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190351 · Beschlussvorlage

Aufbau eines Riesenrades in der Bonner Innenstadt anlässlich des Jubiläums "Beethoven 2020" (Alt 1912923, FF: Amt 33)

Nummer
190351
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Anhörung
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 07.11.2019 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190351-1 AA Aufbau eines Riesenrades in der Bonner Innenstadt anlässlich des Jubiläums "Beethoven 2020" (Alt 1912923, FF: Amt 33) Antrag zur Vorlage 190351

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Beschlussvorlage
öffentlich
190351
Aufbau eines Riesenrades in der Bonner
Innenstadt anlässlich des Jubiläums "Beethoven
2020" (Alt 1912923, FF: Amt 33)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Anhörung
Kulturausschuss 05.11.2019 Empfehlung
Rat 07.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Bonn entscheidet über den Antrag zum Aufbau eines Riesenrades
für die Dauer eines Jahres in der Bonner Innenstadt anlässlich des Jubiläums
"Beethoven 2020".
Dem Antrag auf Genehmigung am Standort Remigiusplatz wird antragsgemäß zugestimmt
unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Machbarkeit.
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Ausschuss für Planung,
Verkehr und Denkmalschutz
30.10.2019 2
1.
Die Firma R. Barth und Sohn KG mit Sitz in Bonn, Rhenusallee 54, hat den Antrag
gestellt, ein Riesenrad in der Bonner Innenstadt aufzustellen, um damit die
Jubiläumsfeierlichkeiten „Beethoven 2020“ durch ein sichtbares Zeichen zu unterstützen
und in die Öffentlichkeit zu tragen. Das Riesenrad soll mit einem entsprechenden
Beethoven-Branding versehen werden. Im Bereich des Sockels könnte ein Info-Stand der
Beethoven-Jubiläums-GmbH eingebunden werden.
Das Riesenrad sollte zunächst nach Auffassung des Betreibers auf dem Münsterplatz
aufgebaut werden und als Zeitraum für den Aufbau wurde der Beginn des
Weihnachtsmarktes 2019 bis zum Ende des Weihnachtsmarktes 2020 (1 Jahr lang)
angegeben.
Für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes 2019 kam der Antrag zu spät, weil zum
Zeitpunkt des Antragseingangs die Planungen für den Weihnachtsmarkt 2019 bereits
abgeschlossen waren.
2.
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 6

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Mit Herrn Otto Barth als Vertreter der antragstellenden Firma wurden mehrere Gespräche
geführt, um weitere Details bzw. die Machbarkeit zu klären.
Neben dem beantragten Standort Münsterplatz wurden weitere potentielle Standorte
diskutiert und bei einem Ortstermin in Augenschein genommen. Diese sind der Marktplatz
und der Remigiusplatz.
Außerhalb der Weihnachtsmarktzeit wird für den Aufbau auf öffentlicher Fläche eine
Sondernutzungserlaubnis benötigt. Die Gebühren für eine normale gewerbliche Nutzung
liegen bei 12,10 EUR/m² pro Tag. Die Grundfläche des Fahrgeschäftes wird mit 21 x 17
Metern angesehen. Damit würden insgesamt Gebühren in Höhe von ca. 1,4 Mio. EUR fällig
(21m² x 17m² x 12€ x 350 Tg). Die Höhe dieser Gebühren führt dazu, dass das Projekt
finanziell unwirtschaftlich und damit nicht durchführbar ist. Diesbezüglich müsste eine
Lösung gefunden werden.
3. Bewertung
Der Aufbau eines Riesenrades mit ca. 35 Metern Höhe stellt eine besondere Attraktion im
Zusammenhang mit dem Jubiläum „Beethoven 2020“ dar. Es soll unter der Bezeichnung
„Beethoven Rad“ firmieren und durch seine sichtbare Präsenz mit entsprechendem
Branding in der Bonner Innenstadt mit dazu beitragen, die Bedeutung Beethovens und
seinen Bezug zu Bonn im Jubiläumsjahr signifikant herauszustellen.
Der Antragsteller selbst formuliert es in seinem Angebot so:
„Zum Beethoven-Jahr erwartet die Stadt Bonn viele Gäste und Musikfreunde aus aller
Welt. Neben den zahlreichen Veranstaltungen im Jubiläumsjahr in Bonn und im
Beethoven-Haus, den kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten der Stadt, macht das
Beethoven-Rad (Zusatz: die Innenstadt) noch attraktiver für Touristen. Dank des Rades
werden zusätzliche Besucher nach Bonn gelockt. Weil die Fahrt mit dem Beethoven-Rad
zu einem Besuch einfach dazu gehört, werden die Gäste auch noch etwas länger in der
Stadt verweilen.“
Die Beethoven Jubiläums GmbH begrüßt grundsätzlich alle Aktivitäten zur Visualisierung
des Beethovenjubiläums. Je nachdem, welcher Standort am Ende realisiert wird, kann an
das Beethovenrad ggfs. auch eine Informationsstelle für das Jubiläumsjahr angegliedert
werden. Insofern steht die Beethoven Jubiläums GmbH einer ideellen Kooperation offen
gegenüber, allerdings wurde deutlich gemacht, dass das Beethovenrad als Teil eines
kommerziellen Unternehmens kein Projekt der Beethoven Jubiläums GmbH sein kann.
Den Ausführungen des Antragstellers kann gefolgt werden, so dass ein besonderes
öffentliches Interesse an dem Riesenrad und seiner Werbewirksamkeit für das Jubiläum
festgestellt werden kann.
4. Örtlichkeit
Wie bereits ausgeführt wurden neben dem ursprünglich beantragten Münsterplatz auch
alternative Standorte in die Überlegungen einbezogen, die nachfolgend einzeln bewertet
werden:Seite 2 von 6

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Münsterplatz
Der Münsterplatz ist der größte in der Bonner Innenstadt gelegene Platz. Er wird geprägt
durch seine historischen Bauten mit der Münsterbasilika an der Südwestseite und der
heutigen Hauptpost an der Nordseite des Platzes sowie dem Beethovendenkmal.
Insbesondere für Touristen sind die Münsterbasilika und das Beethovendenkmal wichtige
Anziehungspunkte. Der Münsterplatz ist vornehmlich Austragungsort für traditionelle
Großveranstaltungen in Bonn wie beispielsweise das Bonn-Fest, die Marathonmesse oder
der Weihnachtsmarkt.
Der Platz wird durch Besucherinnen und Besucher Bonns stark frequentiert und stellt eine
hohe Aufenthaltsqualität dar. Insofern würde das Riesenrad auf dem Münsterplatz die
größte Wirkung entfalten.
Andererseits gibt es im Umfeld des Münsterplatzes auch Anwohner, die sich mehr oder
weniger regelmäßig über die Beeinträchtigungen durch die diversen Veranstaltungen
beschweren. Der Betrieb eines Riesenrades für ein ganzes Jahr würde zum einen in
Kollision zu einigen anderen Veranstaltungen stehen und zum anderen bei den
potenziellen Beschwerdeführern erneut Unmut hervorrufen.
Nach den Planungen der Firma Barth soll das Riesenrad (etwas versetzt) zwischen dem
Beethovendenkmal und dem Postgebäude stehen. In den oberen Etagen des
Postgebäudes ist das Max-Planck-Institut für Mathematik untergebracht, in dem
„hochkarätige“ Wissenschaftler aus aller Welt Grundlagenforschung in Mathematik
betreiben. Die Büros der Direktoren des Instituts liegen an der Seite zum Münsterplatz,
was auch – neben dem Verständnis für Veranstaltungen auf dem Platz - zu Hinweisen/
Beschwerden über Lärmbelästigung führt, z.B. während des Weihnachtsmarktes.
Der Aufbau und Betrieb eines Riesenrades an dieser Stelle würden auch mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit zu Intervention und Beschwerden seitens des Max-Planck-
Institutes führen.
Auf dem Münsterplatz findet alljährlich der große und besucherstarke Weihnachtsmarkt
statt, der von der Stadt Bonn selbst veranstaltet und organisiert wird. Über die Gestaltung
des Weihnachtsmarktes entscheidet gem. den Zulassungsrichtlinien für den Bonner
Weihnachtsmarkt die Bezirksvertretung Bonn im Rahmen ihrer Entscheidungskompetenz.
Das bedeutet, dass die Verwaltung einen ganzjährigen Aufbau des Riesenrades, welcher
auch den Zeitraum des Weihnachtsmarktes umfasst, nicht ohne politischen Beschluss der
BV Bonn genehmigen kann.
Marktplatz
Ein denkbarer Platz wäre auch der Marktplatz zwischen Obelisk und Altem Rathaus. Der
Platz wird geprägt durch seinen historischen Charakter, die Kulisse des Alten Rathauses,
seine enge Umbauung und durch seine Funktion als Verbindung zur Fußgängerzone. Zum
unverwechselbaren Flair des Marktes trägt die dort ansässige Gastronomie mit ihrer
Außenbestuhlung bei. Traditionell findet auf einem Teil des Marktes von montags bis
samstags der Wochenmarkt statt.
Darüber hinaus ist der Markt Präsentationsfläche für Veranstaltungen mit internationalem
Charakter sowie Traditions- und Brauchtumsveranstaltungen.
Die Werbewirksamkeit vor dem schönen und historischen Rathaus wäre auf jeden Fall
gegeben und die Standortwahl würde ganz sicherlich für die Besucherinnen und Besucher
während der Fahrt mit dem Riesenrad mit Blick auf das Rathaus zu einem schönen und
einprägsamen Erlebnis führen. Der Marktplatz ist ebenfalls stark frequentiert und viele
Passanten würden die Attraktion wahrnehmen und ggf. auch besuchen.Seite 3 von 6

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Remigiusplatz
Auf dem Remigiusplatz stand früher die St. Remigius-Kirche, in der am 17. Dezember
1770 Ludwig van Beethoven getauft wurde. Da der Platz in der Fußgängerzone mit der
ersten urkundlichen Erwähnung Beethovens eng verbunden ist, soll er bis zum
Beethoven-Jubiläumsjahr - im Jahr 2020 wäre Beethoven 250 Jahre alt geworden -
neugestaltet werden. Insofern würde der Platz aufgrund seiner Historie einen guten Bezug
zum Beethoven-Rad bieten.
Nach der Neugestaltung werden auf dem Platz wieder ein Kiosk mit öffentlicher Toilette
und ein Blumenmarktstand sein, so dass die zur Verfügung stehende Fläche –
insbesondere in den Sommermonaten mit der dann stattfindenden Außengastronomie –
eingeschränkt ist. Die Machbarkeit bezüglich des Platzangebotes müsste untersucht
werden.
Für alle Innenstadtplätze sind im Übrigen die Voraussetzungen des Nutzungs- und
Veranstaltungskonzeptes für die Veranstaltungsplätze in der Bonner Innenstadt zu
berücksichtigen.
Danach haben Veranstaltungen sich in allen Städten, so auch in Bonn, als wichtiger Motor
für die Belebung von Innenstädten und Plätzen entwickelt und als sogenannte „weiche
Standortfaktoren“ eine neue Bedeutung erlangt. Sie sollen Aushängeschilder und
Markenzeichen für eine Stadt sein, besitzen oft hohen Publikumswert und eine große
öffentliche Wahrnehmung und entwickeln von daher positive Sekundäreffekte
beispielsweise für den Tourismus und den Einkaufsstandort. Auch wenn der Betrieb eines
Beethoven-Riesenrades keine Veranstaltung im eigentlichen Sinne ist, sind die
Voraussetzungen des Veranstaltungskonzeptes analog anzuwenden.
Wie bereits eingangs ausgeführt, erfüllt das beantragte Riesenrad mit dem Beethoven-
Branding grundsätzlich die Voraussetzungen des Konzeptes und liegt im Zusammenhang
mit dem Jubiläum „Beethoven 2020“ im besonderen öffentlichen Interesse.
Für den Münsterplatz und den Marktplatz müssten auch jeweils noch die Statik bzw. die
Tragkraft geprüft werden, weil unter den Plätzen Tiefgaragen sind und nur eine
eingeschränkte Belastung möglich ist.
Alternativstandorte
Neben den mit Herrn Barth besprochenen Örtlichkeiten werden nachfolgend zwei weitere
mögliche Standorte in die Überlegungen einbezogen, die ggf. gut geeignet wären. Dies ist
zum einen die Hofgartenwiese. Der Standort bietet ausreichend Platz und ist mit der
historischen Kulisse der Universität ein attraktiver Platz für solch ein Fahrgeschäft.
Aus Vorgesprächen mit der Leitung der Universität ist bekannt, dass diese die
Hofgartenwiese im Jahr 2020 aus Anlass des Jubiläums für Veranstaltungen etc.
großzügiger zur Verfügung stellen wird als in den Vorjahren. Dort wird allerdings u.a. eine
Bühne für Open-Air-Veranstaltungen errichtet werden, weshalb die Hofgartenwiese nicht
in Betracht kommt.
Ferner wäre das Rheinufer denkbar und zwar sowohl auf der links- als auch
rechtsrheinischen Seite. Der linksrheinische Bereich wurde bereits bei der ersten
Kontaktaufnahme mit Herrn Barth seitens der Jubiläums GmbH vorgeschlagen. Das
Rheinufer ist sicherlich besuchermäßig nicht so stark frequentiert wie dieSeite 4 von 6

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Innenstadtplätze, aber es gäbe keine Konflikte durch „Konkurrenzsituationen“ mit
anderen Veranstaltungen. Gut geeignet wäre sicherlich auch die Fläche am Rheinufer auf
der Beueler Seite. Die Sichtbarkeit des Rades und des Beethoven-Brandings beim
Überqueren der Brücke in Richtung Beuel wäre sehr gut. Das Platzangebot ist
ausreichend, die Infrastruktur vorhanden und das Riesenrad könnte auch in die jeweiligen
Veranstaltungen am Beueler Rheinufer einbezogen werden (z.B. Osterkirmes,
Frühlingsfest etc.). Das rechte und das linke Rheinufer kommen jedoch für den
Schausteller nicht in Betracht.
5. Kosten
Wie bereits o.a. dargestellt wird für die Erteilung der erforderlichen
Sondernutzungsgenehmigung eine Gebühr fällig, die nach dem normalen Tarif für eine
gewerbliche Nutzung ca. 1,4 Mio. EUR ausmachen würde. Das wäre wirtschaftlich nicht
tragbar.
Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister kann aber nach pflichtgemäßem
Ermessen ganz oder teilweise von der Erhebung einer Gebühr absehen, wenn
erlaubnisbedürftige Sondernutzungen ausschließlich oder überwiegend im öffentlichen
Interesse liegen. Der Betrieb des Riesenrades mit dem Werbeeffekt für das Beethoven-
Jubiläum liegt eindeutig im öffentlichen Interesse und dieser Punkt kann folglich bejaht
werden. Andererseits verfolgt der Betreiber wirtschaftliche Interessen und betreibt das
Fahrgeschäft nicht gemeinnützig, sondern gewerbsmäßig. Daher ist für den Betrieb des
Fahrgeschäftes eine angemessene Gebühr zu entrichten, die abschließend in der Höhe
durch den Oberbürgermeister im Rahmen seiner Ermessenentscheidung festzusetzen ist.
Denkbar wäre eine Sondernutzungsgebühr, die in der Höhe in etwa dem Markttarif für
den Weihnachtsmarkt entspricht.
Für Flächen, die nicht öffentlich gewidmet sind (z.B. Hofgartenwiese) würde keine
Sondernutzungsgebühr fällig, sondern der Grundstückseigentümer könnte für die Dauer
der Nutzung einen Platzpachtvertrag abschließen.
6. Fazit
Bei Abwägung aller Interessen und der oben ausgeführten Betrachtungen sind der
Münster- und der Marktplatz schwierig zu realisieren. Viele Veranstaltungen im Laufe des
Jahres müssten auf den jeweiligen Plätzen parallel stattfinden, was zumindest ein
Konfliktpotential beinhaltet. Dies sind neben dem bereits erwähnten Weihnachtsmarkt das
BonnFest, Bonn-leuchtet, der Marathon, der Karnevalsumzug, das Intern. Kultur- und
Begegnungsfest, der Tag der Bundeswehr u.v.m.
Insofern käme in der Innenstadt nur der Remigiusplatz in Betracht, der auch von dem
Antragsteller favorisiert wird.Seite 5 von 6

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Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de