernde Schmutzwassermenge vom Altbestand in Höhe von 17,67 l/s auf einen Gesamtschmutzwasserabfluss von 34,76 l/s an. Aus dem Grundbesitzabgabenbescheid können keine Angaben zu den auslegungsrelevanten Entwässerungsmengen des Regenwassers oder Schmutzwassers entnommen werden! Eine Aussage zu der detaillierten Beaufschlagung der Regenwasser- und Schmutzwassermengen in den 4 Stück Entwässerungspunkten der Beethovenhalle kann nur durch den Fachplaner erfolgen. 7. für welche maximal zulässige Anzahl von Personen war die Beethovenhalle vor dem Umbau zugelassen und wie ändert sich im Vergleich dazu die künftig in der Beethovenhalle maximal zulässige Anzahl von Personen Vor Umbau: max. 4500 Personen im Nord / Südbereich 599 Personen im Restaurant Künftig (gem. Brandschutzkonzept) Tektur 1: 5000 Personen im Nord / Südbereich 599 Personen im Restaurant 8. Wie hoch ist die Menge Niederschlagwasser, die vor dem Umbau der Beethovenhalle dort versickert wurde und wie hoch wird die Menge versickertes Regenwasser danach sein? Eine Versickerungsanlage war an der Beethovenhalle bisher nicht vorhanden. Das Niederschlagswasser von den versiegelten Flächen wurde über die Kanalisation sowie über Grünflächen abgeleitet, die Flächen bleiben bis auf marginale Änderungen gleich.Seite 3 von 4 Seite 4 9. Ist geplant, das auf den befestigten Flächen der Beethovenhalle anfallende Regenwasser über eine Freispiegelleitung in den Rhein abzuleiten und wenn nein, aus welchen Gründen soll diese Art, Wasserabgaben zu sparen, die der Oberbürgermeister zu Gunsten eines stadtbekannten Investors in 2016 bei dessen Projekt Beckers Garten selbst vorgeschlagen hat (Vgl.DS 1610760 sowie 1512087...), bei der Beethovenhalle nicht umgesetzt werden? Es ist nicht geplant, das anfallende Regenwasser über ein Freispiegelgefälle in den Rhein zu entwässern. Dies war im Bestand auch so nicht vorgesehen und hätte in den urheberrechtlich geschützten Freianlagenbestand umfangreiche Neuverlegung von Entwässerungsleitungen zur Folge gehabt hätte. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de