190337-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Errichtung einer Traglufthalle im Freibad Friesdorf; DS 1710975
Kerndaten
- Nummer
- 190337-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.889 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190337-2 ST Errichtung einer Traglufthalle im Freibad Friesdorf; DS 1710975 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu Frage 1.) Im Juli 2016 wurden der Politik Alternativen zur Errichtung einer Traglufthalle vorgestellt. Eine erste interne, grobe Kostenprognose in 2016 ergab: Variante 1 Miete einer Traglufthalle mit Auf-und Abbau für 4 Jahre Bauantrag, Bodenverankerung 38.000,00 € Miete 48Monate incl. 4xAuf-, und Abbau 470.400,00€ Infrastruktur 100.000,00€ Errichtung einer Heizzentrale 150.000,00€ 758.400,00€ +19% MWST 144.096,00€ 902.496,00€ Variante 2 Kauf einer Traglufthalle mit Auf-und Abbau für 4 Jahre Bauantrag, Bodenverankerung (60x25m) Kaufpreis incl. Aufbau U-Wert=1,2-1,6 445.000,00€ Auf- und Abbau für 4J. (8 mal) 96.000,00€ Infrastruktur 100.000,00€ Errichtung einer Heizzentrale 150.000,00€ 791.000,00€ +19% MWST 150.290,00€ 941.290,00€ Am 30. März 2017 hat der Rat die Umsetzung der Variante 1 beschlossen. Das beauftragte Ingenieurbüro kam am 12. April 2017 zu einer Kostenberechnung in Höhe von 1,190 Mio. Euro netto (1,416 Euro brutto). (Anmerkung: Die in der Stellungnahme der Verwaltung DS-Nr. 1612545ST7 benannten 1,265 Mio. Euro brutto ergaben sich aus der Einholung von Richtpreisangeboten). Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IVSeite 1 von 3 Seite 2 Im Zuge der Umsetzung kam es zu folgenden notwendigen Erweiterungen bzw. Sicherungsmaßnahmen: -Als zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für den Brandfall wurde die Errichtung eines Traversengerüstes notwendig. Dies war eine zusätzliche Forderung der Feuerwehr, um im Brandfall ein Absinken der Außenhülle auf die Wasseroberfläche zu verhindern. Hierzu gehören die Fundamenterstellung mit Tiefbauarbeiten und die Lagercontainer für die Traversengerüste und die Außenhülle. -Zusätzliche Isolierfolie mit Luftpolstern in Form einer zweiten Außenhülle zur Energieeinsparung -Erstellung eines Kabelzugschachtes für die Mediensäule (Telefon, Chlorgasalarmwarnung) -Gestellung Sanitärcontainer in der Schwimmhalle -Erstellung einer Wärmewand für den Winterbetrieb -Änderung des „Löwengangs“ durch Schließen des Umkleidebereichs mit einer Wärmewand für den Winterbetrieb -Statische Berechnung Löwengang und Wärmewand -Mehraufwand für Montagen der Außenhülle aufgrund Belassung des Sprungturms -Rauchschutztüre gemäß Brandschutzanforderung Die Kosten für die aufgelisteten zusätzlichen Maßnahmen belaufen sich auf rd. EUR 367.867,64 brutto und wären unabhängig davon angefallen, ob die Traglufthalle angemietet oder gekauft würde. Die Kostensteigerungen bei der Traglufthalle stehen in keinem Zusammenhang zu der Fragestellung, ob die Konstruktion angemietet oder gekauft wurde. Auf Grundlage des damaligen Erkenntnisstandes war die Entscheidung für eine Anmietung die Richtige. Mit dem Wissen von heute wäre die Kaufoption möglicherweise eine überlegenswerte Alternative. zu Frage 2.) Den ersten Teil der Frage beantwortet die Stadtverwaltung wir folgt: Die Wiederinbetriebnahme des Kurfürstenbades ist nicht vorgesehen. Das Kurfürstenbad wurde im Mai 2016 wegen erheblicher Mängel geschlossen. Der Rat der Stadt Bonn hat am 22. September 2016 den Beschluss gefasst, dass das Kurfürstenbad dauerhaft geschlossen bleiben soll (DS: 1612544). 2017 wurde dieser Ratsbeschluss durch einen Bürgerentscheid bekräftigt.Seite 2 von 3 Seite 3 Die Frage nach dem Zeitrahmen für eine Alternative kann derzeit nicht beantwortet werden. Der Rat der Stadt Bonn hatte ein Bürgerbeteiligungsverfahren zur Zukunft der Bäderlandschaft beschlossen. Das Gutachten hierzu liegt zwischenzeitlich vor. Erst nachdem darauf aufbauend im nächsten Jahr Beschlüsse für Schwimmbadsanierungen oder -neubauten gefasst sein werden, kann die Verwaltung einen Zeitrahmen für diese Maßnahmen ermitteln. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de