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190343-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Verkehrssituation Nachtigallenweg

Nummer
190343-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 190343 Bürgerantrag : Verkehrssituation Nachtigallenweg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190343-2 ST
Bürgerantrag : Verkehrssituation Nachtigallenweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.
Aufgrund der Beschreibung wird davon ausgegangen, dass die Einmündung
direkt bei der Realschule gemeint ist.
Wegen der im Bürgerantrag beschriebenen Verkehrssituation sowie auch
wegen der dort angesiedelten Schule ist auf der Robert-Koch-Straße im
angesprochenen Bereich bereits Tempo 30 angeordnet. Im Hinblick auf die
Verkehrsbedeutung der Robert-Koch-Straße als Hauptzubringer zum Ortsteil
Venusberg mit dem dortigen Universitätsklinikum Bonn ist eine geänderte
Vorfahrtsregelung zugunsten des Nachtigallenwegs nicht zu befürworten.
Zum angesprochenen Spiegel gilt grundsätzlich, dass seitens der Bundesstadt
Bonn keine Verkehrsspiegel aufgestellt werden, da diese weder zu den
Verkehrszeichen im Sinne des § 39 StVO, noch zu den Verkehrseinrichtungen
im Sinne des § 43 StVO zählen.
Zu 2.
Hierzu sind verschiedene Aspekte zu betrachten:
Gegen eine zusätzliche Beleuchtung des Nachtigallenwegs und die
Asphaltierung des Bodelschwinghwegs sprechen naturschutzfachliche Ziele.
Die genannten Abschnitte des Nachtigallen- und Bodelschwinghwegs liegen im
Landschaftsschutzgebiet „Freiräume um Lengsdorf, Ippendorf und Venusberg“.
Der Landschaftsplan Kottenforst der Stadt Bonn sieht als landschafts-
planerisches Ziel eine „Anreicherung bzw. ökologische Aufwertung einer im
ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit
gliedernden und belebenden Elementen“ vor. Dementsprechend beinhalten die
Festsetzungen des Landschaftsplans auch das Verbot, in Landschaftsschutz-
gebieten „Straßen, Wege, [...] zu errichten oder zu ändern“.
Aus verkehrsplanerischer Sicht sind der Nachtigallenweg und der
Bodelschwinghweg eine Radverkehrsverbindung zum und vom Venusberg mit
Ausbaupotential. Die Wegeverbindungen sind auch ein Arbeitsthema der
Veranstaltungsreihe „Runder Tisch Venusberg“. Eine Beleuchtung der
Wegeverbindung würde zwar die Attraktivität verbessern, erscheint aber
aufgrund der heutigen Beleuchtungstechnik der meisten Fahrräder auch als
nicht zwingend erforderlich.
Aus artenschutzrechtlicher Sicht ist sowohl eine intensivere Nutzung der
Wegstrecken als auch ein Ausbau der Beleuchtung kritisch zu sehen. Der
Nachtigallenweg und sein Umfeld stellen einen Wanderkorridor von Amphibien
dar, die bei einer Zunahme des Radverkehrs einer erhöhten Gefährdung
Federführung:
66 Tiefbauamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

Seite 2
unterliegen würden. Zudem kann künstliche Beleuchtung negative
Auswirkungen auf Tiere haben.
Die Errichtung der beantragten Beleuchtung sollte daher nach Abwägung der
Verwaltung abgelehnt werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Dieses Votum
schließt das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren ab.
Anlage/n
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