190358 · Große Anfrage
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn; Erneuerung und Vergrößerung der Bestandsleitungen (alt: 1912273NV3)
Kerndaten
- Nummer
- 190358
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 17.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Große Anfrage öffentlich 190358 Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn; Erneuerung und Vergrößerung der Bestandsleitungen (alt: 1912273NV3) Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 28.11.2019 Kenntnisnahme Fragestellung Gremien Sitzung Ergebnis Betriebsausschuss SGB 12.09.2019 vertagt Betriebsausschuss SGB 10.10.2019 vertagt Fragestellung 1. Aus welchem Grunde wurde in der Planung zur Erneuerung der Bestandsleitungen nicht berücksichtigt, dass das Ende von deren Standzeit nach über 6 Jahrzehnten zu erwarten war? 2. Aus welchen Gründen sollen im Vergleich zu vorher künftig höhere Abwassermengen im Bereich der Küche und der Oberflächenentwässerung in welcher Größenordnung zu vorher anfallen? Begründung Begründung Zur Verwunderung der BBB-Fraktion wurde eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung des OB vor ausreichender Beantwortung der der oben gestellten Fragen genehmigt. Die Antworten der Verwaltung konnten nicht überzeugen. Zu 1. „Der tatsächliche Zustand der Bestandsleitungen konnte erst nach erfolgter Bestandsaufnahme bzw. Befahrung der Leitungen ermittelt werden. Insofern war im Vorfeld nicht erkennbar, dass die vorhandenen Leitungen gänzlich nicht mehr funktionstüchtig waren. Aus den hier vorliegenden Erkenntnissen aus dem Betrieb der Halle ließen sich im Vorfeld auch keine Anhaltspunkte für Fragesteller/in: BBBSeite 1 von 2 Seite 2 einen so weitreichenden Defekt ableiten. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die alten Anschlüsse bislang Bestandsschutz hatten - zumindest solange sie noch in alter Konfiguration Verwendung fanden.“ Dass seitens der Verantwortlichen bei der Stadt die Befahrung zur Überprüfung der 60 Jahre alten Abwasserleitungen offensichtlich nicht bereits rechtzeitig zur Planungsphase erfolgt ist, kann aus Sicht der Fragesteller nun nicht als Exkulpationsgrund herangezogen werden. Zu 2. „Im Rahmen der Küchenerweiterung (Umbau zur Gastronomieküche) werden zusätzliche Entwässerungspunkte für Rinnen/Kochgeräte usw. erforderlich, die eine Erhöhung der Abwassermenge zur Folge haben. Weiter ist bei der Ausplanung der Anlieferungsbereiche und Müll-Lagerflächen eine Anpassung der Abwassermengen für die Oberflächenentwässerung erforderlich geworden.“ Auch hier gilt zur Oberflächenentwässerung: Es handelt sich offensichtlich um ein Versäumnis in der Planungsphase. Darüber hinaus ist man bei den Fragestellern irritiert darüber, dass man offensichtlich weder beim SGB noch im Steueramt der Stadt Bonn über die Grundbesitzabgabenbescheide der Beethovenhalle verfügt, aus denen ohne Probleme die Abwassermengen sowohl für Brauch- als auch Regenwasser zu entnehmen sind. Warum zu den der Berechnung zugrunde liegenden Abwassermengen Rücksprache mit den Planern gehalten werden muss erschließt sich ebenso wenig wie die Aussage der Verwaltung, wonach zusätzliche Entwässerungspunkte zu einem größeren Rohrdurchmesser führen sollen. Die Kapazität der Beethovenhalle hinsichtlich der zu bewirtenden Besucher wird sich nach der Sanierung nicht erhöhen, daher spielt nur die Brauchwassermenge insgesamt eine Rolle für den Durchmesser, nicht die Anzahl der Zuläufe. Wenn es sich also im Bereich der Küche nicht um ein Versäumnis im Rahmen der Planungsphase handelt, liegt der Verdacht nahe, dass an Stelle der ursprünglich angedachten „Catering-Küche“ eine vollwertige Gastronomieküche verbaut werden soll, die nachträglich vermutlich auf Wunsch des späteren Nutzers in ihrer Kapazität über das Maß hinaus erhöht wurde, das für den Betrieb in der Beethovenhalle notwendig ist. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de