190343-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag : Verkehrssituation Nachtigallenweg
Kerndaten
- Nummer
- 190343-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190343-2 ST Bürgerantrag : Verkehrssituation Nachtigallenweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Aufgrund der Beschreibung wird davon ausgegangen, dass die Einmündung direkt bei der Realschule gemeint ist. Wegen der im Bürgerantrag beschriebenen Verkehrssituation sowie auch wegen der dort angesiedelten Schule ist auf der Robert-Koch-Straße im angesprochenen Bereich bereits Tempo 30 angeordnet. Im Hinblick auf die Verkehrsbedeutung der Robert-Koch-Straße als Hauptzubringer zum Ortsteil Venusberg mit dem dortigen Universitätsklinikum Bonn ist eine geänderte Vorfahrtsregelung zugunsten des Nachtigallenwegs nicht zu befürworten. Zum angesprochenen Spiegel gilt grundsätzlich, dass seitens der Bundesstadt Bonn keine Verkehrsspiegel aufgestellt werden, da diese weder zu den Verkehrszeichen im Sinne des § 39 StVO, noch zu den Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 43 StVO zählen. Zu 2. Hierzu sind verschiedene Aspekte zu betrachten: Gegen eine zusätzliche Beleuchtung des Nachtigallenwegs und die Asphaltierung des Bodelschwinghwegs sprechen naturschutzfachliche Ziele. Die genannten Abschnitte des Nachtigallen- und Bodelschwinghwegs liegen im Landschaftsschutzgebiet „Freiräume um Lengsdorf, Ippendorf und Venusberg“. Der Landschaftsplan Kottenforst der Stadt Bonn sieht als landschafts- planerisches Ziel eine „Anreicherung bzw. ökologische Aufwertung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ vor. Dementsprechend beinhalten die Festsetzungen des Landschaftsplans auch das Verbot, in Landschaftsschutz- gebieten „Straßen, Wege, [...] zu errichten oder zu ändern“. Aus verkehrsplanerischer Sicht sind der Nachtigallenweg und der Bodelschwinghweg eine Radverkehrsverbindung zum und vom Venusberg mit Ausbaupotential. Die Wegeverbindungen sind auch ein Arbeitsthema der Veranstaltungsreihe „Runder Tisch Venusberg“. Eine Beleuchtung der Wegeverbindung würde zwar die Attraktivität verbessern, erscheint aber aufgrund der heutigen Beleuchtungstechnik der meisten Fahrräder auch als nicht zwingend erforderlich. Aus artenschutzrechtlicher Sicht ist sowohl eine intensivere Nutzung der Wegstrecken als auch ein Ausbau der Beleuchtung kritisch zu sehen. Der Nachtigallenweg und sein Umfeld stellen einen Wanderkorridor von Amphibien dar, die bei einer Zunahme des Radverkehrs einer erhöhten Gefährdung Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 2 Seite 2 unterliegen würden. Zudem kann künstliche Beleuchtung negative Auswirkungen auf Tiere haben. Die Errichtung der beantragten Beleuchtung sollte daher nach Abwägung der Verwaltung abgelehnt werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Dieses Votum schließt das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren ab. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de