190353 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag : Ehrung zum 75. Todestag des NS-Gegners und NS-Opfers Josef Roth in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 190353
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 16.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190353 — — Bürgerantrag : Ehrung zum 75. Todestag des NS-Gegners und NS-Opfers Josef Roth in Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung Der Antrag thematisiert eine Ehrung zum 75. Todestag des NS-Gegners und NS-Opfers Joseph Roth am 22.01.2020 in Bad Godesberg. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag vom 03.10.2019. Anlage/n 1 Bürgerantrag vom 03.10.2019 (öffentlich) 2 Bürgerantrag vom 03.10.2019 komplett (nichtöffentlich) Federführung: OB-1 Referat Oberbürgermeister und Verwaltungssteuerung Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 2 Von: An: VL_OB-1_buergerantrag Thema: Ehrung zum 75. Todestag des NS-Gegners und NS-Opfers Joseph Roth am 22.01.2020 in der ehemaligen Stadt Bad Godesberg Datum: Donnerstag, 3. Oktober 2019 15:29:41 Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Bad Godesberg. Am 22.01.2020 jährt sich zum 75. Mal der Todestag meines Großvaters Joseph Roth. Obwohl er ein Ehrengrab der Stadt Bonn bekommen hat, fühlt man sich im Büro des Oberbürgermeisters Bonn nicht dafür zuständig, diesen besonderen Tag vor Ort zu begehen (O-Ton Büro: „Da Ihr Großvater kein Ehrenbürger der Stadt Bonn ist, veranlasst die Stadt Bonn aus protokollarischer Sicht keine Maßnahmen anlässlich seines 75. Todestages“). So sprachlos war ich schon lange nicht über diese krasse Trennung von Ehrengrab und Ehrenbürgerschaft sowie Trennung von Bonn und Godesberg. Wäre mein Großvater also nicht ermordet worden und wäre er dann Ehrenbürger geworden (da er höchstwahrscheinlich Bürgermeister von der Stadt Bad Godesberg geworden wäre, so wie es sein Stellvertreter aus Weimarer Zeit geworden ist), dann erst würde Bonn sich also angesprochen fühlen? Oder auch dann nicht, weil er auch dann kein Bonner Ehrenbürger geworden wäre? Soweit ich das verstanden habe, kann ein Toter kein Ehrenbürger werden, daher wurde ihm die Ehre erwiesen, dass sein Grab ein Ehrengrab wurde. Aber wie ich nun weiß, spielt auch das in Bonn keine Rolle. Nun richte ich mich an Sie, in der Hoffnung, dass Ihnen ein solch besonderer Tag für einen besonderen Menschen im Gegensatz zu Bonn mehr wert ist, als eine so flappsige und unschöne Antwort aus Bonn. Hiermit beantrage ich deswegen, diesen besonderen Tag wenigstens von der Bezirksvertretung der ehemaligen Stadt Bad Godesberg durch ihre politischen Vertreter entsprechend zu würdigen. (immerhin gab es von den Volksvertretern aus allen politischen Parteien zum 60. Todestag eine erste derartige Feier am Grab meines Großvaters). Mit freundlichen Grüßen,Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de