190345-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag : Öffnung der schrägen Parkmöglichkeiten auf der Ludwig-Erhard-Allee Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 190345-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190345-1 ST Bürgerantrag : Öffnung der schrägen Parkmöglichkeiten auf der Ludwig-Erhard-Allee Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Erholungssuchenden, die das Rheinauengelände nutzen möchten, steht grundsätzlich der Parkplatz hinter der Hauptzufahrt über den Herbert-Wehner- Platz zur Verfügung. Die sogenannte Schrägparkregelung wird regelmäßig angeordnet, um ausnahmsweise das hohe Fahrzeugaufkommen anlässlich größerer Veranstaltungen aufnehmen zu können. Zudem werden die Veranstaltungen durch Beschilderungs- und Sperrmaßnahmen sowie zusätzlichen Personaleinsatz begleitet. Die Ludwig-Erhard-Allee und die sich anschließende MUK-Strecke sind eine wichtige Nord-Süd-Achse Bonns, über die zahlreiche Wohnorte erschlossen werden. Entsprechend hoch ist die Strecke frequentiert. Das generelle Zulassen des sogenannten Schrägparkens an sonnigen Tagen würde ein erhebliches Gefährdungspotenzial mit sich bringen, das geeignet wäre, das tägliche Verkehrsgeschehen deutlich zu beeinträchtigen, z. B. durch rückwärts ausparkende Fahrzeuge. Darüber hinaus müssten jeweils zusätzliche Überwachungskräfte bereitgestellt werden. Schließlich wäre es personell nicht leistbar, die vorhandenen Klappschilder je nach Wetterlage auf- bzw. zuzuklappen. Daher empfiehlt die Verwaltung dem Bürgerantrag nicht zu entsprechen und dem Antragsteller eine Nachricht im Sinne dieser Stellungnahme zukommen zu lassen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n Keine Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. ISeite 1 von 1
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