190344-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fortschreibung Nahverkehrsplan - Weiterentwicklung des Stadtbahnangebots ab 2023; DS 1912476NV9
Kerndaten
- Nummer
- 190344-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190344-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Fortschreibung Nahverkehrsplan - Weiterentwicklung des Stadtbahnangebots ab 2023; DS 1912476NV9 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.02.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt in Abstimmung mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs- GmbH zu der Großen Anfrage DS 190344 wie folgt Stellung: 1. Welcher Betrag wird voraussichtlich für die Beschaffung der 22 sowie der 4 optionalen Stadtbahnfahrzeuge fällig werden und zu welchem Zeitpunkt ist die Auftragserteilung durch die Stadtwerke geplant? Aufgrund vergleichbarer Ausschreibungsergebnisse muss aus heutiger Sicht von einem Kaufpreis pro Bahn in Höhe von 3,5 bis 4 Mio. Euro ausgegangen werden. Der tatsächliche Preis kann jedoch erst durch eine entsprechende Ausschreibung auf Basis der genauen technischen Spezifikationen ermittelt werden. 2. Auf welche Höhe werden sich voraussichtlich die Gesamtkosten für das vom Rat am 26.09.2019 beschlossene Stadtbahnangebot ab 2023 (DS 1912476) belaufen? Die Kostenprognose wurde in der Vorlage „Fortschreibung Nahverkehrsplan – Weiterentwicklung des Stadtbahnangebots ab 2023“ unter dem Absatz „Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Bonn“ dargestellt. Hieran hat sich aus heutiger Sicht nichts geändert. 3. Liegen den Stadtwerken erste Schätzungen vor, in welchem finanziellen Umfang die Beschaffung der 22 bzw. 26 Fahrzeuge sowie das Stadtbahnangebot ab 2023 das Konzernergebnis der SWB ungeachtet möglicher Refinanzierungsmöglichkeiten belasten werden und wenn ja, wie lauten diese im Einzelnen? Die finanziellen Auswirkungen für das vom Rat am 26.09.2019 beschlossene Stadtbahnangebot auf das SWB-Konzernergebnis werden im Wirtschaftsplan 2020 der Stadtwerke Bonn GmbH im Rahmen der mittelfristigen FinanzplanungSeite 1 von 2 Seite 2 abgebildet. Der Wirtschaftsplan 2020 der Stadtwerke Bonn GmbH wird den zuständigen Gremien zur Beratung vorgelegt. 4. Welche Auswirkungen sind durch die beabsichtigten Beschaffungen und die Ausdehnung des ÖPNV-Angebotes für den städtischen Haushalt in welchen Haushaltsjahren zu erwarten? Aus dem Wirtschaftsplan der SWB ist ersichtlich, dass die erwarteten Gewinnabführungen, die in der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes in 2014 aufgenommen und bisher unverändert fortgeschrieben wurden, nicht in der geplanten Höhe umsetzbar sind. Im Rahmen der halbjährlichen Berichterstattung an die Kommunalaufsicht (nächster Termin ist der 01.02.2020 für das zweite Halbjahr 2019) wird dieser Punkt aufgenommen. Derzeit erarbeitet eine Konzernarbeitsgruppe entsprechend dem Ratsauftrag vom 26.09.2019 (vgl. DS-Nr. 1912476EB7) Maßnahmen zur Geschäftsfeldentwicklung des Konzerns Stadt, um kurz- mittel und langfristig Konsolidierungsmöglichkeiten darzustellen. Sobald die konkreten Auswirkungen auf das Ergebnis der SWB vorliegen ist zu prüfen, ob die im Haushaltssicherungskonzept der Bundesstadt Bonn vorgesehene Maßnahme ‚k148-Beteiligungserträge SWB‘ weiterhin umgesetzt werden kann oder ob diese gestrichen bzw. reduziert werden muss. Die Verwaltung beginnt im Januar 2020 mit den Anmeldungen zum nächsten Doppelhaushalt 2021/2022, der mittelfristigen Finanzplanung sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes. Bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes werden alle bestehenden HSK-Maßnahmen auf ihre Umsetzung geprüft. Sollte eine HSK-Maßnahme nicht mehr umsetzbar sein, so wird geprüft, wie die Kompensation erfolgen kann, da der Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2021 zwingend erreicht werden muss. 5. Ist die Bezirksregierung Köln über die beabsichtigten Beschaffungen und Angebotserweiterungen sowie deren mögliche Auswirkungen auf den Haushalt bzw. auf die Einhaltung des Haushaltssicherungskonzepts einbezogen worden und wenn ja, wie lautete die Stellungnahme der Kommunalaufsicht? Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln wurde bisher nicht über die Angebotserweiterungen und die möglichen Auswirkungen auf den Haushalt informiert, da die konkreten Auswirkungen auf das Konzernergebnis der SWB bisher in der Höhe noch nicht feststanden. Wie bereits in Punkt 4 beschrieben erfolgt die nächste Berichterstattung zur Umsetzung des HSK. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de