190340-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag : Thematisierung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt und Einforderung von Maßnahmen
Kerndaten
- Nummer
- 190340-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190340-1 ST Bürgerantrag : Thematisierung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt und Einforderung von Maßnahmen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Entscheidung Die Verwaltung hatte bereits im Rahmen mehrerer politischer Anfragen (zuletzt DS-Nr. 1811424 und 1812240) darauf hingewiesen, dass die Stadt Bonn belegen muss, dass eine Befestigung bzw. eine nicht den Anforderungen der Satzung entsprechende Vorgartengestaltung zeitlich nach dem Erlass der Satzung erfolgt ist, bevor bauordnungsbehördliche Maßnahmen ergriffen werden können. Im Rahmen der Aufstellung der Vorgartensatzung wurden Vorgartenflächen erfasst, die bereits vor Inkrafttreten der Satzung nicht gärtnerisch gestaltet waren und schon vor Erlass der Vorgartensatzung als Zufahrten oder Stellplätze genutzt wurden bzw. deren Gestaltung nicht den Anforderungen der Satzung entsprechen. Hierunter fallen auch zahlreiche Objekte in der Niebuhrstraße sowie in der Arndtstraße. Beseitigungsmaßnahmen sind hierfür rechtlich nicht durchsetzbar. Kontrollen sieht das allgemeine Bauordnungsrecht und hierauf erlassene Satzungen nicht vor und können auch personell nicht geleistet werden. Eine Kontrolle erfolgt immer anlassbezogen, wobei die Priorität bei den Pflichtaufgaben liegt, insbesondere derer, die der Gefahrenabwehr dienen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Die Antragstellerin wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die aktuelle Sach-und Rechtslage informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n Keine Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de