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190358-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn; Erneuerung und Vergrößerung der Bestandsleitungen (alt: 1912273NV3)

Nummer
190358-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 09.01.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190358 Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn; Erneuerung und Vergrößerung der Bestandsleitungen (alt: 1912273NV3)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190358-2
Denkmalgerechte Instandsetzung und
Modernisierung der Beethovenhalle Bonn;
Erneuerung und Vergrößerung der
Bestandsleitungen (alt: 1912273NV3)
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 28.11.2019 Kenntnisnahme
Begründung
Die Fraktion des BBB hat zu der Großen Anfrage(DS-Nr. alt: 1912273NV3)
ergänzende Fragen gestellt, zu denen die Verwaltung wie folgt Stellung
nimmt:
1. Von welcher durchschnittlichen Standzeit ist das SGB bei den
Abwasserleitungen der Beethovenhalle Bonn ausgegangen?
Eine pauschale durchschnittliche Standzeit wird seitens SGB nicht
angenommen, so dass eine Befahrung durchgeführt wurde und
zustandsorientiert gehandelt wurde.
2. Zu welchem Zeitpunkt ist die Befahrung der Abwasserleitungen
erfolgt, wurden alle Abwasserleitungen befahren und mit welchem
Ergebnis erfolgte die Befahrung?
Im Zuge der Bauarbeiten wurden alle Abwasserleitungen befahren. Im Ergebnis
war in manchen Bereichen eine Sanierung durch Inliner möglich, in anderen
Bereichen mussten die Leitungen komplett erneuert werden.
3. Welche zusätzliche Abwassermenge durch die Neuplanung der
Küchen (Restaurantküche und Küche für die Saalbewirtschaftung) soll
anfallen, obwohl weder das Restaurant, noch die Halle, noch deren
Nebensäle in ihrer Kapazität im Vergleich zum früheren Zustand
vergrößert werden sollen?
Das neue Küchenkonzept mit den zusätzlichen Küchengeräten und der
höheren Kapazität und Flexibilität führt zu einer höheren
Schmutzwasserableitung.
Die Kapazität hängt nicht nur von der Anzahl der Personen und der Küche ab
sondern auch von den Regenmengen. So plante man zum Zeitpunkt der
Errichtung der Beethovenhalle eine Entwässerung im Regenfall von 400 l/s/ha
für das Dach der Großen Halle und von 200 l/s/ha für alle anderen Dächer. Die
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 4

Seite 2
heutige, im Zuge der Planung anzusetzende Regenmenge basiert auf einem
Jahrhundertregenereignis mit 500 l/s/ha.
4. Welche Menge Frischwasser hat in den 5 Jahren vor der
Schließung der Beethovenhalle der Berechnung des Grauwassers
zugrunde gelegen und welche Menge wird künftig aufgrund welcher
Annahmen prognostiziert?
In den vergangenen fünf Jahren vor Schließung der Halle wurden folgende
Frischwassermengen von den Stadtwerken bezogen:
- 2012: 4.911 m³
- 2013: 8.312 m³
- 2014: 6.271 m³
- 2015: 9.761 m³
- 2016: 5.382 m³
Neben dem Schmutzwassernetz ist kein gesondertes Grauwasserleitungsnetz
geplant. Zielt die Frage auf die Schmutzwassermenge ab, ist anhand der
Schwankungen der angegebenen Frischwassermengen ersichtlich, dass keine
seriöse Prognose seitens SGB dazu abgegeben werden kann.
5. Welche bebaute und befestigte Fläche hat in den 5 Jahren vor der
Schließung der Beethovenhalle der Berechnung des
Niederschlagswasser zugrunde gelegen und welche bebaute und
befestigte Fläche wird künftig der Berechnung zugrunde liegen?
Die Festsetzung des Niederschlagswassers im Grundbesitzabgabenbescheid
richtet sich nach der versiegelten Fläche. Bei der Beethovenhalle sind dies
16.224 m². Diese Fläche bleibt auch nach dem Umbau weitestgehend gleich.
6. Warum soll für die Ermittlung der ehemals angefallenen
Gesamtentwässerungs-menge eine Abstimmung mit „externen
Planungsbeteiligten“ notwendig sein und wieso verfügt die
Stadtverwaltung nicht über die Angabe, die jeder Grundeigentümer
aufgeschlüsselt nach Niederschlag- und Brauchwasser üblicherweise im
jährlich von der Stadt zugestellten Grundbesitzabgabenbescheid für seine
Liegenschaft findet?
Die Festsetzung des Niederschlagswassers im Grundbesitzabgabenbescheid
der Beethovenhalle erfolgt für eine versiegelte Fläche von 16.224 m².
Dies ist eine rein abrechnungstechnische Größe und dient im
Grundbesitzabgabenbescheid - unter Berücksichtigung des Hebesatzes - zur
Festsetzung des Abgabensoll in EURO.
Eine Nennung von abgerechneten Entwässerungsmengen erfolgt hier nicht.
Zur Ausplanung des Entwässerungsnetzes ist die Kenngröße der
Regenspende ausschlaggebend.
Um die Fläche der Beethovenhalle zu entwässern, wurden die
Entwässerungsleitungen bei der Gebäudeerrichtung (ca. 1950) mit
Regenspenden von 200-400 l/s/ha bemessen.
Im Rahmen der denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung ist eine
Regenwassermenge in Höhe von 500 l/s/ha für die Dimensionierung der
Entwässerungsleitungen zu berücksichtigen.Seite 2 von 4

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Aufgrund der Auflagen des Denkmalschutzes werden die mit Inlinern
ertüchtigten Bestandsleitungen des vorhandenen Mischwasser-
Entwässerungssystems weiter genutzt.
Neu zu errichtenden Entwässerungsleitungen werden gemäß DIN innerhalb
des Gebäudes getrennt verlegt und erst außerhalb in Schächten
zusammengeführt.
Der Brauchwasseranteil im Grundbesitzabgabenbescheid richtet sich nach der
verbrauchten Frischwassermenge und ist abhängig von den durchgeführten
Veranstaltungen in der Beethovenhalle.
Im Zeitraum von 2012 bis 2016 schwankte die benötigte jährliche
Frischwassermenge zwischen ca. 4,9 bis ca. 9,7m³.
Der Grundbesitzabgabebescheid macht keine detaillierte Aussage zur max.
erforderlichen Entwässerungsmenge.
Zur Ausplanung des Abwassernetzes ist die Kenngröße des
Gesamtschutzwasserabflusses ausschlaggebend.
Die Auslegung der erforderlichen Abwasserleitungen erfolgt auf der Grundlage
der anzuschließenden Sanitärobjekte.
Aufgrund von erforderlichen zusätzlichen WC-Einheiten und der
Küchenerweiterung steigt die zu entwässernde Schmutzwassermenge vom
Altbestand in Höhe von 17,67 l/s auf einen Gesamtschmutzwasserabfluss von
34,76 l/s an.
Aus dem Grundbesitzabgabenbescheid können keine Angaben zu den
auslegungsrelevanten Entwässerungsmengen des Regenwassers oder
Schmutzwassers entnommen werden!
Eine Aussage zu der detaillierten Beaufschlagung der Regenwasser- und
Schmutzwassermengen in den 4 Stück Entwässerungspunkten der
Beethovenhalle kann nur durch den Fachplaner erfolgen.
7. für welche maximal zulässige Anzahl von Personen war die
Beethovenhalle vor dem Umbau zugelassen und wie ändert sich im
Vergleich dazu die künftig in der Beethovenhalle maximal zulässige
Anzahl von Personen
Vor Umbau:
max. 4500 Personen im Nord / Südbereich
599 Personen im Restaurant
Künftig (gem. Brandschutzkonzept) Tektur 1:
5000 Personen im Nord / Südbereich
599 Personen im Restaurant
8. Wie hoch ist die Menge Niederschlagwasser, die vor dem Umbau
der Beethovenhalle dort versickert wurde und wie hoch wird die Menge
versickertes Regenwasser danach sein?
Eine Versickerungsanlage war an der Beethovenhalle bisher nicht vorhanden.
Das Niederschlagswasser von den versiegelten Flächen wurde über die
Kanalisation sowie über Grünflächen abgeleitet, die Flächen bleiben bis auf
marginale Änderungen gleich.Seite 3 von 4

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9. Ist geplant, das auf den befestigten Flächen der Beethovenhalle
anfallende Regenwasser über eine Freispiegelleitung in den Rhein
abzuleiten und wenn nein, aus welchen Gründen soll diese Art,
Wasserabgaben zu sparen, die der Oberbürgermeister zu Gunsten eines
stadtbekannten Investors in 2016 bei dessen Projekt Beckers Garten
selbst vorgeschlagen hat (Vgl.DS 1610760 sowie 1512087...), bei der
Beethovenhalle nicht umgesetzt werden?
Es ist nicht geplant, das anfallende Regenwasser über ein Freispiegelgefälle in
den Rhein zu entwässern. Dies war im Bestand auch so nicht vorgesehen und
hätte in den urheberrechtlich geschützten Freianlagenbestand umfangreiche
Neuverlegung von Entwässerungsleitungen zur Folge gehabt hätte.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 01:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de