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190337-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Errichtung einer Traglufthalle im Freibad Friesdorf; DS 1710975

Nummer
190337-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 10.12.2019 Kenntnisnahme
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  1. 190337 Errichtung einer Traglufthalle im Freibad Friesdorf; DS 1710975

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190337-2 ST
Errichtung einer Traglufthalle im Freibad Friesdorf;
DS 1710975
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu Frage 1.)
Im Juli 2016 wurden der Politik Alternativen zur Errichtung einer Traglufthalle
vorgestellt.
Eine erste interne, grobe Kostenprognose in 2016 ergab:
Variante 1
Miete einer Traglufthalle mit Auf-und Abbau für 4 Jahre
Bauantrag, Bodenverankerung 38.000,00 €
Miete 48Monate incl. 4xAuf-, und Abbau 470.400,00€
Infrastruktur 100.000,00€
Errichtung einer Heizzentrale 150.000,00€
758.400,00€
+19% MWST 144.096,00€
902.496,00€
Variante 2
Kauf einer Traglufthalle mit Auf-und Abbau für 4 Jahre
Bauantrag, Bodenverankerung (60x25m)
Kaufpreis incl. Aufbau U-Wert=1,2-1,6 445.000,00€
Auf- und Abbau für 4J. (8 mal) 96.000,00€
Infrastruktur 100.000,00€
Errichtung einer Heizzentrale 150.000,00€
791.000,00€
+19% MWST 150.290,00€
941.290,00€
Am 30. März 2017 hat der Rat die Umsetzung der Variante 1 beschlossen.
Das beauftragte Ingenieurbüro kam am 12. April 2017 zu einer
Kostenberechnung in Höhe von 1,190 Mio. Euro netto (1,416 Euro brutto).
(Anmerkung: Die in der Stellungnahme der Verwaltung DS-Nr. 1612545ST7
benannten 1,265 Mio. Euro brutto ergaben sich aus der Einholung von
Richtpreisangeboten).
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt Dezernat:
Dez. IVSeite 1 von 3

Seite 2
Im Zuge der Umsetzung kam es zu folgenden notwendigen Erweiterungen bzw.
Sicherungsmaßnahmen:
-Als zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für den Brandfall
wurde die Errichtung eines Traversengerüstes notwendig.
Dies war eine zusätzliche Forderung der Feuerwehr, um im Brandfall ein
Absinken der Außenhülle auf die Wasseroberfläche zu verhindern.
Hierzu gehören die Fundamenterstellung mit Tiefbauarbeiten und die
Lagercontainer für die Traversengerüste und die Außenhülle.
-Zusätzliche Isolierfolie mit Luftpolstern in Form einer zweiten
Außenhülle zur Energieeinsparung
-Erstellung eines Kabelzugschachtes für die
Mediensäule (Telefon, Chlorgasalarmwarnung)
-Gestellung Sanitärcontainer in der Schwimmhalle
-Erstellung einer Wärmewand für den Winterbetrieb
-Änderung des „Löwengangs“ durch Schließen des Umkleidebereichs mit einer
Wärmewand für den Winterbetrieb
-Statische Berechnung Löwengang und Wärmewand
-Mehraufwand für Montagen der Außenhülle aufgrund Belassung des
Sprungturms
-Rauchschutztüre gemäß Brandschutzanforderung
Die Kosten für die aufgelisteten zusätzlichen Maßnahmen belaufen sich auf rd.
EUR 367.867,64 brutto und wären unabhängig davon angefallen, ob die
Traglufthalle angemietet oder gekauft würde.
Die Kostensteigerungen bei der Traglufthalle stehen in keinem Zusammenhang zu der
Fragestellung, ob die Konstruktion angemietet oder gekauft wurde.
Auf Grundlage des damaligen Erkenntnisstandes war die Entscheidung für eine
Anmietung die Richtige. Mit dem Wissen von heute wäre die Kaufoption
möglicherweise eine überlegenswerte Alternative.
zu Frage 2.)
Den ersten Teil der Frage beantwortet die Stadtverwaltung wir folgt: Die
Wiederinbetriebnahme des Kurfürstenbades ist nicht vorgesehen. Das
Kurfürstenbad wurde im Mai 2016 wegen erheblicher Mängel geschlossen. Der
Rat der Stadt Bonn hat am 22. September 2016 den Beschluss gefasst, dass
das Kurfürstenbad dauerhaft geschlossen bleiben soll (DS: 1612544). 2017
wurde dieser Ratsbeschluss durch einen Bürgerentscheid bekräftigt.Seite 2 von 3

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Die Frage nach dem Zeitrahmen für eine Alternative kann derzeit nicht
beantwortet werden. Der Rat der Stadt Bonn hatte ein
Bürgerbeteiligungsverfahren zur Zukunft der Bäderlandschaft beschlossen. Das
Gutachten hierzu liegt zwischenzeitlich vor. Erst nachdem darauf aufbauend im
nächsten Jahr Beschlüsse für Schwimmbadsanierungen oder -neubauten
gefasst sein werden, kann die Verwaltung einen Zeitrahmen für diese
Maßnahmen ermitteln.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de