190327-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (Alt 1912733, FF: Amt 61)
Kerndaten
- Nummer
- 190327-3 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190327-3 ST Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (Alt 1912733, FF: Amt 61) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.01.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 27.11.2019 den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend geändert als er die Verwaltung nunmehr beauftragt, „mit dem Investor des ehemaligen Postareals in der Bonner Nordstadt eine Abstimmung vorzunehmen über die konkrete Ausgestaltung eines Bauvorhabens mit einer konkreten Nutzung, die unter Beachtung des Bonner Baulandmodells 50 % der bebaubaren Flächen zu Wohnzwecken, eine Kindertagesstätte sowie besondere energetische Standards und aufheizungsminimierende Begrünungsmaßnahmen vorsieht". Dem Beschluss folgend hat die Verwaltung erneut schriftlich Kontakt mit dem Vorhabenträger aufgenommen und ihn über die politische Beschlusslage informiert verbunden mit der Bitte um Rückäußerung. Diese liegt seit dem 17.12.2019 vor. In seinem Antwortschreiben verweist der Vorhabenträger auf sein Schreiben vom 02.09.2019 und die hier getroffenen Aussagen zur möglichen Nutzung des Areals. An den getroffenen Aussagen werde auch weiterhin festgehalten, so dass von Seiten des Vorhabenträgers kein neuer Sachstand mitgeteilt werden könne. In der Verwaltungsvorlage DS-Nr. 190327 (Alt 1912733) wurden die Inhalte des Schreibens vom 02.09.2019 bereits dargelegt. Hierin heißt es: "….der Investor [sei] mit seinem Angebot, 30 % der Fläche für Wohnungen und eine Kita bereitzustellen, bereits von seinem ursprünglichen Wunsch abgerückt, hier 100 % gewerbliche Nutzung unterzubringen. Dies sei für den Eigentümer einzigartig, da der Fonds entsprechend dem Investitionsschwerpunkt des Investors überwiegend in Gewerbeimmobilien (Büro), wie dem Post- Verwaltungsgebäude am Kaiser-Karl-Ring, investiert ist. Eine Befassung mit einer vollständigen wohnungswirtschaftlichen Entwicklung – zumal bei dem skizzierten Verfahrensweg (Bebauungsplan) und der entsprechenden Verfahrensdauer – sei aufgrund der Beschränkungen des Prospekts des Fonds und des Investors nicht möglich. Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 4 Seite 2 Bedingt durch die gegenwärtig große Nachfrage auch nach günstigen Büroflächen würde man sich dann wieder auf eine Vermietung des Altbestandes konzentrieren und von dem Vorhaben der Neuentwicklung Abstand nehmen. Man sehe in der gegenwärtigen Situation die Chance, eine alte, unattraktive Büroimmobilie durch eine neue, architektonisch hochwertige und ökologisch nachhaltige, gemischt genutzte Immobilie zu ersetzen. Darüber hinaus würden zeitnah rund 25-30 Wohnungen und ein Kindergarten entstehen. Gerne würde man das Projekt gemeinsam mit der Stadt voranbringen, bittet aber auch um Verständnis, dass die Möglichkeiten, sich hier mit einer darüberhinausgehenden Wohnnutzung auseinanderzusetzen, ausgeschöpft seien. Auf Nachfrage hat ein Vertreter des Investors zu den Wohnungen klargestellt, dass man bereit sei, diese als geförderte Wohnungen errichten zu lassen." Als Ergebnis dieses Gespräches schlug die Verwaltung in der Verwaltungsvorlage DS-Nr. 190327 (Alt 1912733) vor, "von Seiten der Stadt das grundsätzliche Einvernehmen zu der vom Investor skizzierten Vorgehensweise zu erklären. Danach sollte nun eine Abstimmung mit dem Vorhabenträger erfolgen über die konkrete Ausgestaltung des Bauvorhabens mit einer gemischten Nutzung, die rund 25-30 geförderte Wohnungen und eine Kindertagesstätte vorsieht. Dabei soll sich das Vorhaben so in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, dass es nach § 34 Baugesetzbuch zeitnah genehmigt werden kann, ohne dass hierfür das Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden muss. In diesem Zusammenhang würde die Verwaltung anstreben, dass das Vorhaben vor dem Hintergrund des bereits gefassten Aufstellungsbeschlusses Maßgaben erfüllt, die ansonsten bei Bauvorhaben auf der Grundlage des § 34 BauGB nicht gefordert werden können: Dachbegrünung und die Einhaltung des KfW-55 Standards. Maßgaben des Baulandmodells würden durch den Anteil geförderten Wohnraums und die Bereitstellung sozialer Infrastruktur (Kita) berücksichtigt. Hierüber soll ein städtebaulicher Vertrag zum Bauvorhaben zwischen Stadt und Vorhabenträgerin abgeschlossen werden, der die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens entbehrlich macht. Mit dieser Vorgehensweise könnten mehr städtebauliche Ziele erreicht werden, als bei der Aufstellung eines Angebotsbebauungsplanes, der nicht auf Zustimmung des Vorhabenträgers trifft. Die Alternative, dass das Grundstück im Rahmen des Bestandsschutzes auf lange Zeit im jetzigen Zustand als bloße Büroimmobilie weiter genutzt wird, kann verwaltungsseitig nicht befürwortet werden." Dem deutlich gewordenen öffentlichen Interesse an der Entwicklung des ehemaligen Postareals soll dadurch Rechnung getragen werden, dass der Investor zu einer begleitenden Kommunikation mit der Öffentlichkeit über die Entwicklung und Konkretisierung seines Vorhabens angehalten werden soll.Seite 2 von 4 Seite 3 Beschlussvorschlag : Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt, das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW abgeschlossen. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 3 von 4 Bundesstadt Bonn Amt 62-3 Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6522-3 Stadtbezirk Bonn Ortsteil Nordstadt Bornheimer Straße Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn -Amt für Bodenmanagement und Geoinformation- Diese Karte ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Herausgebers.Seite 4 von 4
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