190327-1 AA · Änderungsantrag
Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (Alt 1912733AA2)
Kerndaten
- Nummer
- 190327-1 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 17.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 190327-1 AA Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (Alt 1912733AA2) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags 1. Dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahren der Genehmigung nach § 34 mit städtebaulichem Vertrag und geringfügiger Wohnbebauung (25- 30 WE) auf dem Gelände wird nicht gefolgt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen und das Verfahren weiter zu betreiben. In dem neuen Aufstellungsbeschluss werden folgende Ziele definiert: a) 70% der Bebauung dient Wohnzwecken, b) Im Gebiet ist eine Kita zu planen/zu errichten, c) 50% der überbaubaren Wohnfläche wird festgesetzt mit Zweckbestimmung „soziale Wohnraumförderung“, d) für das Gebiet ist darüber hinaus mit Verabschiedung des neuen Aufstellungsbeschlusses per Satzung ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB durch die Stadt festzusetzen. Begründung Begründung Gremium Sitzung Ergebnis Z. * Bezirksvertretung Bonn 01.10.2019 vt, e bei Eh Piraten Da die derzeitige Eigentümerin nicht bereit ist, die Anforderung von „erheblichen Wohnanteilen“ umzusetzen bzw. als Mindestanforderung auf 30% der Fläche Wohnnutzung zu verwirklichen, wird dieses Entgegenkommen wieder zurückgenommen. Diese Fläche der Nordstadt eignet sich in besonderer Weise für eine stärkere Wohnbebauung, weshalb in der Abwägung mit der nun angebotenen geringen Antragsteller/in: DIE LINKE 06.09.2019Seite 1 von 2 Seite 2 Wohnnutzung das Risiko einer mehrjährigen Beibehaltung der bisherigen Aufbauten und Nutzungen hingenommen werden sollte. Um bei einem etwaigen Weiterverkauf der Fläche im Sinne der städtischen Zielsetzungen handlungsfähig zu sein – z.B. mindestens etwa über eine Abwendungsvereinbarung –, sollte ein städtisches Vorkaufsrecht gesichert werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de