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190344-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fortschreibung Nahverkehrsplan - Weiterentwicklung des Stadtbahnangebots ab 2023; DS 1912476NV9

Nummer
190344-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 04.02.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190344 Fortschreibung Nahverkehrsplan - Weiterentwicklung des Stadtbahnangebots ab 2023; DS 1912476NV9

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190344-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Fortschreibung Nahverkehrsplan -
Weiterentwicklung des Stadtbahnangebots ab
2023; DS 1912476NV9
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.02.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt in Abstimmung mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-
GmbH zu der Großen Anfrage DS 190344 wie folgt Stellung:
1. Welcher Betrag wird voraussichtlich für die Beschaffung der 22 sowie
der 4 optionalen Stadtbahnfahrzeuge fällig werden und zu welchem
Zeitpunkt ist die Auftragserteilung durch die Stadtwerke geplant?
Aufgrund vergleichbarer Ausschreibungsergebnisse muss aus heutiger Sicht
von einem Kaufpreis pro Bahn in Höhe von 3,5 bis 4 Mio. Euro ausgegangen
werden. Der tatsächliche Preis kann jedoch erst durch eine entsprechende
Ausschreibung auf Basis der genauen technischen Spezifikationen ermittelt
werden.
2. Auf welche Höhe werden sich voraussichtlich die Gesamtkosten für
das vom Rat am 26.09.2019 beschlossene Stadtbahnangebot ab 2023
(DS 1912476) belaufen?
Die Kostenprognose wurde in der Vorlage „Fortschreibung Nahverkehrsplan –
Weiterentwicklung des Stadtbahnangebots ab 2023“ unter dem Absatz
„Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Bonn“ dargestellt. Hieran hat sich aus
heutiger Sicht nichts geändert.
3. Liegen den Stadtwerken erste Schätzungen vor, in welchem
finanziellen Umfang die Beschaffung der 22 bzw. 26 Fahrzeuge sowie
das Stadtbahnangebot ab 2023 das Konzernergebnis der SWB
ungeachtet möglicher Refinanzierungsmöglichkeiten belasten werden
und wenn ja, wie lauten diese im Einzelnen?
Die finanziellen Auswirkungen für das vom Rat am 26.09.2019 beschlossene
Stadtbahnangebot auf das SWB-Konzernergebnis werden im Wirtschaftsplan
2020 der Stadtwerke Bonn GmbH im Rahmen der mittelfristigen FinanzplanungSeite 1 von 2

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abgebildet. Der Wirtschaftsplan 2020 der Stadtwerke Bonn GmbH wird den
zuständigen Gremien zur Beratung vorgelegt.
4. Welche Auswirkungen sind durch die beabsichtigten Beschaffungen
und die Ausdehnung des ÖPNV-Angebotes für den städtischen
Haushalt in welchen Haushaltsjahren zu erwarten?
Aus dem Wirtschaftsplan der SWB ist ersichtlich, dass die erwarteten
Gewinnabführungen, die in der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes
in 2014 aufgenommen und bisher unverändert fortgeschrieben wurden, nicht in
der geplanten Höhe umsetzbar sind. Im Rahmen der halbjährlichen
Berichterstattung an die Kommunalaufsicht (nächster Termin ist der 01.02.2020
für das zweite Halbjahr 2019) wird dieser Punkt aufgenommen. Derzeit
erarbeitet eine Konzernarbeitsgruppe entsprechend dem Ratsauftrag vom
26.09.2019 (vgl. DS-Nr. 1912476EB7) Maßnahmen
zur Geschäftsfeldentwicklung des Konzerns Stadt, um kurz- mittel und
langfristig Konsolidierungsmöglichkeiten darzustellen. Sobald die konkreten
Auswirkungen auf das Ergebnis der SWB vorliegen ist zu prüfen, ob die im
Haushaltssicherungskonzept der Bundesstadt Bonn vorgesehene Maßnahme
‚k148-Beteiligungserträge SWB‘ weiterhin umgesetzt werden kann oder ob
diese gestrichen bzw. reduziert werden muss. Die Verwaltung beginnt im
Januar 2020 mit den Anmeldungen zum nächsten Doppelhaushalt 2021/2022,
der mittelfristigen Finanzplanung sowie der 3. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes. Bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes
werden alle bestehenden HSK-Maßnahmen auf ihre Umsetzung geprüft. Sollte
eine HSK-Maßnahme nicht mehr umsetzbar sein, so wird geprüft, wie die
Kompensation erfolgen kann, da der Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2021
zwingend erreicht werden muss.
5. Ist die Bezirksregierung Köln über die beabsichtigten Beschaffungen
und Angebotserweiterungen sowie deren mögliche Auswirkungen auf
den Haushalt bzw. auf die Einhaltung des
Haushaltssicherungskonzepts einbezogen worden und wenn ja, wie
lautete die Stellungnahme der Kommunalaufsicht?
Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln wurde bisher nicht über die
Angebotserweiterungen und die möglichen Auswirkungen auf den Haushalt
informiert, da die konkreten Auswirkungen auf das Konzernergebnis der SWB
bisher in der Höhe noch nicht feststanden. Wie bereits in Punkt 4 beschrieben
erfolgt die nächste Berichterstattung zur Umsetzung des HSK.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de