190349 · Mitteilungsvorlage
Wohnbaulandaktivierung; Sachstandsbericht nach "Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit"(Alt: 1912433, FF: Amt 61)
Kerndaten
- Nummer
- 190349
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 190349 Wohnbaulandaktivierung; Sachstandsbericht nach "Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit"(Alt: 1912433, FF: Amt 61) Beratungsfolge Rat 07.11.2019 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme Vorberatung: Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.09.2019 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 10.10.2019 Bei Eintritt in die TO von der TO abgesetzt und vertagt Mitteilung: Einleitung Bonn ist eine wachsende Stadt. Bis 2040 geht die amtliche Statistik (it.nrw) davon aus, dass Bonn ausgehend vom Jahr 2018 ein potenzielles Einwohnerwachstum von 12,1 % auf dann 364.834 Einwohner aufweisen könnte. Begründet wird diese Entwicklung vor allem durch regionale und überregionale Wanderungsgewinne, von denen Bonn als wirtschaftlicher Wachstumsmotor der Region profitiert. Die Stadt verzeichnet zudem ein natürliches Bevölkerungswachstum durch einen Geburtenüberschuss. Hiermit verbunden ist ein steigender Bedarf an Wohnraum. Dieser steigende Wohnraumbedarf trifft auf ein vergleichsweise kleines Bonner Stadtgebiet, das durch große, schützenswerte Landschaftsräume wie zum Beispiel den Kottenforst und den Ennert geprägt wird. Des Weiteren besitzt Bonn traditionell vergleichsweise wenige Konversionsflächen, die aus einer militärischen, gewerblichen oder bahntechnischen Vornutzung resultieren. Zur Deckung des aus dem Bevölkerungswachstum entstehenden dringenden Wohnraumbedarfs muss daher insbesondere die Nachverdichtung im Zuge der Innenentwicklung forciert werden, um auf die Ausweisung von Flächen im Außenbereich so weit möglich verzichten zu können und somit den Flächenverbrauch möglichst klein zu halten. Im Stadtgebiet besteht jedoch nur noch ein begrenztes Angebot entsprechender Wohnbaupotentialflächen. Um das Angebot an Wohnbauflächen zu erweitern, sollen daher alle Handlungsoptionen genutzt werden. Ziel ist es, durch eine Erhöhung der Anzahl von abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren die planungsrechtlichen Grundlagen für ca. 250 zusätzliche Wohneinheiten pro Jahr zu schaffen. Hierfür wurden im Dezernat III im Jahr 2017 10,75 neue Stellen geschaffen (siehe Ds.-Nr. 1710731). Die Grundlagen für die Bereitstellung der für eine forcierte Baulandausweisung notwendigen Flächen erfolgt dabei im Projekt „Wohnbaulandaktivierung“. Hier werden durch die Verwaltung straßenblockweise Nachverdichtungspotentiale ermittelt („Scanning“; siehe Ds.-Nr. 1610261). Im Rahmen des „Scannings“ sollen auch „große städtische und nichtstädtische Grundstücke, die derzeit als Parkplätze genutzt werden, sowie große eingeschossige Gebäude (z.B. Supermärkte)“ erfasst und – bei entsprechender Eignung – in die weitere Aktivierung miteingebunden werden (siehe Ds-Nr. 1713150ST3). Konzept Wohnbaulandaktivierung Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 25 Seite 2 Ein entsprechendes Konzept zur Wohnbaulandaktivierung im Entwurf wurde den politischen Gremien im Herbst 2017 zur Kenntnis gegeben (siehe Ds.-Nr. 1711932). Der Konzeptentwurf setzt sich aus drei Bausteinen zusammen. 1. Wohnungsbaupotentiale a. Merkmale der Beschreibung b. Erfassung und Bewertung c. Maßnahmen zur Aktivierung 2. Aufsuchende Beratung von Grundeigentümern und Investoren, Einbindung von Nachbarschaften 3. Beteiligung von Politik und Öffentlichkeit In der Sitzung des Planungsausschusses am 22.11.2017 wurde die Vorstellung des Konzeptentwurfs zum Beschlusspunkt erhoben, beraten und wie folgt beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt, nach Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit“ entsprechend dem Konzeptentwurf zur Baulandaktivierung (siehe Blatt 7 aus DS-Nr. 1711932ED2) einen Sachstandsbericht vorzulegen“ (siehe DS-Nr. 1711932EB4). Sachstandsbericht Wohnungsbaupotentialflächen Nach Abschluss der Überprüfung der „vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit“ wurden insgesamt 57 Flächen im Stadtgebiet identifiziert, auf denen durch eine maßvolle Innenentwicklung bzw. Neuerschließung eine wohnbauliche Entwicklung möglich erscheint[1]. Zu diesen Flächen erfolgte eine Ämterabstimmung zu umweltbezogenen und städtebaulichen Aspekten, in deren Rahmen von den jeweils zuständigen Fachdienststellen erste Hinweise zur weiteren Entwicklung und möglichen planerischen Restriktionen gegeben wurden. Für die Ersteinschätzung der umweltbezogenen Belange wurde ein Ampelsystem zur Bewertung entwickelt (rot = gravierende Bedenken; gelb = unter Einhaltung bestimmter Anforderungen möglich/mittlere Restriktionen; grün = geringe/keine Restriktionen/Bedenken). Hinweise erfolgten insbesondere zu den Themenkomplexen Natur-, Landschafts- und Artenschutz, Altlasten, Hochwasserrisikogebiete/Starkregen, Klima, Möglichkeiten zum Einsatz der Bodenordnung, Erschließungsmöglichkeiten, Regionalplanung und konkurrierende Nutzungsbedarfe wie Gewerbe und Einzelhandel[2]. Des Weiteren wurden gemäß Beschluss des Planungsausschusses (DS-Nr. 1313742) die Planungshinweise des Integrierten Freiraumsystems 2012 ausgewertet. Die Auswertung der gegebenen Hinweise zeigt beispielsweise, dass bei 28 der 57 Flächen einer baulichen Entwicklung oder Nachverdichtung keine gravierenden umweltbezogenen Bedenken entgegenstehen. Entsprechend weisen jedoch 29 Flächen zu mindestens in einem im Rahmen der Ämterabstimmung betrachteten Umweltbelang erhebliche Bedenken auf. So wurde bei insgesamt 9 Potentialflächen auf gravierende und bei 25 Potentialflächen auf mittlere naturschutzfachliche Restriktionen hingewiesen; 23 Potentialflächen weisen relativ geringe naturschutzfachliche Restriktionen auf. Altlasten (Altablagerungen und/oder Altstandorte) finden sich auf insgesamt 23 Potentialflächen. Bei 6 Potentialflächen wird eine bauliche Entwicklung aus stadtklimatischer Sicht nicht empfohlen. Insgesamt zehn Flächen befinden sich in Hochwasserrisikogebieten. Bis auf acht Flächen sind alle Potentialflächen lärmvorbelastet. Bei etwa einem Drittel aller zu aktivierenden Gebiete sind basierend auf den Starkregengefahrenkarten hohe Starkregengefährdungen zu erwarten. Durch zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbare Interaktionen von Bestandsgebieten und Planungen kann sich diese Zahl noch erhöhen. Es wird sich im Rahmen der Abwägung in den jeweiligen zur Aktivierung der Potentialflächen notwendigen Bebauungsplanverfahren zeigen, ob und wie die einzelnen Restriktionen der Flächen planerisch überwunden werden können. Die Entwicklung der Potentialflächen soll dem Leitbild der „Dreifachen Innenentwicklung“ folgen. DasSeite 2 von 25 Seite 3 Leitbild „Dreifache Innenentwicklung“ wurde im Rahmen des regionalen Kooperationsprojektes „Agglomerationskonzept“ [3] entwickelt und versteht Innenentwicklung nicht allein als die bauliche Wiedernutzung von Brachen und Baulücken sowie die Nachverdichtung mindergenutzter Siedlungsflächen, sondern auch als die Entwicklung, Aufwertung und Vernetzung von urbanen Grünflächen sowie die Weiterentwicklung der Mobilitätsinfrastruktur. Durch eine qualitativ hochwertige Freiraum- und Grünordnungsplanung sowie der multi-modalen und klimagerechten Optimierung des Mobilitätsangebotes neben der Erhöhung der Bebauungsdichte und Nutzungsvielfalt, sollen die negativen Folgen einer Verdichtung (Versiegelung, Verkehrsaufkommen) minimiert werden. Innenentwicklung muss demnach als bauliche, „grüne“ und verkehrliche Entwicklung „dreifach“ gedacht und als Einheit konzeptionell zusammengeführt werden. Konzeptionelle Überlegungen hierzu erfolgen bereits auf regionaler Ebene im Rahmen der Zusammenarbeit der aus dem Landesaufruf StadtUmland.NRW hervorgegangenen Verbünde (siehe DS-Nr. 1712970) unter Moderation des Region Köln/Bonn e.V. Eine Übertragung der regionalen Konzeptideen oder einzelner Ansätze hieraus auf die Stadt Bonn steht noch aus. Auf Ebene der Stadt Bonn werden aktuell bei der Aufstellung von Bebauungsplänen bereits eine Vielzahl konzeptioneller als auch konkreter Aspekte, welche unter dem Leitbild der „Dreifachen Innenentwicklung“ aufgeführt werden können, berücksichtigt: Einstellen der Aussagen des IFS (Integriertes Freiraum System) in den Abwägungsvorgang, Dachbegrünung bei Flachdächern ab einer bestimmten Größenordnung, Überdeckung von Tiefgaragen mit pflanzfähigem Substrat, Erhaltungsfestsetzung von Bäumen, Anpflanzen von heimischen Bäumen und Sträuchern, versickerungsfähiges Pflaster auf Zufahrten und Wegen, Nistkästen und Vogelschutzglas bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, Erarbeitung von projektbezogenen Mobilitätskonzepten und Verpflichtung der Vorhabenträger zu deren Umsetzung im Rahmen von städtebaulichen Verträgen. Es ist im Weiteren zu prüfen und zu entscheiden, inwiefern diese Einzelaspekte weiterentwickelt, ergänzt und zu einem Konzept einer „Dreifachen Innenentwicklung“ für Bonn gebündelt werden sollen. Ebenfalls wurde darauf hingewiesen, dass bei der weiteren Aktivierung der Potentiale nicht jede Fläche isoliert von anderen Potentialflächen beurteilt werden sollte. Vielmehr wäre es sinnvoll die Flächen sowie die Ergebnisse der systematischen Wohnungsmarktbeobachtung in ein noch zu erarbeitendes gesamtstädtisches strategisches Wohnungsmarktentwicklungskonzept im Rahmen eines strategischen Flächenmanagements einzubinden. Bei dieser gesamtstädtischen Betrachtung (oder mindestens in einer Betrachtung auf Bezirksebene) sollten (zielgruppenspezifische) Bedarfe und Zielvorstellungen für die Entwicklung der einzelnen Flächen abgeleitet und Priorisierungen zur Entwicklung der Flächen vorgenommen werden. Weiter werden hier die Voraussetzungen der beabsichtigten Vorhaben und Auswirkungen auf Handlungsbedarfe in den Quartieren durch das jeweilige Innenentwicklungsvorhaben benannt (Infrastruktur, Freiräume, Umzugsketten etc.). Hierzu ist anzumerken, dass die Einbindung der genannten Aspekte (zielgruppenspezifische Bedarfe und Zielvorstellungen, Priorisierungen, Auswirkungen auf Infrastruktur und Freiräume etc.) bereits aktuell erfolgt, jedoch nicht eingebettet in ein Gesamtkonzept, sondern immer konkret auf das einzelne Planvorhaben und dessen Auswirkungen bezogen. Die weitere Entwicklung der in diesem Zwischenbericht aufgeführten Potentialflächen soll daher bis zum Vorliegen des noch zu erarbeitenden gesamtstädtischen strategischen Wohnungsmarktentwicklungskonzepts auf den bisher verwendeten Beurteilungsgrundlagen vorangetrieben werden. Insgesamt wurde aufgrund der im Rahmen der Ämterabstimmung eingegangenen Hinweise lediglich eine von insgesamt 57 betrachteten Flächen, aus erschließungstechnischen Gründen, als Wohnungsbaupotentialfläche ausgeschlossen[4]. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Ämterabstimmung keine Hinweise gegeben, die zum jetzigen Erkenntnisstand zwingend zu einem pauschalen Ausschluss von einzelnen Flächen führen müsste. Dennoch bestehen bei einigen Flächen schwerwiegende Restriktionen und Bedenken, deren Eignung für eine bauliche Entwicklung im weiteren Verfahren detailliert überprüft werden muss. Nach einer ersten Einschätzung der Verwaltung können auf diesen Flächen insgesamt rd. 5.600 Wohneinheiten[5] entstehen, sowohl im Geschosswohnungsbau als auch im Segment des Einfamilienhausbaus. Die Anzahl der Wohneinheiten steht dabei unter dem Vorbehalt der weiteren planerischen Prüfung – insbesondere des noch durchzuführenden Rankings der Flächen im Streubesitz (siehe unten) - und Qualifizierung der Flächen. Die Flächen verteilen sich wie folgt auf die vier Bonner Stadtbezirke (Tabelle 1; siehe auch Liste sowie Karte in der Anlage). Stadtbezirk Anzahl AnzahlSeite 3 von 25 Seite 4 Potentialflächen Wohneinheiten Bad Godesberg 5 370 Beuel 22 1.575 Bonn 25 2.900 Hardtberg 4 800 Gesamt 56 5.645 Tabelle 1: Anzahl Potentialflächen und Wohneinheiten je Stadtbezirk Rund 16% der insgesamt 56 Potentialflächen bieten die Möglichkeit dort voraussichtlich mehr als 200 Wohneinheiten zu errichten (siehe Tabelle 2). Auf insgesamt 7 Potentialflächen erscheinen nach heutigem Kenntnisstand 100-199 Wohneinheiten möglich. Auf 43% der ermittelten Flächen (insgesamt 24 Flächen), lassen sich voraussichtlich zwischen 50 bis 99 Wohneinheiten realisieren. Insgesamt 17 Flächen bieten lediglich Raum für weniger als 50 Wohneinheiten. Potentialflächen mit Anzahl Prozent (%) > 200 Wohneinheiten 9 16 100 – 199 Wohneinheiten 7 13 50 – 99 Wohneinheiten 23 43 < 50 Wohneinheiten 17 28 Gesamt 56 100 Tabelle 2: Verteilung möglicher Wohneinheiten Die wohnbauliche Entwicklung soll zukünftig schwerpunktmäßig als Innenentwicklung stattfinden, um somit den Flächenverbrauch möglichst gering zu halten und wertvolle Böden im Außenbereich zu schützen – wenngleich dies vor dem Hintergrund der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnungen nicht alleine ausreichend sein wird. Im laufenden Verfahren der Regionalplanfortschreibung müssen daher Erweiterungen der heutigen Allgemeinen Siedlungsbereiche ASB diskutiert werden. Der größte Teil der ermittelten Wohnbaulandpotentiale kann der Innenentwicklung zugerechnet werden. Als Innenentwicklung werden hierbei alle Flächen verstanden, welche entweder planungsrechtlich als Gebiete innerhalb von im Zusammenhang bebauter Ortsteile im Sinne von § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen sind oder im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans gemäß § 30 Baugesetzbuch gelegen sind. Der Außenbereich ist demnach das Stadtgebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans im Sinne von § 30 Baugesetzbuch und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne von § 34 Baugesetzbuch. Potentialfläche Anzahl Prozent (%) Innenentwicklung 40 71 Außenbereich 16 29 Gesamt 56 100Seite 4 von 25 Seite 5 Tabelle 3: Zuordnung zum Innenbereich/Außenbereich In der Diskussion über eine intensivierte Bereitstellung von Bauland in Bonn wird des Öfteren angeführt, dass durch „veraltetes Planungsrecht“ die Aktivierung von Innenentwicklungspotentialen erschwert wird und durch die Aufhebung bzw. Änderung von „veralteten“ Bebauungsplänen zügig neue Flächenpotentiale für Wohnbebauung geschaffen werden könnten. Insgesamt 30 Potentialflächen befinden sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans; davon 8 Bebauungspläne, die bereits heute laut der festgesetzten Baugebietskategorie das Wohnen ermöglichen (Bebauungspläne „Wohnen“). Kein verbindliches Planungsrecht besteht bei insgesamt 26 Potentialflächen. Diese sind entweder im Zusammenhang bebauter Ortsteile oder im Außenbereich gelegen. Potentialfläche Anzahl Prozent (%) Bebauungspläne „Wohnen“ 8 14 Bebauungspläne „Nicht-Wohnen“ 22 39 Kein Bebauungsplan 26 47 Gesamt 56 100 Tabelle 4: „veraltetes“ Planungsrecht Die Möglichkeit einer weiteren zeitnahen Entwicklung der ermittelten Potentialflächen wird maßgeblich durch die Eigentumsverhältnisse mitbestimmt. Nahezu die Hälfte der Potentialflächen (22 Flächen) haben mehr als 10 Einzeleigentümer (siehe Tabelle 5). Naturgemäß ist eine Entwicklung von Flächen im Streubesitz, bedingt durch die Vielschichtigkeit der Eigentumsverhältnisse, ohne Einsatz eines bodenordnungsrechtlichen Instrumentariums zeitintensiv und umfangreich. 13 der Flächen haben zwischen 3 und 9 Einzeleigentümer. Jeweils zwei Einzeleigentümern gehören 5 Flächen. 16 der 57 Flächen stehen im Alleineigentum eines Eigentümers. Potentialflächen mit Anzahl Prozent (%) 1 Eigentümer 16 28 2 Eigentümern 5 9 3 – 9 Eigentümern 13 23 mehr als 10 Eigentümern 22 40 Gesamt 56 100 Tabelle 5: Eigentumsverhältnisse Baulücken: Baulücken stellen ein weiteres Potential für Wohnbebauung dar. Bonner Baulücken werden bereits im Baulandkataster der Bundesstadt Bonn geführt. Das Baulandkataster der Bundesstadt Bonn wurde vor einigen Jahren erstmals aufgestellt und wird seitdem kontinuierlich aktualisiert. Im Baulandkataster sind unbebaute Wohngrundstücke, sowie teilweise auch untergenutzte oder nur geringfügig bebauteSeite 5 von 25 Seite 6 Grundstücke aufgeführt, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sofort bebaubar sind. Aktuell sind im Baulandkataster für das Stadtgebiet insgesamt rd. 570 Baulücken enthalten, auf denen ca. 1.420 Wohneinheiten (WE) errichtet werden können (Stand 05/2019). Die bisherigen Ergebnisse des systematischen Flächen-Scannings lassen noch weitere, bisher nicht im Baulandkataster geführte Baulücken erwarten. Des Weiteren wurden im Rahmen des bisherigen Scannings auch Grundstücke bzw. auch Grundstücksteilflächen (z.B. Splitterparzellen) ermittelt, die erst nach einem Flächentausch/Grenzbereinigung eigenständig bebaubar sind. Soweit ein Grundstückstausch auf freiwilliger/privater Basis scheitert, kann hier durch das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation zeitnah eine Bodenordnung durchgeführt werden. Insgesamt zeigt sich somit nach „Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der Verwaltungstätigkeit“ ein Potential von rd. 7.050 Wohneinheiten in Bonn. 4. Weiteres Vorgehen Die im Folgenden aufgeführten Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen sind nicht als abgeschlossener Maßnahmenkatalog zur Baulandaktivierung zu verstehen. Im weiteren Fortgang des Projekts sind gegebenenfalls in Abhängigkeit von den jeweiligen Problemstellungen weitere Maßnahmen – wenn notwendig auch unter Hinzuziehung externer Fachexperten – zu entwickeln und zwischen Verwaltung und Politik zu diskutieren. Entwicklung städtischer Potentialflächen Die Stadt Bonn ist alleiniger Eigentümer von 6 Wohnbaupotentialflächen (Flächen ID 57, 385, 520, 1176[6], 1178 und 1209; siehe Pläne und Steckbriefe in der Anlage). Im Zuge der Ämterbeteiligung wurden für keine dieser Flächen gravierende umweltbezogene Bedenken festgestellt. Diese Flächen könnten durch entsprechende Beschlüsse der zuständigen Gremien zeitnah für den dringend in Bonn benötigten öffentlich geförderten bzw. preisgedämpften Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Die weitere Entwicklung dieser Flächen könnte zum einen durch die VEBOWAG erfolgen, der die Flächen gemäß Punkt 7 des Beschlusses vom 30.03.2017 (DS-Nr. 1613742EB5) vorrangig zum Kauf angeboten werden könnten. Die VEBOWAG könnte dort - nach Schaffung von entsprechendem Planungsrecht - geförderte Wohnungen errichten. Alternativ könnten diese Flächen im Rahmen einer Konzeptvergabe öffentlich ausgeschrieben werden. Bei einer Konzeptvergabe erfolgt die Vergabe der Grundstücke auf Grundlage eines Nutzungskonzepts und soziale, ökologische sowie städtebauliche Kriterien stehen neben der Preisgestaltung im Vordergrund. Diese Vorgehensweise wird den Kommunen unter anderem von der AG Aktive Liegenschaftspolitik des Bündnisses für bezahlbares Bauen und Wohnen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum empfohlen. Bei einer Konzeptvergabe der o.g. Flächen könnten insbesondere Baugemeinschaften – und/oder -genossenschaften berücksichtigt werden. Da hierbei durch die direkte Vermarktung der Flächen an Baugemeinschaften und/oder –genossenschaften die Gewinnerzielungsabsichten eines Projektentwicklers entfallen, kann der Wohnraum preisgünstiger hergestellt werden. Somit könnte durch diese Art der Vergabe auch das Segment des preisgedämpften Wohnungsbaus bedient werden, welches im Rahmen des Bonner Baulandmodells noch entfallen musste (sh. DS-Nr. 1811574). Eine weitere Senkung der Finanzierungslast der Bauherren kann bei der derzeitigen Lage auf dem Kreditmarkt durch Erbbauzinsen nicht realisiert werden. Jedoch hätte die Vergabe von Erbbaurechten den Vorteil für die Stadt weiterhin Eigentümer der Flächen zu bleiben und zukünftig von der Wertsteigerung dieser Flächen profitieren sowie zusätzlich laufende Einnahmen aus dem Erbbauzins generieren zu können. Diese bilden jedoch weder die Bodenwert- noch die inflationäre Steigerung ab. Auch eine Kombination der beiden oben genannten Möglichkeiten zur Vermarktung der Grundstücke ist vorstellbar. Die Verwaltung wird den zuständigen Gremien der Stadt Bonn für die genannten Flächen zeitnah entsprechende Zielbeschlüsse zur Beratung vorlegen. Ansprache sonstiger Alleineigentümer von Potentialflächen Weitere 10 der ermittelten Wohnbaupotentialflächen stehen im Eigentum eines einzelnen Eigentümers. Bei diesen Flächen soll im Rahmen einer aufsuchenden Beratung eine aktive Ansprache der Eigentümer erfolgen, mit der Zielstellung die Bereitschaft zur weiteren wohnbaulichen Entwicklung der Flächen zu erreichen.Seite 6 von 25 Seite 7 Unabhängig von den genannten Wohnbaupotentialflächen im Alleineigentum kommen als zusätzliche Potentialflächen die Bestandsflächen der institutionellen („großen“) Grundeigentümer wie z.B. BImA, BLB, Bahn, Post oder Telekom hinzu. Diese wurden bei der abgeschlossenen Überprüfung bisher nur insoweit berücksichtigt, als dass der Verwaltung Hinweise auf eventuelle Entwicklungsabsichten vorliegen. Zu vielen dieser „großen“ Grundeigentümer bestehen bereits eingespielte Kommunikationskanäle, z.B. zum BLB, in deren Rahmen das Thema „Baulandaktivierung“ allgemein und immer wieder konkret bezogen auf den Liegenschaftsbestand des jeweiligen Eigentümers diskutiert werden kann. Sollten diese eingespielten Kommunikationskanäle zu einem Alleineigentümer noch nicht bestehen, soll im Rahmen der aufsuchenden Beratung der Aufbau einer kontinuierlichen Kommunikation erfolgen, mit dem Ziel, die Mitwirkungsbereitschaft zur weiteren wohnbaulichen Entwicklung der Flächen zu erreichen. „Klassische“ Baulandentwicklung der Flächen im Streubesitz – Angebotsbebauungsplan und gesetzliche Umlegung Die Entwicklung von Wohnbauland findet aktuell in Bonn zum überwiegenden Teil auf Betreiben von Investoren bzw. auf Initiative der Grundstückseigentümer in Form von Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen statt. Diese Form der Wohnbaulandbereitstellung stößt jedoch oftmals bei Wohnbaupotentialen an ihre Grenzen, welche aus vielen kleinen Einzelparzellen mit einer großen Anzahl von Einzeleigentümern, im sog. Streubesitz, bestehen. Bei diesen Flächen muss der Investor zur weiteren Entwicklung der Flächen durch einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zunächst die Verfügbarkeit –zumeist in Form von Optionsverträgen- der Flächen belegen. Hierbei begegnen Investoren oftmals überzogenen Kaufpreisvorstellungen einzelner Eigentümer, welche eine rentable Baulandentwicklung erschweren bzw. verhindern. Darüber hinaus treffen die Investoren auf einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer, die nicht verkaufsbereit sind, und damit die weitere bauliche Entwicklung blockieren. Sofern eine Wohnbaulandpotentialfläche aus vielen Einzelparzellen mit vielen Eigentümerinnen und Eigentümern besteht und eine privatrechtliche Regelung sich nicht abzeichnet, sollte das Instrumentarium der gesetzlichen Bodenordnung angewandt werden: Hierbei kann parallel zur Aufstellung eines Angebotsbebauungsplans mit der Durchführung eines amtlichen Umlegungsverfahrens zur Schaffung von bebaubaren Grundstücken begonnen werden. Der Vorteil des Verfahrens liegt dabei in seiner Durchsetzungsstärke und dass die Eigentümerinnen und Eigentümer ihr Eigentum nicht verlieren sondern in veränderter Form als Bauland wieder zugeteilt bekommen. Bei dieser Form der Wohnbaulandentwicklung entfällt jedoch die Anwendung des Bonner Baulandmodells und im Unterschied zu Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen eine Verpflichtung zur Bebauung. Inwieweit in diesen Planverfahren Festsetzungen zu Flächen getroffen werden können, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, ist immer im einzelnen Fall anhand der konkreten Umstände zu prüfen und zu entscheiden. Die Aufstellung von Angebotsbebauungsplänen und die Durchführung von Umlegungen ist bei insgesamt 35 Flächen angezeigt. Die Verwaltung wird diese Potentialflächen vor einer weiteren planerischen und politischen Befassung noch einem Ranking unter Berücksichtigung von Aspekten wie z.B. der ökologischen Verträglichkeit einer eventuellen Baulandentwicklung, dem möglichen Anteil an der Wohnraumversorgung etc. unterziehen. Gegebenenfalls werden nach diesem Ranking einzelne Potentialflächen aufgrund des Bewertungsergebnisses nicht weiter für eine bauliche Entwicklung vorgesehen. Präsentation der Potentiale im Online-Angebot der Stadt Die Stadt Bonn präsentiert die im Stadtgebiet bestehenden Baulücken bereits innerhalb des Internetauftritts der Stadt Bonn im Online-Stadtplan als Baulandkataster gem. § 200 BauGB. Es ist beabsichtigt dieses Angebot um die Präsentation der Wohnbaupotentialflächen zu erweitern, wie es z. B. die Stadt Düsseldorf praktiziert. Neben einer flächenhaften Darstellung der einzelnen Wohnbaupotentialflächen soll das Angebot auch weitergehende Informationen zu den einzelnen Flächen wie z.B. Zielvorstellungen der Stadt zur Entwicklung dieser Flächen, voraussichtliche Anzahl der Wohneinheiten, planungsrechtlicher Stand, bestehende Restriktionen wie z.B. Klima, Natur-, Landschafts- und Artenschtz, Altlasten etc. enthalten. Hierdurch sollen Projektentwickler und Investoren auf die Wohnungsbaupotentiale aufmerksam gemacht werden und somit die Aktivierung bzw. die Kontaktaufnahme mit den Eigentümerinnen und Eigentümern dieser Flächen angestoßen werden[7]. Ob dieses Angebot im Rahmen der Baulandaktivierung zu einer „Baulandbörse“ erweitert werden könnte, ist im Weiteren zu prüfen. Ziel einer Baulandbörse ist es, verkaufsbereite Eigentümerinnen und Eigentümer von Baulandpotenzialen mit Grundstückssuchenden zusammenzuführen. Dies wird bereits in vielen Kommunen mit Erfolg praktiziert. Hierbei kommt folgendes Verfahren zur Anwendung: Nach Sichtung des Baulandkatasters im Internet können sichSeite 7 von 25 Seite 8 Interessenten bei den Kommunen melden. Die Kommunen leiten anschließend das (Kauf)-Interesse an den jeweiligen Grundstückseigentümer weiter. Die Daten der Eigentümerinnen und Eigentümer (Name, Kontaktdaten etc.) werden hierbei nicht an die Interessenten weitergegeben. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer entscheidet anschließend somit selbst, ob er Kontakt zum Interessenten aufnehmen möchte. Inwieweit eine mögliche Bonner Baulandbörse jedoch tatsächlich Grundstücksangebote aufweisen kann, ist vor dem Hintergrund des durch eine große Nachfrage und geringen Angebots geprägten Bonner Grundstücksmarkt jedoch noch genauer zu prüfen. Aktivierung Baulücken Ergebnisse von Modellprojekten zum Themenkomplex „Innenentwicklung“ wie z.B. REFINA (Forschung für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement; hier: Handlungshilfen für aktive Innenentwicklung (HAI)) zeigen, dass sich erhebliche Restriktionen bei der Aktivierung von Baulücken durch mangelnde Kenntnisse der Interessen und Motive der jeweiligen Grundstückseigentümer ergeben. Es ist daher notwendig die bisherige Datenstruktur zum Baulandkataster neu auszurichten. Auf Basis aktualisierter und neu strukturierter Daten können zugleich die konkreten Interessen sowie Ziele und Wünsche der jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer analysiert werden. Daher wird der Versand eines geeigneten Fragebogens beabsichtigt, in dem u.a. bestehende Bau- bzw. Verkaufsabsichten und Gründe für die bisher unterbliebene Bebauung bzw. Veräußerung des Grundstücks abgefragt werden. Ebenso kann im Rahmen dieser Umfrage die Mitwirkungsbereitschaft zu einer freiwilligen Umlegung bis hin zu einem Verkauf an die Stadt / Tausch mit städtischen Flächen abgefragt werden. Die Rückantworten bilden die Grundlagen für die aufsuchende Beratung der Eigentümerinnen und Eigentümer von Baulücken. Aufbauend auf den Rückantworten kann für die jeweilige Problemstellung die geeignete Beratung angeboten werden. Die Befragung sollte durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit vor und während des Zeitraums der Befragung begleitet werden, um die Bürgerinnen und Bürger für das Thema Innenentwicklung und Baulandaktivierung zu sensibilisieren und einen entsprechenden Rücklauf zu generieren. Flächenhaftes Scanning abschließen Das Scanning – die straßenblockweise Ermittlung von Nachverdichtungspotentialen - im gesamten Stadtgebiet wird kontinuierlich weitergeführt und voraussichtlich Ende 2019 abgeschlossen. Im Rahmen dieser Ermittlung erfolgt auch die Erfassung der in Ds.-Nr. 1713150EB5 angesprochenen Flächen („große städtische und nichtstädtische Grundstücke, die derzeit als Parkplätze genutzt werden, sowie große eingeschossige Gebäude (z.B. Supermärkte)“). Bisher wurden im Rahmen des Scannings rd. 40 Parkplatz- und Supermarktflächen ermittelt, die ggfls. überbaut werden könnten. Insgesamt wurden bisher im Rahmen des Scannings rd. 1.200 Flächen, welche Nachverdichtungspotentiale aufweisen, angelegt. Akzeptanz Innenentwicklung erhöhen Die aktuelle Notwendigkeit von mehr Wohnungsbau in Bonn ist unbestritten. Doch häufig fehlt in den Ortsteilen und Quartieren, in denen der notwendige neue Wohnungsbau stattfindet, die Akzeptanz für neue Projekte. Konflikte verzögern oder verhindern gar die Realisierung von neuen Wohnprojekten. Konflikte sind vorgezeichnet, wenn Nachbarn und Bürger konkrete Auswirkungen auf ihre Wohnqualität befürchten, zum Beispiel durch Bauarbeiten, Verlust an Grünflächen, Verschattung, wegfallende Parkplätze, veränderte Nachbarschaften oder gar Angst vor Verdrängung. Im Rahmen von Wohnungsbauprojekten in Bonn, bei denen eine relativ große Anzahl von Wohneinheiten entsteht und bei denen ein Bebauungsplanverfahren notwendig ist, bestehen bereits eingeübte und erfolgreiche Beteiligungsverfahren. Weitere Anforderungen zur Bürgerbeteiligung in Bonn ergeben sich aus den „Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn“. Durch diese bereits eingeübte Praxis kann die Akzeptanz von Wohnungsneubau in Bonn oftmals stark verbessert werden, wie das Beispiel der „Südstadtgärten“ zeigt; ein Wohnungsneubauprojekt, welches als erfolgreiches Praxisbeispiel für die Regionalkonferenz in der Reihe „Akzeptanz für mehr Wohnungsneubau“ des für Städtebau zuständigen Bundesministeriums ausgewählt wurde. Eine weitere Möglichkeit die Akzeptanz der Innenentwicklung zu erhöhen und einen möglichst transparenten Entscheidungsprozess zu fördern, könnte die Entwicklung von Kriterien darstellen, welche zur Beurteilung von Vor- und Nachteilen bei konkreten Vorhaben der Innenentwicklung herangezogen werden könnten. Erfahrungen aus anderen Städten wie z.B. Tübingen zeigen, dassSeite 8 von 25 Seite 9 durch eine systematische und transparente Bewertung der Vorhaben der Innenentwicklung die Diskussion versachlicht und unvoreingenommener geführt werden kann und die Akzeptanz von Innenentwicklungsmaßnahmen bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern erhöht wird. Die Anwendung der Kriterien von Vorhaben der Innenentwicklung könnte dann z.B. im Rahmen von Zielbeschlüssen erfolgen. Die Erarbeitung der Kriterien sollte unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen. Bodenpolitik anpassen Die bisherigen Erkenntnisse aus dem Projekt Baulandaktivierung zeigen auch, dass Bonn insbesondere nicht über ausreichend eigene Flächen verfügt, mit denen eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik und soziale Wohnungspolitik betrieben werden könnte. Flächen der Stadt Bonn, welche im Rahmen der „Überprüfung der Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit“ ermittelt wurden, bieten das Potential für lediglich rd. 280 Wohneinheiten. Ob sich dieses Potential auch in diesem Umfang aktivieren lässt, werden erst noch die notwendigen Planungsverfahren zeigen. Insgesamt steht zu befürchten, dass der Stadt Bonn aktuell nicht ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, um z.B. signifikant durch eigene Flächenentwicklungen dem Auslaufen von Belegungsrechten im Bereich des geförderten Wohnungsbaus gegenzusteuern. Das oberste Ziel einer Bonner Bodenpolitik sollte es daher sein, mit dem öffentlichen Eigentum an Grund und Boden sorgsam umzugehen, denn der Boden ist eine entscheidende Stellschraube für eine gemeinwohlorientierte Zukunftsgestaltung. Eine Vergabe in Erbbaurechten sollte hier ein wichtiges Element sein, die Schaffung von notwendigem Wohnraum soll und muss aber oberste Priorität sein. Darüber hinaus sollte zukünftig im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten eine Bodenbevorratung stattfinden, um die für eine nachhaltige Stadtentwicklung notwendigen Grundstücke zu erwerben. Hierdurch können neue Gestaltungsspielräume geschaffen werden. [1] Im Rahmen des Siedlungsflächenmonitorings der Bezirksregierung Köln wurden 2017 für die Stadt Bonn 90 ha FNP-Reserve W/M festgestellt. Die auf der Grundlage des Landesplanungsgesetzes gemeinsam mit den Kommunen durchgeführte regelmäßige Datenerhebung ist Basis für die Analyse der räumlichen Entwicklung und die Ermittlung zukünftiger Flächenbedarfe im Regierungsbezirk Köln. Die im Rahmen des Konzepts Wohnbaulandaktivierung identifizierten Flächen sind in einem weiteren Arbeitsschritt mit den FNP-Reserven W/M des Siedlungsflächenmonitorings abzugleichen. [2] Einzelne der als Potential für Wohnungsbau ermittelten Flächen werden auch im „Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen“ (DS-Nr. 1810933) als Potentialflächen für Gewerbe und/oder Industrie aufgeführt. [3] Träger des Projekts ist Region Köln/Bonn e.V.; die Stadt Bonn ist dort Mitglied. [4] Die ausgeschlossene Fläche in Lannesdorf wird aufgrund der als extrem schwierig einzustufenden Erschließung nicht weiterverfolgt. [5] Die Ermittlung der möglichen Wohneinheiten je Potentialfläche erfolgt im Projekt Wohnbaulandaktivierung im Bereich des Geschosswohnungsbaus auf Grundlage einer angenommenen Dichte (Geschossflächenzahl GFZ) und einem Flächenansatz je Wohneinheit (Durchschnittsgröße einer „Bonner Wohnung“ lt Zensus 2011), im Bereich des Einfamilienhausbaus auf Grundlage einer angenommenen Grundstücksgröße von ca. 350 qm. In der Regionalplanung hingegen werden Wohnungsbaupotentiale in Wohneinheiten/ha berechnet. Der Stadt Bonn wird dabei von der Bezirksregierung ein Zielwert von 60 Wohneinheiten/ha zugestanden. Legt man den Zielwert Regionalplanung zugrunde, ergibt sich auf den ermittelten 57 Potentialflächen ein Wohnungsbaupotential von insgesamt rd. 8.300 Wohneinheiten (Gesamtfläche Potentialflächen rd. 139 ha). Der Zielwert der Regionalplanung hat jedoch bei der wohnbaulichen Entwicklung einzelner Flächen keine bindende Wirkung und darf unter- oder auch überschritten werden. [6] Diese Fläche soll für einen möglichen Grundschulstandort Vilich-Müldorf freigehalten werden. Nichts desto trotz stellt die Fläche ein Wohnbaulandpotential dar. [7] In Abhängigkeit mit den Aufgaben der zu gründenden Stadtentwicklungsgesellschaft ist diese Vorgehensweise ggf. zu überdenken bzw. bis zur Klärung der Aufgaben der Stadtentwicklungsgesellschaft zurück zu stellen.Seite 9 von 25 Seite 10 Anlage/n 1 Übersichtspläne, Liste und Steckbriefe (öffentlich)Seite 10 von 25 Blatt 6 Blatt 5 Blatt 7 Blatt 4 Blatt 3 Blatt 2 ID 18 ID 51 ID 9 ID 1203 ID 69 ID 55 ID 1161 ID 93 ID 405 ID 1196 ID 56 ID 302 ID 1206 ID 20 ID 348 ID 1181 ID 361 ID 63 ID 1163 ID 44 ID 57 ID 67 ID 194 ID 374 ID 17 ID 108 ID 1168 ID 1145 ID 247 ID 1156 ID 316 ID 335 ID 1183 ID 429 ID 318 ID 282 ID 390 ID 1210 ID 1209 ID 1215 ID 520 ID 339 ID 485 ID 385 ID 1152 ID 1158 ID 58 ID 1177 ID 1142 ID 1216 ID 1190 ID 205 ID 1176 ID 327 ID 109 ID 1178 Blatt 1 Datengrundlage: Geobasisdaten: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen Daten: © Stadtplanungsamt 0 1 2km Wohnbaulandaktivierung Potentielle Wohnbauflächen aus der "Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit" (Stand 31.10.2018) 1:76.072,89 Legende Stadtgrenze Stadtbezirksgrenzen Potentielle Wohnbauflächen Detaillagepläne zu den Flächen ID 57, 385, 520, 1176, 1178 und 1209Seite 11 von 25 Wohnbaulandaktivierung Wohnbaulandaktivierung Potentielle Wohnbauflächen aus der "Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der Verwaltungstätigkeit" (Stand 31.10.2018) Flächen in städtischem Alleineigentum ID Bezeichnung Wohneinheiten (WE) 57 Osloer Str. 20 385 Ringstr. 80 520 Peter-Klein-Straße 80 1176 Therese-Giehse-Weg 20 1178 Hummerichs Bitze 20 1209 Wilhelm-Flohe-Straße 60 Weitere Flächen in Alleineigentum ID Bezeichnung Wohneinheiten (WE) 17 Im Brandengarten 50 58 Kaiser-Karl-Ring 40 108 Gudenauer Weg 70 109 Nietzschestraße 80 194 Franzstraße 40 390 Heideweg 20 1158 Herpenstraße 80 1206 Römerstr. 300 1215 Schopenhauerstraße 120 1216 Philosophenring 80 Flächen mit 2 Eigentümern ID Bezeichnung Wohneinheiten (WE) 93 Kölnstraße 160 205 Platanenweg 75 247 Arminiusstr. 40 1142 Viktoriadreieck 70 1177 Mendener Weg 15 Flächen im Streubesitz (Ranking erforderlich) ID Bezeichnung Wohneinheiten (WE) 9 Auf dem Hügel vorbehaltlich Ranking 18 Lengsdorf-Süd vorbehaltlich Ranking 20 Rheinweg vorbehaltlich Ranking 44 Hangstraße vorbehaltlich Ranking 51 Am Petrusacker vorbehaltlich Ranking 55 Lenaustr. vorbehaltlich Ranking 56 Auf dem Tonnenpfad vorbehaltlich Ranking 63 Röhfeldstraße vorbehaltlich Ranking 67 Frankenweg vorbehaltlich Ranking 69 Am Bruch II vorbehaltlich Ranking 282 In der Kumme vorbehaltlich Ranking 302 In der Persch vorbehaltlich Ranking 316 Im Bungert vorbehaltlich Ranking 318 Meerhausener Straße vorbehaltlich Ranking 327 Kommentalweg vorbehaltlich Ranking 335 Himmerichsweg vorbehaltlich Ranking 339 Erlenweg vorbehaltlich Ranking 348 Löwenburgstraße vorbehaltlich Ranking 361 Aurelianastr. vorbehaltlich Ranking 374 Klosterbergstraße vorbehaltlich Ranking 405 Dornheckenstr. vorbehaltlich Ranking 429 Carl-Justi-Str. vorbehaltlich Ranking 485 Am Burggraben vorbehaltlich Ranking 1145 Meßdorfer Str. vorbehaltlich Ranking 1152 Kessenicher Str. vorbehaltlich Ranking 1156 Im Thelenpfand vorbehaltlich Ranking 1161 An der Dransdorfer Burg vorbehaltlich Ranking 1163 Max-Braubach-Straße vorbehaltlich Ranking 1168 Hospitalweg vorbehaltlich Ranking 1181 Schnufertsberg vorbehaltlich Ranking 1183 An der Pfaffenmütze vorbehaltlich Ranking 1190 Ermlandstraße vorbehaltlich Ranking 1196 Trierer Straße vorbehaltlich Ranking 1203 Mehlbergweg vorbehaltlich Ranking 1210 Hausdorffstr. / Eduard-Otto- vorbehaltlich RankingSeite 12 von 25 Blatt Datengrundlage: Geobasisdaten: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen Daten: © Stadtplanungsamt Legende Potentielle Wohnbauflächen0 50 100 m Wohnbaulandaktivierung - Potentielle Wohnbaufläche aus der "Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit" (Stand 31.10.2018) 1:2.000 ID 57, Osloer Straße Legende Stadtgrenze Stadtbezirksgrenzen Detaillageplan Potentielle Wohnbaufläche 3Seite 13 von 25 Baulandaktivierung: Steckbrief Potenzialfläche ID 57„Osloer Straße“ Angaben zur Fläche Nr./ID 57 Stadtbezirk, Ortsteil Bonn, Auerberg Eigentümer Stadt Bonn Bestehendes Planungsrecht B-Plan Nr. 7525-49: „Private Grünfläche - Dauerkleingärten und Öffentliche Grünfläche - Parkanlage“ Derzeitige Nutzung Brachfläche Aktuelle DS-Nr.: 1611693ST3; 1811628 Geschätztes Potenzial/Restriktionen Wohneinheiten 20 Äußere Erschließung Osloer oder Kopenhagener Straße Natur- und Landschaftsschutz Umfangreicher Baum- und Gehölzbestand mit offenen Bereichen. Wertvolles Trittsteinbiotop mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Fläche mit naturschutzfachlicher Schutzwürdigkeit und mittlerer Bedeutung für Natur und Landschaft sowie Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen. Inanspruchnahme würde zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen. Bebauung kann nur mit Rücksicht auf naturschutzfachlich hochwertige und schutzwürdige Bereiche erfolgen. Integriertes Freiraumsystem IFS Kernbereich Klima Entwicklung mit optimierenden Maßnahmen vertretbar Altlasten keine Boden Schutzwürdige Böden mit regional hoher Fruchtbarkeit Immissionen (Lärm, Geruch, Erschütterungen) Sportplatz Graurheindorf Hochwasser/Gewässer Nordost-Rand der Fläche ist Hochwasserrisikogebiet (HQ extrem)Seite 14 von 25 Anmerkungen Fläche im IEK Bonn-Auerberg zur „Ergänzung des Wohnraumangebotes für besondere Zielgruppen“ vorgeschlagenSeite 15 von 25 Blatt Datengrundlage: Geobasisdaten: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen Daten: © Stadtplanungsamt Legende Potentielle Wohnbauflächen0 50 100 m Wohnbaulandaktivierung - Potentielle Wohnbaufläche aus der "Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit" (Stand 31.10.2018) 1:2.000 ID 385, Ringstr. Legende Stadtgrenze Stadtbezirksgrenzen Detaillageplan Potentielle Wohnbaufläche 7Seite 16 von 25 Baulandaktivierung: Steckbrief Potenzialfläche ID 385„Ringstraße“ Angaben zur Fläche Nr./ID 385 Stadtbezirk, Ortsteil Beuel, Beuel-Mitte Eigentümer Stadt Bonn Bestehendes Planungsrecht B-Plan Nr. 7922-24: „Öffentliche Grünfläche – Parkanlage und Spielplatz“ Derzeitige Nutzung Garten Aktuelle DS-Nr.: keine Geschätztes Potenzial/Restriktionen Wohneinheiten 80 Äußere Erschließung Ringstraße, Rilkestraße, Johannesstraße Natur- und Landschaftsschutz Strukturreicher Gehölz-/ Baumbestand mit offenen Bereichen im Plangebiet. Wertvolles Trittsteinbiotop mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Fläche mit relativ geringer Bedeutung für Natur und Landschaft und Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen. Flächen ohne schwerwiegende naturschutzfachliche Restriktionen. Integriertes Freiraumsystem IFS Keine Aussage im IFS Klima Entwicklung mit optimierenden Maßnahmen vertretbar Altlasten keine Boden Schutzwürdige Böden mit regional hoher Fruchtbarkeit Immissionen (Lärm, Geruch, Erschütterungen) keine Hochwasser/Gewässer Lage vollständig im Überschwemmungsgebiet Rhein, aber kein Planungsverbot gem. WHG (Gebiet gem. § 30 BauGB) Anmerkungen Im Randbereich der Fläche liegt auf einer Länge von 4 m ein Kanal DN400Seite 17 von 25 Blatt Datengrundlage: Geobasisdaten: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen Daten: © Stadtplanungsamt Legende Potentielle Wohnbauflächen0 50 100 m Wohnbaulandaktivierung - Potentielle Wohnbaufläche aus der "Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit" (Stand 31.10.2018) 1:2.000 ID 520, Peter-Klein-Straße Legende Stadtgrenze Stadtbezirksgrenzen Detaillageplan Potentielle Wohnbaufläche 2Seite 18 von 25 Baulandaktivierung: Steckbrief Potenzialfläche ID 520„Peter-Klein-Straße“ Angaben zur Fläche Nr./ID 520 Stadtbezirk, Ortsteil Bonn, Buschdorf Eigentümer Stadt Bonn Bestehendes Planungsrecht B-Plan Nr. 7425-15: „Mischgebiet mit Ausschluss allgemeines Wohnen“ Derzeitige Nutzung Aktuell Schulcontainer, ansonsten Brachfläche Aktuelle DS-Nr.: 1410900; 1612505 Geschätztes Potenzial/Restriktionen Wohneinheiten 80 Äußere Erschließung Peter-Klein-Straße Natur- und Landschaftsschutz Fläche mit umfangreichem Gehölz-/ Baumbestand. Wertvolles Trittsteinbiotop mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Fläche mit naturschutzfachlicher Schutzwürdigkeit und mittlerer Bedeutung für Natur und Landschaft sowie Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen. Inanspruchnahme würde zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen. Bebauung kann nur mit Rücksicht auf naturschutzfachlich hochwertige und schutzwürdige Bereiche erfolgen. Integriertes Freiraumsystem IFS Zielkonzept „Bauliche Nutzung“ Klima Entwicklung mit optimierenden Maßnahmen vertretbar Altlasten keine Boden Schutzwürdige Böden mit regional hoher Fruchtbarkeit Immissionen (Lärm, Geruch, Erschütterungen) Verkehrslärm Schlesienstraße, Gewerbelärm Gewerbepark Buschdorf Hochwasser/Gewässer keine Anmerkungen keineSeite 19 von 25 Blatt Datengrundlage: Geobasisdaten: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen Daten: © Stadtplanungsamt Legende Potentielle Wohnbauflächen0 50 100 m Wohnbaulandaktivierung - Potentielle Wohnbaufläche aus der "Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit" (Stand 31.10.2018) 1:2.000 ID 1176, Therese-Giehse-Weg Legende Stadtgrenze Stadtbezirksgrenzen Detaillageplan Potentielle Wohnbaufläche 5Seite 20 von 25 Baulandaktivierung: Steckbrief Potenzialfläche ID 1176„Therese-Giese-Weg“ Angaben zur Fläche Nr./ID 1176 Stadtbezirk, Ortsteil Beuel, Vilich-Müldorf Eigentümer Stadt Bonn (NRW Urban) Bestehendes Planungsrecht B-Plan Nr. 8125-11: „Gemeinbedarf - Schule“ Derzeitige Nutzung Brachfläche, Gemeinschaftsgarten Aktuelle DS-Nr.: 1513361 Geschätztes Potenzial/Restriktionen Wohneinheiten 20 Äußere Erschließung Therese-Giese-Weg, Nelly-Sachs-Weg Natur- und Landschaftsschutz Gehölz-/ Baumbestand, Offenland, Teilbereich ehemalige Streuobstwiese 1956-72. Fläche mit relativ geringer Bedeutung für Natur und Landschaft und Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen. Flächen ohne schwerwiegende naturschutzfachliche Restriktionen. Integriertes Freiraumsystem IFS keine Aussagen Klima Entwicklung mit optimierenden Maßnahmen vertretbar Altlasten keine Boden Schutzwürdige Böden mit regional hoher Fruchtbarkeit Immissionen (Lärm, Geruch, Erschütterungen) keine Hochwasser/Gewässer keine Anmerkungen Fläche soll bisher für möglichen Schulstandort erhalten bleiben.Seite 21 von 25 Blatt Datengrundlage: Geobasisdaten: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen Daten: © Stadtplanungsamt Legende Potentielle Wohnbauflächen0 50 100 m Wohnbaulandaktivierung - Potentielle Wohnbaufläche aus der "Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit" (Stand 31.10.2018) 1:2.000 ID 1178, Hummerichs Bitze Legende Stadtgrenze Stadtbezirksgrenzen Detaillageplan Potentielle Wohnbaufläche 4Seite 22 von 25 Baulandaktivierung: Steckbrief Potenzialfläche ID 1178„Hummerichs Bitze“ Angaben zur Fläche Nr./ID 1176 Stadtbezirk, Ortsteil Beuel, Vilich-Müldorf Eigentümer Stadt Bonn Bestehendes Planungsrecht B-Plan Nr. 8125-11: „Öffentliche Grünfläche - Friedhof“ Derzeitige Nutzung Brachfläche, Weide Aktuelle DS-Nr.: keine Geschätztes Potenzial/Restriktionen Wohneinheiten 20 Äußere Erschließung Mendener Weg, Hummerichs Bitze Natur- und Landschaftsschutz Offenland, randlicher Gehölz-/ Baumbestand. Fläche mit relativ geringer Bedeutung für Natur und Landschaft und Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen. Flächen ohne schwerwiegende naturschutzfachliche Restriktionen. Integriertes Freiraumsystem IFS Kernbereich Klima Keine Altlasten Keine Boden Schutzwürdige Böden mit regional hoher Fruchtbarkeit Immissionen (Lärm, Geruch, Erschütterungen) Bundespolizeidirektion Sankt Augustin; Bolzplatz Bundesgrenzschutzstraße Hochwasser/Gewässer keine Anmerkungen Der Friedhof Vilich-Müldorf wird nicht über die derzeit ausgebauten Flächen hinaus erweitert (vgl. Friedhofskonzept)Seite 23 von 25 Blatt Datengrundlage: Geobasisdaten: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen Daten: © Stadtplanungsamt Legende Potentielle Wohnbauflächen0 50 100 m Wohnbaulandaktivierung - Potentielle Wohnbaufläche aus der "Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit" (Stand 31.10.2018) 1:2.000 ID 1209, Wilhelm-Flohe-Straße Legende Stadtgrenze Stadtbezirksgrenzen Detaillageplan Potentielle Wohnbaufläche 6Seite 24 von 25 Baulandaktivierung: Steckbrief Potenzialfläche ID 1209„Wilhelm-Flohe-Straße“ Angaben zur Fläche Nr./ID 1209 Stadtbezirk, Ortsteil Beuel, Pützchen/Bechlinghoven Eigentümer Stadt Bonn Bestehendes Planungsrecht B-Plan Nr. 8124-19: „Öffentliche Grünfläche - Friedhof“ und B-Plan Nr. 8124-2: „Gemeinbedarf - Schule“ Derzeitige Nutzung Brachfläche, Grünfläche Aktuelle DS-Nr.: keine Geschätztes Potenzial/Restriktionen Wohneinheiten 60 Äußere Erschließung Wilhelm-Flohe-Straße Natur- und Landschaftsschutz Gehölz-/ Baumbestand, Offenland. Fläche mit relativ geringer Bedeutung für Natur und Landschaft und Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen. Flächen ohne schwerwiegende naturschutzfachliche Restriktionen. Integriertes Freiraumsystem IFS Kernbereich Klima Entwicklung mit optimierenden Maßnahmen vertretbar Altlasten Geringflächig von der Altablagerung 8024- 006 (Deponie) betroffen Boden Schutzwürdige Böden mit regional hoher Fruchtbarkeit Immissionen (Lärm, Geruch, Erschütterungen) Verkehrslärm Siegburger Straße Hochwasser/Gewässer keine AnmerkungenSeite 25 von 25
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