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190340-2 AA · Änderungsantrag

Bürgerantrag : Thematisierung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt und Einforderung von Maßnahmen Antrag zur Vorlage 190340; Formulierung und Zustellung Eigentümerbrief

Nummer
190340-2 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190340 Bürgerantrag : Thematisierung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt und Einforderung von Maßnahmen

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Änderungsantrag
öffentlich
190340-2 AA
Bürgerantrag : Thematisierung von Verstößen
gegen die Vorgartensatzung in der Bonner
Südstadt und Einforderung von Maßnahmen
Antrag zur Vorlage 190340; Formulierung und
Zustellung Eigentümerbrief
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung erstellt in Kooperation mit der Unteren Denkmalbehörde zunächst ein
Anschreiben an alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Geltungsbereich der
Vorgartensatzung der Süd- und Weststadt,
 in dem sie auf die Geltung der Satzung seit 1980,
 den erwünschten Erhalt der historischen Gestaltung innerhalb weitgehend
denkmalgeschützter Bereiche
 die deshalb geforderte überwiegend gärtnerische Gestaltung und
 den positiven klimatischen Effekt teilbegrünter Straßenzüge
freundlich hinweist und bittet, diese Satzung zu berücksichtigen. Dieses Anschreiben
wird per eingeworfener Hauswurfsendung zugestellt.
Begründung
Unter Berücksichtigung der bei Verabschiedung der Satzung erstellten
Abweichungslisten (siehe in Anlage zu Drs. 1812240ST2) und einer bereits großzügig
ausgelegten Anforderung von mindestens 51% (soweit nicht Zugangsfläche), die
gärtnerisch gestaltet werden sollen, ergeben sich per Augenschein nicht
satzungskonforme Vorgärten in der Niebuhrstraße 27, 41, 45, 55 sowie in der
Arndtstraße 1, 3, 4, 6, 10, 11, 14, 16, 27, 29, 35, 41, 43. Das heißt, diese Adressen sind
entweder damals nicht aufgeführt als abweichend oder aber die Gestaltung weicht in
anderen Teilen als z.B. der vermerkten gepflasterten Zufahrt deutlich ab.
Bei allem Verständnis für gewünschte Abstellflächen von Mülleimern oder Fahrrädern
usw., sollten diese ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten – und sind im
Konkreten allermeist mit einer dennoch 51%igen gärtnerischen Gestaltung vereinbar.
Antragsteller/in:
Hanno von Raußendorf, Holger SchmidtSeite 1 von 2

Seite 2
Da nun aber die Niebuhr- und Arndtstraße eher keine Sonderstellung aufweisen,
vielmehr zu erwarten ist, dass bei genauerer Durchsicht sich in anderen Straßen im
Bereich der Vorgartensatzung ein ganz ähnliches Bild ergibt, sollte zunächst
sinnvollerweise im Gesamtgebiet ein freundlicher, aber eindringlicher Appell verteilt
werden.
Soweit sich für die Verteilung der Hauswurfsendung keine Haushaltsmittel bzw. kein
Personal finden lässt/lassen, bieten die Antragssteller die eigenhändige Verteilung an.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de