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190327-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (Alt 1912733, FF: Amt 61)

Nummer
190327-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 190327 Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (Alt 1912733, FF: Amt 61)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190327-3 ST
Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch
frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen
(Alt 1912733, FF: Amt 61)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.01.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung
am 27.11.2019 den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung
dahingehend geändert als er die Verwaltung nunmehr beauftragt, „mit dem
Investor des ehemaligen Postareals in der Bonner Nordstadt eine Abstimmung
vorzunehmen über die konkrete Ausgestaltung eines Bauvorhabens mit einer
konkreten Nutzung, die unter Beachtung des Bonner Baulandmodells 50 % der
bebaubaren Flächen zu Wohnzwecken, eine Kindertagesstätte sowie
besondere energetische Standards und aufheizungsminimierende
Begrünungsmaßnahmen vorsieht".
Dem Beschluss folgend hat die Verwaltung erneut schriftlich Kontakt mit dem
Vorhabenträger aufgenommen und ihn über die politische Beschlusslage
informiert verbunden mit der Bitte um Rückäußerung. Diese liegt seit dem
17.12.2019 vor.
In seinem Antwortschreiben verweist der Vorhabenträger auf sein Schreiben
vom 02.09.2019 und die hier getroffenen Aussagen zur möglichen Nutzung des
Areals. An den getroffenen Aussagen werde auch weiterhin festgehalten, so
dass von Seiten des Vorhabenträgers kein neuer Sachstand mitgeteilt werden
könne.
In der Verwaltungsvorlage DS-Nr. 190327 (Alt 1912733) wurden die Inhalte des
Schreibens vom 02.09.2019 bereits dargelegt. Hierin heißt es:
"….der Investor [sei] mit seinem Angebot, 30 % der Fläche für Wohnungen und
eine Kita bereitzustellen, bereits von seinem ursprünglichen Wunsch abgerückt,
hier 100 % gewerbliche Nutzung unterzubringen. Dies sei für den Eigentümer
einzigartig, da der Fonds entsprechend dem Investitionsschwerpunkt des
Investors überwiegend in Gewerbeimmobilien (Büro), wie dem Post-
Verwaltungsgebäude am Kaiser-Karl-Ring, investiert ist. Eine Befassung mit
einer vollständigen wohnungswirtschaftlichen Entwicklung – zumal bei dem
skizzierten Verfahrensweg (Bebauungsplan) und der entsprechenden
Verfahrensdauer – sei aufgrund der Beschränkungen des Prospekts des Fonds
und des Investors nicht möglich.
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 4

Seite 2
Bedingt durch die gegenwärtig große Nachfrage auch nach günstigen
Büroflächen würde man sich dann wieder auf eine Vermietung des
Altbestandes konzentrieren und von dem Vorhaben der Neuentwicklung
Abstand nehmen.
Man sehe in der gegenwärtigen Situation die Chance, eine alte, unattraktive
Büroimmobilie durch eine neue, architektonisch hochwertige und ökologisch
nachhaltige, gemischt genutzte Immobilie zu ersetzen. Darüber hinaus würden
zeitnah rund 25-30 Wohnungen und ein Kindergarten entstehen.
Gerne würde man das Projekt gemeinsam mit der Stadt voranbringen, bittet
aber auch um Verständnis, dass die Möglichkeiten, sich hier mit einer
darüberhinausgehenden Wohnnutzung auseinanderzusetzen, ausgeschöpft
seien.
Auf Nachfrage hat ein Vertreter des Investors zu den Wohnungen klargestellt,
dass man bereit sei, diese als geförderte Wohnungen errichten zu lassen."
Als Ergebnis dieses Gespräches schlug die Verwaltung in der
Verwaltungsvorlage DS-Nr. 190327 (Alt 1912733) vor, "von Seiten der Stadt
das grundsätzliche Einvernehmen zu der vom Investor skizzierten
Vorgehensweise zu erklären. Danach sollte nun eine Abstimmung mit dem
Vorhabenträger erfolgen über die konkrete Ausgestaltung des Bauvorhabens
mit einer gemischten Nutzung, die rund 25-30 geförderte Wohnungen und eine
Kindertagesstätte vorsieht. Dabei soll sich das Vorhaben so in die Eigenart der
näheren Umgebung einfügen, dass es nach § 34 Baugesetzbuch zeitnah
genehmigt werden kann, ohne dass hierfür das Bebauungsplanverfahren
weitergeführt werden muss.
In diesem Zusammenhang würde die Verwaltung anstreben, dass das
Vorhaben vor dem Hintergrund des bereits gefassten Aufstellungsbeschlusses
Maßgaben erfüllt, die ansonsten bei Bauvorhaben auf der Grundlage des § 34
BauGB nicht gefordert werden können: Dachbegrünung und die Einhaltung des
KfW-55 Standards. Maßgaben des Baulandmodells würden durch den Anteil
geförderten Wohnraums und die Bereitstellung sozialer Infrastruktur (Kita)
berücksichtigt. Hierüber soll ein städtebaulicher Vertrag zum Bauvorhaben
zwischen Stadt und Vorhabenträgerin abgeschlossen werden, der die
Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens entbehrlich macht. Mit dieser
Vorgehensweise könnten mehr städtebauliche Ziele erreicht werden, als bei der
Aufstellung eines Angebotsbebauungsplanes, der nicht auf Zustimmung des
Vorhabenträgers trifft.
Die Alternative, dass das Grundstück im Rahmen des Bestandsschutzes auf
lange Zeit im jetzigen Zustand als bloße Büroimmobilie weiter genutzt wird,
kann verwaltungsseitig nicht befürwortet werden."
Dem deutlich gewordenen öffentlichen Interesse an der Entwicklung des
ehemaligen Postareals soll dadurch Rechnung getragen werden, dass der
Investor zu einer begleitenden Kommunikation mit der Öffentlichkeit über die
Entwicklung und Konkretisierung seines Vorhabens angehalten werden soll.Seite 2 von 4

Seite 3
Beschlussvorschlag :
Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt, das
formelle Verfahren nach § 24 GO NRW abgeschlossen.
Anlage/n
1 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 3 von 4

Bundesstadt Bonn Amt 62-3
Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6522-3
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Nordstadt
Bornheimer Straße
Herausgeber:
Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn
-Amt für Bodenmanagement und Geoinformation-
Diese Karte ist urheberrechtlich geschützt.
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des
Herausgebers.Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de