190351 · Beschlussvorlage
Aufbau eines Riesenrades in der Bonner Innenstadt anlässlich des Jubiläums "Beethoven 2020" (Alt 1912923, FF: Amt 33)
Kerndaten
- Nummer
- 190351
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190351 Aufbau eines Riesenrades in der Bonner Innenstadt anlässlich des Jubiläums "Beethoven 2020" (Alt 1912923, FF: Amt 33) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Anhörung Kulturausschuss 05.11.2019 Empfehlung Rat 07.11.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Bonn entscheidet über den Antrag zum Aufbau eines Riesenrades für die Dauer eines Jahres in der Bonner Innenstadt anlässlich des Jubiläums "Beethoven 2020". Dem Antrag auf Genehmigung am Standort Remigiusplatz wird antragsgemäß zugestimmt unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Machbarkeit. Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 2 1. Die Firma R. Barth und Sohn KG mit Sitz in Bonn, Rhenusallee 54, hat den Antrag gestellt, ein Riesenrad in der Bonner Innenstadt aufzustellen, um damit die Jubiläumsfeierlichkeiten „Beethoven 2020“ durch ein sichtbares Zeichen zu unterstützen und in die Öffentlichkeit zu tragen. Das Riesenrad soll mit einem entsprechenden Beethoven-Branding versehen werden. Im Bereich des Sockels könnte ein Info-Stand der Beethoven-Jubiläums-GmbH eingebunden werden. Das Riesenrad sollte zunächst nach Auffassung des Betreibers auf dem Münsterplatz aufgebaut werden und als Zeitraum für den Aufbau wurde der Beginn des Weihnachtsmarktes 2019 bis zum Ende des Weihnachtsmarktes 2020 (1 Jahr lang) angegeben. Für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes 2019 kam der Antrag zu spät, weil zum Zeitpunkt des Antragseingangs die Planungen für den Weihnachtsmarkt 2019 bereits abgeschlossen waren. 2. Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. ISeite 1 von 6 Seite 2 Mit Herrn Otto Barth als Vertreter der antragstellenden Firma wurden mehrere Gespräche geführt, um weitere Details bzw. die Machbarkeit zu klären. Neben dem beantragten Standort Münsterplatz wurden weitere potentielle Standorte diskutiert und bei einem Ortstermin in Augenschein genommen. Diese sind der Marktplatz und der Remigiusplatz. Außerhalb der Weihnachtsmarktzeit wird für den Aufbau auf öffentlicher Fläche eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Die Gebühren für eine normale gewerbliche Nutzung liegen bei 12,10 EUR/m² pro Tag. Die Grundfläche des Fahrgeschäftes wird mit 21 x 17 Metern angesehen. Damit würden insgesamt Gebühren in Höhe von ca. 1,4 Mio. EUR fällig (21m² x 17m² x 12€ x 350 Tg). Die Höhe dieser Gebühren führt dazu, dass das Projekt finanziell unwirtschaftlich und damit nicht durchführbar ist. Diesbezüglich müsste eine Lösung gefunden werden. 3. Bewertung Der Aufbau eines Riesenrades mit ca. 35 Metern Höhe stellt eine besondere Attraktion im Zusammenhang mit dem Jubiläum „Beethoven 2020“ dar. Es soll unter der Bezeichnung „Beethoven Rad“ firmieren und durch seine sichtbare Präsenz mit entsprechendem Branding in der Bonner Innenstadt mit dazu beitragen, die Bedeutung Beethovens und seinen Bezug zu Bonn im Jubiläumsjahr signifikant herauszustellen. Der Antragsteller selbst formuliert es in seinem Angebot so: „Zum Beethoven-Jahr erwartet die Stadt Bonn viele Gäste und Musikfreunde aus aller Welt. Neben den zahlreichen Veranstaltungen im Jubiläumsjahr in Bonn und im Beethoven-Haus, den kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten der Stadt, macht das Beethoven-Rad (Zusatz: die Innenstadt) noch attraktiver für Touristen. Dank des Rades werden zusätzliche Besucher nach Bonn gelockt. Weil die Fahrt mit dem Beethoven-Rad zu einem Besuch einfach dazu gehört, werden die Gäste auch noch etwas länger in der Stadt verweilen.“ Die Beethoven Jubiläums GmbH begrüßt grundsätzlich alle Aktivitäten zur Visualisierung des Beethovenjubiläums. Je nachdem, welcher Standort am Ende realisiert wird, kann an das Beethovenrad ggfs. auch eine Informationsstelle für das Jubiläumsjahr angegliedert werden. Insofern steht die Beethoven Jubiläums GmbH einer ideellen Kooperation offen gegenüber, allerdings wurde deutlich gemacht, dass das Beethovenrad als Teil eines kommerziellen Unternehmens kein Projekt der Beethoven Jubiläums GmbH sein kann. Den Ausführungen des Antragstellers kann gefolgt werden, so dass ein besonderes öffentliches Interesse an dem Riesenrad und seiner Werbewirksamkeit für das Jubiläum festgestellt werden kann. 4. Örtlichkeit Wie bereits ausgeführt wurden neben dem ursprünglich beantragten Münsterplatz auch alternative Standorte in die Überlegungen einbezogen, die nachfolgend einzeln bewertet werden:Seite 2 von 6 Seite 3 Münsterplatz Der Münsterplatz ist der größte in der Bonner Innenstadt gelegene Platz. Er wird geprägt durch seine historischen Bauten mit der Münsterbasilika an der Südwestseite und der heutigen Hauptpost an der Nordseite des Platzes sowie dem Beethovendenkmal. Insbesondere für Touristen sind die Münsterbasilika und das Beethovendenkmal wichtige Anziehungspunkte. Der Münsterplatz ist vornehmlich Austragungsort für traditionelle Großveranstaltungen in Bonn wie beispielsweise das Bonn-Fest, die Marathonmesse oder der Weihnachtsmarkt. Der Platz wird durch Besucherinnen und Besucher Bonns stark frequentiert und stellt eine hohe Aufenthaltsqualität dar. Insofern würde das Riesenrad auf dem Münsterplatz die größte Wirkung entfalten. Andererseits gibt es im Umfeld des Münsterplatzes auch Anwohner, die sich mehr oder weniger regelmäßig über die Beeinträchtigungen durch die diversen Veranstaltungen beschweren. Der Betrieb eines Riesenrades für ein ganzes Jahr würde zum einen in Kollision zu einigen anderen Veranstaltungen stehen und zum anderen bei den potenziellen Beschwerdeführern erneut Unmut hervorrufen. Nach den Planungen der Firma Barth soll das Riesenrad (etwas versetzt) zwischen dem Beethovendenkmal und dem Postgebäude stehen. In den oberen Etagen des Postgebäudes ist das Max-Planck-Institut für Mathematik untergebracht, in dem „hochkarätige“ Wissenschaftler aus aller Welt Grundlagenforschung in Mathematik betreiben. Die Büros der Direktoren des Instituts liegen an der Seite zum Münsterplatz, was auch – neben dem Verständnis für Veranstaltungen auf dem Platz - zu Hinweisen/ Beschwerden über Lärmbelästigung führt, z.B. während des Weihnachtsmarktes. Der Aufbau und Betrieb eines Riesenrades an dieser Stelle würden auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Intervention und Beschwerden seitens des Max-Planck- Institutes führen. Auf dem Münsterplatz findet alljährlich der große und besucherstarke Weihnachtsmarkt statt, der von der Stadt Bonn selbst veranstaltet und organisiert wird. Über die Gestaltung des Weihnachtsmarktes entscheidet gem. den Zulassungsrichtlinien für den Bonner Weihnachtsmarkt die Bezirksvertretung Bonn im Rahmen ihrer Entscheidungskompetenz. Das bedeutet, dass die Verwaltung einen ganzjährigen Aufbau des Riesenrades, welcher auch den Zeitraum des Weihnachtsmarktes umfasst, nicht ohne politischen Beschluss der BV Bonn genehmigen kann. Marktplatz Ein denkbarer Platz wäre auch der Marktplatz zwischen Obelisk und Altem Rathaus. Der Platz wird geprägt durch seinen historischen Charakter, die Kulisse des Alten Rathauses, seine enge Umbauung und durch seine Funktion als Verbindung zur Fußgängerzone. Zum unverwechselbaren Flair des Marktes trägt die dort ansässige Gastronomie mit ihrer Außenbestuhlung bei. Traditionell findet auf einem Teil des Marktes von montags bis samstags der Wochenmarkt statt. Darüber hinaus ist der Markt Präsentationsfläche für Veranstaltungen mit internationalem Charakter sowie Traditions- und Brauchtumsveranstaltungen. Die Werbewirksamkeit vor dem schönen und historischen Rathaus wäre auf jeden Fall gegeben und die Standortwahl würde ganz sicherlich für die Besucherinnen und Besucher während der Fahrt mit dem Riesenrad mit Blick auf das Rathaus zu einem schönen und einprägsamen Erlebnis führen. Der Marktplatz ist ebenfalls stark frequentiert und viele Passanten würden die Attraktion wahrnehmen und ggf. auch besuchen.Seite 3 von 6 Seite 4 Remigiusplatz Auf dem Remigiusplatz stand früher die St. Remigius-Kirche, in der am 17. Dezember 1770 Ludwig van Beethoven getauft wurde. Da der Platz in der Fußgängerzone mit der ersten urkundlichen Erwähnung Beethovens eng verbunden ist, soll er bis zum Beethoven-Jubiläumsjahr - im Jahr 2020 wäre Beethoven 250 Jahre alt geworden - neugestaltet werden. Insofern würde der Platz aufgrund seiner Historie einen guten Bezug zum Beethoven-Rad bieten. Nach der Neugestaltung werden auf dem Platz wieder ein Kiosk mit öffentlicher Toilette und ein Blumenmarktstand sein, so dass die zur Verfügung stehende Fläche – insbesondere in den Sommermonaten mit der dann stattfindenden Außengastronomie – eingeschränkt ist. Die Machbarkeit bezüglich des Platzangebotes müsste untersucht werden. Für alle Innenstadtplätze sind im Übrigen die Voraussetzungen des Nutzungs- und Veranstaltungskonzeptes für die Veranstaltungsplätze in der Bonner Innenstadt zu berücksichtigen. Danach haben Veranstaltungen sich in allen Städten, so auch in Bonn, als wichtiger Motor für die Belebung von Innenstädten und Plätzen entwickelt und als sogenannte „weiche Standortfaktoren“ eine neue Bedeutung erlangt. Sie sollen Aushängeschilder und Markenzeichen für eine Stadt sein, besitzen oft hohen Publikumswert und eine große öffentliche Wahrnehmung und entwickeln von daher positive Sekundäreffekte beispielsweise für den Tourismus und den Einkaufsstandort. Auch wenn der Betrieb eines Beethoven-Riesenrades keine Veranstaltung im eigentlichen Sinne ist, sind die Voraussetzungen des Veranstaltungskonzeptes analog anzuwenden. Wie bereits eingangs ausgeführt, erfüllt das beantragte Riesenrad mit dem Beethoven- Branding grundsätzlich die Voraussetzungen des Konzeptes und liegt im Zusammenhang mit dem Jubiläum „Beethoven 2020“ im besonderen öffentlichen Interesse. Für den Münsterplatz und den Marktplatz müssten auch jeweils noch die Statik bzw. die Tragkraft geprüft werden, weil unter den Plätzen Tiefgaragen sind und nur eine eingeschränkte Belastung möglich ist. Alternativstandorte Neben den mit Herrn Barth besprochenen Örtlichkeiten werden nachfolgend zwei weitere mögliche Standorte in die Überlegungen einbezogen, die ggf. gut geeignet wären. Dies ist zum einen die Hofgartenwiese. Der Standort bietet ausreichend Platz und ist mit der historischen Kulisse der Universität ein attraktiver Platz für solch ein Fahrgeschäft. Aus Vorgesprächen mit der Leitung der Universität ist bekannt, dass diese die Hofgartenwiese im Jahr 2020 aus Anlass des Jubiläums für Veranstaltungen etc. großzügiger zur Verfügung stellen wird als in den Vorjahren. Dort wird allerdings u.a. eine Bühne für Open-Air-Veranstaltungen errichtet werden, weshalb die Hofgartenwiese nicht in Betracht kommt. Ferner wäre das Rheinufer denkbar und zwar sowohl auf der links- als auch rechtsrheinischen Seite. Der linksrheinische Bereich wurde bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mit Herrn Barth seitens der Jubiläums GmbH vorgeschlagen. Das Rheinufer ist sicherlich besuchermäßig nicht so stark frequentiert wie dieSeite 4 von 6 Seite 5 Innenstadtplätze, aber es gäbe keine Konflikte durch „Konkurrenzsituationen“ mit anderen Veranstaltungen. Gut geeignet wäre sicherlich auch die Fläche am Rheinufer auf der Beueler Seite. Die Sichtbarkeit des Rades und des Beethoven-Brandings beim Überqueren der Brücke in Richtung Beuel wäre sehr gut. Das Platzangebot ist ausreichend, die Infrastruktur vorhanden und das Riesenrad könnte auch in die jeweiligen Veranstaltungen am Beueler Rheinufer einbezogen werden (z.B. Osterkirmes, Frühlingsfest etc.). Das rechte und das linke Rheinufer kommen jedoch für den Schausteller nicht in Betracht. 5. Kosten Wie bereits o.a. dargestellt wird für die Erteilung der erforderlichen Sondernutzungsgenehmigung eine Gebühr fällig, die nach dem normalen Tarif für eine gewerbliche Nutzung ca. 1,4 Mio. EUR ausmachen würde. Das wäre wirtschaftlich nicht tragbar. Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister kann aber nach pflichtgemäßem Ermessen ganz oder teilweise von der Erhebung einer Gebühr absehen, wenn erlaubnisbedürftige Sondernutzungen ausschließlich oder überwiegend im öffentlichen Interesse liegen. Der Betrieb des Riesenrades mit dem Werbeeffekt für das Beethoven- Jubiläum liegt eindeutig im öffentlichen Interesse und dieser Punkt kann folglich bejaht werden. Andererseits verfolgt der Betreiber wirtschaftliche Interessen und betreibt das Fahrgeschäft nicht gemeinnützig, sondern gewerbsmäßig. Daher ist für den Betrieb des Fahrgeschäftes eine angemessene Gebühr zu entrichten, die abschließend in der Höhe durch den Oberbürgermeister im Rahmen seiner Ermessenentscheidung festzusetzen ist. Denkbar wäre eine Sondernutzungsgebühr, die in der Höhe in etwa dem Markttarif für den Weihnachtsmarkt entspricht. Für Flächen, die nicht öffentlich gewidmet sind (z.B. Hofgartenwiese) würde keine Sondernutzungsgebühr fällig, sondern der Grundstückseigentümer könnte für die Dauer der Nutzung einen Platzpachtvertrag abschließen. 6. Fazit Bei Abwägung aller Interessen und der oben ausgeführten Betrachtungen sind der Münster- und der Marktplatz schwierig zu realisieren. Viele Veranstaltungen im Laufe des Jahres müssten auf den jeweiligen Plätzen parallel stattfinden, was zumindest ein Konfliktpotential beinhaltet. Dies sind neben dem bereits erwähnten Weihnachtsmarkt das BonnFest, Bonn-leuchtet, der Marathon, der Karnevalsumzug, das Intern. Kultur- und Begegnungsfest, der Tag der Bundeswehr u.v.m. Insofern käme in der Innenstadt nur der Remigiusplatz in Betracht, der auch von dem Antragsteller favorisiert wird.Seite 5 von 6 Seite 6 Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de