190347 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag : Abänderung der Beleuchtung im Bereich des Schulhofes und Durchgangsweges der Burgschule - Ergänzung zu Drucksachen-Nr. 1910125
Kerndaten
- Nummer
- 190347
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 01.06.2023
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.425 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190347 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 30.09.2019 Bürgerantrag : Abänderung der Beleuchtung im Bereich des Schulhofes und Durchgangsweges der Burgschule - Ergänzung zu Drucksachen-Nr. 1910125 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung Der Antrag thematisiert erneut die Beleuchtung im Bereich des Schulhofes der Burgschule und steht in Bezug zu dem unter DS 191025 geführten, bereits ab- geschlossenen Bürgerantrag. Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online. Anlage/n 1 Bürgerantrag vom 30.09.2019 (öffentlich) 2 Bürgerantrag vom 30.09.2019 komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 30.09.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Abänderung der Beleuchtung im Bereich des Schulhofes und Durchgangsweges der Burgschule - Ergänzung zu Drucksachen-Nr 1910125 Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 Ru7gy7fE 30.09.19 16:45Seite 2 von 3 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis meines Bürgerantrages vom 14.12.2018 und zugehöriger Drucksachen-Nr. 1910125 wurde erfolgreich eine (1) von 7 Lampen im Bereich des Schulhofs so abgeändert das zumindest von dieser Leuchte keine größere Blendwirkung mehr ausgeht. Da aber alle weiteren Lampen nach wie vor nicht nach oben hin abgeschirmt sind, besteht die erhebliche Blendung auf unserem Balkon sowie in den Wohnräumen nach wie vor. Ich beantrage hiermit alle Lampen auf dem Schulhof bzw. dem Durchgangsweg der Burgschule gemäß DIN EN 13 201 (entsprechend der einen Leuchte) kurzfristig abzuändern, so dass die Beleuchtung den gesetzlichen Anforderung aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) entspricht. Diese Änderung sollte gemäß Rund Erlass 7129 des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (Land NRW), sowie des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, bereits beim Austausch der Leuchtmittel berücksichtigt worden sein. Vielen Dank für die Berücksichtigung unseres Antrags. Mit freundlichem Gruß, Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de