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190353 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag : Ehrung zum 75. Todestag des NS-Gegners und NS-Opfers Josef Roth in Bad Godesberg

Nummer
190353
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
16.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 16.10.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.11.2019

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190353-1 ST Bürgerantrag : Ehrung zum 75. Todestag des NS-Gegners und NS-Opfers Josef Roth in Bad Godesberg

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190353
—
—
Bürgerantrag :
Ehrung zum 75. Todestag des NS-Gegners und
NS-Opfers Josef Roth in Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung
Der Antrag thematisiert eine Ehrung zum 75. Todestag des NS-Gegners und
NS-Opfers Joseph Roth am 22.01.2020 in Bad Godesberg.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag
vom 03.10.2019.
Anlage/n
1 Bürgerantrag vom 03.10.2019 (öffentlich)
2 Bürgerantrag vom 03.10.2019 komplett (nichtöffentlich)
Federführung:
OB-1 Referat Oberbürgermeister und Verwaltungssteuerung Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 2

Von:
An: VL_OB-1_buergerantrag
Thema: Ehrung zum 75. Todestag des NS-Gegners und NS-Opfers Joseph Roth am 22.01.2020 in der ehemaligen
Stadt Bad Godesberg
Datum: Donnerstag, 3. Oktober 2019 15:29:41
Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Bad Godesberg.
Am 22.01.2020 jährt sich zum 75. Mal der Todestag meines Großvaters Joseph Roth. Obwohl er
ein Ehrengrab der Stadt Bonn bekommen hat, fühlt man sich im Büro des Oberbürgermeisters
Bonn nicht dafür zuständig, diesen besonderen Tag vor Ort zu begehen (O-Ton Büro: „Da Ihr
Großvater kein Ehrenbürger der Stadt Bonn ist, veranlasst die Stadt Bonn aus protokollarischer
Sicht keine Maßnahmen anlässlich seines 75. Todestages“). So sprachlos war ich schon lange
nicht über diese krasse Trennung von Ehrengrab und Ehrenbürgerschaft sowie Trennung von
Bonn und Godesberg. Wäre mein Großvater also nicht ermordet worden und wäre er dann
Ehrenbürger geworden (da er höchstwahrscheinlich Bürgermeister von der Stadt Bad
Godesberg geworden wäre, so wie es sein Stellvertreter aus Weimarer Zeit geworden ist), dann
erst würde Bonn sich also angesprochen fühlen? Oder auch dann nicht, weil er auch dann kein
Bonner Ehrenbürger geworden wäre? Soweit ich das verstanden habe, kann ein Toter kein
Ehrenbürger werden, daher wurde ihm die Ehre erwiesen, dass sein Grab ein Ehrengrab wurde.
Aber wie ich nun weiß, spielt auch das in Bonn keine Rolle.
Nun richte ich mich an Sie, in der Hoffnung, dass Ihnen ein solch besonderer Tag für einen
besonderen Menschen im Gegensatz zu Bonn mehr wert ist, als eine so flappsige und unschöne
Antwort aus Bonn. Hiermit beantrage ich deswegen, diesen besonderen Tag wenigstens von der
Bezirksvertretung der ehemaligen Stadt Bad Godesberg durch ihre politischen Vertreter
entsprechend zu würdigen. (immerhin gab es von den Volksvertretern aus allen politischen
Parteien zum 60. Todestag eine erste derartige Feier am Grab meines Großvaters).
Mit freundlichen Grüßen,Seite 2 von 2

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