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190349 · Mitteilungsvorlage

Wohnbaulandaktivierung; Sachstandsbericht nach "Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit"(Alt: 1912433, FF: Amt 61)

Nummer
190349
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2019 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
190349
Wohnbaulandaktivierung; Sachstandsbericht nach
"Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit"(Alt: 1912433, FF:
Amt 61)
Beratungsfolge
Rat 07.11.2019 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme
Vorberatung:
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
11.09.2019 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
10.10.2019 Bei Eintritt in die TO von der
TO abgesetzt und vertagt
Mitteilung:
Einleitung
Bonn ist eine wachsende Stadt. Bis 2040 geht die amtliche Statistik (it.nrw) davon aus, dass Bonn
ausgehend vom Jahr 2018 ein potenzielles Einwohnerwachstum von 12,1 % auf dann 364.834
Einwohner aufweisen könnte. Begründet wird diese Entwicklung vor allem durch regionale und
überregionale Wanderungsgewinne, von denen Bonn als wirtschaftlicher Wachstumsmotor der Region
profitiert. Die Stadt verzeichnet zudem ein natürliches Bevölkerungswachstum durch einen
Geburtenüberschuss. Hiermit verbunden ist ein steigender Bedarf an Wohnraum. Dieser steigende
Wohnraumbedarf trifft auf ein vergleichsweise kleines Bonner Stadtgebiet, das durch große,
schützenswerte Landschaftsräume wie zum Beispiel den Kottenforst und den Ennert geprägt wird. Des
Weiteren besitzt Bonn traditionell vergleichsweise wenige Konversionsflächen, die aus einer
militärischen, gewerblichen oder bahntechnischen Vornutzung resultieren.
Zur Deckung des aus dem Bevölkerungswachstum entstehenden dringenden Wohnraumbedarfs muss
daher insbesondere die Nachverdichtung im Zuge der Innenentwicklung forciert werden, um auf die
Ausweisung von Flächen im Außenbereich so weit möglich verzichten zu können und somit den
Flächenverbrauch möglichst klein zu halten. Im Stadtgebiet besteht jedoch nur noch ein begrenztes
Angebot entsprechender Wohnbaupotentialflächen. Um das Angebot an Wohnbauflächen zu
erweitern, sollen daher alle Handlungsoptionen genutzt werden. Ziel ist es, durch eine Erhöhung der
Anzahl von abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren die planungsrechtlichen Grundlagen für ca.
250 zusätzliche Wohneinheiten pro Jahr zu schaffen. Hierfür wurden im Dezernat III im Jahr 2017
10,75 neue Stellen geschaffen (siehe Ds.-Nr. 1710731).
Die Grundlagen für die Bereitstellung der für eine forcierte Baulandausweisung notwendigen Flächen
erfolgt dabei im Projekt „Wohnbaulandaktivierung“. Hier werden durch die Verwaltung
straßenblockweise Nachverdichtungspotentiale ermittelt („Scanning“; siehe Ds.-Nr. 1610261). Im
Rahmen des „Scannings“ sollen auch „große städtische und nichtstädtische Grundstücke, die derzeit
als Parkplätze genutzt werden, sowie große eingeschossige Gebäude (z.B. Supermärkte)“ erfasst und
– bei entsprechender Eignung – in die weitere Aktivierung miteingebunden werden (siehe Ds-Nr.
1713150ST3).
Konzept Wohnbaulandaktivierung
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 25

Seite 2
Ein entsprechendes Konzept zur Wohnbaulandaktivierung im Entwurf wurde den politischen Gremien
im Herbst 2017 zur Kenntnis gegeben (siehe Ds.-Nr. 1711932). Der Konzeptentwurf setzt sich aus drei
Bausteinen zusammen.
1. Wohnungsbaupotentiale
a. Merkmale der Beschreibung
b. Erfassung und Bewertung
c. Maßnahmen zur Aktivierung
2. Aufsuchende Beratung von Grundeigentümern und Investoren,
Einbindung von Nachbarschaften
3. Beteiligung von Politik und Öffentlichkeit
In der Sitzung des Planungsausschusses am 22.11.2017 wurde die Vorstellung des Konzeptentwurfs
zum Beschlusspunkt erhoben, beraten und wie folgt beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt,
nach Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit“ entsprechend
dem Konzeptentwurf zur Baulandaktivierung (siehe Blatt 7 aus DS-Nr. 1711932ED2) einen
Sachstandsbericht vorzulegen“ (siehe DS-Nr. 1711932EB4).
Sachstandsbericht
Wohnungsbaupotentialflächen
Nach Abschluss der Überprüfung der „vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit“
wurden insgesamt 57 Flächen im Stadtgebiet identifiziert, auf denen durch eine maßvolle
Innenentwicklung bzw. Neuerschließung eine wohnbauliche Entwicklung möglich erscheint[1]. Zu
diesen Flächen erfolgte eine Ämterabstimmung zu umweltbezogenen und städtebaulichen Aspekten,
in deren Rahmen von den jeweils zuständigen Fachdienststellen erste Hinweise zur weiteren
Entwicklung und möglichen planerischen Restriktionen gegeben wurden. Für die Ersteinschätzung der
umweltbezogenen Belange wurde ein Ampelsystem zur Bewertung entwickelt (rot = gravierende
Bedenken; gelb = unter Einhaltung bestimmter Anforderungen möglich/mittlere Restriktionen; grün =
geringe/keine Restriktionen/Bedenken). Hinweise erfolgten insbesondere zu den Themenkomplexen
Natur-, Landschafts- und Artenschutz, Altlasten, Hochwasserrisikogebiete/Starkregen, Klima,
Möglichkeiten zum Einsatz der Bodenordnung, Erschließungsmöglichkeiten, Regionalplanung und
konkurrierende Nutzungsbedarfe wie Gewerbe und Einzelhandel[2]. Des Weiteren wurden gemäß
Beschluss des Planungsausschusses (DS-Nr. 1313742) die Planungshinweise des Integrierten
Freiraumsystems 2012 ausgewertet.
Die Auswertung der gegebenen Hinweise zeigt beispielsweise, dass bei 28 der 57 Flächen einer
baulichen Entwicklung oder Nachverdichtung keine gravierenden umweltbezogenen Bedenken
entgegenstehen. Entsprechend weisen jedoch 29 Flächen zu mindestens in einem im Rahmen der
Ämterabstimmung betrachteten Umweltbelang erhebliche Bedenken auf. So wurde bei insgesamt 9
Potentialflächen auf gravierende und bei 25 Potentialflächen auf mittlere naturschutzfachliche
Restriktionen hingewiesen; 23 Potentialflächen weisen relativ geringe naturschutzfachliche
Restriktionen auf. Altlasten (Altablagerungen und/oder Altstandorte) finden sich auf insgesamt 23
Potentialflächen. Bei 6 Potentialflächen wird eine bauliche Entwicklung aus stadtklimatischer Sicht
nicht empfohlen. Insgesamt zehn Flächen befinden sich in Hochwasserrisikogebieten. Bis auf acht
Flächen sind alle Potentialflächen lärmvorbelastet. Bei etwa einem Drittel aller zu aktivierenden
Gebiete sind basierend auf den Starkregengefahrenkarten hohe Starkregengefährdungen zu erwarten.
Durch zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbare Interaktionen von Bestandsgebieten und Planungen
kann sich diese Zahl noch erhöhen.
Es wird sich im Rahmen der Abwägung in den jeweiligen zur Aktivierung der Potentialflächen
notwendigen Bebauungsplanverfahren zeigen, ob und wie die einzelnen Restriktionen der Flächen
planerisch überwunden werden können.
Die Entwicklung der Potentialflächen soll dem Leitbild der „Dreifachen Innenentwicklung“ folgen. DasSeite 2 von 25

Seite 3
Leitbild „Dreifache Innenentwicklung“ wurde im Rahmen des regionalen Kooperationsprojektes
„Agglomerationskonzept“ [3] entwickelt und versteht Innenentwicklung nicht allein als die bauliche
Wiedernutzung von Brachen und Baulücken sowie die Nachverdichtung mindergenutzter
Siedlungsflächen, sondern auch als die Entwicklung, Aufwertung und Vernetzung von urbanen
Grünflächen sowie die Weiterentwicklung der Mobilitätsinfrastruktur. Durch eine qualitativ hochwertige
Freiraum- und Grünordnungsplanung sowie der multi-modalen und klimagerechten Optimierung des
Mobilitätsangebotes neben der Erhöhung der Bebauungsdichte und Nutzungsvielfalt, sollen die
negativen Folgen einer Verdichtung (Versiegelung, Verkehrsaufkommen) minimiert werden.
Innenentwicklung muss demnach als bauliche, „grüne“ und verkehrliche Entwicklung „dreifach“
gedacht und als Einheit konzeptionell zusammengeführt werden. Konzeptionelle Überlegungen hierzu
erfolgen bereits auf regionaler Ebene im Rahmen der Zusammenarbeit der aus dem Landesaufruf
StadtUmland.NRW hervorgegangenen Verbünde (siehe DS-Nr. 1712970) unter Moderation des
Region Köln/Bonn e.V. Eine Übertragung der regionalen Konzeptideen oder einzelner Ansätze hieraus
auf die Stadt Bonn steht noch aus. Auf Ebene der Stadt Bonn werden aktuell bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen bereits eine Vielzahl konzeptioneller als auch konkreter Aspekte, welche unter dem
Leitbild der „Dreifachen Innenentwicklung“ aufgeführt werden können, berücksichtigt: Einstellen der
Aussagen des IFS (Integriertes Freiraum System) in den Abwägungsvorgang, Dachbegrünung bei
Flachdächern ab einer bestimmten Größenordnung, Überdeckung von Tiefgaragen mit pflanzfähigem
Substrat, Erhaltungsfestsetzung von Bäumen, Anpflanzen von heimischen Bäumen und Sträuchern,
versickerungsfähiges Pflaster auf Zufahrten und Wegen, Nistkästen und Vogelschutzglas bei
vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, Erarbeitung von projektbezogenen Mobilitätskonzepten und
Verpflichtung der Vorhabenträger zu deren Umsetzung im Rahmen von städtebaulichen Verträgen. Es
ist im Weiteren zu prüfen und zu entscheiden, inwiefern diese Einzelaspekte weiterentwickelt, ergänzt
und zu einem Konzept einer „Dreifachen Innenentwicklung“ für Bonn gebündelt werden sollen.
Ebenfalls wurde darauf hingewiesen, dass bei der weiteren Aktivierung der Potentiale nicht jede Fläche
isoliert von anderen Potentialflächen beurteilt werden sollte. Vielmehr wäre es sinnvoll die Flächen
sowie die Ergebnisse der systematischen Wohnungsmarktbeobachtung in ein noch zu erarbeitendes
gesamtstädtisches strategisches Wohnungsmarktentwicklungskonzept im Rahmen eines strategischen
Flächenmanagements einzubinden. Bei dieser gesamtstädtischen Betrachtung (oder mindestens in
einer Betrachtung auf Bezirksebene) sollten (zielgruppenspezifische) Bedarfe und Zielvorstellungen für
die Entwicklung der einzelnen Flächen abgeleitet und Priorisierungen zur Entwicklung der Flächen
vorgenommen werden. Weiter werden hier die Voraussetzungen der beabsichtigten Vorhaben und
Auswirkungen auf Handlungsbedarfe in den Quartieren durch das jeweilige
Innenentwicklungsvorhaben benannt (Infrastruktur, Freiräume, Umzugsketten etc.). Hierzu ist
anzumerken, dass die Einbindung der genannten Aspekte (zielgruppenspezifische Bedarfe und
Zielvorstellungen, Priorisierungen, Auswirkungen auf Infrastruktur und Freiräume etc.) bereits aktuell
erfolgt, jedoch nicht eingebettet in ein Gesamtkonzept, sondern immer konkret auf das einzelne
Planvorhaben und dessen Auswirkungen bezogen. Die weitere Entwicklung der in diesem
Zwischenbericht aufgeführten Potentialflächen soll daher bis zum Vorliegen des noch zu erarbeitenden
gesamtstädtischen strategischen Wohnungsmarktentwicklungskonzepts auf den bisher verwendeten
Beurteilungsgrundlagen vorangetrieben werden.
Insgesamt wurde aufgrund der im Rahmen der Ämterabstimmung eingegangenen Hinweise lediglich
eine von insgesamt 57 betrachteten Flächen, aus erschließungstechnischen Gründen, als
Wohnungsbaupotentialfläche ausgeschlossen[4]. Darüber hinaus wurden im Rahmen der
Ämterabstimmung keine Hinweise gegeben, die zum jetzigen Erkenntnisstand zwingend zu einem
pauschalen Ausschluss von einzelnen Flächen führen müsste. Dennoch bestehen bei einigen Flächen
schwerwiegende Restriktionen und Bedenken, deren Eignung für eine bauliche Entwicklung im
weiteren Verfahren detailliert überprüft werden muss. Nach einer ersten Einschätzung der Verwaltung
können auf diesen Flächen insgesamt rd. 5.600 Wohneinheiten[5] entstehen, sowohl im
Geschosswohnungsbau als auch im Segment des Einfamilienhausbaus. Die Anzahl der
Wohneinheiten steht dabei unter dem Vorbehalt der weiteren planerischen Prüfung – insbesondere
des noch durchzuführenden Rankings der Flächen im Streubesitz (siehe unten) - und Qualifizierung
der Flächen.
Die Flächen verteilen sich wie folgt auf die vier Bonner Stadtbezirke (Tabelle 1; siehe auch Liste sowie
Karte in der Anlage).
Stadtbezirk Anzahl AnzahlSeite 3 von 25

Seite 4
Potentialflächen Wohneinheiten
Bad Godesberg 5 370
Beuel 22 1.575
Bonn 25 2.900
Hardtberg 4 800
Gesamt 56 5.645
Tabelle 1: Anzahl Potentialflächen und Wohneinheiten je Stadtbezirk
Rund 16% der insgesamt 56 Potentialflächen bieten die Möglichkeit dort voraussichtlich mehr als 200
Wohneinheiten zu errichten (siehe Tabelle 2). Auf insgesamt 7 Potentialflächen erscheinen nach
heutigem Kenntnisstand 100-199 Wohneinheiten möglich. Auf 43% der ermittelten Flächen (insgesamt
24 Flächen), lassen sich voraussichtlich zwischen 50 bis 99 Wohneinheiten realisieren. Insgesamt 17
Flächen bieten lediglich Raum für weniger als 50 Wohneinheiten.
Potentialflächen mit Anzahl Prozent (%)
> 200 Wohneinheiten 9 16
100 – 199 Wohneinheiten 7 13
50 – 99 Wohneinheiten 23 43
< 50 Wohneinheiten 17 28
Gesamt 56 100
Tabelle 2: Verteilung möglicher Wohneinheiten
Die wohnbauliche Entwicklung soll zukünftig schwerpunktmäßig als Innenentwicklung stattfinden, um
somit den Flächenverbrauch möglichst gering zu halten und wertvolle Böden im Außenbereich zu
schützen – wenngleich dies vor dem Hintergrund der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnungen
nicht alleine ausreichend sein wird. Im laufenden Verfahren der Regionalplanfortschreibung müssen
daher Erweiterungen der heutigen Allgemeinen Siedlungsbereiche ASB diskutiert werden.
Der größte Teil der ermittelten Wohnbaulandpotentiale kann der Innenentwicklung zugerechnet
werden. Als Innenentwicklung werden hierbei alle Flächen verstanden, welche entweder
planungsrechtlich als Gebiete innerhalb von im Zusammenhang bebauter Ortsteile im Sinne von § 34
Baugesetzbuch zu beurteilen sind oder im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans
gemäß § 30 Baugesetzbuch gelegen sind. Der Außenbereich ist demnach das Stadtgebiet außerhalb
des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans im Sinne von § 30 Baugesetzbuch und
außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne von § 34 Baugesetzbuch.
Potentialfläche Anzahl Prozent (%)
Innenentwicklung 40 71
Außenbereich 16 29
Gesamt 56 100Seite 4 von 25

Seite 5
Tabelle 3: Zuordnung zum Innenbereich/Außenbereich
In der Diskussion über eine intensivierte Bereitstellung von Bauland in Bonn wird des Öfteren
angeführt, dass durch „veraltetes Planungsrecht“ die Aktivierung von Innenentwicklungspotentialen
erschwert wird und durch die Aufhebung bzw. Änderung von „veralteten“ Bebauungsplänen zügig neue
Flächenpotentiale für Wohnbebauung geschaffen werden könnten. Insgesamt 30 Potentialflächen
befinden sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans; davon 8 Bebauungspläne,
die bereits heute laut der festgesetzten Baugebietskategorie das Wohnen ermöglichen
(Bebauungspläne „Wohnen“). Kein verbindliches Planungsrecht besteht bei insgesamt 26
Potentialflächen. Diese sind entweder im Zusammenhang bebauter Ortsteile oder im Außenbereich
gelegen.
Potentialfläche Anzahl Prozent (%)
Bebauungspläne „Wohnen“ 8 14
Bebauungspläne „Nicht-Wohnen“ 22 39
Kein Bebauungsplan 26 47
Gesamt 56 100
Tabelle 4: „veraltetes“ Planungsrecht
Die Möglichkeit einer weiteren zeitnahen Entwicklung der ermittelten Potentialflächen wird maßgeblich
durch die Eigentumsverhältnisse mitbestimmt. Nahezu die Hälfte der Potentialflächen (22 Flächen)
haben mehr als 10 Einzeleigentümer (siehe Tabelle 5). Naturgemäß ist eine Entwicklung von Flächen
im Streubesitz, bedingt durch die Vielschichtigkeit der Eigentumsverhältnisse, ohne Einsatz eines
bodenordnungsrechtlichen Instrumentariums zeitintensiv und umfangreich. 13 der Flächen haben
zwischen 3 und 9 Einzeleigentümer. Jeweils zwei Einzeleigentümern gehören 5 Flächen. 16 der 57
Flächen stehen im Alleineigentum eines Eigentümers.
Potentialflächen mit Anzahl Prozent (%)
1 Eigentümer 16 28
2 Eigentümern 5 9
3 – 9 Eigentümern 13 23
mehr als 10 Eigentümern 22 40
Gesamt 56 100
Tabelle 5: Eigentumsverhältnisse
Baulücken:
Baulücken stellen ein weiteres Potential für Wohnbebauung dar. Bonner Baulücken werden bereits im
Baulandkataster der Bundesstadt Bonn geführt. Das Baulandkataster der Bundesstadt Bonn wurde vor
einigen Jahren erstmals aufgestellt und wird seitdem kontinuierlich aktualisiert. Im Baulandkataster
sind unbebaute Wohngrundstücke, sowie teilweise auch untergenutzte oder nur geringfügig bebauteSeite 5 von 25

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Grundstücke aufgeführt, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile sofort bebaubar sind. Aktuell sind im Baulandkataster für das
Stadtgebiet insgesamt rd. 570 Baulücken enthalten, auf denen ca. 1.420 Wohneinheiten (WE) errichtet
werden können (Stand 05/2019). Die bisherigen Ergebnisse des systematischen Flächen-Scannings
lassen noch weitere, bisher nicht im Baulandkataster geführte Baulücken erwarten. Des Weiteren
wurden im Rahmen des bisherigen Scannings auch Grundstücke bzw. auch Grundstücksteilflächen
(z.B. Splitterparzellen) ermittelt, die erst nach einem Flächentausch/Grenzbereinigung eigenständig
bebaubar sind. Soweit ein Grundstückstausch auf freiwilliger/privater Basis scheitert, kann hier durch
das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation zeitnah eine Bodenordnung durchgeführt werden.
Insgesamt zeigt sich somit nach „Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der Verwaltungstätigkeit“
ein Potential von rd. 7.050 Wohneinheiten in Bonn.
4. Weiteres Vorgehen
Die im Folgenden aufgeführten Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen sind nicht als abgeschlossener
Maßnahmenkatalog zur Baulandaktivierung zu verstehen. Im weiteren Fortgang des Projekts sind
gegebenenfalls in Abhängigkeit von den jeweiligen Problemstellungen weitere Maßnahmen – wenn
notwendig auch unter Hinzuziehung externer Fachexperten – zu entwickeln und zwischen Verwaltung
und Politik zu diskutieren.
Entwicklung städtischer Potentialflächen
Die Stadt Bonn ist alleiniger Eigentümer von 6 Wohnbaupotentialflächen (Flächen ID 57, 385, 520,
1176[6], 1178 und 1209; siehe Pläne und Steckbriefe in der Anlage). Im Zuge der Ämterbeteiligung
wurden für keine dieser Flächen gravierende umweltbezogene Bedenken festgestellt. Diese Flächen
könnten durch entsprechende Beschlüsse der zuständigen Gremien zeitnah für den dringend in Bonn
benötigten öffentlich geförderten bzw. preisgedämpften Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.
Die weitere Entwicklung dieser Flächen könnte zum einen durch die VEBOWAG erfolgen, der die
Flächen gemäß Punkt 7 des Beschlusses vom 30.03.2017 (DS-Nr. 1613742EB5) vorrangig zum Kauf
angeboten werden könnten. Die VEBOWAG könnte dort - nach Schaffung von entsprechendem
Planungsrecht - geförderte Wohnungen errichten. Alternativ könnten diese Flächen im Rahmen einer
Konzeptvergabe öffentlich ausgeschrieben werden. Bei einer Konzeptvergabe erfolgt die Vergabe der
Grundstücke auf Grundlage eines Nutzungskonzepts und soziale, ökologische sowie städtebauliche
Kriterien stehen neben der Preisgestaltung im Vordergrund. Diese Vorgehensweise wird den
Kommunen unter anderem von der AG Aktive Liegenschaftspolitik des Bündnisses für bezahlbares
Bauen und Wohnen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum empfohlen. Bei einer Konzeptvergabe
der o.g. Flächen könnten insbesondere Baugemeinschaften – und/oder -genossenschaften
berücksichtigt werden. Da hierbei durch die direkte Vermarktung der Flächen an Baugemeinschaften
und/oder –genossenschaften die Gewinnerzielungsabsichten eines Projektentwicklers entfallen, kann
der Wohnraum preisgünstiger hergestellt werden. Somit könnte durch diese Art der Vergabe auch das
Segment des preisgedämpften Wohnungsbaus bedient werden, welches im Rahmen des Bonner
Baulandmodells noch entfallen musste (sh. DS-Nr. 1811574). Eine weitere Senkung der
Finanzierungslast der Bauherren kann bei der derzeitigen Lage auf dem Kreditmarkt durch
Erbbauzinsen nicht realisiert werden. Jedoch hätte die Vergabe von Erbbaurechten den Vorteil für die
Stadt weiterhin Eigentümer der Flächen zu bleiben und zukünftig von der Wertsteigerung dieser
Flächen profitieren sowie zusätzlich laufende Einnahmen aus dem Erbbauzins generieren zu können.
Diese bilden jedoch weder die Bodenwert- noch die inflationäre Steigerung ab. Auch eine Kombination
der beiden oben genannten Möglichkeiten zur Vermarktung der Grundstücke ist vorstellbar.
Die Verwaltung wird den zuständigen Gremien der Stadt Bonn für die genannten Flächen zeitnah
entsprechende Zielbeschlüsse zur Beratung vorlegen.
Ansprache sonstiger Alleineigentümer von Potentialflächen
Weitere 10 der ermittelten Wohnbaupotentialflächen stehen im Eigentum eines einzelnen Eigentümers.
Bei diesen Flächen soll im Rahmen einer aufsuchenden Beratung eine aktive Ansprache der
Eigentümer erfolgen, mit der Zielstellung die Bereitschaft zur weiteren wohnbaulichen Entwicklung der
Flächen zu erreichen.Seite 6 von 25

Seite 7
Unabhängig von den genannten Wohnbaupotentialflächen im Alleineigentum kommen als zusätzliche
Potentialflächen die Bestandsflächen der institutionellen („großen“) Grundeigentümer wie z.B. BImA,
BLB, Bahn, Post oder Telekom hinzu. Diese wurden bei der abgeschlossenen Überprüfung bisher nur
insoweit berücksichtigt, als dass der Verwaltung Hinweise auf eventuelle Entwicklungsabsichten
vorliegen. Zu vielen dieser „großen“ Grundeigentümer bestehen bereits eingespielte
Kommunikationskanäle, z.B. zum BLB, in deren Rahmen das Thema „Baulandaktivierung“ allgemein
und immer wieder konkret bezogen auf den Liegenschaftsbestand des jeweiligen Eigentümers
diskutiert werden kann. Sollten diese eingespielten Kommunikationskanäle zu einem Alleineigentümer
noch nicht bestehen, soll im Rahmen der aufsuchenden Beratung der Aufbau einer kontinuierlichen
Kommunikation erfolgen, mit dem Ziel, die Mitwirkungsbereitschaft zur weiteren wohnbaulichen
Entwicklung der Flächen zu erreichen.
„Klassische“ Baulandentwicklung der Flächen im Streubesitz – Angebotsbebauungsplan und
gesetzliche Umlegung
Die Entwicklung von Wohnbauland findet aktuell in Bonn zum überwiegenden Teil auf Betreiben von
Investoren bzw. auf Initiative der Grundstückseigentümer in Form von Vorhabenbezogenen
Bebauungsplänen statt. Diese Form der Wohnbaulandbereitstellung stößt jedoch oftmals bei
Wohnbaupotentialen an ihre Grenzen, welche aus vielen kleinen Einzelparzellen mit einer großen
Anzahl von Einzeleigentümern, im sog. Streubesitz, bestehen. Bei diesen Flächen muss der Investor
zur weiteren Entwicklung der Flächen durch einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zunächst die
Verfügbarkeit –zumeist in Form von Optionsverträgen- der Flächen belegen. Hierbei begegnen
Investoren oftmals überzogenen Kaufpreisvorstellungen einzelner Eigentümer, welche eine rentable
Baulandentwicklung erschweren bzw. verhindern. Darüber hinaus treffen die Investoren auf einzelne
Eigentümerinnen und Eigentümer, die nicht verkaufsbereit sind, und damit die weitere bauliche
Entwicklung blockieren.
Sofern eine Wohnbaulandpotentialfläche aus vielen Einzelparzellen mit vielen Eigentümerinnen und
Eigentümern besteht und eine privatrechtliche Regelung sich nicht abzeichnet, sollte das
Instrumentarium der gesetzlichen Bodenordnung angewandt werden: Hierbei kann parallel zur
Aufstellung eines Angebotsbebauungsplans mit der Durchführung eines amtlichen
Umlegungsverfahrens zur Schaffung von bebaubaren Grundstücken begonnen werden. Der Vorteil
des Verfahrens liegt dabei in seiner Durchsetzungsstärke und dass die Eigentümerinnen und
Eigentümer ihr Eigentum nicht verlieren sondern in veränderter Form als Bauland wieder zugeteilt
bekommen. Bei dieser Form der Wohnbaulandentwicklung entfällt jedoch die Anwendung des Bonner
Baulandmodells und im Unterschied zu Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen eine
Verpflichtung zur Bebauung. Inwieweit in diesen Planverfahren Festsetzungen zu Flächen getroffen
werden können, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit
Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, ist immer im einzelnen Fall
anhand der konkreten Umstände zu prüfen und zu entscheiden. Die Aufstellung von
Angebotsbebauungsplänen und die Durchführung von Umlegungen ist bei insgesamt 35 Flächen
angezeigt. Die Verwaltung wird diese Potentialflächen vor einer weiteren planerischen und politischen
Befassung noch einem Ranking unter Berücksichtigung von Aspekten wie z.B. der ökologischen
Verträglichkeit einer eventuellen Baulandentwicklung, dem möglichen Anteil an der
Wohnraumversorgung etc. unterziehen. Gegebenenfalls werden nach diesem Ranking einzelne
Potentialflächen aufgrund des Bewertungsergebnisses nicht weiter für eine bauliche Entwicklung
vorgesehen.
Präsentation der Potentiale im Online-Angebot der Stadt
Die Stadt Bonn präsentiert die im Stadtgebiet bestehenden Baulücken bereits innerhalb des
Internetauftritts der Stadt Bonn im Online-Stadtplan als Baulandkataster gem. § 200 BauGB. Es ist
beabsichtigt dieses Angebot um die Präsentation der Wohnbaupotentialflächen zu erweitern, wie es z.
B. die Stadt Düsseldorf praktiziert. Neben einer flächenhaften Darstellung der einzelnen
Wohnbaupotentialflächen soll das Angebot auch weitergehende Informationen zu den einzelnen
Flächen wie z.B. Zielvorstellungen der Stadt zur Entwicklung dieser Flächen, voraussichtliche Anzahl
der Wohneinheiten, planungsrechtlicher Stand, bestehende Restriktionen wie z.B. Klima, Natur-,
Landschafts- und Artenschtz, Altlasten etc. enthalten. Hierdurch sollen Projektentwickler und
Investoren auf die Wohnungsbaupotentiale aufmerksam gemacht werden und somit die Aktivierung
bzw. die Kontaktaufnahme mit den Eigentümerinnen und Eigentümern dieser Flächen angestoßen
werden[7]. Ob dieses Angebot im Rahmen der Baulandaktivierung zu einer „Baulandbörse“ erweitert
werden könnte, ist im Weiteren zu prüfen. Ziel einer Baulandbörse ist es, verkaufsbereite
Eigentümerinnen und Eigentümer von Baulandpotenzialen mit Grundstückssuchenden
zusammenzuführen. Dies wird bereits in vielen Kommunen mit Erfolg praktiziert. Hierbei kommt
folgendes Verfahren zur Anwendung: Nach Sichtung des Baulandkatasters im Internet können sichSeite 7 von 25

Seite 8
Interessenten bei den Kommunen melden. Die Kommunen leiten anschließend das (Kauf)-Interesse an
den jeweiligen Grundstückseigentümer weiter. Die Daten der Eigentümerinnen und Eigentümer (Name,
Kontaktdaten etc.) werden hierbei nicht an die Interessenten weitergegeben. Die Eigentümerin bzw.
der Eigentümer entscheidet anschließend somit selbst, ob er Kontakt zum Interessenten aufnehmen
möchte. Inwieweit eine mögliche Bonner Baulandbörse jedoch tatsächlich Grundstücksangebote
aufweisen kann, ist vor dem Hintergrund des durch eine große Nachfrage und geringen Angebots
geprägten Bonner Grundstücksmarkt jedoch noch genauer zu prüfen.
Aktivierung Baulücken
Ergebnisse von Modellprojekten zum Themenkomplex „Innenentwicklung“ wie z.B. REFINA
(Forschung für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges
Flächenmanagement; hier: Handlungshilfen für aktive Innenentwicklung (HAI)) zeigen, dass sich
erhebliche Restriktionen bei der Aktivierung von Baulücken durch mangelnde Kenntnisse der
Interessen und Motive der jeweiligen Grundstückseigentümer ergeben.
Es ist daher notwendig die bisherige Datenstruktur zum Baulandkataster neu auszurichten. Auf Basis
aktualisierter und neu strukturierter Daten können zugleich die konkreten Interessen sowie Ziele und
Wünsche der jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer analysiert werden.
Daher wird der Versand eines geeigneten Fragebogens beabsichtigt, in dem u.a. bestehende Bau-
bzw. Verkaufsabsichten und Gründe für die bisher unterbliebene Bebauung bzw. Veräußerung des
Grundstücks abgefragt werden. Ebenso kann im Rahmen dieser Umfrage die Mitwirkungsbereitschaft
zu einer freiwilligen Umlegung bis hin zu einem Verkauf an die Stadt / Tausch mit städtischen Flächen
abgefragt werden.
Die Rückantworten bilden die Grundlagen für die aufsuchende Beratung der Eigentümerinnen und
Eigentümer von Baulücken. Aufbauend auf den Rückantworten kann für die jeweilige Problemstellung
die geeignete Beratung angeboten werden. Die Befragung sollte durch entsprechende
Öffentlichkeitsarbeit vor und während des Zeitraums der Befragung begleitet werden, um die
Bürgerinnen und Bürger für das Thema Innenentwicklung und Baulandaktivierung zu sensibilisieren
und einen entsprechenden Rücklauf zu generieren.
Flächenhaftes Scanning abschließen
Das Scanning – die straßenblockweise Ermittlung von Nachverdichtungspotentialen - im gesamten
Stadtgebiet wird kontinuierlich weitergeführt und voraussichtlich Ende 2019 abgeschlossen. Im
Rahmen dieser Ermittlung erfolgt auch die Erfassung der in Ds.-Nr. 1713150EB5 angesprochenen
Flächen („große städtische und nichtstädtische Grundstücke, die derzeit als Parkplätze genutzt
werden, sowie große eingeschossige Gebäude (z.B. Supermärkte)“). Bisher wurden im Rahmen des
Scannings rd. 40 Parkplatz- und Supermarktflächen ermittelt, die ggfls. überbaut werden könnten.
Insgesamt wurden bisher im Rahmen des Scannings rd. 1.200 Flächen, welche
Nachverdichtungspotentiale aufweisen, angelegt.
Akzeptanz Innenentwicklung erhöhen
Die aktuelle Notwendigkeit von mehr Wohnungsbau in Bonn ist unbestritten. Doch häufig fehlt in den
Ortsteilen und Quartieren, in denen der notwendige neue Wohnungsbau stattfindet, die Akzeptanz für
neue Projekte. Konflikte verzögern oder verhindern gar die Realisierung von neuen Wohnprojekten.
Konflikte sind vorgezeichnet, wenn Nachbarn und Bürger konkrete Auswirkungen auf ihre Wohnqualität
befürchten, zum Beispiel durch Bauarbeiten, Verlust an Grünflächen, Verschattung, wegfallende
Parkplätze, veränderte Nachbarschaften oder gar Angst vor Verdrängung. Im Rahmen von
Wohnungsbauprojekten in Bonn, bei denen eine relativ große Anzahl von Wohneinheiten entsteht und
bei denen ein Bebauungsplanverfahren notwendig ist, bestehen bereits eingeübte und erfolgreiche
Beteiligungsverfahren. Weitere Anforderungen zur Bürgerbeteiligung in Bonn ergeben sich aus den
„Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn“. Durch diese bereits eingeübte Praxis kann die Akzeptanz von
Wohnungsneubau in Bonn oftmals stark verbessert werden, wie das Beispiel der „Südstadtgärten“
zeigt; ein Wohnungsneubauprojekt, welches als erfolgreiches Praxisbeispiel für die Regionalkonferenz
in der Reihe „Akzeptanz für mehr Wohnungsneubau“ des für Städtebau zuständigen
Bundesministeriums ausgewählt wurde.
Eine weitere Möglichkeit die Akzeptanz der Innenentwicklung zu erhöhen und einen möglichst
transparenten Entscheidungsprozess zu fördern, könnte die Entwicklung von Kriterien darstellen,
welche zur Beurteilung von Vor- und Nachteilen bei konkreten Vorhaben der Innenentwicklung
herangezogen werden könnten. Erfahrungen aus anderen Städten wie z.B. Tübingen zeigen, dassSeite 8 von 25

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durch eine systematische und transparente Bewertung der Vorhaben der Innenentwicklung die
Diskussion versachlicht und unvoreingenommener geführt werden kann und die Akzeptanz von
Innenentwicklungsmaßnahmen bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern erhöht wird. Die
Anwendung der Kriterien von Vorhaben der Innenentwicklung könnte dann z.B. im Rahmen von
Zielbeschlüssen erfolgen. Die Erarbeitung der Kriterien sollte unter Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger erfolgen.
Bodenpolitik anpassen
Die bisherigen Erkenntnisse aus dem Projekt Baulandaktivierung zeigen auch, dass Bonn
insbesondere nicht über ausreichend eigene Flächen verfügt, mit denen eine nachhaltige
Stadtentwicklungspolitik und soziale Wohnungspolitik betrieben werden könnte. Flächen der Stadt
Bonn, welche im Rahmen der „Überprüfung der Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit“
ermittelt wurden, bieten das Potential für lediglich rd. 280 Wohneinheiten. Ob sich dieses Potential
auch in diesem Umfang aktivieren lässt, werden erst noch die notwendigen Planungsverfahren zeigen.
Insgesamt steht zu befürchten, dass der Stadt Bonn aktuell nicht ausreichend Flächen zur Verfügung
stehen, um z.B. signifikant durch eigene Flächenentwicklungen dem Auslaufen von Belegungsrechten
im Bereich des geförderten Wohnungsbaus gegenzusteuern.
Das oberste Ziel einer Bonner Bodenpolitik sollte es daher sein, mit dem öffentlichen Eigentum an
Grund und Boden sorgsam umzugehen, denn der Boden ist eine entscheidende Stellschraube für eine
gemeinwohlorientierte Zukunftsgestaltung. Eine Vergabe in Erbbaurechten sollte hier ein wichtiges
Element sein, die Schaffung von notwendigem Wohnraum soll und muss aber oberste Priorität sein.
Darüber hinaus sollte zukünftig im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten eine
Bodenbevorratung stattfinden, um die für eine nachhaltige Stadtentwicklung notwendigen Grundstücke
zu erwerben. Hierdurch können neue Gestaltungsspielräume geschaffen werden.
[1] Im Rahmen des Siedlungsflächenmonitorings der Bezirksregierung Köln wurden 2017 für die Stadt
Bonn 90 ha FNP-Reserve W/M festgestellt. Die auf der Grundlage des Landesplanungsgesetzes
gemeinsam mit den Kommunen durchgeführte regelmäßige Datenerhebung ist Basis für die Analyse
der räumlichen Entwicklung und die Ermittlung zukünftiger Flächenbedarfe im Regierungsbezirk Köln.
Die im Rahmen des Konzepts Wohnbaulandaktivierung identifizierten Flächen sind in einem weiteren
Arbeitsschritt mit den FNP-Reserven W/M des Siedlungsflächenmonitorings abzugleichen.
[2] Einzelne der als Potential für Wohnungsbau ermittelten Flächen werden auch im „Fachgutachten
Gewerbe- und Industrieflächen“ (DS-Nr. 1810933) als Potentialflächen für Gewerbe und/oder Industrie
aufgeführt.
[3] Träger des Projekts ist Region Köln/Bonn e.V.; die Stadt Bonn ist dort Mitglied.
[4] Die ausgeschlossene Fläche in Lannesdorf wird aufgrund der als extrem schwierig einzustufenden
Erschließung nicht weiterverfolgt.
[5] Die Ermittlung der möglichen Wohneinheiten je Potentialfläche erfolgt im Projekt
Wohnbaulandaktivierung im Bereich des Geschosswohnungsbaus auf Grundlage einer
angenommenen Dichte (Geschossflächenzahl GFZ) und einem Flächenansatz je Wohneinheit
(Durchschnittsgröße einer „Bonner Wohnung“ lt Zensus 2011), im Bereich des Einfamilienhausbaus
auf Grundlage einer angenommenen Grundstücksgröße von ca. 350 qm. In der Regionalplanung
hingegen werden Wohnungsbaupotentiale in Wohneinheiten/ha berechnet. Der Stadt Bonn wird dabei
von der Bezirksregierung ein Zielwert von 60 Wohneinheiten/ha zugestanden. Legt man den Zielwert
Regionalplanung zugrunde, ergibt sich auf den ermittelten 57 Potentialflächen ein
Wohnungsbaupotential von insgesamt rd. 8.300 Wohneinheiten (Gesamtfläche Potentialflächen rd.
139 ha). Der Zielwert der Regionalplanung hat jedoch bei der wohnbaulichen Entwicklung einzelner
Flächen keine bindende Wirkung und darf unter- oder auch überschritten werden.
[6] Diese Fläche soll für einen möglichen Grundschulstandort Vilich-Müldorf freigehalten werden.
Nichts desto trotz stellt die Fläche ein Wohnbaulandpotential dar.
[7] In Abhängigkeit mit den Aufgaben der zu gründenden Stadtentwicklungsgesellschaft ist diese
Vorgehensweise ggf. zu überdenken bzw. bis zur Klärung der Aufgaben der
Stadtentwicklungsgesellschaft zurück zu stellen.Seite 9 von 25

Seite 10
Anlage/n
1 Übersichtspläne, Liste und Steckbriefe (öffentlich)Seite 10 von 25

Blatt 6
Blatt 5
Blatt 7
Blatt 4
Blatt 3
Blatt 2
ID 18
ID 51
ID 9
ID 1203
ID 69
ID 55
ID 1161
ID 93
ID 405
ID 1196
ID 56
ID 302
ID 1206
ID 20
ID 348
ID 1181
ID 361
ID 63
ID 1163
ID 44
ID 57
ID 67
ID 194
ID 374
ID 17
ID 108
ID 1168
ID 1145
ID 247
ID 1156
ID 316
ID 335
ID 1183
ID 429
ID 318
ID 282
ID 390
ID 1210
ID 1209
ID 1215
ID 520
ID 339
ID 485
ID 385
ID 1152
ID 1158
ID 58
ID 1177
ID 1142
ID 1216
ID 1190
ID 205
ID 1176
ID 327
ID 109
ID 1178
Blatt 1
Datengrundlage:
Geobasisdaten: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen
Daten: © Stadtplanungsamt
0 1 2km
Wohnbaulandaktivierung
Potentielle Wohnbauflächen aus der
"Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit"
(Stand 31.10.2018)
1:76.072,89
Legende
Stadtgrenze
Stadtbezirksgrenzen
Potentielle Wohnbauflächen
Detaillagepläne zu den Flächen
ID 57, 385, 520, 1176, 1178 und 1209Seite 11 von 25

Wohnbaulandaktivierung
Wohnbaulandaktivierung
Potentielle Wohnbauflächen aus der "Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der Verwaltungstätigkeit" (Stand 31.10.2018)
Flächen in städtischem Alleineigentum
ID Bezeichnung Wohneinheiten (WE)
57 Osloer Str. 20
385 Ringstr. 80
520 Peter-Klein-Straße 80
1176 Therese-Giehse-Weg 20
1178 Hummerichs Bitze 20
1209 Wilhelm-Flohe-Straße 60
Weitere Flächen in Alleineigentum
ID Bezeichnung Wohneinheiten (WE)
17 Im Brandengarten 50
58 Kaiser-Karl-Ring 40
108 Gudenauer Weg 70
109 Nietzschestraße 80
194 Franzstraße 40
390 Heideweg 20
1158 Herpenstraße 80
1206 Römerstr. 300
1215 Schopenhauerstraße 120
1216 Philosophenring 80
Flächen mit 2 Eigentümern
ID Bezeichnung Wohneinheiten (WE)
93 Kölnstraße 160
205 Platanenweg 75
247 Arminiusstr. 40
1142 Viktoriadreieck 70
1177 Mendener Weg 15
Flächen im Streubesitz (Ranking erforderlich)
ID Bezeichnung Wohneinheiten (WE)
9 Auf dem Hügel vorbehaltlich Ranking
18 Lengsdorf-Süd vorbehaltlich Ranking
20 Rheinweg vorbehaltlich Ranking
44 Hangstraße vorbehaltlich Ranking
51 Am Petrusacker vorbehaltlich Ranking
55 Lenaustr. vorbehaltlich Ranking
56 Auf dem Tonnenpfad vorbehaltlich Ranking
63 Röhfeldstraße vorbehaltlich Ranking
67 Frankenweg vorbehaltlich Ranking
69 Am Bruch II vorbehaltlich Ranking
282 In der Kumme vorbehaltlich Ranking
302 In der Persch vorbehaltlich Ranking
316 Im Bungert vorbehaltlich Ranking
318 Meerhausener Straße vorbehaltlich Ranking
327 Kommentalweg vorbehaltlich Ranking
335 Himmerichsweg vorbehaltlich Ranking
339 Erlenweg vorbehaltlich Ranking
348 Löwenburgstraße vorbehaltlich Ranking
361 Aurelianastr. vorbehaltlich Ranking
374 Klosterbergstraße vorbehaltlich Ranking
405 Dornheckenstr. vorbehaltlich Ranking
429 Carl-Justi-Str. vorbehaltlich Ranking
485 Am Burggraben vorbehaltlich Ranking
1145 Meßdorfer Str. vorbehaltlich Ranking
1152 Kessenicher Str. vorbehaltlich Ranking
1156 Im Thelenpfand vorbehaltlich Ranking
1161 An der Dransdorfer Burg vorbehaltlich Ranking
1163 Max-Braubach-Straße vorbehaltlich Ranking
1168 Hospitalweg vorbehaltlich Ranking
1181 Schnufertsberg vorbehaltlich Ranking
1183 An der Pfaffenmütze vorbehaltlich Ranking
1190 Ermlandstraße vorbehaltlich Ranking
1196 Trierer Straße vorbehaltlich Ranking
1203 Mehlbergweg vorbehaltlich Ranking
1210 Hausdorffstr. / Eduard-Otto- vorbehaltlich RankingSeite 12 von 25

Blatt
Datengrundlage:
Geobasisdaten: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen
Daten: © Stadtplanungsamt Legende
Potentielle Wohnbauflächen0 50 100
m
Wohnbaulandaktivierung - Potentielle Wohnbaufläche aus der
"Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit"
(Stand 31.10.2018)
1:2.000
ID 57, Osloer Straße
Legende
Stadtgrenze
Stadtbezirksgrenzen
Detaillageplan
Potentielle Wohnbaufläche
3Seite 13 von 25

Baulandaktivierung: Steckbrief Potenzialfläche ID 57„Osloer Straße“
Angaben zur Fläche
Nr./ID 57
Stadtbezirk, Ortsteil Bonn, Auerberg
Eigentümer Stadt Bonn
Bestehendes Planungsrecht B-Plan Nr. 7525-49: „Private Grünfläche -
Dauerkleingärten und Öffentliche
Grünfläche - Parkanlage“
Derzeitige Nutzung Brachfläche
Aktuelle DS-Nr.: 1611693ST3; 1811628
Geschätztes Potenzial/Restriktionen
Wohneinheiten 20
Äußere Erschließung Osloer oder Kopenhagener Straße
Natur- und Landschaftsschutz Umfangreicher Baum- und Gehölzbestand
mit offenen Bereichen. Wertvolles
Trittsteinbiotop mit besonderer Bedeutung
für den Arten- und Biotopschutz. Fläche mit
naturschutzfachlicher Schutzwürdigkeit und
mittlerer Bedeutung für Natur und
Landschaft sowie Empfindlichkeit
gegenüber Eingriffen. Inanspruchnahme
würde zu Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft führen. Bebauung kann nur mit
Rücksicht auf naturschutzfachlich
hochwertige und schutzwürdige Bereiche
erfolgen.
Integriertes Freiraumsystem IFS Kernbereich
Klima Entwicklung mit optimierenden Maßnahmen
vertretbar
Altlasten keine
Boden Schutzwürdige Böden mit regional hoher
Fruchtbarkeit
Immissionen (Lärm, Geruch,
Erschütterungen)
Sportplatz Graurheindorf
Hochwasser/Gewässer Nordost-Rand der Fläche ist
Hochwasserrisikogebiet (HQ extrem)Seite 14 von 25

Anmerkungen Fläche im IEK Bonn-Auerberg zur
„Ergänzung des Wohnraumangebotes für
besondere Zielgruppen“ vorgeschlagenSeite 15 von 25

Blatt
Datengrundlage:
Geobasisdaten: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen
Daten: © Stadtplanungsamt Legende
Potentielle Wohnbauflächen0 50 100
m
Wohnbaulandaktivierung - Potentielle Wohnbaufläche aus der
"Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit"
(Stand 31.10.2018)
1:2.000
ID 385, Ringstr.
Legende
Stadtgrenze
Stadtbezirksgrenzen
Detaillageplan
Potentielle Wohnbaufläche
7Seite 16 von 25

Baulandaktivierung: Steckbrief Potenzialfläche ID 385„Ringstraße“
Angaben zur Fläche
Nr./ID 385
Stadtbezirk, Ortsteil Beuel, Beuel-Mitte
Eigentümer Stadt Bonn
Bestehendes Planungsrecht B-Plan Nr. 7922-24: „Öffentliche Grünfläche
– Parkanlage und Spielplatz“
Derzeitige Nutzung Garten
Aktuelle DS-Nr.: keine
Geschätztes Potenzial/Restriktionen
Wohneinheiten 80
Äußere Erschließung Ringstraße, Rilkestraße, Johannesstraße
Natur- und Landschaftsschutz Strukturreicher Gehölz-/ Baumbestand mit
offenen Bereichen im Plangebiet.
Wertvolles Trittsteinbiotop mit besonderer
Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz.
Fläche mit relativ geringer Bedeutung für
Natur und Landschaft und Empfindlichkeit
gegenüber Eingriffen. Flächen ohne
schwerwiegende naturschutzfachliche
Restriktionen.
Integriertes Freiraumsystem IFS Keine Aussage im IFS
Klima Entwicklung mit optimierenden Maßnahmen
vertretbar
Altlasten keine
Boden Schutzwürdige Böden mit regional hoher
Fruchtbarkeit
Immissionen (Lärm, Geruch,
Erschütterungen)
keine
Hochwasser/Gewässer Lage vollständig im
Überschwemmungsgebiet Rhein, aber kein
Planungsverbot gem. WHG (Gebiet gem. §
30 BauGB)
Anmerkungen Im Randbereich der Fläche liegt auf einer
Länge von 4 m ein Kanal DN400Seite 17 von 25

Blatt
Datengrundlage:
Geobasisdaten: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen
Daten: © Stadtplanungsamt Legende
Potentielle Wohnbauflächen0 50 100
m
Wohnbaulandaktivierung - Potentielle Wohnbaufläche aus der
"Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit"
(Stand 31.10.2018)
1:2.000
ID 520, Peter-Klein-Straße
Legende
Stadtgrenze
Stadtbezirksgrenzen
Detaillageplan
Potentielle Wohnbaufläche
2Seite 18 von 25

Baulandaktivierung: Steckbrief Potenzialfläche ID 520„Peter-Klein-Straße“
Angaben zur Fläche
Nr./ID 520
Stadtbezirk, Ortsteil Bonn, Buschdorf
Eigentümer Stadt Bonn
Bestehendes Planungsrecht B-Plan Nr. 7425-15: „Mischgebiet mit
Ausschluss allgemeines Wohnen“
Derzeitige Nutzung Aktuell Schulcontainer, ansonsten
Brachfläche
Aktuelle DS-Nr.: 1410900; 1612505
Geschätztes Potenzial/Restriktionen
Wohneinheiten 80
Äußere Erschließung Peter-Klein-Straße
Natur- und Landschaftsschutz Fläche mit umfangreichem Gehölz-/
Baumbestand. Wertvolles Trittsteinbiotop
mit besonderer Bedeutung für den Arten-
und Biotopschutz. Fläche mit
naturschutzfachlicher Schutzwürdigkeit und
mittlerer Bedeutung für Natur und
Landschaft sowie Empfindlichkeit
gegenüber Eingriffen. Inanspruchnahme
würde zu Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft führen. Bebauung kann nur mit
Rücksicht auf naturschutzfachlich
hochwertige und schutzwürdige Bereiche
erfolgen.
Integriertes Freiraumsystem IFS Zielkonzept „Bauliche Nutzung“
Klima Entwicklung mit optimierenden Maßnahmen
vertretbar
Altlasten keine
Boden Schutzwürdige Böden mit regional hoher
Fruchtbarkeit
Immissionen (Lärm, Geruch,
Erschütterungen)
Verkehrslärm Schlesienstraße,
Gewerbelärm Gewerbepark Buschdorf
Hochwasser/Gewässer keine
Anmerkungen keineSeite 19 von 25

Blatt
Datengrundlage:
Geobasisdaten: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen
Daten: © Stadtplanungsamt Legende
Potentielle Wohnbauflächen0 50 100
m
Wohnbaulandaktivierung - Potentielle Wohnbaufläche aus der
"Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit"
(Stand 31.10.2018)
1:2.000
ID 1176, Therese-Giehse-Weg
Legende
Stadtgrenze
Stadtbezirksgrenzen
Detaillageplan
Potentielle Wohnbaufläche
5Seite 20 von 25

Baulandaktivierung: Steckbrief Potenzialfläche ID 1176„Therese-Giese-Weg“
Angaben zur Fläche
Nr./ID 1176
Stadtbezirk, Ortsteil Beuel, Vilich-Müldorf
Eigentümer Stadt Bonn (NRW Urban)
Bestehendes Planungsrecht B-Plan Nr. 8125-11: „Gemeinbedarf -
Schule“
Derzeitige Nutzung Brachfläche, Gemeinschaftsgarten
Aktuelle DS-Nr.: 1513361
Geschätztes Potenzial/Restriktionen
Wohneinheiten 20
Äußere Erschließung Therese-Giese-Weg, Nelly-Sachs-Weg
Natur- und Landschaftsschutz Gehölz-/ Baumbestand, Offenland,
Teilbereich ehemalige Streuobstwiese
1956-72. Fläche mit relativ geringer
Bedeutung für Natur und Landschaft und
Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen.
Flächen ohne schwerwiegende
naturschutzfachliche Restriktionen.
Integriertes Freiraumsystem IFS keine Aussagen
Klima Entwicklung mit optimierenden Maßnahmen
vertretbar
Altlasten keine
Boden Schutzwürdige Böden mit regional hoher
Fruchtbarkeit
Immissionen (Lärm, Geruch,
Erschütterungen)
keine
Hochwasser/Gewässer keine
Anmerkungen Fläche soll bisher für möglichen
Schulstandort erhalten bleiben.Seite 21 von 25

Blatt
Datengrundlage:
Geobasisdaten: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen
Daten: © Stadtplanungsamt Legende
Potentielle Wohnbauflächen0 50 100
m
Wohnbaulandaktivierung - Potentielle Wohnbaufläche aus der
"Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit"
(Stand 31.10.2018)
1:2.000
ID 1178, Hummerichs Bitze
Legende
Stadtgrenze
Stadtbezirksgrenzen
Detaillageplan
Potentielle Wohnbaufläche
4Seite 22 von 25

Baulandaktivierung: Steckbrief Potenzialfläche ID 1178„Hummerichs Bitze“
Angaben zur Fläche
Nr./ID 1176
Stadtbezirk, Ortsteil Beuel, Vilich-Müldorf
Eigentümer Stadt Bonn
Bestehendes Planungsrecht B-Plan Nr. 8125-11: „Öffentliche Grünfläche
- Friedhof“
Derzeitige Nutzung Brachfläche, Weide
Aktuelle DS-Nr.: keine
Geschätztes Potenzial/Restriktionen
Wohneinheiten 20
Äußere Erschließung Mendener Weg, Hummerichs Bitze
Natur- und Landschaftsschutz Offenland, randlicher Gehölz-/
Baumbestand. Fläche mit relativ geringer
Bedeutung für Natur und Landschaft und
Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen.
Flächen ohne schwerwiegende
naturschutzfachliche Restriktionen.
Integriertes Freiraumsystem IFS Kernbereich
Klima Keine
Altlasten Keine
Boden Schutzwürdige Böden mit regional hoher
Fruchtbarkeit
Immissionen (Lärm, Geruch,
Erschütterungen)
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin;
Bolzplatz Bundesgrenzschutzstraße
Hochwasser/Gewässer keine
Anmerkungen Der Friedhof Vilich-Müldorf wird nicht über
die derzeit ausgebauten Flächen hinaus
erweitert (vgl. Friedhofskonzept)Seite 23 von 25

Blatt
Datengrundlage:
Geobasisdaten: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen
Daten: © Stadtplanungsamt Legende
Potentielle Wohnbauflächen0 50 100
m
Wohnbaulandaktivierung - Potentielle Wohnbaufläche aus der
"Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit"
(Stand 31.10.2018)
1:2.000
ID 1209, Wilhelm-Flohe-Straße
Legende
Stadtgrenze
Stadtbezirksgrenzen
Detaillageplan
Potentielle Wohnbaufläche
6Seite 24 von 25

Baulandaktivierung: Steckbrief Potenzialfläche ID 1209„Wilhelm-Flohe-Straße“
Angaben zur Fläche
Nr./ID 1209
Stadtbezirk, Ortsteil Beuel, Pützchen/Bechlinghoven
Eigentümer Stadt Bonn
Bestehendes Planungsrecht B-Plan Nr. 8124-19: „Öffentliche Grünfläche
- Friedhof“ und B-Plan Nr. 8124-2:
„Gemeinbedarf - Schule“
Derzeitige Nutzung Brachfläche, Grünfläche
Aktuelle DS-Nr.: keine
Geschätztes Potenzial/Restriktionen
Wohneinheiten 60
Äußere Erschließung Wilhelm-Flohe-Straße
Natur- und Landschaftsschutz Gehölz-/ Baumbestand, Offenland. Fläche
mit relativ geringer Bedeutung für Natur und
Landschaft und Empfindlichkeit gegenüber
Eingriffen. Flächen ohne schwerwiegende
naturschutzfachliche Restriktionen.
Integriertes Freiraumsystem IFS Kernbereich
Klima Entwicklung mit optimierenden Maßnahmen
vertretbar
Altlasten Geringflächig von der Altablagerung 8024-
006 (Deponie) betroffen
Boden Schutzwürdige Böden mit regional hoher
Fruchtbarkeit
Immissionen (Lärm, Geruch,
Erschütterungen)
Verkehrslärm Siegburger Straße
Hochwasser/Gewässer keine
AnmerkungenSeite 25 von 25

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 21:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de